Elektroprüfung nach der DGUV V3 – Unternehmer und Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln sind gesetzlich verpflichtet eine Prüfung ihrer Anlagen und Geräte auf Basis der DGUV Vorschrift 3 durchzuführen. Dabei müssen von der Elektrofachkraft alle Anforderungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. Durch eine sachgemäß ausgeführte VDE Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel wird sichergestellt, dass Unfallrisiken reduziert werden und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz keine gesundheitlichen Schäden befürchten müssen. Ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Maschinen/Anlagen beendet, erhalten Unternehmer ein rechtssicheres Prüfprotokoll, welches für Versicherungen als Nachweis dient.
Elektroprüfung DGUV 3 – Welche Aufgaben müssen Elektrofachkräfte erfüllen?
Elektroprüfung DGUV 3 – Gegen Vorlage der einwandfreien Dokumentation über eine DGUV Prüfung bei ihrem Sachversicherer und/oder Feuerversicherer erhalten Unternehmen oft günstige Prämien. Denn um die Betriebssicherheit zu gewährleisten kommen Betriebe wie auch Industrieunternehmen nicht um eine DGUV V3 Prüfung herum. Im Regelwerk der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und in den Anforderungen, die die DGUV V3 enthält, ist per Gesetz festgelegt, dass die Überprüfung aller elektrisch arbeitenden Betriebsmittel in fest vereinbarten, regelmäßigen Zeitintervallen durch einen anerkannten Elektro-Experten vorzunehmen ist.
Deshalb sollten die Richtlinien von Berufsgenossenschaften in Hinsicht auf Betriebssicherheit stets eine gewichtige Rolle spielen. Zertifizierte Elektrofachkräfte (EFK) erstellen vorab eine Gefährdungsbeurteilung und prüfen auf Basis der TRBS 1201 (Technischen Regeln für Betriebssicherheit), anhand der VDE Normen für elektrische Betriebsmittel, gemäß Paragraf 3 der BetrSichV sowie nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Idealerweise ist die Elektrofachkraft nach TRBS 1203 zertifiziert und nimmt die DGUV Prüfung vor, ohne den Ablauf des Betriebes besonders zu stören.
E-Check als Garant für Sicherheit im Betriebsgebäude
Damit ein Industrieunternehmen oder Handwerksbetrieb überhaupt einwandfrei funktionieren kann, sind zuverlässige und gesunde Mitarbeiter besonders wichtig. Daher sollten Unternehmer in ihren Betriebsstätten Sicherheit als oberste Priorität ansehen. Durch eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung stellen Unternehmer sicher, dass ihre Pflicht zur Betriebssicherheit, die bereits seit Jahrzehnten per Gesetz festgelegt ist, auch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es handelt sich schließlich Schutzmaßnahmen, die Leben schützen können.
Nach welchen Richtlinien erfolgt die DGUV V3 Prüfung?
Elektroprüfung nach der DGUV V3 – Bei der Überprüfung vor Erst-Inbetriebnahme und bei den festgelegten Wiederholungsprüfungen (Kontrollprüfungen) geht es primär darum Geräte/Maschinen und Anlagen auf Sicherheit und fehlerfreie Funktion zu testen, damit Mitarbeiter keinen Schaden erleiden. Dies betrifft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ebenso, wie den Test ortsfester Betriebsmittel. Geprüft werden unter anderem:
- elektrische Verteilungen
- große Schaltschränke
- kleinere, mittlere und größere Schaltschränke, die über einen eigenen Schaltschrank verfügen
- Baustromverteiler
- elektrische Geräte oder Anlagen, die mittels Drehstrom-/Wechsel-Stromanschluss angetrieben werden.
Bei dem Test der einzelnen Geräte und Komponenten sind durch die Elektrofachkraft bestimmte Regeln und Vorgaben zu beachten.
Die verpflichtende Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 darf allerdings nicht jeder durchführen. Durch die Komplexität der Prüfung nach BGV A3 (ältere Bezeichnung der DGUV V3) und der umfassenden nötigen Beurteilung elektrischer Betriebsmittel, darf diese Überprüfung lediglich durch eine anerkannte Elektrofachkraft (Zertifizierung TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüfung der elektrischen Geräte kann jedoch alternativ gemäß DIN VDE 0701-0702 durch sogenannte EUPs (elektrisch unterwiesene Personen) vorgenommen werden, falls eine Elektrofachkraft (TRBS 1203) diese Mitarbeiter beaufsichtigt und führt.
Durch zusätzliche Thermografie-Messungen mehr Sicherheit erhalten
Wie bereits erwähnt, stehen Betreiber elektrischer Maschinen/Geräten in der Pflicht ihre Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Wird diese gesetzliche Verpflichtung allerdings vernachlässigt, liegt das Haftungsrisiko allein beim Betreiber.
Durch eine Überprüfung der Maschinen nach DGUV V3, die zusätzlich durch Thermografie unterstützt wird, besteht für Unternehmer der Vorteil, dass sich der Gesundheitsschutz und die Betriebssicherheit deutlich erhöht. Denn gerade thermisch überlastete Bereiche an elektrischen Anlagen können ein unterschätztes Risiko darstellen. Je nach Typ der unterschiedlichen Betriebsmittel legt die Elektrofachkraft, im Anschluss an ihre Gefährdungsbeurteilung, bestimmte Intervalle für die Prüffristen fest.
Warum ist die DGUV V3 Prüfung so wichtig?
Elektroprüfung DGUV 3 – Die Anforderungen der DGUV V3 geben vor, welche Regeln für eine Überprüfung der elektrisch betriebenen Geräte/Maschinen zu beachten sind. Hierzulande ist seit 1979 jedes ansässige Unternehmen sowie jeder Betreiber dazu verpflichtet sein Betriebsgebäude samt aller elektrischen Anlagen in bestimmten Zeitabständen zwecks Sicherheit und ordnungsgemäßer Funktion testen zu lassen. Wer diese festen Termine nicht wahrnimmt, muss gegebenenfalls mit Sanktionen der Berufsgenossenschaft und Versicherungsgesellschaften rechnen.
Die Vernachlässigung der regelmäßigen VDE Prüfung kann mit Entzug des Versicherungsschutzes, eventuell auch mit erheblichen Geldstrafen einhergehen. Durch die Vorschriften des ArbSchG (Arbeitssicherheitsgesetzes) und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ist es zudem essenziell, dass eventuelle Gefahren an den Arbeitsplätzen (laut Gefährdungsbeurteilung Paragraf 5) erkannt wie auch beurteilt werden. Nur so lässt sich das Risiko eines gesundheitlichen Schadens bei den Mitarbeitern sowie eines Brandes deutlich minimieren.
Also müssen nicht nur einzelne Arbeitsplätze, sondern auch die dort genutzten elektrischen Maschinen/Geräte fachgerecht beurteilt werden. Diese Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 regelt einerseits die TRBS 1111 (Technischen Regeln für Betriebssicherheit), andererseits die Gefährdungsbeurteilung laut Paragraf 3/Betriebssicherheitsverordnung.
Gefährdungsbeurteilung als Basis der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung untersucht die Elektrofachkraft mögliche Gefahren oder Risiken, welche durch die Nutzung elektrischer Betriebsmittel auftreten können. Die anschließende Beurteilung wird in der offiziellen Gefährdungsbeurteilung eingetragen. Diese ermittelten Daten sind verbindlich und dienen als Basis zur Festlegung der regelmäßigen Prüffristen. Dieser Teil der Elektrogeräteprüfung gehört heutzutage zu den wichtigsten Aufgaben in Unternehmen, die täglich elektrische ortsfeste und ortsveränderliche/mobile Betriebsmittel verwenden.
Die Gefährdungsbeurteilung gilt gleichermaßen für Betriebe mit einem einzigen Mitarbeiter wie auch für große Industrieunternehmen. Also ist hierzulande eine Beurteilung aller elektrischen Anlagen/Geräte gleich nach einer DGUV V3 Prüfung in sämtlichen Firmen für Mitarbeiter, Inventar und Betriebsgebäude essenziell. Zertifizierte Elektrofachkräfte überprüfen nicht nur Unternehmen, sie stehen den Unternehmern auch beratend, im Hinblick auf Sicherheitstechnik, Beseitigung von Mängeln und Umsetzung von Verbesserungen zur Verfügung.
Elektroprüfung DGUV 3 – Auswertungen der DGUV V3 Prüfung und Dokumentation
Die Prüfdaten werden von der Elektrofachkraft meistens mithilfe spezieller EDV-Programme ausgewertet. Durch den Einsatz zertifizierter Elektro-Experten befinden sich Unternehmer somit stets im rechtlich sicheren Bereich. Das ausgestellte Prüfprotokoll wird von der Elektrofachkraft unterzeichnet und beinhaltet für eventuelle Rückfragen oder Unstimmigkeiten auch sämtliche Daten über die prüfende Person. Manche externen Elektrofachkräfte erstellen, auf Wunsch der Betreiber, die benötigte Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, wenn die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 bereits begonnen hat.
DGUV V3 Prüfung – welche Örtlichkeiten müssen überprüft werden?
Ein E-Check nach DGUV V3 ist überall dort notwendig, wo elektrische Geräte/Anlagen genutzt werden. Generell können vier unterschiedliche Bereiche benannt werden, in denen regelmäßige Tests laut DGUV wichtig sind:
- Industrie-/Produktionsbetriebe: Qualifizierte Elektrofachkräfte überprüfen sämtliche Maschinen/Anlagen in Unternehmen normalerweise so, dass der Ablauf im Betrieb nicht gestört wird. Produktion und Logistikprozesse können auf übliche Weise weitergeführt werden. Somit entstehen auch keine Ausfallzeiten durch den gesetzlich vorgeschriebenen Test.
- Verwaltungs-/Bürogebäude: Auch in diesen Bereichen wird eine Geräteprüfung so durchgeführt, dass der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird. Denn auch hier könnten Mitarbeiter gefährdet sein, falls elektrische Störungen auftreten.
- Öffentliche Einrichtungen: In diesen Bereich gehören unter anderem Forschungseinrichtungen und Universitäten, Kirchen und Kindergärten sowie jegliche Art Schulen. Durch die ordnungsgemäße Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden versteckte Gefahren erkannt. Diese könnten unter Umständen durch neugierige Kinderhände unbeabsichtigt ausgelöst werden.
- Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheime: In diesen Bereichen können nicht nur eventuelle hygienische Probleme auftreten. Elektrische Anlagen/Geräte hier regelmäßig nach DGUV V3 zu überprüfen ist unerlässlich, da gegebenenfalls lebensbedrohliche Risiken auftreten können. Durch eine Sicherheitsprüfung lassen sich diese höchstwahrscheinlich ausschließen.
Bedeutet die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 immer Mängelfreiheit?
Elektroprüfung DGUV 3 – Durch eine regelmäßige Überprüfung laut Anforderungen DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) lassen sich normalerweise bereits selbst minimale Schadstellen oder Mängel frühzeitig erkennen man nennt sie daher auch Energys best friend. Diese anschließend umgehend zu beseitigen stellt kein großes Problem dar. Allerdings ist bekannt, dass hundertprozentige Sicherheit kaum zu erreichen ist. So können sich beispielsweise außerhalb des Prüfintervalls versteckte Mängel zeigen. Werden die festgesetzten Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 jedoch ordnungsgemäß eingehalten, sind derartige Fälle äußerst unwahrscheinlich.