Was bedeutet DGUV V3 Prüfung in Oldenburg?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat verschiedene Unfallverhütungsvorschriften entwickelt, die die Gesundheit der Arbeitnehmer eines Betriebes schützen sollen, in dem elektrische Geräte und Anlagen eingesetzt werden. Mit der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg soll das Gefährdungspotential eingeschränkt werden, dass von den Elektrogeräten für die Bediener ausgeht. Das vorrangige Ziel der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel besteht darin, die Sicherheit der Arbeitnehmerschaft dauerhaft zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es auch erforderlich, dass die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg regelmäßig wiederholt wird. Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen liegt beim Arbeitgeber. Kommt er seiner Prüfpflicht nicht nach, muss er die rechtlichen Konsequenzen durch Missachtung der DGUV Vorschrift 3 tragen.
Gibt es rechtliche Grundlagen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fußt auf den Regelungen der DGUV 3, die der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung getroffen hat. Hier ist die Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Unternehmer und deren sachgemäße Verwendung durch den Arbeitnehmer geregelt. Um die Sicherheit eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zu gewährleisten, geht aus der Betriebsschutzverordnung auch hervor, dass bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig überwacht werden sollen. Dies gilt auch für die elektrischen Betriebsmittel. Die Überwachung der Elektrogeräte wird in der Praxis durch die Prüfung elektrischer Anlagen erfüllt. Damit die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung gewährleistet ist, darf sie nur von einer fachlich autorisierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Beauftragung der Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg obliegt aber dem Arbeitgeber.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg durchführen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur von einem dafür ausgebildeten Elektrotechniker vorgenommen werden. Das Gesetz spricht hier von einer Person, die dazu befähigt ist, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen zu können. Dies bedeutet, dass der Elektriker eine entsprechende Ausbildung im Elektrobereich absolviert haben muss. Überdies muss er die erworbenen Fachkenntnisse aber auch praktisch anwenden können. Dies kann im Rahmen eines Studiums oder durch Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Die ausgebildete Elektrofachkraft kann die bei der Prüfung elektrischer Anlagen notwendige Tätigkeiten selbst durchführen oder eine geeignete Person unterweisen. Die Arbeiten müssen dann von der Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Die Verantwortung dafür, dass die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt aber immer bei der ausgebildeten Elektrofachkraft.
Wer trägt die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung?
Die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beauftragte Person ist aber nicht dafür zuständig, dass in einem Unternehmen eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt wird. Diese Verantwortung liegt allein bei dem Unternehmer, der die elektrischen Geräte und Anlagen in seinem Betrieb einsetzt. Nimmt der Unternehmer den Termin zu einer DGUV V3 Prüfung in Oldenburg nicht wahr, muss er im Schadensfall die rechtlichen Konsequenzen tragen. Dies schließt auch die zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld ein, wenn ein Mitarbeiter durch eine defekte Anlage in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird.
Welche Unternehmen müssen eine Prüfung elektrischer Anlagen beauftragen?
Die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg sollten alle Unternehmer in Auftrag geben, die zum Betrieb ihres Unternehmens elektrische Geräte und Anlagen einsetzen. Hierzu zählen nicht nur die Fertigungsstraßen in einem Produktionsbetrieb. Auch ein Drucker oder ein Laptop, der in einer Rechtsanwaltskanzlei zum Einsatz kommt, gehört zu den Betriebsmitteln, die mit einem Netzstecker ausgestattet sind und während des Betriebs bewegt werden können. Darüber hinaus sollte die Prüfung elektrischer Anlagen turnusmäßig auch in Kliniken, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen erfolgen.
DGUV V3 Prüfung in Oldenburg – Anforderungen an den Unternehmer
Die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg stellt auch einige Anforderungen an den Unternehmer, der die Prüfung elektrischer Anlagen in seinem Betrieb in Auftrag gibt. Zu seinen Sorgfaltspflichten gehört es, dass er sich streng an die Vorgaben des Prüfers hält und rechtzeitig den Termin zu einer Wiederholung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Auftrag gibt. Bei der Auswahl des Prüfers muss er darauf achten, dass dieser die notwendigen Qualifikationen besitzt, um die Prüfung elektrischer Anlagen durchführen zu können. Schließlich gehört es zu seinem Verantwortungsbereich, Prüfprotokoll und Prüfbericht ordnungsgemäß aufzubewahren und diese auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorzuweisen.
Was wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel geprüft?
Der Gegenstand der Prüfung elektrischer Maschinen ist in den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV explizit geregelt. Es handelt sich hierbei um alle elektrischen Anlagen, die einen Netzstecker haben und über diesen mit dem Stromnetz verbunden werden können. Von den ortsfesten elektrischen Anlagen unterscheiden sich ortsveränderliche Betriebsmittel dadurch, dass sie während des Betriebs bewegt werden können. So kann ein Arbeitnehmer eine Handbohrmaschine willkürlich an verschiedenen Standorten verwenden und dessen Positionen verändern. Bei ortsfesten elektrischen Anlagen ist dies nicht möglich. Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit dem Erdboden verbunden.
Die Prüfreihenfolge für die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg
Jede DGUV V3 Prüfung in Oldenburg nimmt der Prüfer nach einem festgelegten Prüfplan vor. Bei der Sichtprüfung kontrolliert er die äußere Beschaffenheit des elektrischen Geräts. Bei der anschließenden Messprüfung prüft die Elektrofachkraft den Isolationswiderstand. Anschließend folgt die Funktionsprüfung. Dieses bildet den Abschluss der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Welche Prüfungen umfasst der E-Check?
Der E-Check bedeutet, dass die Elektrofachkraft bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel die elektrischen Leitungen kontrolliert, über die die elektrischen Anlagen mit dem Strom verbunden sind. Weil hier viele versteckte Gefahrenpotentiale liegen, nimmt die Elektroprüfung einen besonderen Stellenwert der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg ein.
Wie oft muss die DGVU V3 Prüfung in Oldenburg wiederholt werden?
Nach der ersten Prüfung elektrischer Anlagen kann eine Sicherheit für die Arbeitnehmerschaft nur gewährleistet werden, wenn die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg regelmäßig wiederholt wird. In welchem Intervall die Wiederholungsprüfungen zu erfolgen haben, ist von den Anlagen und Geräten abhängig, die Gegenstand der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind. Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln – wie z. B. einer Handbohrmaschine – sollte die Elektroprüfung mindestens einmal jährlich stattfinden. Als kürzestes Intervall geben die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV V3 einen Zeitraum von drei Monaten an. Darüber hinaus kann die Elektrofachkraft einen anderen Zeitraum für die Wiederholung der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg festlegen, wenn er bei der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass dies der Arbeitssicherheit im Unternehmen dient.
Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen dokumentiert?
Die Prüfung elektrischer Anlagen muss zwingend dokumentiert werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 14 der Betriebsschutzverordnung. Gemäß dieser Vorschrift muss der Prüfer das Protokoll mit einem bestimmten Mindestinhalt füllen. Hierzu gehört ein ausführlicher Bericht über die Teilprüfungen und das Ergebnis der Prüfung. Aus dem Prüfprotokoll geht außerdem hervor, wann der Prüfer den Termin für die nächste Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorsieht.
Ist die DGVU V3 Prüfplakette Pflicht?
Die DGUV V3 Prüfplakette ist vergleichbar mit der Plakette, die der TÜV vergibt. Anders als diese ist sie aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Unternehmen kann die Durchführung der DGUV V3 Prüfung auch nachweisen, wenn der Prüfer keine Prüfplakette ausgestellt hat. Dies erfolgt durch das Prüfprotokoll und den Prüfbericht. Diese Unterlagen muss der Unternehmer der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorlegen. Die Prüfplakette beschleunigt aber die Arbeit der Elektrofachkraft, die mit der Prüfung elektrischer Anlagen betraut wurde. Der Prüfer kann mit einem Blick erkennen, wann die letzte Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis diese geführt hat. Aufbauend auf diesen Informationen kann er die Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg vorbereiten.
Welches Ziel verfolgt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Mit der DGUV V3 Prüfung verfolgt die deutsche Gesetzliche Unfallversicherung das Ziel, den Arbeitnehmern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, die täglich mit elektrischen Geräten und Anlagen in ihrem Betrieb umgehen müssen.
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Welche Vorteile bringt eine DGVU V3 Prüfung in Oldenburg?
Eine turnusmäßige Wiederholung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte bringt der Belegschaft und den Arbeitgebern Vorteile. Die Arbeitnehmer wissen, dass sie mit geprüften elektrischen Geräten arbeiten. Nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Oldenburg ist die Gefährdungslage deutlich geringer.
Aber auch ein Arbeitgeber kann sich die Prüfung elektrischer Geräte zunutze machen. Er profitiert davon, dass seine Arbeitnehmer im Umgang mit den elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Geräten keine Verunsicherung bezüglich ausgehender Gefahren verspüren. Er braucht weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen zu tragen, die aus den Haftungsansprüchen seiner Arbeitnehmer entstehen könnten.
Welche Konsequenzen drohen bei einer Missachtung der Prüfpflicht?
Da die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg seit 1979 zu den Pflichtprüfungen gehört, ist sie für jeden Unternehmer, der elektrischen Anlagen in seinem Betrieb einsetzt, verbindlich. Die UVV gilt für alle Betriebe. Dies bedeutet, dass die Missachtung des Termins der VDE Prüfung rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Der Unternehmer muss mit der Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Hat er den Termin für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vorsätzlich nicht wahrgenommen, muss der Unternehmer mit einer strafrechtlichen Anklage rechnen. Bei der Festlegung des Strafmaßes entscheidet auch die Schwere des Schadens.
Zusammenfassung
Seit 1979 gehört die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg zu den Pflichtaufgaben, die ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern zu erfüllen hat. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich geregelt. Sie fußt auf den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung. Für die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf der Unternehmer nur eine ausgebildete Elektrofachkraft beauftragen. Die Prüfung elektrischer Anlagen sollte in allen Betrieben erfolgen, die elektrische Geräte einsetzen. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen nicht nur Handbohrmaschinen und Kreissägen, sondern auch ein Tablet oder ein Scanner. Die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg sollte in einem Zeitraum, der zwischen drei und zwölf Monaten liegt, wiederholt werden. Kommt der Prüfer zu einer anderen Beurteilung, kann er eigenständig ein anderes Intervall wählen. Die Prüfung elektrischer Anlagen bezieht sich auf alle Betriebsmittel, die mit einem Stecker verbunden sind und während des Betriebs bewegt werden können. Die DGUV V3 Prüfung in Oldenburg besteht aus drei Phasen. Die sind die Sichtprüfung, die Messprüfung und die Funktionsprüfung. Zum Abschluss der Prüfung elektrischer Anlagen nimmt der Prüfer den E-Check vor. Die Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt in dem Prüfprotokoll, das die Elektrofachkraft nach der DGUV V3 Prüfung in Oldenburg anfertigt. Eine DGUV V3 Plakette ist keine Pflicht. Den Nachweis über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann der Unternehmer durch das Prüfprotokoll und den Prüfbericht erbringen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist für jeden Unternehmer verbindlich. Wer einen Termin missachtet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.