Die DGUV V3 Prüfung in Dresden gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur einwandfrei funktionierende elektrische Betriebsmittel verwendet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nicht elektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ausgeführt werden.
DGUV V3 Prüfung in Dresden – ist Pflicht
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ist die DGUV V3 Prüfung in Dresden anzuwenden. Sie enthält die Bestimmungen zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und zur Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen. Neben den gesetzlichen Regeln enthalten die DGUV Vorschriften Informationen zum Mitarbeiterschutz. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV V3 Prüfung in Dresden regelt die Verantwortlichkeit und informiert zum Ablauf der Prüfung. Die Umbenennung der BGV A3 in DGUV V3 erfolgte durch den Zusammenschluss des Deutschen Dachverbands der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker (früher VDE Prüfung), der Berufsgenossenschaften sowie der deutschen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hat vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme stattzufinden. Zusätzlich sind in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen durch eine Elektrofachkraft vorgesehen. Bei der DGUV V3 Prüfung in Dresden sind die Prüfungsintervalle nicht einheitlich, sondern hängen von der Art der Betriebsmittel und der Schadensanfälligkeit ab. Mit der DGUV V3 Prüfung in Dresden werden entstehende Mängel erkannt, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Arten der Betriebsmittelkategorien
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vorgesehen. Wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel normalen Beanspruchungen durch thermische und chemische Einflüsse sowie Staub und Feuchtigkeit ausgesetzt sind, gelten bei der DGUV V3 Prüfung in Dresden die entsprechenden Prüffristen. Dabei wird im Regelwerk zwischen den folgenden Kategorien unterschieden:
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Prüfung ortsfester Betriebsmittel
- Prüfung elektrischer Anlagen stationär
- Prüfung elektrischer Anlagen nicht stationär
Ortsveränderliche Geräte können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, leicht bewegt werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betrifft handgeführte Elektrowerkzeuge wie Schlagbohrer, Baustellenkreissägen oder Schweißgeräte.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel haben keine Tragevorrichtung und ihre Masse ist so groß, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gehören diverse Produktionsmaschinen oder CNC-Fräsmaschinen.
Elektrische Anlagen bestehen aus mehreren elektrischen Betriebsmitteln. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen wird zwischen fest installierten Elektroanlagen und nicht stationären Anlagen unterschieden. Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden. Das sind beispielsweise Elektroinstallationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach dem Gebrauch wieder abgebaut und am neuen Einsatzort erneut aufgebaut werden. Zu dieser Gruppe gehören Anlagen auf Bau- und Montagestellen und fliegende Bauten.
Wann kann die Erstprüfung entfallen?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die erste Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel entfallen. So ist eine Prüfung elektrischer Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme nicht erforderlich, wenn der Hersteller oder Errichter der Anlage bestätigt, dass die elektrischen Anlagen den Bestimmungen der DGUV entsprechen. Bei anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln reicht eine Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers als Nachweis. Die Bestätigung muss Auskunft darüber geben, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Wiederholungsprüfung
Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsfester Betriebsmittel ist ein Intervall von vier Jahren vorgesehen. Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art müssen jedes Jahr von einer Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Das betrifft beispielsweise Räume mit Badewanne oder Dusche, Schwimmbäder oder Baustellen.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen müssen einmal im Monat auf Wirksamkeit getestet werden. Dies kann durch eine Elektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen. Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter sind in stationären Anlagen alle sechs Monate zu testen. In nichtstationären Anlagen ist durch den Benutzer alltäglich die einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung festzustellen.
Predictive Maintenance
Eine DGUV V3 Prüfung in Dresden ist für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwenden, gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis reicht es, wenn eine Elektrofachkraft im Rahmen des Betriebs die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel kontinuierlich überprüft und instand hält.
Die Erfahrung zeigt, dass Instandhaltungsmaßnahmen, die nur auf Störungen in Maschinen und Anlagen reagieren, teurer sind als vorbeugende Wartungsarbeiten. Feste Austausch-Intervalle schöpfen die Lebensdauer der Bauteile häufig nicht aus. Mit der Anwendung aktueller Industrie 4.0 Technologien werden ständig Prüfdaten gesammelt und es kann die Ausfallsicherheit aller Maschinen und Anlagen gewährleistet werden. Durch Predictive Maintenance wird ein ideales Kosten-Nutzen Verhältnis erreicht. Werden Anlagen im normalen Betrieb mit einem derartigen Managementsystem vorbeugend überwacht und instandgehalten, kann dies Wiederholungsprüfungen ersetzen. Allerdings müssen geeignete Nachweise zur Verfügung gehalten werden.
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel – Wiederholungsprüfung
Die ständige Überwachung als Ersatz für die DGUV V3 Prüfung in Dresden kann die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht ersetzen. Dasselbe gilt für Schutz- und Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zum sicheren Arbeiten in elektrischen Anlagen.
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte beträgt der Richtwert im Allgemeinen sechs Monate. Auf Baustellen gilt eine verkürzte Frist von drei Monaten. Weist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine geringere Fehlerquote als zwei Prozent auf, kann das Prüfintervall verlängert werden. Anschlussleitungen mit Stecker müssen auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten einmal im Jahr geprüft werden. In Büroräumen gilt eine Frist von zwei Jahren.
Isolierende Schutzbekleidung muss vom Benutzer vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel untersucht werden. Die Elektroprüfung auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte durch eine Elektrofachkraft ist alle 12 Monate fällig. Bei isolierenden Handschuhen beträgt die verkürzte Prüffrist sechs Monate.
Vor jeder Benutzung sind isolierte Werkzeuge vom Benutzer auf äußerlich erkennbare Schäden und Spannungsprüfer auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Bei Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Spannungsprüfsystemen für Nennspannungen über 1 kV müssen alle sechs Jahre die Grenzwerte von einer Elektrofachkraft kontrolliert werden.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Bei der DGUV V3 Prüfung in Dresden erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in drei Schritten:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Messungen
Im ersten Schritt der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden die Geräte auf äußere Mängel hin überprüft. Beschädigte oder ungeeignete Leitungen, fehlender Knickschutz oder defekte Steckvorrichtungen zählen zu häufigen Mängeln. Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden oft fehlende Schutzeinrichtungen wie Abdeckhauben an Winkelschleifern oder Sägeblattabdeckungen an Handkreissägen beanstandet.
Beim Funktionstest wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel die Funktionstüchtigkeit und auch das Verhalten, bei einem Kurzschluss getestet. Bei der DGUV Vorschrift 3 in Dresden wird die Funktion von Schutzschalter, Melde- und Kontrollleuchten sowie Befehlsgeräten überprüft.
Der letzte Schritt bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind diverse Messungen. Je nach Schutzklasse werden bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verschiedene Grenz- und Richtwerte überprüft. Gemessen werden:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Ersatzableitungsstrom
- Schutzleiter- und Berührungsstrom
- Ausgangsspannung
DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen
Die Prüfung elektrischer Anlagen erfordert gewissenhafte Vorbereitung und beginnt in der Regel mit einer Bestandsaufnahme. Frühere Prüfprotokolle sowie Schalt- und Übersichtspläne dienen als Grundlage für die Organisation des Prüfungsablaufes. Der sichere Zugang der Prüfpersonen muss gewährleistet sein. Dabei sind der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile sowie richtig ausgewählte und eingestellte Überwachungseinrichtungen essenziell. Schutzleiter und Neutralleiter werden kontrolliert und erkennbare negative Veränderungen wie Verfärbungen oder Verformungen werden dokumentiert.
Die Wirksamkeit der Schutz- und Meldeeinrichtungen muss regelmäßig überprüft werden. Durch Messungen wird festgestellt, ob die Schutzmaßnahmen einen elektrischen Schlag verhindern. Überprüft werden die Funktionalität der Prüftasten für Fehlerstrom, Isolationsüberwachungsgeräte im IT-System sowie Not-Ausschalter.
Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die DGUV V3 Prüfung in Dresden zählt zum Arbeitsalltag der Unternehmen. Für die Prüfung der Arbeitsmittel und die Einhaltung aller Fristen ist der Unternehmer zuständig. Neben der Überwachung der Sicherheit der Anlagen, ist der Unternehmer dafür zuständig, elektrotechnische Laien zu unterweisen. Er muss kontrollieren, ob es sich bei der Prüfperson um eine qualifizierte Fachkraft handelt. Die UVV gilt für alle Betriebe.
Wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder Anlagen ein Mangel festgestellt, muss das elektrische Betriebsmittel zum Schutz der Mitarbeiter stillgelegt werden. Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die vorgeschriebenen Fristen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel drohen Strafen und der Verlust des Versicherungsanspruches. Im Schadensfall muss der Arbeitgeber mittels der Prüfprotokolle nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Dokumentation der DGUV V3 Prüfung in Dresden
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie die Prüfung elektrischer Anlagen muss dokumentiert werden. Ein Prüfprotokoll ist bei einem Schadensereignis ein wichtiges Beweismaterial, um seine Sorgfaltspflicht als Verantwortlicher nachzuweisen. Es fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers für eine schriftliche oder elektronische Dokumentation zu sorgen. Er entscheidet darüber, wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Der Umfang der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel richtet sich nach der Art des Prüfobjekts und dem Umfang der Prüfung. Für eine rechtssichere Dokumentation muss das Prüfprotokoll dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthalten. Zudem muss es möglich sein, dokumentierte Prüfergebnisse einwandfrei einem Prüfling zuzuordnen. Für die Zuordnung eignen sich beispielsweise die Seriennummer oder eine Inventarnummer. Die DGUV V3 in Dresden kennzeichnet die geprüften Betriebsmittel mit einer Prüfplakette. Die E+Service+Check GmbH in Dresden bietet vielfältige Arten der Dokumentation an. Sollten Sie hierzu Fragen haben kontaktieren Sie uns!
Das Prüfprotokoll der DGUV V3 Prüfung in Dresden enthält die Grundlagen der Prüfung und Angaben zur geprüften Anlage bzw. zu den Betriebsmitteln. Neben Angaben zu den einzelnen Prüfschritten beinhaltet das Prüfprotokoll wichtige Information für den Kunden und Mängelberichte. Anhand des Protokolls ist ersichtlich, welche und wie viele elektrischen Betriebsmittel zum Inventar der Firma gehören und überprüft wurden.
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Der Zweck der DGUV V3 Prüfung in Dresden?
Der Arbeitgeber muss für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Er ist für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich und zur DGUV 3 in Dresden verpflichtet. Die Einhaltung der Prüfpflicht dient
- der Sicherheit der Mitarbeiter,
- der Erfüllung der Auflagen durch die Unfall- und Feuerversicherungsträger,
- dem Schutz des Betriebsvermögens und sorgt für
- gut funktionierende Anlagen.
Arbeitsunfälle und damit einhergehende Sach- und Personenschäden aufgrund mangelhafter elektrischer Betriebsmittel werden mit der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verhindert. Der Versicherungsschutz ist gewährleistet und Regress- und Schadensersatzansprüche sind nicht zu befürchten.
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