Die DGUV Prüfung in öffentlichen Einrichtungen – Grundsätzlich ist es für jede Art öffentliche Einrichtung und jegliche öffentlichen Arbeitsstätten per Gesetz vorgeschrieben, dass elektrische Geräte regelmäßig in zeitlich festgelegten Abständen durch eine zertifizierte Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 überprüft werden. Dadurch stellen Kommunen und Arbeitgeber sicher, dass von elektrisch betriebenen Anlagen/Maschinen keine gesundheitsschädigenden Risiken für Menschen oder Gefährdungen für die Umwelt ausgehen. Da beispielsweise Behörden und Bildungseinrichtungen gleichzeitig öffentliche Einrichtungen und Arbeitgeber sind, ist die BGV A3 (neu DGUV V3) hier von besonderer Bedeutung.
E-Check nach DGUV Vorschrift 3
In Paragraf 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird vorgegeben, dass Unternehmer generell dafür sorgen müssen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion und ihre Betriebssicherheit fachgerecht getestet werden. Dies ist gerade in öffentlichen Einrichtungen essenziell, da sich im Verlauf der Jahre unter anderem Elektrogeräte, Steckdosen-Leisten, Kaffeemaschinen und IT-Geräte sowie Zuleitungen/Kabel gleichermaßen durch unsachgemäße Handhabung wie auch altersbedingten Verschleiß in unsichtbare Gefahrenquellen verwandeln können.
Daher müssen sämtliche elektrischen Geräte regelmäßig mit einer DGUV Prüfung auf ihre Sicherheit und Funktion getestet werden. Bei den Prüfintervallen wird zwischen ortsfesten und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterschieden. Ortsfeste Geräte/Maschinen werden nach DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) beziehungsweise 0100-600 (Erstprüfung) und ortsveränderliche Anlagen nach DIN VDE 0701 / 0702 (Sicherheitsprüfung nach Änderungen / Instandsetzungen) überprüft. Zusätzlich spielen Aspekte wie unter anderem die Betriebsumgebung, Art der Nutzung sowie die Klimaverhältnisse in den Gebäuden eine Rolle. Bei positiver Gefährdungsbeurteilung (unter 2 Prozent Mängel) durch die Elektrofachkraft, können die Prüfintervalle auch verlängert werden.
Die DGUV Prüfung in öffentlichen Einrichtungen – Überprüfung nach DGUV Richtlinien Vorschrift 3 in öffentlichen Einrichtungen
So dürfen unter anderem in:
- Bahnhöfen
- sozialen Einrichtungen, Versammlungsstätten
- Kirchen
- Schulen, Kindergärten
- Universitäten, Bibliotheken
- Bildungseinrichtungen an sich und Verwaltungsgebäuden keinerlei versteckte Gesundheitsgefahren durch fehlerhafte Elektrogeräte/Anlagen lauern. Deshalb sind regelmäßige Prüfungen auf Basis der DGUV V3 zwingend erforderlich.
Genannte Institutionen sind nur einige Beispiele für öffentliche Einrichtungen und Räumlichkeiten, die regelmäßig von vielen Menschen besucht und genutzt werden. In Räumlichkeiten der Bildungsstätten sind es jedoch meistens lediglich handelsübliche elektrische Geräte beziehungsweise Betriebsmittel, welche zur Nutzung vieler Personen verfügbar sind. Neben Beleuchtungen, ortsfesten Anlagen sowie Haupt-/Unterverteilungen, gehören beispielsweise auch größere Computer-Räume und sogenannte CIP-Inseln (öffentliche PC-Pools) zu den elektrischen Betriebsmitteln, die in regelmäßigen zeitlichen Abständen einer DGUV Prüfung zu unterziehen sind.
Elektrogeräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 in öffentl. Einrichtungen
Je nachdem, wie groß und welcher Art die öffentliche Einrichtung ist, und wie viele Beschäftigte oder Besucher täglich anwesend sind, ergeben sich erhebliche Zuleitungs-Kapazitäten, die auch benötigt werden. Da sich innerhalb von öffentlichen Räumlichkeiten wie beispielsweise Versammlungs-/Arbeitsstätten viele Menschen bewegen, müssen zum Beispiel auch entsprechende Notstrom-Ersatzlösungen installiert sein, die beispielsweise die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für die Löschwasser-Versorgung sowie Wärme-/Rauchabzugsanlagen aufrechterhalten können.
Notstrom-Aggregate müssen deshalb regelmäßig einer sorgfältigen VDE Prüfung nach DGUV V3 (DIN VDE 0107 / DIN VDE 0108) durch eine Elektrofachkraft unterzogen werden. Diese muss, wie sämtliche anderen Überprüfungen von elektrisch betriebenen Betriebsmitteln auch, durch eine ausführliche Dokumentation beziehungsweise ein Prüfprotokoll nachgewiesen werden.
Elektrische Betriebsmittel von Bildungseinrichtungen jeglicher Art müssen immer sicher sein und zuverlässig funktionieren. Somit sind Überprüfungen nach BGV A3 unerlässlich. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass sich in diesen öffentlichen Einrichtungen regelmäßig auch diverse Schutzbefohlene Personen aufhalten.
Die DGUV Prüfung in öffentlichen Einrichtungen – Elektro-Prüfungen laut DGUV Vorschrift 3 als vorsorgende Maßnahme
Die eingespeiste Energie muss ordnungsgemäß mittels intakter Haupt-/Unterverteilungen in den Gebäuden verteilt werden. Zu den wichtigen Elektro-Installationen gehören unter anderem auch Notstrom-Dieselaggregate beziehungsweise Puffer-Batterien. Diese müssen fachgerecht installiert sein, um im Notfall beispielsweise in Kliniken Kapazitätsengpässe wirksam zu überbrücken. Aufgrund dieser, zum Teil lebenswichtigen elektrischen Betriebsmittel, ist ein E-Check beziehungsweise eine DGUV V3 Prüfung in regelmäßig festgelegten Intervallen durchzuführen.
Die zertifizierte Elektrofachkraft, die für die Prüfung nach DGUV V3 verantwortlich ist, gewährleistet somit, dass bei eventuellen Rettungsmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen sämtliche Personen, unter anderem aufgrund ordnungsgemäß funktionierender Schutzbeleuchtung und Kraft-betätigter Türen/Tore, die Gebäude verlassen können. Durch eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 wird zudem sichergestellt, dass deren Vorschriften sowie die Regeln der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) zur Sicherheit der Personen erheblich beitragen.
Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen (DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100)
Die DGUV V3 Prüfung, oder auch E-Check, nach DIN VDE 0105 dient als Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen. Dadurch können Elektrofachkräfte sicherstellen, dass für Menschen, für das Interieur sowie die technische Ausstattung ausreichend Schutz vor fehlerhaften elektrischen Geräten/Maschinen besteht. Durch eine regelmäßige VDE Prüfung lassen sich eventuelle Mängel, die bei der Montage oder im laufenden Betrieb auftauchen, frühzeitig aufdecken. Einzelne Prüfungsabschnitte sind die Besichtigung, Messungen sowie eine Funktionsprüfung.
Durch eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung (DIN VDE 0105) elektrischer Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen wird nicht nur der Schutz von Menschen gewährleistet. Rechtzeitig entdeckte Fehlerquellen und Schäden erhöhen die Laufzeit elektrischer Geräte/Anlagen. Dadurch können Arbeitgeber etliche Kosten für Neuanschaffungen sparen. Die Wiederholungen der Elektrogeräteprüfung schützen zudem vor kosten-/zeitaufwendigen Stillstand-Zeiten (beispielsweise Computer-Zentren). Des Weiteren können beispielsweise Stromausfälle bei Anlagen, die nicht regelmäßig fachgerecht überprüft werden, zum Verlust sensibler Daten führen. Dadurch können auch für öffentliche Einrichtungen erhöhte Sicherheitsrisiken und letztendlich enorme Kosten entstehen.
Thermografie für eine schwer zugängliche DGUV V3 Prüfung in öffentl. Einrichtungen
Bei der Thermografie handelt es sich um eine bewährte und anerkannte Methode, um ohne Berührungen oder sonstige Eingriffe eine thermische Oberflächenanalyse durchzuführen. Hierbei kann es sich unter anderem um eine vorbeugende Maßnahme im Rahmen einer Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen/Maschinen in öffentlichen Einrichtungen handeln. Thermografie lässt sich auch in jeglichen Industrieanlagen einsetzen, in denen elektrische Maschinen/Anlagen für bestimmte Messungen schwer zugänglich sind.
Mobile Wärmebildkameras sind in etlichen Bereichen der Messtechnik für die regelmäßige DGUV V3 Prüfung einzusetzen. Auf diese Weise lassen sich unter anderem:
- Schwachstellen an elektrischen Anlagen/Maschinen
- Schaltschränken
- In öffentlich genutzten Gebäuden aufspüren
- Medizinische Geräte hygienischer überprüfen
- Energetische Defekte effektiver und zeitsparender ermitteln.
Dadurch ist die Messung mithilfe einer Infrarot-Bildauswertung eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zu den klassischen Verfahren einer Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3.
Durch eine fachgerechte Erstprüfung sowie regelmäßige Wiederholungen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie beispielsweise auch Pflegebetten und medizinische Geräte (VDE 0751/EN 62353, beispielsweise Messung Schutzleiterwiderstand gemäß MPBetreibV / Medizinprodukte-Betreiberverordnung) stellen zertifizierte Elektrofachkräfte sicher, dass die Anwender der Medizintechnik geschützt und die Sicherheit der Patienten in Kliniken gewährleistet ist. Vorhandene und sich ankündigende Fehlfunktionen oder Mängel werden aufgrund der festgesetzten Prüfintervalle der DGUV V3 Prüfung rechtzeitig beseitigt, sodass sich auch die Brand-/Unfallrisiken für Patienten und Personal/Mitarbeiter und Besucher deutlich reduziert.
Überprüfung von Kraft-betätigten Türen gemäß BGR 232 Richtlinien (ehemals ZH 1/494) in öffentl. Einrichtungen
Laut Paragraf 3 Absatz 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen Arbeitgeber oder die beauftragte Elektrofachkraft die Art der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, die erstmaligen und wiederholten Prüffristen sowie den Umfang der jeweiligen Tests festlegen.
So sind beispielsweise Kraft-betätigte Türen und Fenster sowie Tore, bevor diese überhaupt in Betrieb genommen werden und danach mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person (anerkannte Elektrofachkraft) nach DGUV Richtlinie zu überprüfen und dies in einer Dokumentation beziehungsweise einem Prüfprotokoll festzuhalten. Letzteres dient den Arbeitgebern in öffentlichen Einrichtungen als Nachweis, der beispielsweise für Versicherungen im Schadenfall, Rechtssicherheit bedeutet. Durch eine Prüfplakette ist die erfolgreiche technische Überprüfung zudem für alle sichtbar.
Gleiches gilt für Tritte und Leitern, die Arbeitgeber in öffentlichen Einrichtungen nach den Informationen der Berufsgenossenschaften (BGI) durch eine nachweislich befähigte Person regelmäßig nach Richtlinien der DGUV V3 (ehemals BGV A3) auf Material und Funktion überprüfen lassen müssen.