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Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

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Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 3?

Falls es in Ihrem Unternehmen elektrische Geräte gibt, sind Sie verpflichtet, eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen. Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen keine Gefahr darstellen und müssen verlässlich funktionieren. Was Sie hinsichtlich Planung, Vorbereitung und Durchführung der Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beachten müssen, verraten wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Verordnung der Unfallkassen. Die Vorschriften gelten für jedes Unternehmen bzw. jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Viele kennen die DGUV V3 unter der Bezeichnung BGV A3. Sie wurde 2014 in die heutige DGUV Vorschrift umbenannt und ist auch bekannt unter dem Namen Energys best friend. Geändert hat sich nur der Name. Die BGV A3 und die DGUV V3 schreiben die Sicherheitsprüfungen für elektrische Betriebsmittel vor. Die Unfallverhütungsvorschrift enthält Anforderungen an elektrische Geräte und regelt den Umgang bzw. das Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen.

Welche Betriebsmittel sind laut DGUV V3 ortsveränderlich?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden in § 2 der DGUV V3 definiert. Es handelt sich um Geräte, die während des Betriebs bewegt und von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden über Kabel und Stecker mit Energie versorgt. Dies können elektrische Werkzeuge, Bürogeräte, Ladekabel, Anschlusskabel und Verlängerungsleitungen sein. Auch Staubsauger, Wasserkocher und Kaffeemaschine sind in diese Kategorie einzuordnen.

Elektropruefung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel dguv vorschrift3_pruefung_elektrischer_geraete_kaffeemaschine

Warum unterscheidet die DGUV Vorschrift 3 ortsveränderliche Betriebsmittel von anderen?

Abnutzung und Verschleiß können die Effizienz der sicherheitstechnischen Maßnahmen beeinträchtigen. Der Umfang der Prüfung sowie die Zeitabstände zwischen den DGUV Prüfungen müssen den tatsächlichen Beanspruchungen entsprechen. Diese sind – neben anderen Aspekten – von Ortsveränderungen der elektrischen Geräte abhängig.

Was ist eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Durch diese Vorschrift will der Gesetzgeber Arbeitsunfälle reduzieren und die Sicherheit in den Unternehmen erhöhen. Das Vorgehen einer solchen Prüfung ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt. Sie wird auch als E-Check und VDE Prüfung bezeichnet. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einwandfrei funktionieren. Mängel können festgestellt werden, bevor Gefahren entstehen. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für eine regelmäßige Durchführung der DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Vernachlässigt er diese Pflicht, liegt eine Straftat vor.

Wann wird die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt?

Die DGUV V3 schreibt vor, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen muss. Wurde etwas an dem elektrischen Gerät verändert bzw. eine Reparatur durchgeführt, muss das ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel erneut kontrolliert werden. Im Anschluss ist die DGUV V3 Prüfung (E-Check) in bestimmten Zeitintervallen vorgeschrieben. Diese sind von der jeweiligen Gefährdungsklasse des Betriebsmittels abhängig. In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 stehen genaue Angaben zu den Prüffristen. Diese Maximalwerte dürfen nicht überschritten werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen alle sechs Monate geprüft werden. Auf Baustellen werden die Geräte häufiger beansprucht – die DGUV V3 sieht hierfür ein Intervall von drei Monaten vor. Unterschreiten die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel während der DGUV V3 Prüfung eine Fehlerquote von zwei Prozent, darf das Prüfintervall zukünftig verlängert werden. Allerdings maximal bis zur vorgegebenen Höchstfrist. Im Falle einer geringen Fehlerquote kann die Frist im Baustellenbereich auf ein Jahr und im Bürobereich auf zwei Jahre verlängert werden.

Hinweis: Diese Prüffristen sind Richtwerte, die unter normaler betrieblicher Beanspruchung gelten. Sind die Betriebsmittel einer starken Beanspruchung ausgesetzt, können sich kürzere Prüffristen ergeben. Dies gilt auch für Betriebsmittel, die sich in einem sensiblen Umfeld befinden. Als Grundlage sollte immer eine Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Mitarbeiter, die mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Mängel und Defekte können die Gesundheit gefährden und lebensgefährlich werden. Um diese Risiken weitgehend auszuschließen, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung vor. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Sie bildet die Grundlage einer DGUV V3 Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) besagt, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.

Während der Gefährdungsbeurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden Art, Umfang und Intervalle der DGUV V3 Prüfung ermittelt. Die fachkundige Person stellt fest, welche Gefährdungen im Unternehmen vorliegen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Gefahren zu minimieren. Zudem beurteilt die Prüfperson die vorhandenen Bedingungen im Unternehmen. Diese sind ausschlaggebend für die Prüfintervalle der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.

Elektropruefung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Prüffristen?

Die DGUV V3 Prüfung ist durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Hält der Unternehmer sich nicht an diese Normen, drohen diverse Konsequenzen. Lässt ein Arbeitgeber seine elektrischen Geräte nicht prüfen, begeht er nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1.) eine Ordnungswidrigkeit. Missachtet er die Vorschriften vorsätzlich, kann er nach § 26 der Betriebssicherheitsverordnung wegen einer Straftat belangt werden – neben Bußgelder drohen also auch persönliche Konsequenzen.

Kommt es im Unternehmen zu einem Unfall, sind die Folgen unkalkulierbar. Wird ein Arbeitnehmer durch ein defektes Gerät verletzt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dieses Betriebsmittel regelmäßig geprüft wurde. Dies gilt auch für Schäden eines Brandfalles. Kann der Unternehmer keinen Prüfnachweis vorlegen, können die Versicherungen die Leistung verweigern. Ebenso ist möglich, dass die Krankenkasse des verletzen Arbeitnehmers nicht zahlt und den Arbeitgeber in Regress nimmt. Dieser müsste – womöglich über Jahre – für die Behandlungskosten aufkommen.

Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Im Schadensfall sind eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung sowie die Einhaltung der Prüfintervalle von großer Bedeutung. Werden die Fristen nicht eingehalten, trägt der Unternehmer die volle Haftung. Dies gilt auch, wenn das Prüfintervall falsch gewählt wurde. Umso wichtiger ist es, die Elektrogeräteprüfung von befähigten Elektrofachkräften durchführen zu lassen. Hierzu ist der Unternehmer sogar verpflichtet. Die Anforderungen an ein befähigtes Prüfpersonal ergeben sich aus der DGUV V3 und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS-1203).

Die befähigte Elektrofachkraft muss eine elektrotechnische Ausbildung bzw. ein Studium im Bereich Elektrotechnik abgeschlossen haben. Weitere fachliche Anforderungen sind:

  • Zeitnahe Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld von mindestens einem Jahr
  • Kenntnisse über aktuelle Normen und Bedingungen
  • Selbstständige Beurteilung der übertragenen Aufgaben
  • Erkennen von möglichen Gefahren

Um auf einem aktuellen Stand zu bleiben, muss sich die Elektrofachkraft regelmäßig weiterbilden und an Schulungen teilnehmen. Unter Aufsicht einer Elektrofachkraft und bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte darf die DGUV V3 Prüfung auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Die Elektrofachkraft trägt die Verantwortung für die Sicherheit der durchzuführenden Aufgaben sowie für die Auswertung der Prüfergebnisse.

Hinweis: Verfügen Unternehmen nicht über eigene Elektrofachkräfte, muss ein externer Dienstleister beauftragt werden. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung ist eine schriftliche Bestellung unabdingbar. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass es sich bei der Prüfperson um eine qualifizierte Elektrofachkraft handelt. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder und die Ergebnisse der Elektrogeräteprüfung müssen angezweifelt werden.

Elektropruefung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Wie wird die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt?

Die DIN VDE 0701-0702 fordert die Kontrolle ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch diverse Einzelprüfungen. Jede einzelne Prüfung muss bestanden werden, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Die VDE Prüfung besteht aus drei Schritten: Besichtigung, Messung, Funktionsprüfung.

Während der Sichtprüfung kontrolliert die Elektrofachkraft die Betriebsmittel auf optische Mängel wie beschädigte Kabel und Verschleißteile. Zudem wird überprüft, ob das Gerät an einem geeigneten Einsatzort betrieben wird. Im Anschluss führt die Elektrofachkraft Messungen durch. In Abhängigkeit von der Schutzklasse werden Schutzleiterwiderstand sowie Ableitströme und Isolationswiderstand kontrolliert. Falls notwendig, wird das ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel anschließend einer Funktionsprüfung unterzogen. Bestehen die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel die Prüfung, werden sie mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Auf der Plakette ist auch das Datum für die nächste Prüfung versehen. Nach Abschluss der Prüfung übergibt die Elektrofachkraft dem Unternehmer ein rechtswirksames Prüfprotokoll.

Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Wie wird die Elektroprüfung dokumentiert?

Die Ergebnisse der Elektroprüfung werden schriftlich oder elektronisch dokumentiert. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass ein Prüfprotokoll bestimmte Mindestangaben aufweisen muss. Hierzu zählen Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung. Die Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert diese eher allgemein gehaltenen Forderungen und verlangt weitere Angaben:

  • Datum der Prüfung
  • Grundlagen der Prüfung
  • Prüfgegenstand
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers

Speziell für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wurden weitere Forderungen genannt, die ein Prüfbericht enthalten muss:

  • Identifikation des Betriebsmittels
  • Verwendungs- bzw. Einsatzort
  • Verwendete Prüf- und Messgeräte
  • Prüffrist

Die Elektrofachkraft muss das Dokument unterschreiben.

Hinweis: Es ist ratsam, die Protokolle zu archivieren. Finden Kontrollen statt, kann der Unternehmer nachweisen, wann die letzten Prüfungen durchgeführt wurden. Da im Protokoll der Name des Prüfers angegeben ist, kann leicht kontrolliert werden, ob es sich eine qualifizierte Elektrofachkraft handelt.

Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fazit

Die Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegt in Ihrem Interesse. Sie erhöhen mit dieser wiederkehrenden DGUV Prüfung die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und sind in Schadensfällen vor einer Haftung sowie vor wirtschaftlichen Schäden geschützt. Die Prüfdokumentation eines Experten gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles im Betrieb ordnungsgemäß funktioniert.

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