Was heißt DGUV?
DGUV ist die Kurzform für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese Organisation gilt als Dachverband für alle deutschen Unfallversicherungsträger. Um den Arbeitsschutz in Deutschland zu erhöhen und die Anzahl der Arbeitsunfälle zu verhindern, hat die DGUV einen Katalog von geeigneten Maßnahmen erstellt. Eine dieser Maßnahmen besteht in der Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Nürnberg. Hauptbestandteil dieser Kontrolle ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt genau vor, wie sich ein ortsveränderliches Gerät definiert und in welchen Teilschritten die Prüfung elektrischer Maschinen zu erfolgen hat. Von einer ordnungsgemäßen DGUV V3 Prüfung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig, dass ein Betrieb die vorgegebenen Termine für die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg einhält.
Was verbirgt sich hinter der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Nürnberg?
Die Prüfung elektrischer Anlagen vollzieht sich in drei Phasen. Zum Schluss jeder Prüfung dokumentiert der Prüfer das Ergebnis in einem Prüfprotokoll und gibt an den Unternehmer eine DGUV V3 Prüfplakette aus. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel trägt dazu bei, dass die Funktionstüchtigkeit der in dem Betrieb eingesetzten elektrischen Anlagen dauerhaft gewährleistet ist. Ein Unternehmer, der einen Termin vorsätzlich oder aus fahrlässigen Gründen missachtet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und für jedes Unternehmen, dass diese Anlagen in seinem Betrieb einsetzt, verbindlich vorgeschrieben. Die Bestimmungen zur DGUV V3 Prüfung in Nürnberg fußt auf den folgenden gesetzlichen Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Energiewirtschaftsgesetz
Welche betrieblichen Anlagen sind von der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betroffen?
In vielen Nürnberger Betrieben werden ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen eingesetzt. Als elektrische Anlagen bezeichnet die DGUV 3 alle Geräte, die einen Netzstecker haben. Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, dass ortsfeste elektrische Anlagen während der Inbetriebnahme des Geräts nicht von einem Ort zu einem anderen transportiert werden können. Die Elektroprüfung, die sich auf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel erstreckt umfasst z. B. die Prüfung der folgenden Geräte:
- Transportable elektrische Schneidemaschine
- Handbohrmaschine
- Computer, Drucker, Scanner
- Kaffeemaschinen
Die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg bezieht sich aber auch auf die ortsfesten elektrischen Anlagen, die in einem Betrieb eingesetzt werden. Hierunter fallen Maschinen und technischen Geräte, die bei der Aufstellung und der Einrichtung fest mit dem Boden verankert werden.
Welchen Nutzen bringt die Prüfung elektrischer Anlagen dem Arbeitgeber?
Die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg unterstützt gleichermaßen die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Belegschaft eines Betriebs profitiert von der Prüfung elektrischer Anlagen, weil mit einer ordnungsgemäßen Durchführung gewährleistet ist, dass die Maschine oder eine andere elektrische Anlage funktionstüchtig ist. Die Gefahr eines Arbeitsunfalls kann hierdurch deutlich reduziert werden. Der Arbeitnehmer kann davon ausgehen, dass er an einem sicheren Arbeitsplatz arbeitet. Der Arbeitgeber profitiert von der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, weil hierdurch das Haftungsrisiko eingeschränkt wird. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Maschine, regelmäßig auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft wurde, sichert er sich im Fall eines Arbeitsunfalls selbst ab. Ein geschädigter Mitarbeiter kann in diesem Fall keine Regressansprüche wegen eines Personenschadens gegen ihn geltend machen.
Wo sollte die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg beauftragt werden?
An die Prüffristen und die Termine, die der Prüfer für die Wiederholung der Prüfung elektrischer Anlagen vorsieht, sollten sich alle Unternehmer halten, die ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in ihrem Betrieb einsetzen. Dies betrifft nicht nur die Produktionsbetriebe in Nürnberg. Von der Prüfung elektrischer Anlagen können auch Dienstleistungsunternehmen im büro- und Verwaltungsbereich betroffen sein, wenn hier z. B. Computer, Laptops, Drucker, Kopierer und Scanner zum Einsatz kommen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann darüber hinaus in Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen dazu dienen, dass die hier tätigen Personen bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten dauerhaft geschützt sind.
Die drei Phasen der DGUV V3 Prüfung in Nürnberg
Die Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sehen vor, dass jede ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung in Nürnberg in drei Teilschritten erfolgt. Diese drei Teilschritte sind:
- Sichtprüfung
- Messprüfung
- Funktionsprüfung
Sichtprüfung:
Die Sichtprüfung steht am Anfang jeder Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Durch die Inaugenscheinnahme kontrolliert der Prüfer, wie der Istzustand der elektrischen Geräte ist. Beschädigungen, die z. B. durch Rost oder andere äußere Einflüsse entstanden sind, kann er unmittelbar beseitigen. Bei tiergehenden Schäden setzt er notfalls eine kurzfristig durchzuführende Wiederholungsprüfung fest.
Messprüfung:
Der Sichtprüfung schließt sich die Messprüfung an. Die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg hat hier das Ziel, den Isolationswiderstand der von der Prüfung elektrischer Anlagen betroffenen Geräte zu messen. Bei dieser Messung kontrolliert der Prüfer auch, ob die Trennung der Geräte vom Stromnetz oder eine zusätzliche Gefährdung möglich ist.
Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung bildet den Schlusspunkt der Prüfung elektrischer Anlagen. Nach diesem Sicherheitscheck kann der Unternehmer sicher gehen, dass alle Elektrogeräte, die Gegenstand der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel waren, funktionstüchtig sind. Jene Geräte, welche die Prüfung ortsveränderlicher Anlagen nicht überstanden haben, zieht der Prüfer aus dem Verkehr. Der Unternehmer sichert ihm zu, diese Geräte nicht mehr einzusetzen und ein Ersatzgerät zu beschaffen. Möchte der Unternehmer sicher gehen, dass von dem neu eingesetzten Gerät keine Gefahr für seine Mitarbeiter ausgeht, kann er den Prüfer vor der Inbetriebnahme mit einer Erstprüfung beauftragen.
Wer darf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht durchführen?
Ein Unternehmer kann die Kosten für eine Prüfung elektrischer Anlagen nicht dadurch umgehen, dass er die VDE Prüfung in Nürnberg selbst durchführt. Auch die Beauftragung eines Mitarbeiters mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kommt aus rechtlicher Sicht nicht in Betracht. Vielmehr muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Nürnberg von einer fachlich versierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. An diese Elektrofachkraft stellt der Gesetzgeber die folgenden Anforderungen:
- Der Prüfer muss erfolgreich eine Ausbildung im elektrischen oder elektronischen Bereich absolviert haben.
- Der Prüfer muss fachkundig beurteilen können, ob eine elektrische Anlage in einem betriebssicheren Zustand ist oder ob versteckte Mängel darauf hindeuten, dass die Funktionstüchtigkeit der Maschine oder Anlage auf Dauer nicht mehr gewährt werden kann.
- Bestenfalls kann die Elektrofachkraft eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen, zu dessen Gegenstand auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen zählt.
Erfüllt ein Prüfer alle Voraussetzungen, ist er befugt, die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg durchzuführen.
Sind für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen Wiederholungen vorgesehen?
Die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg ist keine einmalige Sache. Die Prüfung elektrischer Anlagen sollte immer dann vorgenommen werden, wenn ein bestimmter Anlass dazu besteht. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Maschine nicht mehr funktionsgerecht arbeitet und eine Gesundheitsgefährdung des Mitarbeiters, der diese Maschine bedient, nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Ist kein konkreter Anlass gegeben, sollte die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den zeitlichen Abständen erfolgen, die der Prüfer für angemessen hält, um eine Gefährdungssituation vollkommen ausschließen zu können. Die Vorschriften der DGUV sehen vor, dass eine umfassende DGUV V3 Prüfung in Nürnberg in einem Zeitraum durchgeführt werden sollte, der zwischen drei und 24 Monaten beträgt. Stellt der Prüfer allerdings fest, dass kürzere Intervalle für die Prüfung elektrischer Anlagen optimal zur Arbeitssicherheit eines Betriebes beitragen, sollte die Wiederholung der DGUV V3 Prüfung in Nürnberg mehrmals in einem Jahr erfolgen.
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Das Prüfprotokoll – der Abschluss der Prüfung elektrischer Anlagen
Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sehen vor, dass der Prüfer seine Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung in Nürnberg in einem Prüfprotokoll zusammenträgt. Damit die Prüfung sicher dokumentiert ist, muss der Prüfer § 14 der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Hieraus ergibt sich für jede Prüfung ortsveränderlicher Anlagen der Mindestinhalt, der in keinem Prüfprotokoll fehlen darf. Die Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sieht als Mindestinhalt z. B. die folgenden Angaben vor:
- Aufstellung der Betriebsmittel, die Gegenstand der Prüfung elektrischer Anlagen war
- Angaben zu den einzelnen Prüfschritten
- Prüfungsergebnis
Prüfungsergebnis
Kann der Prüfer kein Protokoll über die Prüfung ortsveränderlicher Geräte vorlegen, gilt die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg als nicht durchgeführt. In diesem Fall muss der Unternehmer mit denselben Folgen rechnen, die er bei einer Missachtung der Prüfpflicht zu erwarten hat.
Ist die DGUV V3 Prüfplakette Pflicht?
Nein, eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung in Nürnberg setzt nicht voraus, dass das Unternehmen in Besitz einer DGUV V3 Prüfplakette ist. Da der Unternehmer aber hiermit einen gesicherten Nachweis über die Durchführung der Prüfung hat, erleichtert sie sowohl bei einer Wiederholungsprüfung als auch im Schadensfall die Arbeit.
Wie wird die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zur DGUV V3 Prüfung in Nürnberg sanktioniert?
Die Nichtbeauftragung einer Elektrofachkraft mit der Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird als Missachtung der gesetzlichen Vorgaben gewertet. Die Folgen einer nicht durchgeführten DGUV V3 Prüfung in Nürnberg können unterschiedlich ausfallen. Hat der Unternehmer mit Vorsatz gehandelt, als er den Termin für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht wahrgenommen hat, kann er wegen einer Straftat belangt werden. Die Schwere der Verletzung des Mitarbeiters entscheidet mit darüber, wie hoch die Strafe des Unternehmers ausfällt. Daneben kann der Mitarbeiter unter Umständen noch zivilrechtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber geltend machen. Weist der Unternehmer nach, dass die Prüfung elektrischer Anlagen aus fahrlässigen Gründen ausgefallen ist, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Der Unternehmer muss in diesem Fall mit einem Bußgeld rechnen.
Zusammenfassung
Die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg ist eine Pflichtprüfung, von der alle Unternehmen betroffen sind, die ortsveränderliche elektrische Anlagen in ihrem Betrieb einsetzen. Mit der Prüfung elektrischer Anlagen wird der Arbeitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet. Der Arbeitgeber kann sich mit einem entsprechenden Nachweis über die durchgeführte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen vor möglichen Regressansprüchen schützen. Die Elektroprüfung bezieht sich z. B. auf Maschinen, Computer, Drucker oder Scanner. Die Prüfung elektrischer Anlagen gliedert sich in drei Teilschritte. Dies sind die Sichtprüfung, die Messprüfung und die Funktionsprüfung. Die Prüfung elektrischer Anlagen kann der Unternehmer nicht selbst vornehmen. Er kann auch keinen Mitarbeiter mit der DGUV V3 Prüfung in Nürnberg beauftragen. Zu der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ausschließlich eine versierte Elektrofachkraft autorisiert.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Nürnberg muss in turnusmäßigen Abständen wiederholt werden. Die UVV gilt für alle Betriebe. Beachtet ein Unternehmen nicht die vorgegebenen Termine, gilt die DGUV V3 Prüfung in Nürnberg als nicht durchgeführt. Abhängig davon, ob der Unternehmer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, wird er wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat belangt.
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