Inhaltsverzeichnis zum Thema: Brandschutzbeauftragter
Ein DGUV Brandschutzbeauftragter unterstützt den betrieblichen Brandschutz und somit einen essenziellen Bestandteil des Brandschutzprogramms. Wir stellen ausgebildetes Personal zur Verfügung, um Risikopotenziale in Prozessen von Kundenfirmen zu vermeiden und zu reduzieren. Unser Sicherheitsbeauftragter erkennt mögliche Brandursachen und kann dadurch Menschenleben und die Existenzgrundlage des Unternehmers retten.
Betriebsleiter sollten das Thema Brandschutz ernst nehmen als wichtigstes Element des Sicherheitskonzepts integrieren. Dieses Konzept vereint Arbeitsschutz und die Einhaltung von Umweltvorschriften und verpflichtet Unternehmer zu angemessenen Brandschutzmaßnahmen. Professionell berät und unterstützt unser Sicherheitsbeauftragter verantwortungsbewusste Firmeninhaber im Rahmen höchster Sicherheitsstandards.
Prüfung nach DGUV – unser Brandschutzbeauftragter und seine Aufgaben
Die Arbeit des Fachpersonals sichert Unternehmen vor Bränden, deshalb sichert präventiver betrieblicher Brandschutz zu den Hauptaufgaben unserer Sicherheitsfachkraft. Effizient koordiniert und plant unser DGUV Brandschutzbeauftragter zuverlässige Brandschutzmaßnahmen, um Brandrisiken rechtzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. Gerne können unsere Kunden einen Sicherheitsbeauftragten regelmäßig buchen und das persönlich und fachlich geeignete Fachpersonal zum dauerhaften Brandschutzbeauftragten in der Firma erklären.
Als geschulter, erfahrener und pflichtbewusster Mitarbeiter übernimmt unser Sicherheitsbeauftragter folgende Aufgaben in einem Unternehmen:
- Brandschutzkontrolle durch Vergleich einer Ist-Analyse mit einem Soll-Vergleich
- Brandgefährdung analysieren
- Brand- und Explosionsgefahren in Betrieben ermitteln
- Anfertigung brandschutztechnischer Protokolle
Wegen des hohen Risikos unerkannter Quellen und Auslöser für Brände sollten Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten dringend im eigenen Betrieb beschäftigen, zum eigenen- und Mitarbeiterschutz.
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
In Deutschland verpflichtet der Gesetzgeber Firmen nicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Allerdings können die Bundesländer die Bestellung der Sicherheitsfachkraft im Baurecht verankern, zum Beispiel in Industriegebäuden, Krankenhäusern und in großen Verkaufsstätten. Wegen der hohen Anzahl an Beschäftigten steigt das Gefahrenpotenzial, darum sollte nach DGUV ein Brandschutzbeauftragter unbedingt vom Geschäftsführer bestellt werden. Außerdem kann die entsprechende Baubehörde bei speziellen Bauten die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben.
Brandschutzbeauftragter – detaillierte Bestellung in Schriftform
Damit unser Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben korrekt und umfassend wahrnehmen kann, sollte der Unternehmer die Bestellung mit dem Brandschutzbeauftragten vereinbaren und dabei den Zuständigkeitsbereich nennen, etwa das zu sichernde Gebäude, die Abteilung oder das Werksteil. In der Bestellung beschreibt der Unternehmer die Aufgaben, den veranschlagten Zeitrahmen; dieser Umfang entspricht der Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03.
Unternehmer ohne fest angestellte Sicherheitsfachkraft können die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter übernehmen, jedoch fordert diese Aufgabe zusätzlichen Zeitaufwand und erweiterte Expertise. Wer sich auf unternehmerische Prozesse fokussieren möchte, kann einen externen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Nach DGUV nimmt unser Brandschutzbeauftragter seine Aufgaben ernst, erfüllt hohe Anforderungen und sichert Unternehmern die Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsschutz. Vor Ort kann unser Sicherheitsbeauftragter informieren und versteckte Gefahrenquellen ermitteln. Vorbeugend hilft eine umfassende, individuelle Beratung.
Unser Brandschutzbeauftragter berät kompetent und zielführend
Zur Prüfung im Sinne der DGUV ist unser Brandschutzbeauftragter auch als Berater tätig und nimmt somit eine wichtige Stellung im Betrieb ein. Bei der Beratung beantwortet das Sicherheitspersonal dem Firmenleiter alle Fragen und klärt mit ihm die Problemstellungen bezüglich des Brandschutzes umfassend.
Darüber hinaus integriert sich unser Sicherheitsbeauftragter beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung, formuliert Inhalte von Brandschutzvorschriften und arbeitet Brandschutzanweisungen aus. Weiterhin praktiziert unser DGUV Brandschutzbeauftragter Löschübungen und unterweist Mitarbeiter in der Handhabung von Löschanlagen und im korrekten Verhalten bei einem Brand. Die Komplexität des Aufgabenfeldes setzt Engagement, Verlässlichkeit und Fachwissen voraus. Diese Aspekte muss ein Sicherheitsbeauftragter sicher und fortwährend erfüllen.
Wer ist als DGUV Brandschutzbeauftragter zu bestellen?
Ein Sicherheitsbeauftragter für Brandschutz nach DGUV muss nicht unbedingt ein Beschäftigter des betreffenden Unternehmens sein. Betriebsleiter können externe Dienstleister beauftragen und die Zuständigkeit exakt definieren.
Wichtig: In jedem Fall muss das Fachpersonal die Anforderungen erfüllen und eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen können.
Unser DGUV Brandschutzbeauftragter absolvierte eine Ausbildung mit mindestens 64 Einheiten von je 45 Minuten erfolgreich, mit positivem Abschluss der mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen. Die Ausbildung stellt nur einen Teilaspekt der notwendigen Qualifikationen dar, denn Inhalte von Normwerken sowie technischer Fortschritt unterliegen Dynamiken. Wir berücksichtigen gültiger Anforderungen und bilden unser Sicherheitspersonal fachlich und sachlich weiter, nach DGUV. Unser Brandschutzbeauftragter agiert mit neuestem Wissen nach aktuellen Anforderungen. Ein Sicherheitsbeauftragter aus unserem Dienstleistungsunternehmen ist einem Unternehmer eine wertvolle Stütze bei der Gefahrenprävention beim Thema Brandunfälle.
Brandschutzbeauftragter und seine Stellung im Betrieb
In allen Fragen und Angelegenheiten des Brandschutzes ist unser Sicherheitsbeauftragter der erste Ansprechpartner, auch bei der Beratung und bei der Übernahme anderer relevanter Tätigkeiten. Wir beauftragen betriebsorientierte Sicherheitsfachkräfte, die mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten eng zusammenarbeiten und somit den Arbeitsschutz für Unternehmen maximieren. Die Dienstleister unserer Firma arbeiten flexibel und professionell, denn unser fähiger DGUV Brandschutzbeauftragter setzt auf gegenseitiges Vertrauen mit dem Unternehmer.
Hier noch einmal die Wichtigkeit eines Brandschutzbeauftragten für einen Betrieb:
- erster Ansprechpartner im Brandschutzangelegenheiten
- übernimmt wichtige Aufgaben beim Sicherheitsschutz
- kooperiert mit anderen Sicherheitsfachkräften
- Vertrauensaufbau durch Expertise
Selbstredend wählen wir unser Sicherheitspersonal sorgfältig aus. Ein Sicherheitsbeauftragter unseres Unternehmens kann hohe Qualifikationen nachweisen und erkennt seinen Auftrag als Berufung.
Geeigneter Brandschutzbeauftragter für große und kleine Betriebe
Ein DGUV Brandschutzbeauftragter muss sich für die Ausbildung eignen, über branchenspezifisches Wissen bezüglich betrieblicher Prozesse verfügen und Gefahren frühzeitig erkennen können. Zudem verfügt unser Sicherheitsbeauftragter über mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis. Des Weiteren kommuniziert unser DGUV Brandschutzbeauftragter stark und arbeitet zuverlässig.
Übrigens: Die genannten Eigenschaften müssen zukünftige Brandschutzbeauftragte gegebenenfalls über Qualifizierungsmaßnahmen vor der Ausbildung erwerben.
Die individuelle Eignung einer Person entscheidet über deren Fähigkeit als Sicherheitsfachkraft. Wir gewährleisten unseren Kunden die Bereitstellung hochgebildeter Fachkräfte. Schließlich muss ein Sicherheitsbeauftragter besondere Ansprüche bei der Arbeit in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung erfüllen.
Welche Voraussetzungen muss ein Brandschutzbeauftragter für brandgefährdete Firmen mitbringen?
Ein DGUV Brandschutzbeauftragter kann sich speziell qualifizieren, etwa durch eine feuerwehrtechnische Schulung. Eine Ausbildung zum Werksfeuerwehrmann, Absolventen einer Schulung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz und Sicherheitstechnik eignen sich für besonders brandgefährdete Unternehmen. Bei allen unseren Sicherheitsfachkräften achten wir auf die Aktualität der Ausbildung, denn stetig neue Erkenntnisse erfordern angepasste Lehrinhalte.
Brandschutzbeauftragter unserer Firma – nur mit aktueller Schulung
Falls der Erwerb der Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten über drei Jahre zurückliegt und kann das Personal die Weiterbildung nicht nachweisen, ist eine Fortbildung notwendig. Dies schreibt im Kapitel 8 die DGUV vor. Unser Brandschutzbeauftragter verfügt über neueste Kenntnisse, Fertigkeiten und Ausbildungen. Jeder Lehrgang unterliegt den Vorschriften der Richtlinien zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten. Im Jahr 2020 verfasste die DGUV eine neue Fassung des Regelwerks und veröffentlichte diese als DGUV Information 20-203. Die zugehörigen vfdb-Richtlinien sind die 12-09/01 und VdS 3111.
Betriebe dürfen nur Brandschutzbeauftragte beschäftigen, die durch eine Qualifizierung als zentrale Ansprechperson für Brandschutz im Betrieb zur Verfügung stehen. Die vorgestellte Richtlinien erläutern die Mindestanforderung an Qualifikation und Schulung von Brandschutzbeauftragten. Weiterhin definiert das Regelwerk die von der Fachkraft zu erfüllenden Aufgaben und unterstützt bei der Realisierung passender betrieblicher Brandschutzmaßnahmen. Als vorausschauendes Dienstleistungsunternehmen berücksichtigen wir gesetzliche Vorschriften und Regeln ordnungsgemäß und verlangen dies auch von unserem Personal. Ein Sicherheitsbeauftragter aus unserem Betrieb arbeitet akkurat und kann auf Verlangen die Qualifikationen vorlegen.
DGUV Brandschutzbeauftragter in Ausbildung – Schwerpunkte des Lehrplans
Primär lernt ein Sicherheitsbeauftragter baulichen, technischen und anlagetechnischen Brandschutz kennen sowie die zugehörigen rechtlichen Grundlagen, etwa das Baurecht. Ein anderer Bestimmungsfaktor der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die Brandlehre, welche unter anderem den Umgang mit handbetätigten Geräten zur Brandbekämpfung vermittelt.
Der Ausbilder thematisiert auch organisatorischen Brandschutz, zum Beispiel Brandschutzmanagement, betriebliche Planung, Zusammenarbeit mit Behörden und der lokalen Feuerwehr. Besonders präventiver Brandschutz des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der Kommune gehören den Inhalten der Schulung an. In praktischen Übungen lernt ein angehender Sicherheitsbeauftragter richtiges Verhalten im Brand und das Löschen von Bränden.
Hinweis: Das Gesetz sieht Fortbildungen in regelmäßigen Abständen vor.
Wir wissen um die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und den entsprechenden Vorschriften. Deshalb ordnen wir unseren Brandschutzbeauftragten stetige Weiterbildung an und sichern Unternehmen qualitätsvolle Dienstleistungen auf höchstem Niveau.
Der Übersichtlichkeit wegen, hier die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zusammengefasst:
- baulicher, technischer und anlagetechnischer Brandschutz
- gesetzliche Bestimmungen
- Brandlehre
- organisatorischer Brandschutz
- kommunaler Brandschutz
- praktische Übungen
Sein gesamtes erworbenes Wissen muss ein zukünftiger DGUV Brandschutzbeauftragter in einer abschließenden Prüfung beweisen, um das Zertifikat zu erhalten. Mit dieser Auszeichnung kehrt die Sicherheitsfachkraft in das Unternehmen zurück und kann sein neue Pflichten wahrnehmen.
Wir verstehen uns als etabliertes Dienstleistungsunternehmen. Guten Gewissens raten wir unseren Kunden die Bestellung unseres Fachpersonals, denn Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz dürfen kein Zufall sein. Unsere Kundenbetriebe profitieren in vielerlei Hinsicht von den Fähigkeiten und Fertigkeiten unseres Sicherheitspersonals.
Welche Vorteile bringt ein DGUV Brandschutzbeauftragter für ein Unternehmen?
Ein Brand gefährdet Menschenleben und, wegen enormer volkswirtschaftlicher Schäden, auch die Existenz von Unternehmern. Geschäftsführer müssen Folgekosten tragen und Produktionsausfälle ausgleichen. Leider verlieren brandgeschädigte Firmen oft ihre Marktposition und das Ansehen. Bis eine Firma in den Betriebsalltag zurückkehren kann, vergehen Monate. Ein Sicherheitsbeauftragter, der diesen unermesslichen Schäden mit durchdachten Brandschutzmaßnahmen vorbeugt, ist für jedes Unternehmen unerlässlich.
Unser DGUV Brandschutzbeauftragter arbeitet präventiv in Firmen und schützt nicht nur den Unternehmer vor dem möglichen finanziellen Ruin, sondern sichert auch Arbeitsplätze. Außerdem sichert ein von uns engagierter Sicherheitsbeauftragter die Rechtssicherheit für Unternehmer und gewährt die Achtung versicherungsrechtlicher Vorgaben, unter anderem durch Protokollführung. Der Nutzen für Unternehmen ist enorm und der Aufwand zur Bestellung der Sicherheitsfachkraft nur gering. Wir helfen gerne weiter, wenn ein Brandschutzbeauftragter kommen soll, wir beraten, informieren und interagieren.
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