Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt
Sichern Sie sich mit dem Code "Rabatt" einen 5%-igen Rabatt auf die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel. Geben Sie diesen im Anfrageformular, unter "Anmerkungen" an. *Rabatt gilt nicht auf bereits bestehende Angebote.

Elektrogeräte prüfen lassen

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.


Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

- Einige unserer 6500 aktiven Kunden -

In Deutschland ist es vorgeschrieben, Elektrogeräte prüfen zu lassen, die in einem Unternehmen genutzt werden. Sie sorgt für mehr Sicherheit. Elektrogeräte prüfen erfolgt gemäß der DGUV Vorschrift 3. Den meisten Unternehmern ist die Prüfung als BGV A3 Prüfung oder E-Check bekannt. Es hat sich nur wenig geändert, wenn es darum geht, Elektrogeräte prüfen zu lassen. Alle Geräte, die mit einem Stecker ausgestattet sind, müssen geprüft werden, ob es sich um Werkzeuge, Computer oder die Kaffeemaschine im Büro handelt. Elektrogeräte prüfen zu lassen, trägt maßgeblich zur Sicherheit bei. Was genau geprüft wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Elektrogeräte prüfen lassen – welche Elektrogeräte werden gecheckt?

Der Paragraf 2 in der DGUV Vorschrift 3 besagt, dass alle Geräte, die mit elektrischer Energie versorgt werden müssen, um betrieben werden zu können, geprüft werden müssen. Genauer gesagt alle Geräte, die Strom zum Verteilen, Fortleiten, Erzeugen, Messen, Speichern, Verbrauchen und Umsetzen benötigen. Auch Geräte zum Übertragen, Verarbeiten und Verteilen von Informationen müssen geprüft werden, beispielsweise Informations- und Telefongeräte. Unterschieden werden die Geräte nach Kategorien. Es handelt sich um ortsveränderliche elektronische Geräte und ortsfeste elektrische Geräte. Ebenso müssen elektrische Anlagen und elektrische Maschinen müssen geprüft werden. Ortsveränderliche Geräte sind jene, die sich schnell und einfach transportieren lassen, also alle Geräte, die nicht fest fixiert sind und deren Gewicht unter 23 Kilogramm liegt. Diese Elektrogeräte regelmäßig prüfen zu lassen, ist Pflicht. Als Beispiel für diese ortsveränderlichen Geräte dienen alle Bürogeräte wie Stehleuchten, Drucker, Bildschirm, Computer und ähnliches. Elektrische Werkzeuge und Maschinen wie Kabeltrommeln, Stichsägen und Bohrmaschinen gehören dazu. Ebenso Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Staubsauger oder Wasserkocher.

ortsveränderlicher Monitor   ortsveränderliche kaffeemaschine

Elektrogeräte prüfen lassen – was passiert während der Prüfung?

Jedes elektrische Gerät wird einzeln geprüft. Drei Schritte gehören dazu, wie Elektrogeräte prüfen erfolgen muss. Das ist in den Bestimmungen vorgeschrieben. Erst erfolgt eine Sichtprüfung. Dabei sucht der Prüfer nach Schäden, oder ob die Geräte unsachgemäß verwendet werden. Das kann sich an einem Kabelbruch zeigen. Danach erfolgt eine Funktionsprüfung der Geräte. Anschließend werden die erforderlichen Messungen durchgeführt. Um Elektrogeräte prüfen zu lassen, werden moderne und gut kalibrierte Messgeräte genutzt. Das sorgt dafür, dass die Messwerte korrekt und zuverlässig angegeben werden können. Elektrogeräte prüfen lassen, bedeutet den Schutzleiterwiderstand, Schutzleiterstrom, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom und Berührungsstrom zu ermitteln. In Paragraf 2 ist festgelegt, welche Regeln angewendet werden müssen, um ortsveränderliche Elektrogeräte prüfen zu lassen. Die Regeln stellen sicher, dass Unfälle verhütet werden und sind konform mit den Regeln in Bezug auf die Elektrotechnik. Diese sind in den Bestimmungen der VDE zu finden. Die Berufsgenossenschaft verweist darauf in einem Mitteilungsblatt.

elektriker elektroniker jobs

Wie oft müssen Sie ortsveränderliche Elektrogeräte prüfen lassen?

Sie müssen Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte prüfen lassen und das in regelmäßigen Abständen. Bereits bevor das Gerät zum ersten Mal verwendet wird, muss eine Prüfung erfolgen. Nach Instandsetzungen und Änderungen sowie vor einer erneuten Inbetriebnahme müssen sie erneut geprüft werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist für die Prüffrist maßgeblich. Sie ist die Grundlage für die Frist zur Wiederholungsprüfung. Vorgegeben, beziehungsweise empfohlen, ist eine Frist von sechs Monaten. Auf Baustellen liegt die Frist bei drei Monaten. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, so darf die Frist verlängert werden. Doch es gibt auch maximale Richtwerte, innerhalb Sie Elektrogeräte prüfen lassen müssen, so sagt es die DGUV Vorschrift 3. Diese liegt bei einem Jahr, wenn es um Werkstätten, Fertigungsstätten oder Baustellen geht. Bei ähnlichen Bedingungen gelten dieselben Fristen. Die Prüffrist liegt in Büros und bei ähnlichen Bedingungen bei zwei Jahren. Es kann in der Gefährdungsbeurteilung eine spezielle Frist angegeben werden. Dennoch können Sie sich an die Empfehlungen halten, denn sie stellen einen guten Richtwert dar. Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass Unternehmer dafür verantwortlich sind, ihre Elektrogeräte prüfen zu lassen. Das muss regelmäßig erfolgen. Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen ordnungsgemäß funktionieren. Findet keine Prüfung statt, tragen Sie die Konsequenzen bei Un- und Schadensfällen. Das bedeutet, dass Ihr Betrieb komplett oder zum Teil geschlossen werden kann.

 Wer darf prüfen bei Ihnen?

Haben Sie sich gefragt, wer Elektrogeräte prüfen darf? Das darf nur von Elektrofachleuten durchgeführt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, denn wenn korrekte Prüf- und Messgeräte verwendet werden, dürfen Personen Elektrogeräte prüfen, die zuvor eine Unterweisung in Elektrotechnik erhalten haben. Jedoch nur unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das Ziel der Elektroprüfung ist, die Sicherheit des Unternehmens und die Sicherheit aller Mitarbeiter im Betrieb zu gewährleisten. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfplakette auf dem Gerät angebracht. Darauf ist zu lesen, wenn die nächste Prüfung erfolgt. Außerdem befindet sich ein Barcode auf der Plakette. Nachdem der Auftrag ausgeführt wurde, wird außerdem ein Prüfprotokoll erstellt, dass für Ihre Rechtssicherheit sorgt. Wurden defekte Geräte festgestellt, wird ein Fehlerprotokoll für diese ausgehändigt. Mit dem Prüfprotokoll sind Sie in Bezug auf Versicherung und Gesetz auf der sicheren Seite, falls es zu einem Unfall, oder zu einem Schadensfall kommt. Legen Sie dann einfach das Prüfprotokoll vor. Elektrofachkräfte sind immer für ihre Kunden da, wenn diese Fragen haben oder eine Beratung wünschen. Elektrogeräte prüfen zu lassen, bedeutet hohe Sicherheit für das gesamte Unternehmen, Sie und Ihre Mitarbeiter. Ihre Elektrogeräte werden fachmännisch und zuverlässig geprüft.

Geraetepruefung

Worauf Sie sich bei Experten verlassen können

Der Service eines Experten ist in ganz Deutschland verfügbar. Sie erhalten einen persönlichen Berater, der nicht nur vor Ort, sondern auch telefonisch für Sie da ist. Er erstellt ein persönliches Konzept für Sie. Ihr Experte koordiniert und plant mit Ihnen vor Ort, wie das Elektrogeräte prüfen erfolgen soll. Die fachkundigen Experten erstellen ein Konzept für Ihre Elektrogeräte, das Ihren Anforderungen entspricht. Nach der Prüfung bringen sie eine Prüfplakette auf den Geräten an und erstellen einen Prüfbericht, den Sie auch vor Gericht verwenden können. Bei Bedarf wird ein Fehlerprotokoll erstellt. Doch nicht nur während der Prüfung werden Sie unterstützt, sondern auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und einer Inventarliste Ihrer gesamten elektrischen Betriebsmittel. Reparaturen von defekten Geräten gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Elektroexperten. Des Weiteren führen sie den Wechsel verschlissener Ersatzteile durch. Bei Interesse können Sie sich gerne mit einem unserer Experten in Verbindung setzen und sich von ihm beraten lassen, wie er vorgeht, um Ihre Elektrogeräte prüfen zu lassen. Kontakt können Sie auf mehreren Wegen mit uns aufnehmen. Rufen Sie uns an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder machen Sie einen persönlichen Termin mit uns aus.

✅ Was kostet es, Elektrogeräte prüfen zu lassen bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung nach DGUV V3 variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • umfassende Dokumentation (Inventar + Fehlerlisten)
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung von Leitern und Tritten, elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal

✅ Ist E+Service+Check GmbH auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Leitern und Tritte Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Leitern und Tritte, Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)