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DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Inhaltsverzeichis zum Thema: DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz

Für die VBG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein „wichtiger Berater“ des Unternehmens. Sie berät Unternehmer in allen relevanten Sicherheitsfragen des Unternehmens und ist als Ergänzung zum Betriebsarzt für die Ausführung und Wahrung der Arbeitssicherheit anerkannt. Die DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit wird unter DGUV 2 geregelt. Sie stützt sich auf das Arbeitssicherheitsschutzgesetz (ASiG).

DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit: SIFA oder FASI

Was ist SIFA und was FASI, worin liegt der Unterschied, eine Frage, die viele beschäftigt. Darauf eingegangen wird unter anderem während der Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

SIFA
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mussten sich bei der Bezeichnung der VBG Fachkraft für Arbeitssicherheit auf ein Kürzel einigen, jedoch war FASI bereits vergeben. SIFA oder FASI, die Beteiligten entschieden sich für SIFA.

FASI
In der Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit wird näher auf die Bedeutung von SIFA oder FASI eingegangen, es gilt bereits jetzt zu wissen, dass FASI von der Fachvereinigung für Arbeitssicherheit e. V. verwendet wird und somit dem Bundesamt nicht mehr zur Verfügung stand.

Welche Aufgaben übernimmt die DGVU Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die SIFA oder FASI ist die Erweiterung zur Grundbetreuung durch den Betriebsarzt. Sie muss zunächst an einer Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen, um die Aufgaben als DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit auszuführen. Für die VBG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit elementar im Rahmen der Arbeitssicherheitsberatung für Unternehmen. Neben der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt berät die SIFA oder FASI die Unternehmensführung.

Sie berät die Unternehmensspitze zu folgenden Themen:

Arbeitsprozesse
Die Grundbetreuung durch den Betriebsarzt allein reicht nicht aus, um die Arbeitsprozesse zu optimieren, die Beschäftigte begünstigen. Zunächst werden alle Arbeitsbereiche hinsichtlich ihrer Prozessabläufe geprüft. Für die VBG muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor allem die Sicherheitsmerkmale der Prozesse berücksichtigen und die Geschäftsführung darauf hinweisen, wo für Mitarbeiter Arbeitsrisiken bestehen. Dank der Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist sie in der Lage, Lösungen zu benennen, die mit Einverständnis der zuständigen Leitung des Betriebs umgesetzt werden.

Gesundheitsschutz
Die Grundbetreuung von einem Betriebsarzt deckt die medizinische Diagnostik und Behandlung eines Angestellten. Die DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit konzentriert sich im Rahmen des Gesundheitsschutzes auf präventive Maßnahmen. Dadurch wird die Grundbetreuung beim Betriebsarzt entlastet.

Anlagensicherheit
SIFA oder FASI nimmt auch die Anlagen, Maschinen und einzelnen Geräte in Augenschein. In den Bedienungsanleitungen sind bereits Sicherheitsvorgaben der Hersteller enthalten. Hier prüft nach der Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit die SIFA oder FASI, ob sie eingehalten werden. Als Fachkraft ist sie berechtigt, weitere Maßnahmen einzuleiten, um die Anlagensicherheit auf ein Höchstmaß zu gewährleisten. Nach VBG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ermächtigt, eine Nachprüfung einzuleiten, in der geprüft wird, ob die angestrebten Maßnahmen umgesetzt wurden.

Arbeitsplatzoptimierung
Die Arbeitsplatzoptimierung bezieht sich auf alle Arbeitsplätze im Betrieb. Das bedeutet, dass auch Arbeitsstellen im Verwaltungsbereich zu optimieren sind und dessen Sicherheit zu wahren. Büroangestellte des Unternehmens haben ebenso einen Anspruch auf die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt sowie Lösungen zur Arbeitssicherheit durch eine DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Stellenwert der Gesundheit im Betrieb
Nach Ansicht der VBG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit dafür zuständig, den Stellenwert der Gesundheit im Betrieb zu ermitteln und festzulegen. Teilbedingt ist dieser durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt, lässt aber nach rechtlichem Stand einen individuellen Spielraum zu. Er ist immer den Gegebenheiten der Betriebsbedingungen anzupassen.

DGUV V3 Pruefung

DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

SIFA oder FASI, DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit von diesen sind Sicherheitsbeauftragte abzugrenzen. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind Unternehmer verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen, der auch an einer Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen kann, dazu aber laut Gesetz nicht dazu verpflichtet wird.
Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen teilen dem Unternehmen mit, wenn nach ihren Erkenntnissen Sicherheitsmängel im Betrieb bestehen. Welche Sicherheitsmängel können das unter anderem sein?

  1. Unzureichende Arbeitsschutzkleidung für Mitarbeiter.
  2. Fehlende Sicherheitsabgrenzungen an Maschinen, Anlagen und Geräten.
  3. Sogenannte „Stolpersteine“ über die Beschäftigte stürzen können aufgrund falscher Lagerung.
  4. Mangelnder Brandschutz.

 

Sicherheitsbeauftragte sind neben der VBG Fachkraft für Arbeitssicherheit, die an einer Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen muss und der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt für einen wesentlichen Teil der Sicherheit im Betrieb zuständig. Sie darf Vorschläge gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit machen und sich direkt an die Geschäftsleitung wenden, um schnellstmöglich Maßnahmen zur Herstellung der Arbeitssicherheit einzuleiten.

Ausbildung und Fortbildung zur DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bevor nach VBG die Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Betrieb das Amt ausführen darf, muss sie eine Ausbildung absolvieren. In der Ausbildung werden die Grundlehren der Arbeitssicherheit vermittelt. Unter anderem werden folgende Inhalte behandelt:

  • SIFA oder FASI, wie die VBG die Fachkraft für Arbeitssicherheit einordnet
  • Wo grenzt sich die Sicherheitsfachkraft von der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt ab
  • Wichtigkeit zur Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Warum an Fortbildung als DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen?

Die VBG rät der Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig an einer Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit teilzunehmen. Neben der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt muss auch die Sicherheitskraft im Betrieb ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Mit der Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten SIFA oder FASI der VBG, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu agieren.

Es werden Neuerungen vermittelt, die auf Bundes- und Landesebene gelten. Änderungen nimmt der Gesetzgeber vor, die der Verband übernimmt und worauf sich die DGUV 2 bezieht. In der Zusammenarbeit mit der VBG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Lage, die Vereinbarungen des Bundesministeriums mit allen führenden Verbänden und Versicherungen im Betrieb umzusetzen.

Wie unterstützt die VBG die DGUV Fachkraft für Arbeitsschutz?

Die VBG berät jede Fachkraft für Arbeitssicherheit hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung und unter welchen Besonderheiten sie agieren muss, um alle Anforderungen zu erfüllen. Mit der VBG kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit telefonisch über eine Servicenummer Kontakt aufnehmen, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Sie vermittelt außerdem den Kontakt zum Austausch innerhalb der SIFA Community.

Welche Grundbetreuung leistet der Betriebsarzt?

Die Grundbetreuung, die ein Betriebsarzt zu leisten hat, ist gesetzlich geregelt. Er steht innerhalb des Betriebs in einer verantwortungsvollen Position und ist Ansprechpartner für Betrieb und Angestellte. Betriebsangehörige sind verpflichtet, sich nach den rechtlichen Vereinbarungen untersuchen zu lassen, um die Gesundheit eines jeden Angestellten zu sichern.

In der Grundbetreuung prüft der Betriebsarzt, ob ein Angestellter für den zugewiesenen Arbeitsplatz gesundheitlich geeignet ist. Betriebsärzte sind berechtigt, dem Unternehmen mitzuteilen, wenn ein Angestellter nicht mehr für seine aktuelle Position geeignet ist, sei es temporär oder dauerhaft.

Die Grundbetreuung durch den Betriebsarzt stellt sicher, dass Mitarbeiter des Unternehmens über ein Mindestmaß an medizinischer Versorgung erhalten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit in jedem Betrieb

Sind mehrere Angestellte im Betrieb tätig, dürfen Unternehmer nicht auf die DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit verzichten. Eine gut ausgebildete Fachkraft steht als einer der wichtigsten Ansprechpartner für den Fachbereich Unternehmenssicherheit zur Verfügung. Betriebe sind außerdem mit dafür verantwortlich, dass die Fortbildung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährt wird.

Neben der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt profitieren Unternehmen von der Expertise der DGUV Fachkraft für Arbeitssicherheit und können nebenher die Arbeitsabläufe gewinnbringend optimieren. Weitere Detailinformationen erhalten Betriebsleiter von der VBG, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit empfiehlt, um den besten Arbeitsschutz im Unternehmen sicherzustellen.

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