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E-Check Abenberg

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: E-Check Abenberg

E-Check

Der E-Check Abenberg

Seit dem Jahre 1979 sind die Unternehmen und öffentliche Betriebsstätte dazu verpflichtet, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen. Der Gesetzgeber hat die Prüfung elektrischer Anlage per Gesetz geregelt. Aufgrund gehäufter Betriebsunfälle bestand umgehend Handlungsbedarf. So sollte gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter und das Betriebsinventar besser geschützt wird vor Unfällen mit Strom.

Was ist der E-Check Abenberg?

Elektrisch betriebene Anlagen, Maschinen und Geräte müssen nach den geltend gemachten elektrotechnischen Regeln installiert und instandgehalten werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterliegt zudem regelmäßigen Prüffristen. Die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen wird von einer Elektrofachkraft durchgeführt. Diese muss zertifiziert sein und entsprechende Prüfungen im Rahmen der Verordnung des E-Check Abenberg vorlegen können. Die Elektrofachkraft prüft im Unternehmen mit Prüf- und Messgeräten, welche befähigt sind, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen. Die Arbeitgeber haben somit Sorge dafür zu tragen, dass
 
  • die Geräte stets sachgemäß genutzt werden
  • sämtliche Anforderungen zum sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Maschinen eingehalten werden
  • die Maschinen und Anlagen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden
  • eine dringende Gefahr jederzeit ausgeschlossen wird
  • mangelhafte Geräte und Maschinen umgehend beseitigt werden

Worauf sind die meisten Unfälle mit Strom zurückzuführen?

In der Regel lassen sich die meisten Unfälle auf Fehlfunktionen, Defekte und Mängel an elektrischen Betriebsmitteln sowie Geräten zurückführen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel findet die Fehler umgehend heraus und der Prüfer kann entsprechend nach dem E-Check Abenberg handeln. Mit der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen wird es unwahrscheinlicher, dass es zu einem Brand bzw. Kurzschluss am Gerät, der Anlage oder der Maschine kommt.

Geprüft wird mit kalibrierten Prüf- und Messgeräten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle. So werden materielle Schäden reduziert. Die Mitarbeiter sind demzufolge besser vor Unfällen geschützt. Bei der Nichteinhaltung der Prüfintervalle im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sieht der Gesetzgeber eine Verletzung des geltenden Rechts. Die E-Check Abenberg Prüffrist muss eingehalten werden, ansonsten handelt es sich um eine Straftat. Die rechtlichen Folgen können nicht nur kostenintensiv sein, sondern durchaus zu einer Stilllegung der elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte im Unternehmen führen.

E-Check

Welcher Geräte und Maschinen werden beim E-Check Abenberg geprüft?

Geprüft werden im Rahmen der Prüfung elektrischer Anlagen u. a.:

  • Produktionsstraßen
  • elektrisches Büroinventar
  • Elektroherde und Küchenmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Ventilatoren

und vieles mehr. Alle elektrischen Geräte und Maschinen unterliegen im Betrieb dem E-Check Abenberg. Nicht nur der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Geräte, Maschinen und Anlagen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, sondern der Mitarbeiter genauso. Er hat neben der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Sorge dafür zu tragen, dass sich beispielsweise der PC und der Monitor sowie der Drucker in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Betrieb

Mit der Prüfung elektrischer Anlagen werden alle relevanten elektrischen Messungen durchgeführt. Hierzu gehören u. a.:

  • Schutzleisterstrommessung
  • Berührungsstrommessung
  • Schutzleiterwiderstandsmessung
  • Ersatzableitungsstrommessung

Die Messwerte vom E-Check Abenberg werden umgehend ausgewertet und protokolliert. Werden alle notwendigen Prüfkriterien erfüllt, kann das Gerät weiterhin verwendet werden. Fällt die Anlage, Maschine oder das Gerät bei der Prüfung elektrischer Anlagen durch, wird das Gerät umgehend gekennzeichnet. Das Gerät oder die Maschine dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden. Die Unternehmensleitung wird umgehend informiert. Ansonsten würde eine Gefährdung des Personals bestehen. Das Gerät muss nach den Richtlinien der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel umgehend repariert oder entsorgt werden.

Die Fristen für den E-Check Abenberg

Die Prüffristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterliegen verschiedenen Kriterien. Es werden Richtwerte für den E-Check Abenberg vorgegeben. In Regel werden elektrische Betriebsmittel auf den Baustellen alle drei Monate kontrolliert. In den Betriebsstätten und Betrieben alle sechs Monate. In den Büroräumen ist die Prüfung ebenso alle sechs Monate vorgesehen, jedoch maximal alle zwei Jahre. Kommt es mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu einer niedrigen Fehlerquote, hier wird von unter zwei Prozent gesprochen, dann kann dem Prüfintervall verlängert werden. Der Prüfer wird im Rahmen vom E-Check Abenberg den Prüfungsturnus verlängern. Die Gefährdungsbeurteilung ist keine Willkürlichkeit vom Prüfer, sondern im Rahmen der Prüfung elektrischer Anlagen gesetzlich festgelegt. Der Prüfer hat lediglich einen gewissen Handlungsspielraum, wenn sich erkennen lässt, dass der E-Check Abenberg keine Auffälligkeiten vorweist.

Mit der Aushändigung der Prüfprotokolle wird dem Unternehmer nach Abschluss der Prüfung elektrischer Anlagen noch die Prüfplakette ausgehändigt. Es obliegt dem Prüfer, ob er die Plakette aufkleben möchte. Der Prüfer gibt im Rahmen der Prüfung elektrischer Anlagen gerne darüber Auskunft, ob ein sichtbares Aufkleben für die Maschine, die Anlage oder das Gerät als sinnvoll erachtet wird.

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