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Das Wichtigste zur DGUV Vorschrift 3

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DGUV Vorschrift 3

Um Unfälle mit elektrischen Anlagen zu vermeiden, werden spezielle Unfallverhütungsvorschriften angewandt, die auch eine regelmäßige Prüfung der Anlagen vorsehen. Die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik erließ auch eine solche Vorschrift, welche für elektrische Betriebsmittel und Anlagen gilt. Sie sieht verschiedene Schutzziele vor und überträgt diese in das Arbeitsrecht. Seit 2014 wird die Unfallverhütungsvorschrift als DGUV Vorschrift 3 bezeichnet und regelt, in welchem Umfang und in welchen Abständen verschiedene Arten elektrischer Anlagen geprüft und auf ihre Sicherheit hin getestet werden müssen.

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Welche Inhalte hat die DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist Teil des Arbeitsschutzrechts und verpflichtet Arbeitgeber bzw. Unternehmen dazu, einen sicheren Betrieb der zum Unternehmen gehörenden elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel zu gewährleisten, damit Mitarbeiter nicht durch diese verletzt werden können. Die Regelungen formulieren verschiedene Schutzvorschriften und Maßgaben, nach denen die Anlagen zu prüfen sind. Sie geben ebenfalls vor, was geprüft werden muss. Getestet werden der ordnungsgemäße Zustand der Betriebsmittel bzw. Anlagen, einerseits vor der Inbetriebnahme, wenn es sich um neue Anlagen handelt. Andererseits werden bestehende Anlagen, oder Betriebsmittel nach der Inbetriebnahme weiterhin regelmäßig einer Prüfung unterzogen, wobei die Intervalle der Prüfung je nach festgestellter Fehlerquote variieren. Dies gilt nicht nur bei Änderungen oder Anpassungen, sondern ist ein in festen Intervallen vorgesehener Prüftermin, welcher die dauerhafte Sicherheit der Anlagen gewährleisten soll. Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder durch einen Angestellten des Unternehmens, der alle Testungen unter Anleitung einer Elektrofachkraft vornehmen kann.

Für welche Anlagen gilt die DGUV Vorschrift 3?

Die Regelungen der DGUV Vorschrift 3 gelten für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen in Unternehmen. Hierbei muss es sich nicht um Anlagen handeln, welche direkt in die Arbeitsprozesse einbezogen sind und an denen Mitarbeiter tätig sind. Auch Bereiche, in denen keine elektrischen Arbeiten stattfinden, die sich aber in der Nähe solcher Betriebsmittel befinden, unterliegen den Regelungen der DGUV Vorschrift 3. Schließlich können Fehlfunktion dieser Anlagen die Mitarbeiter, die in der Nähe tätig sind, beeinflussen und Unfälle verursachen. Geprüft wird daher, ob die Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, ob Schutzvorrichtungen vorhanden sind und ob diese auch intakt sind, d.h. die Schutzfunktion wahrnehmen können. Ebenso wird die Sicherheit des Betriebs der Anlagen getestet, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Prüfung der Fehlstrom-Schutzanlagen.

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Was regelt die DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Anlagen?

Ortsveränderliche Betriebsmittel oder Anlagen werden während des Betriebs bewegt und sind an eine Stromversorgung angeschlossen, während sie transportiert, oder von einem Platz an einen anderen bewegt werden. Häufig haben diese Anlagen Tragevorrichtungen, um das Verbringen an einen anderen Ort zu erleichtern. Diese Betriebsmittel sollten einmal jährlich geprüft werden. Zunächst wird hierbei eine Frist von sechs Monaten festgesetzt. D.h. wenn die Anlagen erstmalig in Betrieb gehen oder es bedeutende Änderungen gegeben hat, erfolgt eine initiale Prüfung und danach eine weitere Prüfung nach sechs Monaten. Wenn hierbei eine geringe Fehlerquote festgestellt werden kann, d.h. eine Fehlerquote von unter 2%, dann wird die Prüffrist entsprechend verlängert und auf aller ein oder aller zwei Jahre erweitert. Wichtig für die Berechnung der Fehlerquote ist, dass nur Anlagen einbezogen werden, die sich in einem vergleichbaren Bereich befinden. Kommen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen zum Einsatz, dann müssen diese zunächst aller drei Monate geprüft werden. Ist die Fehlerquote gering, dann kann die Prüffrist verlängert werden, sodass eine Prüfung nur noch aller 12 Monate erforderlich ist.

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Was regelt die DGUV Vorschrift 3 für nicht ortsveränderliche Anlagen?

Die DGUV Vorschrift 3 enthält auch Regelungen zu elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln, die nicht ortsveränderlich sind und die somit stationär eingesetzt werden oder nur mit großem Aufwand an einen anderen Platz gebracht werden können. Diese Betriebsmittel besitzen keine Tragevorrichtung oder sind so schwer, dass sie nicht getragen werden können bzw. nicht einfach bewegt werden können. Manche ortsfeste Anlagen können mit der Umgebung auch fest verbunden sein, was das Verbringen an einen anderen Ort nicht möglich macht. Weiterhin gibt es nichtstationäre Anlagen, die an einem Ort eingesetzt werden, dann zerlegt und an einem anderen Ort wieder errichtet werden. Dies sind etwa Anlagen für Baustellen. Aller vier Jahre müssen ortsfeste Anlagen geprüft werden, außer sie befinden sich in den Räumen der Betriebsstätte, denn dann gilt eine jährliche Frist. Lastaufnahmemittel, Tragemittel oder Hebebühnen müssen ebenso jährlich einer Prüfung unterzogen werden. Dies gilt analog für Flurförderfahrzeuge.

Wer führt die Prüfungen durch?

Die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 dürfen von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Ebenso können Personen unter Anleitung der Elektrofachkräfte die entsprechenden Testmaßnahmen vornehmen, wenn geeignete Prüf- und Messgeräte verfügbar sind.

Welche Änderungen erfolgten vom Übergang der BGV A3 zur DGUV Vorschrift V3?

Die Vorschriften wurden ohne Anpassungen in die DGUV Vorschrift 3 übernommen, sodass keine Änderungen des Regelwerks stattgefunden haben. Die Verbände der Berufsgenossenschaften haben sich mit dem öffentlichen Träger der Unfallversicherungen zusammengeschlossen und danach einen gemeinsamen Verband gebildet – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV. Durch diesen Zusammenschluss kam es auch zu einer Umbenennung der vorher durch die Berufsgenossenschaften herausgebrachten Regelwerke, ohne dass aber inhaltliche Anpassungen notwendig waren. Die DGUV Vorschrift 3 beinhaltet daher die Richtlinien der BGV A3 und entsprechend werden die neuen Prüfsiegel auch mit DGUV Vorschrift 3 gekennzeichnet.

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