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Arbeitsschutzbeauftragter

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Inhaltsverzeichis zum Thema: Arbeitsschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter nach DGUV: Definition, Ausbildung und Tätigkeitsfelder

Sowohl dem Arbeitsschutz als auch der Arbeitssicherheit kommt in deutschen Betrieben eine entscheidende Rolle zu. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – kurz: DGUV – hat mit den DGUV-Vorschriften bestimmte Unfallverhütungsvorschriften entwickelt, die die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in einem Unternehmen sicherstellen sollen. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Brandschutz. Für dessen Einhaltung ist ein vom Unternehmen bestellter Brandschutzbeauftragter – auch Arbeitsschutzbeauftragter – verantwortlich.


Hier erfahren Sie, was eine für den Brandschutz verantwortliche Person macht, über welche Ausbildung und Qualifikation er verfügen muss, wie er sich fortbildet und welche Aufgabenbereiche er abzudecken hat.
 
Brandschutzbeauftragter DGUV

Was macht ein Arbeitsschutzbeauftragter?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter- alternativ kann auch der Begriff Sicherheitsbeauftragter verwendet werden – übernimmt innerhalb eines Unternehmens eine bestimmte Funktion. Er ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen alle Maßnahmen ergreift, die den Brandschutz sicherstellen sollen und die Belegschaft die ausgegebenen Brandschutzvorschriften beachtet. Um diese Maßgabe zu erfüllen, erstellt der Brandschutzbeauftragte einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz: SiGeplan). Diesen SiGeplan setzt er ein, um den konkreten Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer leicht verständlich zu machen.

Über die Erstellung eines SiGeplan hinaus obliegen einer für den Brandschutz verantwortlichen Person weitere Aufgaben und Pflichten. Diese bestehen hauptsächlich darin, die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz für die Belegschaft eines Unternehmens zu gewährleisten. Damit der Brandschutzbeauftragte die ihm obliegenden Aufgaben gewissenhaft erfüllen kann, eignet er sich das notwendige Fachwissen an und bildet sich permanent fort.

Für die Bestellung eines BSB ist der Arbeitgeber verantwortlich, in dessen Betrieb die Brandschutzbestimmungen eingeholt werden müssen. Als Brandschutzbeauftragte kommen ausschließlich Personen in Betracht, die eine entsprechende Ausbildung vorweisen und sich in ihrem Berufsalltag eine entsprechende Fachkunde erworben haben.

Brandschutzbeauftragter: Qualifikation und Ausbildung

An die Ausbildung zu einem Arbeitsschutzbeauftragter legt die DGUV einen hohen Maßstab, weil die Aufgaben der Person, die diese Stellung ausführt, von weitreichender Tragweite sein können.  Wer als Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz tätig sein möchte, muss daher über eine bestimmte Qualifikation verfügen. Diese erwirbt ein angehender Arbeitsschutzbeauftragter sich durch eine entsprechende Ausbildung im Brandschutz. Damit ein Interessent hieran teilnehmen kann, muss er aber bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die ihn dazu befähigen, für den Brandschutz in einem Unternehmen tätig zu sein.

Neben einer abgeschlossenen Ausbildung, die idealerweise in einer feuerwehrtechnischen Ausbildung besteht oder den Absolventen als Werkfeuerwehrmann auszeichnet, muss eine weitere Befähigung zum BSB bestehen. Diese erlangt der Interessent z. B. durch eine Ausbildung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder mit einem abgeschlossenen Studium (Fachhochschule oder Universität), das das Thema Brandschutz zum Schwerpunkt hatte.

Für die Teilnahme an dem Lehrgang zu einem Brandschutzbeauftragten ist es überdies erforderlich, dass die Ausbildungen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die DGUV hat für die Ausbildung oder Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten bestimmte Ausbildungsstätten eingerichtet, in denen die Teilnehmer auf ihre späteren Aufgaben als Brandschutzbeauftragter vorbereitet werden. Sie erhalten hier nicht nur die Informationen, die sie zur Gewährleistung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit anwenden können. Die Teilnehmer erhalten bei den Kursen auch das erforderliche Rüstwerkzeug, um z. B. einen SiGeplan erstellen zu können.

Neben dem CPA – dies ist ein Zusammenschluss national anerkannter Organisationen für den Brandschutz – können sich Interessierte auch in diversen Ausbildungseinrichtungen fachlich auf den Beruf als BSB vorbereiten. Hierzu zählen z. B. die Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer oder die Feuerwehrschulen der einzelnen Bundesländer. Für die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter sieht die DGUV einen theoretischen und einen praktischen Teil vor. Aber auch danach trägt der fertige Absolvent die Verantwortung dafür, dass er sein Wissen über den Brandschutz durch regelmäßige Fortbildungen auf einem aktuellen Stand hält.

Der Inhalt, den ein zukünftiger Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz erhält, gliedert sich in mehrere Einzelabschnitte. Zunächst werden ihm die rechtlichen Grundlagen über den Brandschutz vermittelt. Anschließend folgen mehrere Übungseinheiten zur allgemeinen Brandlehre und zum baulichen Brandschutz. Gegenstand dieser Teil der Ausbildung ist auch die Wissensvermittlung über die gesundheitsgefährdenden Brand- und Explosionsgefahren, die sich an einem Arbeitsplatz oder in der unmittelbaren Arbeitsumgebung ergeben können.

Die Ausbildung zum BSB wird mit den aktuellen Informationen über den anlagetechnischen Brandschutz fortgesetzt. Anschließend erfahren die Teilnehmer, welche handbetätigten Geräte sie zur Bekämpfung des Brandschutzes einsetzen können. Die Prüfung zum Brandschutzbeauftragten schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Mit einem erfolgreichen Abschluss kann der Teilnehmer sich zu einem BSB in einem Unternehmen bestellen lassen.
 
Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV

Welches Fachwissen muss ein Arbeitsschutzbeauftragter für den Brandschutz mitbringen?

Damit eine Person im Brandschutz tätig ist, muss sie wissen, wie ein SiGeplan erstellt wird. Aber nicht nur hierfür ist es erforderlich, dass ein Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz ein entsprechendes Fachwissen mitbringt. Er muss die rechtlichen Grundlagen zum Brandschutz beherrschen und wissen, wie er die Belegschaft eines Unternehmens auf die für den Brandschutz notwendigen Maßnahmen hinweist.
Überdies ist es wichtig, dass ein Brandschutzbeauftragter die aktuellen Vorschriften zum baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz kennt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen richtig anwendet.

Der Arbeitsschutzbeauftragte muss wissen, auf welche Brand- und Explosionsgefahren er die Belegschaft hinweist und wie die Mitarbeiter auch verdeckte Brandrisiken besser erkennen können.

Zu seinem Fachwissen gehört auch ein umfassendes Brandschutzmanagement. Dies bedeutet, dass er nicht nur abwehrende Maßnahmen für den Brandschutz entwickelt, sondern auch Handlungen konzipiert, die dem Ausbruch eines Feuers oder eines Brandes vorbeugen sollen. Er muss nicht nur wissen, wie handbetriebene Geräte zur Lösung eines Feuers eingesetzt werden. Er muss sein Wissen auch 1:1 an die Arbeitnehmer weitergeben, die sich tagtäglich verschiedenen Brandrisiken aussetzen. Letztlich ist es für einen Sicherheitsbeauftragten im Brandschutz auch wichtig, dass er weiß, wie er mit der Feuerwehr, den Versichern oder den Behörden umgeht.

Muss ein Arbeitsschutzbeauftragter sich fortbilden?

Wer als Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz in einem Unternehmen verantwortlich ist, geht eine strenge Verpflichtung ein. Er muss sich ständig fortbilden und sein Wissen permanent auf dem aktuellen Stand halten. Die Sachkunde, die ein Brandschutzbeauftragter sich z. B. mit der Erstellung eines SiGePlan aneignet, reicht nicht aus, um damit über mehrere Jahre als BSB in einem Unternehmen tätig zu sein. Denn immer wieder stellen neue rechtliche Vorgaben oder technische Standards die für den Brandschutz verantwortlichen Personen vor neue Herausforderungen. Diesen kann man sich nur stellen, wenn man über das aktuelle Wissen zum Brandschutz verfügt.

Für die Fortbildung kann der Brandschutzbeauftragte z. B. an einem Fortbildungslehrgang oder an einem Fortbildungsworkshop teilnehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die praktische Brandschutzunterweisung im eigenen Betrieb.

Die Aufgaben und Pflichten eines Arbeitsschutzbeauftragter

Die Aufgaben und Pflichten, die ein Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz übernimmt, sind sehr vielfältig. So kümmert er sich als Erstes um die Erstellung und die sichtbare Anbringung einer Brandschutzordnung. Gemeinsam mit den Führungskräften der einzelnen Abteilungen lotet er in einem Unternehmen die Gefahrenpotentiale aus, aus denen sich an einem Arbeitsplatz ein Brand entwickeln kann.

Der Arbeitsschutzbeauftragter wird überdies hinzugezogen, wenn es um die Beurteilung feuergefährlicher Produktions- und Arbeitsverfahren geht. Soweit es den Brandschutz oder seinen Bereich als Arbeitsschutzbeauftragter betrifft, wirkt er auch an der Anfertigung von Betriebsanweisungen mit. Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um alle Maßnahmen, die baulich, anlagentechnisch oder organisatorisch dem Brandschutz dienen.

Dem Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz obliegt die Einrichtung von Rettungswegen, die für jeden Notfall freibleiben müssen. Auf diese Vorgabe muss der Brandschutzbeauftragte im besonderen Maße achten. Außerdem zeigt er sich dafür verantwortlich, dass der ganze Betrieb an strategisch wichtigen Punkten mit entsprechenden Löscheinrichtungen ausgestattet ist und die brandschutztechnischen Einrichtungen regelmäßig gewartet werden.

Der Sicherheitsbeauftragte für den Brandschutz erstellt ein umfassendes Brandschutzkonzept, das er in dem Betrieb umsetzt, das ihn mit den Maßnahmen zum Brandschutz beauftragt hat. Weiter wirkt er bei der Unterstützung der Führungskräfte mit, die Ihre Mitarbeiter mit den relevanten Vorschriften und Vorgaben zum Brandschutz vertraut machen.

Letztlich ist ein Arbeitsschutzbeauftragterauch dafür verantwortlich, dass ein funktionierender SiGeplan für das Unternehmen erstellt wird. Mit diesem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan stellt der BSB sicher, dass z. B. auf einer Baustelle alle Maßnahmen für einen effektiven Brandschutz entwickelt und umgesetzt wurden.
 
Brandschutz scaled

Wo ist ein Arbeitsschutzbeauftragter Pflicht?

Für die Bestellung eines Arbeitsschutzbeauftragter ist jeder Arbeitgeber selbst verantwortlich. Im erhöhten Maß muss ein Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz überall dort beauftragt werden, wo eine erhöhte Gefährdungslage für den Ausbruch eines Feuers vorliegt.

Im besten Fall erstellt der Arbeitsschutzbeauftragter einen SiGeplan, um zu gewährleisten, dass die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zum Brandschutz auch eingehalten werden können. Ein SiGeplan ist für die Arbeit, die Sicherheitsbeauftragter ausführt, eine unabdingbare Pflicht. Erstellt der Sicherheitsbeauftragte z. B. für ein Krankenhaus oder eine Baustelle keinen SiGeplan, kann er für die negativen Folgen eines Feuers unter Umständen in Haftung genommen werden.

Die Bestellung eines Arbeitsschutzbeauftragter

Für die Bestellung der Aufgaben, die ein Arbeitsschutzbeauftragterübernimmt – z. B. die Entwicklung eines SiGeplan – gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:
 
Entweder erhält ein Brandschutzbeauftragter seinen Auftrag schriftlich oder das Unternehmen bestellt eine externe Person, die als Sicherheitsbeauftragter alle notwendigen Aufgaben übernimmt.

Entscheidet sich ein Arbeitgeber, dass ein Sicherheitsbeauftragter schriftlich bestellt wird, muss der Zuständigkeitsbereich, den ein Brandschutzbeauftragter übernimmt, klar definiert sein. Hierzu gehört z. B. auch das umfassende Konzept für einen SiGeplan. Weiter ist es wichtig, dass ein Sicherheitsbeauftragter Zugang zu allen wichtigen brandschutztechnischen Einrichtungen erhält und er von seinem Auftraggeber mit allen relevanten Informationen versorgt wird.

Wer kann Arbeitsschutzbeauftragter werden?

Als Arbeitsschutzbeauftragterkann sich jede Person ausbilden lassen, die über eine entsprechende Ausbildung in einem feuerwehrtechnischen Bereich verfügt. Ein Sicherheitsbeauftragter übernimmt die Verantwortung, einen SiGeplan zu erstellen. Dieser SiGeplan gewährleistet den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit.  Ein Sicherheitsbeauftragter muss sich umfassend mit dem Brandkonzept eines Unternehmens auseinandersetzen. Dafür ist es erforderlich, dass ein Sicherheitsbeauftragter sich permanent fortbildet.

Wodurch grenzt sich ein Arbeitsschutzbeauftragter von einem Brandschutzhelfer ab?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter grenzt sich von einem Brandschutzhelfer ab, als dass er mit mehr Verantwortung und Kompetenz ausgestattet ist. So obliegt es dem Brandschutzhelfer z. B. nicht, einen SiGeplan zu erstellen. Neben der Befähigung einen SiGeplan zu erstellen, nimmt ein Sicherheitsbeauftragter eine besondere Stellung im Betrieb ein. Ein Sicherheitsbeauftragter braucht nur den Anweisungen seines Auftraggebers zu folgen. Die gilt insbesondere für die Erstellung eines SiGeplan.

Fazit

Ein Arbeitsschutzbeauftragter nimmt in einem Unternehmen eine besondere Stellung ein. Er ist für die Erstellung eines SiGeplan verantwortlich und kümmert sich um alle erforderlichen Maßnahmen, die für den Brandschutz notwendig sind.
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