Inhaltsverzeichis zum Thema: Arbeitssicherheitsbeauftragter
Der Arbeitssicherheitsbeauftragte
Was ist ein Arbeitssicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen wacht über die Arbeitssicherheit nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sicherheitsbeauftragte werden von den Unternehmen bestimmt. Wer Interesse an der Position bekennt, darf sich dem Unternehmen als künftiger Arbeitssicherheitsbeauftragter anbieten. Die Grundvoraussetzung für die Zulassung als Arbeitssicherheitsbeauftragter ist die Teilnahme an einem Qualifikationskurs für Arbeitssicherheit. Sicherheitsbeauftragte, die auf Baustellen tätig sind, ungeachtet der Branche, in der das Unternehmen ansässig ist, müssen sich mit den Vorschriften der RAB auseinandersetzen.
Arbeitssicherheitsbeauftragter nach staatlicher Verordnung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet die Richtlinien für die RAB, die rechtlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchzusetzen sind. Vertreter des Ministeriums verabschieden in der Regierung die Arbeitsschutzgesetze, die für Sicherheitsbeauftragte bindend sind. Ziel der Rechtsvorschriften ist es, die Sicherheit der Angestellten, die im Unternehmen tätig sind, zu gewährleisten. Für jede Branche werden Unterabschnitte erlassen. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen ist ein umfassender Abschnitt der gesamten Verordnung.
Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitssicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte der Unternehmen sind für zwei wesentliche Bereiche der Arbeitssicherheit zuständig:
1. Sicherheit
Alle Maschinen, technischen Anlagen und Bauteile wie Rolltore in Werkhallen sind auf ihre Funktionstüchtigkeit hin genau zu untersuchen. Wie und in welcher Form entscheidet die Bedienungsanleitung der Maschine oder Anlage. Sicherheitsbeauftragte müssen sich eingehend mit den Funktionsweisen der Maschinen und Anlagen im Betrieb beschäftigen. Gibt es zu den einzelnen Arbeitsgeräten Fragen, weil keine eindeutige Anleitung vorhanden ist, müssen Arbeitssicherheitsbeauftragte Kontakt zum Hersteller des jeweiligen Arbeitsgeräts aufnehmen. Sollte das nicht möglich sein, ist der Betriebsleiter des Unternehmens darüber zu informieren. Das gilt auch für Arbeitsmaschinen und Anlagen auf dem Bau.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist auch für die Arbeitssicherheit der Werktätigen zuständig. Auf dem Bau gibt es eindeutige Arbeitskleidungsvorschriften, die zum Schutz der Bauarbeiter erlassen wurden, die die Werktätigen auf Baustellen einzuhalten haben. Laut RAB ist sicherzustellen, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf dem Bau Arbeiten ausführen lassen, ausreichende Sicherheitskleidung zur Verfügung stellen oder sie dazu auffordern, die entsprechende Arbeitsausrüstung auf eigene Kosten anzuschaffen, abhängig von den Vertragsvereinbarungen des Kollektivvertrags. Des Weiteren ist darauf einzugehen, dass Werktätige, die sich auf der Baustelle bewegen, sich zwingend an die Kleidervorschriften halten und dazu aufgefordert werden, diese nicht zu missachten.
Gäste, die eine Baustelle besuchen, müssen ebenso mit Kleidungsstücken ausgestattet sein, die nach RAB geregelt sind. Unter anderem haben Besucher einer Baustelle einen Schutzhelm zu tragen. Ein Sicherheitsbeauftragter darf einem Gast den Zutritt auf die Baustelle verwehren, wenn dieser sich nicht an die Vorschriften hält.
2. Gesundheitsschutz
Die Gesundheit eines jeden Werktätigen auf der Baustelle ist stets zu schützen. Das bedeutet, dass bei den ersten Anzeichen einer Gesundheitsgefährdung unverzüglich zu handeln ist. Mit präventiven Maßnahmen wird das Risiko von Gesundheitsschäden minimiert. So müssen die Bauarbeiter für bestimmte Arbeiten auf der Baustelle eine Maske tragen. Atemschutzmasken sind klassifiziert. Bauarbeiter müssen mindestens Masken der Klasse FFP2, FFP3 oder FFB1 aufsetzen, um ihre Atemwege zu schützen.
Über die Ausrüstung zum Gesundheitsschutz auf Baustellen entscheiden die RAB. Zu berücksichtigen ist, dass die Arbeitsausrüstung den Tätigkeitsanforderungen auf der Baustelle entspricht. Ein Sicherheitsbeauftragter gilt als Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Sicherheitsfragen des Betriebs. Er berät ein Unternehmen in allen Sicherheitsangelegenheiten.
Arbeitssicherheitsbeauftragter als Teil des Arbeitssicherheitsteams
In Unternehmen arbeitet ein Sicherheitsbeauftragter nach RAB gemäß § 20 DGUV-Vorschrift 1 mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt zusammen, um die Sicherheitsvorschriften im Betrieb und auf den Baustellen zu erfüllen. Gesundheitsuntersuchungen werden ausschließlich vom Betriebsarzt durchgeführt, der in Ausübung seiner Tätigkeit Hinweise zur Arbeitssicherheit im Betrieb liefert, die über die Mindestanforderungen hinaus gehen dürfen. Seine Empfehlungen basieren auf seiner medizinischen Expertise und unter Berücksichtigung besonderer Umstände im Betrieb oder auf der Baustelle.
Fachkräfte der Arbeitssicherheit führen Kontrollen im Unternehmen durch, die Erkenntnisse teilen sie dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens mit. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen, sofern ein Mangel oder eine Gefährdung der Gesundheit besteht.
Wie werden Sicherheitsmängel und Missstände durch Arbeitssicherheitsbeauftragte beseitigt?
Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter ist nicht allein für die Beseitigung von Mängeln und anderen Missständen verantwortlich. Die Fachkraft hat aber dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung gewährleistet wird. Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitsbeauftragte in einem Betrieb melden den Missstand dem zuständigen Weisungsbefugten. Dieser entscheidet zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten über die durchzuführenden Maßnahmen. Jeder Sicherheitsbeauftragte nach RAB steht dem Weisungsbefugten als Ratgeber zur Seite und entscheidet nur allein, wenn ihm die Kompetenzen ausdrücklich übertragen wurden und der Missstand in seinen Verantwortungsbereich fällt. Andernfalls ist eine leitende Fachkraft mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen.
Ist der verantwortlichen Person nicht bekannt, wie die Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld herzustellen und zu gewährleisten ist, wendet sich diese an einen Sicherheitsbeauftragten des Betriebs. Sicherheitsmängel und Missstände sind fachgerecht zu beheben. Auf dem Bau sind nach RAB unter anderem Sicherheitssperren einzurichten, die das Herabstürzen von einer Fallhöhe verhindern. Ein Sicherheitsbeauftragter einer Baustelle ist auch dafür verantwortlich, dass Unbefugten der Zutritt zur Baustelle verweigert wird. Das geschieht durch eine sichtbare, also physische Absperrung, zum Beispiel durch einen Zaun und Schließmechanismen. Außerdem sind Personen auf Gefahren auf der Baustelle hinzuweisen. Hinsichtlich der Haftung bei unbefugtem Betreten des Geländes sind Personen schriftlich zu informieren. Es reicht aus, wenn ein sichtbarer Warnhinweis am Zaun oder Tor angebracht ist.
Besteht ein außerordentlich hohes Risiko aufgrund ätzender Substanzen oder explosionsgefährdeten Materialien, sind alle Mitarbeiter mit dem Umgang dieser zu unterweisen. Derartige Materialien sind vor dem Zugriff Dritter zwingend zu schützen. Besonders während der Zeit der Arbeitsniederlegung ist die Sicherheit zu wahren. Jeder Sicherheitsbeauftragte muss die Verantwortlichen eines Unternehmens darauf hinweisen, wie mit dem Schutz der Materialien umzugehen ist. Eine Möglichkeit ist, einen zusätzlichen Wachschutz mit der Überwachung der Materialien und der gesamten Baustelle zu beauftragen. Es sind in jedem Fall alle zumutbaren Maßnahmen in Erwägung zu ziehen und die bestmögliche davon umzusetzen.
Mitarbeiter aktiv unterstützen
1.Dem Mitarbeiter ist sein Fehlverhalten nicht bewusst, weil ihn niemand in dem Fachbereich unterwiesen hat.
Sicherheitsbeauftragter: Der Mitarbeiter ist schriftlich über die anzuwendenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu informieren. Um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter alles verstanden hat, sollte der Mitarbeiter die schriftliche Belehrung signieren.
2.Der Mitarbeiter verweigert die Anerkennung der Arbeitssicherheitsvorschriften teilweise oder gänzlich.
Sicherheitsbeauftragter: Der Mitarbeiter ist darauf hinzuweisen, dass RAB und alle weiteren Vorschriften zwingend einzuhalten sind und dem Folge zu leisten ist. Zur Umsetzung ist dem unterwiesenen Mitarbeiter ein fester Zeitraum zu nennen. Um sich als Sicherheitsbeauftragter abzusichern, den Mitarbeiter über RAB informiert zu haben, sollte das immer in Schriftform erfolgen. Kommt der Mitarbeiter der Weisung nicht nach, ist die zuständige Unternehmensleitung darüber in Kenntnis zu setzen. Sie entscheidet über arbeitsrechtliche Maßnahmen. Sicherheitsbeauftragte sind weder berechtigt, einen Mitarbeiter der Arbeitsstätte zu verweisen, noch den bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen.
Grundsätzlich sind Mitarbeiter über Änderungen der RAB umgehend zu informieren, damit die einzelnen Arbeitsbereiche den neuen Anforderungen schnellstmöglich angepasst werden. Die Verantwortung der Unterrichtung trägt der Arbeitssicherheitsbeauftragte.
Informationen schriftlich hinterlegen
Wer als Sicherheitsbeauftragter über die RAB wacht, kommuniziert regelmäßig mit seinen Mitarbeitern aus verschiedenen Fachbereichen und Abteilungen. Sicherheitsfragen in einem Unternehmen sind relevant und können unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte Unternehmensführer immer schriftlich über eine anfallende Situation informieren. Kommt es im Zuge eines Vorfalls zu einer behördlichen oder strafrechtlichen Ermittlung, ist der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens in der Beweispflicht. Ein Sicherheitsbeauftragter muss beweisen, dass Verantwortliche des Betriebs über den Sachverhalt rechtzeitig unterrichtet worden sind. Nur wenn sie nachweisen können, alle RAB eingehalten zu haben, obliegt die Verantwortung der Person, die darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Als Schriftform werden alle handschriftlichen Notizen sowie mechanische und digitale Dokumente anerkannt. Außerdem ist es dem Sicherheitsbeauftragten gestattet, verantwortliche Mitarbeiter des Unternehmens via SMS oder mittels einer Chat-Nachricht über den Missstand zu informieren. Es obliegt in der Verantwortung des Unterrichteten, regelmäßig seine Nachrichteneingänge zu kontrollieren, um wichtige Inhalte zu prüfen.
Aufklärung von Unfällen
Sicherheitsbeauftragter zu sein, bedeutet auch, Unfälle mit aufzuklären. Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter hat alle Maßnahmen, die zur Aufklärung des Unfalls beitragen, zu unterstützen. Zunächst ist sicherzustellen, dass der Unfallgeschädigte auf der Baustelle oder im Betrieb medizinisch versorgt wird. Erste Hilfe ist bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu leisten, das muss nicht zwingend vom Sicherheitsbeauftragten geschehen, jedoch von einer Person, die nachweislich einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat.
Erst nach der Erstversorgung ist zeitnah mit der Unfallaufklärung zu beginnen. Dabei ist festzustellen, ob alle RAB eingehalten wurden oder ob eine unsachgemäße Anwendung vorliegt. Schäden, die zum Unfall geführt haben oder durch den Unfall entstanden sind, muss der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens dokumentieren. Die Dokumentation sollte durch Bildaufnahmen erfolgen. Anschließend sind die externen Dienststellen, beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung, über den Unfall zu informieren und dessen Fragen zu beantworten, sofern sie der Unfallaufklärung dienen. Gefahren sind vollständig zu beseitigen, das erfolgt in Absprache mit der Unternehmensführung, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Arbeitssicherheitsbeauftragter als Garant für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheitsbeauftragter, der die Regeln zur Arbeitssicherheit auf Baustellen, kurz RAB, durchsetzt, übernimmt mit dem Kompetenzbereich eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte deshalb gut überlegen, ob er der Aufgabe gewachsen ist und die zusätzliche Verantwortung im Unternehmen übernehmen möchte. Im Kurs für Sicherheitsbeauftragte können Kandidaten noch immer entscheiden, die Aufgaben zu übernehmen oder die Verantwortung an eine geeignete Kraft abzutreten. Über die Abtretung ist die Firmenleitung umgehend zu informieren. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, die Nachfolge eines Sicherheitsbeauftragten zu regeln, wenn der aktuelle Sicherheitsbeauftragte aus Altersgründen oder Ähnlichem aus dem Unternehmen ausscheidet.
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