DGUV V3 Prüfung in Lübeck – Pflichtprüfung bei dem Betrieb elektrischer Geräte und Anlagen
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, die darauf zurückzuführen sind, dass ein elektrisches Gerät oder eine elektrisch betriebene Anlage nicht einwandfrei funktioniert, hat der Dachverband der deutschen Unfallversicherungsträger – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – die DGUV V3 Prüfung in Lübeck als Pflichtprüfung zwingend für alle Unternehmen vorgeschrieben, welche in ihrem Betrieb ein elektrisches Gerät nutzen oder eine elektrische Anlage aufgebaut haben. Die DGUV 3 ist dafür zuständig, dass Arbeitnehmer sicher ihrer Tätigkeit in einem Betrieb nachgehen können und mögliche Gefahrenquellen eliminiert werden. Der Unfallversicherungsträger trägt dieser Verantwortung dadurch Rechnung, dass die Prüfung elektrischer Anlagen seit 979 verbindlich zur Pflichtprüfung in allen deutschen Unternehmen durchzuführen ist, die elektrische Geräte und elektrische Anlagen nutzen. Für die Durchführung muss der Unternehmer sich an eine fachlich qualifizierte Person wenden. Kommt er der Verpflichtung zur Beauftragung einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht nach, muss er mit Sanktionen rechnen.
Die Rechtsgrundlagen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Neben den Bestimmungen im Arbeitsschutzgesetz und im Energiewendegesetz beruht eine ordnungsgemäße DGUV Vorschrift 3 Prüfung in Lübeck auch auf dem, was der Gesetzgeber zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in der Betriebsschutzverordnung geregelt hat. Der Gesetzgeber hielt es für notwendig, dem Arbeitgeber Maßnahmen an die Hand zu geben, die er bei Aufstellen einer elektrischen Anlage zu beachten hat. Die Mitarbeiter sollten aus dem Regelwerk erkennen, wie sie die elektrischen Anlagen und Geräte verwenden sollen. Damit die im Betrieb eingesetzten elektrischen Geräte und Anlagen keine verborgenen Gefahren in sich bergen, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Lübeck zwingend vorgeschrieben. Weil bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte bestimmte Anforderungen zu erfüllen sind, darf der Unternehmer nur eine fachlich versierte Person mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beauftragen. Über das Ergebnis der DGUV V3 Prüfung in Lübeck muss diese ein Prüfprotokoll anfertigen.
Welche Vorgehensweise sollte ein Unternehmer bei der Beauftragung der DGUV V3 in Lübeck beachten?
Sobald ein Unternehmer ein elektrisches Gerät oder eine elektrische Anlage in den betrieblichen Ablauf installiert, sollte er an eine Beauftragung der DGUV V3 Prüfung in Lübeck denken. Seine Wahl sollte auf eine Person fallen, die mit der Prüfung elektrischer Maschinen bereits vertraut ist. Zwingend erforderlich ist der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation. Darüber hinaus muss der Unternehmer auch im Blick haben, dass die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Seine Verantwortung besteht darin, die Prüfung elektrischer Anlagen in dem Intervall zu beauftragen, dass für eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung in Lübeck vorgesehen ist.
Welche Kriterien muss der Prüfer einer DGUV V3 Prüfung in Lübeck erfüllen?
Die VDE Prüfung in Lübeck darf nur von einer Person ausgeführt werden, die sich zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eignet. Als Voraussetzung muss diese Person sich die für ordnungsgemäße Durchführung zwingend erforderliche Kenntnisse im Rahmen eines Studiums oder durch andere Weiterbildungsmaßnahmen angeeignet haben. Überdies muss die Elektrofachkraft, die mit der Durchführung einer DGUV V3 Prüfung in Lübeck beauftragt wird, die in der Theorie gesammelten Erkenntnisse auch praktisch bei einer Prüfung elektrischer Anlagen umsetzen können.
Welche Unternehmen sollten sich zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Lübeck melden?
Alle Unternehmer, die elektrische Geräte und Anlagen in ihrem Unternehmen installieren, gehören zu dem Kreis, den die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zwingend für eine Prüfung elektrischer Anlagen vorsieht. Die betrifft nicht nur eine Firma, die Produkte mittels einer elektrischen Produktionsanlage herstellt. Auch in der Kanzlei eines Rechtsanwalts oder in einem anderen Bürobetrieb stehen elektrische Geräte, die von einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betroffen sein könnten. Hierzu zählen z. B. Tageslichtkopierer, Computer und Drucker. Die Prüfung elektrischer Anlagen kommt aber auch in den Einrichtungen in Betracht., die für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Hierzu zählen Krankenhäuser, Schulen und Kitas.
DGUV V3 Prüfung in Lübeck – Von einer Durchführung profitiert der ganze Betrieb
Die Elektroprüfung in Lübeck soll in erster Linie die Arbeitssicherheit der Belegschaft gewährleisten. Mit einer Prüfung elektrischer Anlagen wird gewährleistet, dass die eingesetzten Elektrogeräte einwandfrei funktionieren und hiervon keine Gefahr für die Belegschaft ausgeht. Kann ein Unternehmer durch Vorlage des Prüfprotokolls nachweisen, dass der Prüfer die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kurz vor dem Arbeitsunfall durchgeführt hat, behält er seinen betrieblichen Versicherungsschutz. Der Arbeitgeber kann sich mit dem Dokument auch vor dem zivilrechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers schützen, der infolge eines Arbeitsunfalls mit einer elektrischen Anlage verletzt wurde.
Was wird bei einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel konkret geprüft?
Die DGVU V3 Prüfung in Lübeck richtet sich konkret an die Unternehmer und Betreiber ortsfester elektrischer Anlagen. Eine ortsveränderliche elektrische Anlage kennzeichnet sich dadurch, dass das eingesetzte Elektrogerät während des laufenden Betriebs bewegt werden kann. Hierzu zählen Handbohrmaschinen, Stromprüfgeräte, Drucker, Laptops und Computer. Aber auch ein Ultraschallgerät, das in einer Klinik eingesetzt wird, ist bei einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel berücksichtigt. Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel grenzen sich von den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln ab. Diese sind nicht Gegenstand einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Welche Teilschritte muss eine Prüfung elektrischer Anlagen notwendigerweise umfassen?
Jede Prüfung elektrischer Anlagen folgt einem bestimmten Plan. Die DGUV V3 Prüfung in Lübeck beginnt mit einer Sichtprüfung. Hierbei überzeugt sich der Prüfer, ob die Elektrogeräte äußerlich intakt sind. Die nachfolgende Messprüfung dient bei der Prüfung elektrischer Anlagen dazu, den Isolationswiderstand zu messen. Abschließt kontrolliert der Prüfer die Funktionsfähigkeit der einzelnen Geräte. Nach der erfolgten Prüfung elektrischer Anlagen hält die Elektrofachkraft die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll fest.
Reicht eine einmalige DGUV V3 Prüfung in Lübeck aus?
Nein, mit einer einmaligen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann die Arbeitssicherheit der Belegschaft nicht dauerhaft gewährleistet werden. Um dieses Erfordernis zu erfüllen, sind regelmäßige Wiederholungen der Prüfung elektrischer Anlagen zwingend notwendig. Für die Intervalle zwischen den einzelnen Prüfungen legen die Unfallverhütungsvorschriften einen Zeitraum fest, der zwischen drei Monaten und einem Jahr liegt. Die mit der Prüfung elektrischer Anlagen betraute Person kann aber von dem vorgegebenen Turnus abweichen, wenn nach eigenem Ermessen ein kürzerer Zeitraum für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erforderlich sein sollte.
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Wie wird eine Prüfung elektrischer Anlagen ordnungsgemäß festgehalten?
Für eine ordentliche und nachvollziehbare Dokumentation ist es erforderlich, dass die Elektrofachkraft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in einem Prüfprotokoll festhält. Damit das Protokoll über die Prüfung elektrischer Anlagen anerkannt wird, muss die Elektrofachkraft darauf achten, dass das Protokoll alle Mindestangaben enthält. Hierzu zählen der Zustand der Elektrogeräte, bevor die Prüfung elektrischer Anlagen begonnen hat und Informationen über eventuelle Mängelbeseitigungen. Weiter muss die Elektrofachkraft die Grundlagen der DGUV V3 Prüfung in Lübeck in dem Dokument aufführen und das Ergebnis der Prüfung nennen. Zu den notwendigen Angaben gehört auch ein ausführlicher Prüf- und Messbericht und weitere Informationen, die der Unternehmer bis zur nächsten Prüfung elektrischer Anlagen beachten sollte. Das Protokoll über die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur von dem fachlich versierten Elektriker erstellt werden. Der Unternehmer, der die Elektrogeräte in seinem Betrieb einsetzt, sollte aber darauf achten, dass der Prüfer ihm das Protokoll aushändigt. Liegt das Protokoll z. B. bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft nicht vor, hat der Unternehmer keinen Nachweis, woraus hervorgeht, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel tatsächlich durchgeführt worden ist. Eine Haftung kann deshalb auch bei dem Fehlen des Protokolls über die DGUV V3 Prüfung in Lübeck nicht ausgeschlossen werden.
Warum sollte sich der Betreiber einer elektrischen Anlage nicht der DGUV V3 Prüfung in Lübeck entziehen?
Zur Durchführung der Prüfung wird ein Unternehmer per Gesetz verpflichtet. Aufbauend auf die UVV, welche für alle Betriebe gilt, muss die DGUV V3 Prüfung in Lübeck zwingend durchgeführt werden. Ignoriert er diese Sorgfaltspflicht, die er gegenüber seinen Arbeitnehmern hat, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden können. Darüber hinaus kann ein Mitarbeiter auch zivilrechtliche Ansprüche gegen seinen Chef geltend machen.
Zusammenfassung
Wer eine elektrische Anlage betreibt und sich nicht um die Durchführung einer DGUV V3 Prüfung in Lübeck kümmert, muss sich unter Umständen straf- und zivilrechtlich verantworten. Denn bei der Prüfung elektrischer Anlagen handelt es sich seit 1979 um eine Pflichtprüfung. Die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fußt auf den Vorgaben der Betriebsschutzverordnung. Hier ist z. B. geregelt, dass der Prüfer ein Prüfprotokoll anfertigen muss. Weitere gesetzliche Grundlagen für die DGUV V3 Prüfung in Lübeck finden sich im Arbeitsschutzgesetz und im Energiewendegesetz. Der Unternehmer selbst muss dafür sorgen, dass eine erste Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt wird, sobald er die Anlage in seinem Betrieb installiert hat. Er ist aber auch dafür verantwortlich, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel regelmäßig wiederholt wird. Für die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel darf der Unternehmer sich nur an eine Person wenden, die fachlich dazu geeignet ist. Notfalls sollte sich der Unternehmer die Qualifikation der Person zeigen lassen, die er mit der Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Lübeck beauftragen will. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist in allen Produktionsbetrieben verpflichtend vorgeschrieben, die elektrische Anlagen und Geräte einsetzen. Daneben kommen aber auch reine Bürobetriebe oder Schulen und Kitas für eine DGUV V3 Prüfung in Lübeck in Betracht. Die DGUV V3 Prüfung in Lübeck bezieht sich auf alle Geräte, die nicht ortsfest sind. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen auch Computer, Scanner und Ultraschallgeräte. Für die DGUV V3 Prüfung in Lübeck sind insgesamt drei Teilschritte vorgesehen. Dies sind die Sichtprüfung, die Messprüfung und die abschließende Funktionsprüfung. Für die DGUV V3 Prüfung in Lübeck sind neben der Erstprüfung auch regelmäßige Wiederholungen der Prüfung elektrischer Anlagen erforderlich. Erst hierdurch kann die Elektrofachkraft gewährleisten, dass von einem Elektrogerät oder einer elektrischen Anlage auf Dauer keine Gefährdung für die Arbeitnehmerschaft ausgeht. Die Elektrofachkraft erstellt über die DGUV V3 Prüfung in Lübeck ein Protokoll, das an den Unternehmer weitergegeben wird. Dieses Protokoll muss der Unternehmer sicher aufbewahren. Bei einer Kontrolle dient das Dokument als Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung elektrischer Anlagen. Nimmt ein Unternehmer den Termin zur Wiederholung einer Prüfung elektrischer Anlagen nicht wahr, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand gewertet werden. Welche Konsequenzen dem Unternehmer aus der Missachtung der Verpflichtung zur Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach sich zieht, hängt davon ab, ob der Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.