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Die DGUV V3 Prüffristen Tabelle – Für die Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Anwendung elektrischer Geräte und Anlagen in Betrieben hat die deutsche gesetzliche Unfallversicherung(DGUV) die DGUV Vorschrift 3 herausgegeben. Die Vorschrift war bis zum Jahr 2014 als Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A3 bekannt und wurde mit der Vorschrift der Gesetzlichen Unfallversicherung zur DGUV V3 zusammengefasst. Die DGUV V3 regelt alle Punkte zur Prüfung von ortsfesten Maschinen und Anlagen sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die Prüfungen und Wartungen von elektrotechnischen Anlagen sind für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Vernachlässigung dieser Prüfungen ist nach dem Gesetz eine Straftat.
Die Verantwortung für die Organisation der Durchführung selbst sowie für die Einhaltung der Prüfintervalle liegt beim Betriebsleiter bzw. Unternehmer. Die DGUV V3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme wird meist vom Hersteller der Geräte und Anlagen vorgenommen und kann entfallen, wenn sie entsprechend dokumentiert wurde. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über alle weiteren Intervalle und Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sowie deren Klassifizierung und sind Ihnen bei der Organisation der DGUV V3 Prüfung gern behilflich.
Die DGUV V3 Prüffristen Tabelle
Die regelmäßige Durchführung einer VDE Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen verringert unter anderem die Häufigkeit von Arbeitsunfällen und reduziert die Kosten für die ungeplante Wartung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel.
Eine viel größere Bedeutung erfährt die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 aber im Schadensfall.
Denn Berufsgenossenschaften und Versicherungen übernehmen die Kosten bei Unfällen mit elektrotechnischen Geräten nur, wenn
- die Prüffristen nach DGUV V3 eingehalten wurden
- auf Nachfrage das ordnungsgemäß aufbewahrte Prüfprotokoll der letzten VDE Prüfung nach BGV A3 bzw. DGUV V3 vorgelegt werden kann.
Bevor wir über die Prüffristen selbst aufklären, ist es wichtig zu wissen, für welche Anlagen und Geräte eine DGUV Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 muss bei allen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten der öffentlichen Bereiche, Arbeitsstätten und bestimmter Branchen durchgeführt werden. Hierzu zählen z. B.:
- Verwaltungs- und Bürogebäude
- Fabriken, Industrieunternehmen und Produktionsstätten
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Pensionen und Hotels, bzw. Gastgewerbe
- Schulen und öffentliche Einrichtungen
- Kaufhäuser, Geschäftsräume und Verkaufsräume
Wenn Sie also Betreiber/-in einer kleinen Pension, Gaststätte oder auch eines kleinen Ladens sind, haben Sie die Pflicht, die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung von zugelassenem Fachpersonal zu organisieren. Das gilt für die regelmäßige Prüfung in den vorgeschriebenen Intervallen, nach jeder Änderung oder Instandsetzung sowie vor einer Wiederinbetriebnahme der Geräte und Anlagen. Die Prüffristen für den E-Check nach DGUV V3 ergeben sich aus dem Gefährdungspotential und der Bewertung der Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Des Weiteren spielen Maßnahmen zur Minimierung von Arbeitsunfällen mit elektrischen Geräten eine Rolle für die Festlegung der Prüffristen. Die DGUV V3 unterscheidet in ortsfeste und in ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
DGUV V3 Prüffristen Tabelle für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
Der Bereich der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beinhaltet alle Betriebsmittel mit nachfolgenden Eigenschaften:
- große Dimensionen und Masse, die nicht leicht bewegt werden kann
- fest angebrachte Betriebsmittel ohne Trageeinrichtung
- mit der Umgebung wie Gebäude, Baustellenwagen Container oder Fahrzeugen fest verbunden
- vorübergehend fest verbundene Betriebsmittel mit beweglichen Anschlussleitungen
Klassische Beispiele für diese Anlagen sind große Maschinen in Industriebetrieben, Fertigungsstraßen, Kompressoren, Durchlauferhitzer oder auch Kühlschränke.
Die Elektrogeräteprüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel sollte im Allgemeinen alle vier Jahre durchgeführt werden.
Bei „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen der besonderen Art nach VDE 0100 Gruppe 700“ muss sie jährlich durchgeführt werden.
Hierzu zählen z. B. Feuchträume, wie Schwimmbäder oder Räume mit Saunaheizungen, Baustellen, Campingplätze, Ausstellungen, medizinisch genutzte Bereiche, Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen etc.
Fehlerstrom-Schutzschalter sollten je nach Anlagenart täglich oder monatlich geprüft werden.
Hierzu eine tabellarische Übersicht zu den verschiedenen Fristen nach DGUV V3.
Unabhängig von den oben genannten Forderungen der Prüffristen ortsfester elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden diese ebenfalls erfüllt, wenn sie von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Die Definition der ständigen Überwachung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist erfüllt, wenn sie ständig
- von Elektrofachkräften instand gehalten und
- durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens
(z.B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
DGUV V3 Prüffristen Tabelle für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Hierzu zählen Geräte mit folgenden Eigenschaften:
- leicht bewegliche Geräte, die während des Transports an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind
- nichtstationäre Anlagen, die leicht zerlegt und wieder zusammengeschaltet werden
Diese Kategorie beinhaltet mobile Geräte, wie Schreibtischlampen, Computer, Monitore, Akkuschrauber, Sägen oder Kaffeemaschinen.
Die Fristen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 sind nicht starr festgeschrieben. Sie beruhen auf den Erfahrungswerten beim Betrieb der Geräte unter normalen Bedingungen.
Entscheidend ist die festgestellte Fehlerquote, d. h. die Quote der Betriebsmittel mit Abweichungen von den Grenzwerten.
Liegt diese nachweislich unter 2% kann die Prüffrist auf den Maximalwert erweitert werden.
Ein weiteres Kriterium für die Festlegung der Prüffristen Tabelle ist der Ort der Anwendung der Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in einem sauberen Büro weniger äußeren Einflüssen ausgesetzt als auf einer Baustelle oder in Werkstätten. Somit wird auch das Gefährdungspotenzial unterschiedlich bewertet, was zu einer Anpassung der Fristen führt. Die Fristen der DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegen zwischen 3 Monaten und zwei Jahren.
Dazu die nachfolgende Übersicht:
Der Prüfer nach DGUV V3 sollte eine Elektrofachkraft sein und sich an die Prüffristen Tabelle halten. Die Durchführung der DGUV V3 Prüfung kann auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen, wenn diese über entsprechende Mess- und Prüfgeräte verfügt.
Prüffristen von Schutz- und Hilfsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Prüffristen Tabelle – Jede geprüfte Anlage erfüllt nur die Sicherheitsstandards, wenn auch die entsprechenden Schutz- und Hilfsmittel zum sicheren Arbeiten erfolgreich geprüft werden. Der Anwender von Schutzkleidung oder isolierten Werkzeugen, Kabelschneidwerkzeugen, isolierenden Schutzvorrichtungen, Spannungsprüfer oder Phasenvergleicher ist verpflichtet, die Utensilien vor jeder Benutzung auf äußere Mängel und einwandfreie Funktion zu überprüfen.
Eine Elektrofachkraft muss zusätzlich eine Überprüfung der elektrotechnischen Grenzwerte von
- Isolierhandschuhen alle 6 Monate
- Schutzbekleidung alle 12 Monate
- Spannungsprüfer und Phasenvergleicher alle 6 Jahre vornehmen.
Für neu angeschaffte, betriebsfertig installierte und angeschlossene Ausrüstungen und Betriebsmittel genügt der Nachweis des Herstellers, dass das Gerät den Verordnungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entspricht.
Der Nachweis kann z. B. durch eine Konformitätserklärung erbracht werden, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird. Nach der erfolgreichen DGUV V3 Prüfung ist die ordnungsgemäße Dokumentation von entscheidender Bedeutung. Jedes Prüfprotokoll muss fachgerecht nach DGUV Vorschrift 3 ausgefüllt sein.
Die Checkliste der Prüfkriterien und deren Abzeichnung bzw. das schriftliche Prüfergebnis mit eventuellen Nacharbeitspunkten oder Einschränkungen muss sorgfältig bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Diese Dokumentation ist für Sie der Nachweis, dass Sie Ihren Pflichten als Anwender der Maschine nach DGUV V3 nachgekommen sind. Die Dokumentation muss im Original sicher aufbewahrt werden. Es wird auch empfohlen, Kopien der Messprotokolle im Schaltschrank oder in der Nähe der Anlage aufzubewahren.
Das erleichtert Wartungseinsätze und Überprüfungen von Messwerten bei Fehlermeldungen. Sie sollten stets darauf achten dass, das Fachunternehmen auch die Qualifikation der Abnahme dieser Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen darf. Auch wenn die Dokumentationen noch so perfekt gemacht wurden, eine Abnahme eines nicht qualifizierten Unternehmens ist nach den Vorschriften der DGUV ungültig und kann daher nicht als Beweis im Schadensfall geltend gemacht werden.
Nach der Abnahme der Erstprüfung von Maschinen und Anlagen ist es für Sie als Anwender ebenso wichtig, die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen einzuhalten.
Hier bietet sich die Erstellung eines zeitlichen Prüfplans für die Maschine an. Diesen sollten Sie ebenso gut sichtbar an der Maschine anbringen, um Versäumnissen vorzubeugen.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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