Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Offenbach am Main
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main – was ist das genau?
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main – wie oft muss sie durchgeführt werden?
- auf Baustellen, in Großküchen oder Schwimmbädern alle 6 Monate
- in wissenschaftlichen Einrichtungen oder Schulen, in Betrieben der Gebäudereinigung, Wäschereien oder Werkstätten alle 12 Monate
- in Büroräumen oder Pflegeheimen alle 24 Monate
Die genannten Intervalle sind Richtwerte der Elektroprüfung, von denen je nach tatsächlicher Belastung der elektrischen Betriebsmittel geringfügig abgewichen werden kann oder muss. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist hierzu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen, in der die einzuhaltenden Abstände definiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung schreibt auch die Art und den Umfang der nötigen Elektroprüfung in Offenbach am Main fest.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main- wer kann sie durchführen und was wird überprüft?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft hat im Regelfall eine Ausbildung in einem elektrotechnischen Berufsbild oder ein elektrotechnisches Studium absolviert und bereits Berufserfahrung gesammelt. Die Elektrofachkraft muss mögliche Gefahren beurteilen und die Prüfung gemäß den gültigen technischen Normen durchführen können. Einige große Unternehmen beschäftigen Elektrofachkräfte, die die wiederkehrenden Prüfungen an den elektrischen Betriebsmitteln ausführen können. Für viele insbesondere mittelständige Unternehmen ist die Beauftragung eines Elektrofachbetriebs die wirtschaftlichste und sicherste Methode, den Verpflichtungen der DGUV V3 gerecht zu werden. Die Elektrofachkraft führt eine Sichtprüfung an den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durch und verwendet spezialisierte Messgeräte, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel beurteilen zu können. Unter anderem werden Isolationswiderstände und die Durchgängigkeit des Schutzleiters gemessen. Die Ergebnisse und Messwerte werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Die Prüfprotokolle sammelt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in einem Prüfbuch, das als Nachweis unter anderem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft dient. Die Elektrofachkraft versieht die erfolgreich überprüften Geräte mit einer Prüfplakette, die den Zeitpunkt des nächsten Prüftermins kenntlich macht. Als mangelhaft erkannte Betriebsmittel werden instand gesetzt oder fachgerecht entsorgt.
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