Elektroprüfung DGUV V3 – Jedes Unternehmen nutzt elektrische Energie. Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen besteht das Risiko, einen elektrischen Stromschlag zu erleiden. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen gesetzlich vorgeschrieben. Was es bei der Vorbereitung und Durchführung einer solchen Elektroprüfung zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was ist eine Elektroprüfung?
Die Elektroprüfung, auch DGUV Prüfung genannt, ist eine normgerechte Prüfung von elektrischen Geräten. Der Prüfer kontrolliert, ob sich Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gefahrlos verwendet werden können. Eine entsprechende Prüfplakette bestätigt den einwandfreien Zustand. Die Ergebnisse der Elektroprüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Hinweis: Vielen dürfte die Elektroprüfung noch unter E-Check bzw. BGV A3 Prüfung bekannt sein. Die BGV A3 wurde 2014 in die heutige DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Inhaltlich hat sich nichts geändert.
Wozu dient die DGUV V3 Prüfung (E-Check)?
Elektrische Leitungen, Bohrmaschinen, Wasserkocher – in jedem Unternehmen kommt elektrische Energie zum Einsatz. Der Umgang mit Strom bringt ein Gefahrenpotenzial mit sich, welches häufig unterschätzt wird.
Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen die Betriebsmittel und Anlagen funktionstüchtig und gefahrlos zu bedienen sein. Regelmäßig durchgeführte Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 verringern die Anzahl der Arbeitsunfälle mit elektrischen Geräten. Zudem sichert sich der Unternehmer durch das Prüfdokument rechtlich ab. Er kann nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Durch regelmäßige Elektroprüfungen werden Mängel und Sicherheitsrisiken schneller aufgedeckt und behoben – der Unternehmer kann Wartungs- und Instandhaltungskosten reduzieren.
Elektroprüfung DGUV V3 – Gegenstand der Elektroprüfung gemäß DGUV V3
Geprüft werden alle elektrisch betriebenen Geräte und Anlagen, die sich im Unternehmen befinden. Die Vorschrift bezieht sich darüber hinaus auf alle nicht elektrotechnischen Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Geräten durchgeführt werden. Die DGUV V3 unterteilt die Betriebsmittel in ortsveränderlich und ortsfest. Darüber hinaus wird zwischen stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden. Ortsveränderliche elektrische Geräte besitzen Stecker Anschlüsse und können während des Betriebes leicht bewegt werden. Netzteile, handgeführte Elektrowerkzeuge, Monitore, Kabeltrommel etc. fallen in diese Kategorie.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht bzw. aufgrund ihres Gewichts schwer zu bewegen. Sie wurden ohne Tragevorrichtung an Ort und Stelle montiert. Betriebsmittel, die über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden und vorübergehend fest angebracht sind, sind ebenfalls ortsfest. Verwendet ein Unternehmen fest installierte Elektroanlagen, werden diese als „stationäre Anlagen“ bezeichnet. Nicht stationäre Anlagen lassen sich unmittelbar nach dem Betrieb abbauen und transportieren.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten erweist sich in der Praxis oft schwierig. Nach welchen Richtlinien das Betriebsmittel geprüft wird, entscheidet letztendlich die zuständige Elektrofachkraft.
Prüffristen einer Elektroprüfung gemäß DGUV V3
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen muss vor Erstinbetriebnahme sowie nach Instandsetzungen und Änderungen erfolgen. Darüber hinaus ist die Prüfung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Kriterien für die Elektrogeräteprüfung sind in den DIN-VDE-Normen verankert.
Das Intervall für eine wiederkehrende Elektroprüfung bzw. VDE Prüfung ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln. Die DGUV Vorschrift 3 gibt zur Orientierung Intervalle vor. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind alle vier Jahre zu prüfen. Befinden sich die ortsfesten Anlagen in sensiblem Umfeld – feuchte oder medizinisch genutzte Bereiche – hat eine jährliche Prüfung zu erfolgen.
Für ortsveränderliche Geräte sieht die DGUV Vorschrift 3 ein Prüfintervall von sechs Monaten vor. Betriebsmittel, die auf Baustellen oder in Fertigungswerkstätten zum Einsatz kommen, weisen eine höhere Gefahrenquote aus und werden häufiger beansprucht. Die DGUV V3 setzt hier ein Intervall von drei Monaten an. Unterschreiten die ortsveränderlichen Geräte während der Elektroprüfung eine Fehlerquote von zwei Prozent, kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden. Im Baustellenbereich sollte eine jährliche Prüfung erfolgen.
Achtung: Die Prüfintervalle sind als Richtwerte zu verstehen, die unter normaler betrieblicher Beanspruchung gelten. Unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Bedingungen können sich andere Prüffristen ergeben. Hält sich der Unternehmer nicht an diese Fristen, kann er haftbar gemacht werden.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Elektroprüfung DGUV V3 – Nur eine Elektrofachkraft ist berechtigt, die Prüfung nach DGUV durchzuführen. Die Mindestanforderungen an das Prüfpersonal ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS-1203) und der DGUV Vorschrift 3. Die Elektrofachkraft muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik bzw. ein entsprechend abgeschlossenes Studium verfügen.
Die DGUV fordert, dass die Elektrofachkraft ein entsprechendes Maß an Berufserfahrung aufweist und mit den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik vertraut ist. Zudem sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, die die Kenntnisse über elektrische Gefährdungen aktualisieren. Die Elektrofachkraft muss über entsprechende Zertifikate verfügen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann von einer unterwiesenen Person durchgeführt werden. Allerdings nur unter Aufsicht und Leitung der Elektrofachkraft. Die unterwiesene Person muss geeignete Prüf- und Messgeräte verwenden, an denen das Ergebnis leicht abgelesen werden kann. Die Verantwortung für Qualifikation, Sicherheit und Qualität der Arbeit trägt die Elektrofachkraft. Erfüllen Unternehmer bzw. Mitarbeiter diese Anforderungen nicht selbst, muss der Unternehmer qualifizierte Fachkräfte für die VDE Prüfung konsultieren.
Achtung: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass es sich um eine qualifizierte Elektrofachkraft handelt und sich Zeugnisse und Dokumente vorlegen lassen, die die Ausbildung nachweisen. Wer sich für einen professionellen Prüfbetrieb entscheidet, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
Wie läuft die DGUV Prüfung ab?
Die DGUV V3 Prüfung gliedert sich in drei Schritte, die in den VDE-Normen verankert sind. Für ortsfeste Anlagen findet die DIN VDE 0105-100 Anwendung. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden nach DIN VDE 0701-070 geprüft.
Zu Beginn erfolgt eine Sichtprüfung. Die Elektrofachkraft überprüft die Geräte und Anlagen auf sichtbare Mängel. Im Anschluss werden die Betriebsmittel einer sogenannten Funktionsprüfung unterzogen. Alle sicherheitsrelevanten Elemente wie Schutzschalter, Erdungssysteme etc. werden auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft. Im letzten Schritt finden Messungen statt. Die Elektrofachkraft schließt spezielle Geräte an, um zu kontrollieren, ob sich die Spannungswerte im Normbereich befinden.
Folgende Werte sind für die Beurteilung der Sicherheit entscheidend:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
Geräte und Anlagen, die die Prüfung bestehen, werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Geräte, die sich als fehlerhaft erweisen, müssen außer Betrieb genommen und umgehend repariert bzw. ersetzt werden.
Nachweis über die Überprüfung nach DGUV V3
Zu jeder durchgeführten DGUV V3 Prüfung gehört eine sachgerechte Dokumentation. Das Prüfprotokoll beinhaltet alle geprüften Geräte und sollte laut DGUV V3 folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- Art und Umfang der Prüfung
- Identifikation des Gerätes bzw. der Anlage
- Datum
- Name des Prüfers
- Prüfintervalle
- Verwendete Prüf- und Messgeräte
- Ergebnisse der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel
- Unterschrift des Prüfers
Achtung: Das Protokoll sollte mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Der Unternehmer kann im Schadensfall nachweisen, dass eine ordnungsgemäße und rechtssichere Elektroprüfung durchgeführt wurde.
Elektroprüfung DGUV V3 – Was passiert, wenn die Elektroprüfung nicht durchgeführt wurde?
Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert. Auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wollen die Folgekosten für Unfälle möglichst geringhalten. Die Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Lässt der Unternehmer seine ortsveränderlichen Geräte und elektrischen Anlagen nicht prüfen, muss er mit rechtlichen Konsequenzen und erheblichen Geldbußen rechnen.
Berufsgenossenschaften und Versicherungen können Zahlungen verweigern, wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht fristgerecht durchgeführt wurde. Der Unternehmer muss anhand der Dokumentation nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Kommt es in Folge einer Vernachlässigung zu einem Unfall, verliert der Unternehmer seinen Versicherungsschutz und muss für Schadensansprüche selbst aufkommen.
Dauer einer Elektroprüfung nach DGUV V3
Die Dauer einer DGUV V3 Prüfung ist von der Anzahl und von der Größe der zu prüfenden Anlagen und Betriebsmittel abhängig. Die Elektrogeräteprüfung kann – je nach Unternehmensgröße – einige Minuten bis mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Tipp: Um die Arbeitsabläufe nicht zu stören, sollte der Unternehmer den Termin für die Elektroprüfung frühzeitig kommunizieren. So können die Mitarbeiter dafür sorgen, dass die zu prüfenden Geräte und Anlagen frei zugänglich sind. Diese Maßnahmen beschleunigen den Ablauf der Elektroprüfung erheblich.
Kosten einer Elektroprüfung
Die Kostenfrage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind:
- Anzahl der zu prüfenden Geräte und Anlagen
- Art der Prüfung
- Größe der Anlagen
- Umfang der beratenden Leistungen
- Ort der Prüfung
Tipp: Der Unternehmer kann – nach Abklärung der jeweiligen Gegebenheiten – einen Kostenvoranschlag anfordern. Je umfangreicher die Absprachen vor der Angebotserstellung sind, desto detaillierter fällt die Kalkulation aus.
Elektroprüfung DGUV V3 – Fazit
Der Unternehmer ist zu jedem Zeitpunkt für die Sicherheit im eigenen Betrieb verantwortlich. Um Gefahren für Mitarbeiter sowie hohe Schadensersatzforderungen auszuschließen, sollte er grundsätzlich eine erfahrene und renommierte Prüffirma mit der DGUV V3 Prüfung beauftragen. Durch eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung werden mögliche Gefahren im Vorfeld erkannt und können rechtzeitig behoben werden. Somit ist die DGUV V3 energys best friend! Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, kann der Unternehmer durch das Prüfdokument nachweisen, dass eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wurde. Er ist – juristisch gesehen – auf der sicheren Seite.