Ist die DGUV V3 Pflicht? Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für seine Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit verantwortlich. Dies gilt besonders dann, wenn es um die Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel, also die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung, geht. Unternehmer*innen haben daher die Pflicht, sämtliche Maßnahmen und Vorgaben, die der Arbeitsschutz zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter vorsieht, strikt umzusetzen. So entstehen durch elektrische Geräte und Anlagen, welche nicht regelmäßig einer VDE Prüfung unterzogen werden, hierzulande jedes Jahr gefährliche Unfälle, die Personen- und Brandschäden verursachen.
Ist eine DGUV Prüfung gesetzliche Pflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Elektrogeräteprüfung aller elektrischen Betriebsmittel ist im Paragrafen 3 Absatz 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verankert. Diese Verpflichtung für Unternehmer*innen ist zudem durch die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS) sowie der DGUV Vorschrift 3 (früher als BGV A3 bezeichnet) klar definiert.
Was Besitzer*innen von Fahrzeugen als Selbstverständlichkeit ansehen, etabliert sich auch immer mehr bei elektrischen Betriebsmittel in Unternehmen: Der regelmäßige E-Check und die DGUV V3 Prüfung für Sicherheit und Funktion aller Komponenten, welche letztendlich mittels Prüfprotokoll und Prüfplakette nachgewiesen wird. Fehlen diese, würden Fahrzeughalter*innen im Schadenfall keinen Ersatz vom Versicherer erhalten. Bei elektrischen Arbeitsmitteln in Unternehmen verhält es sich ebenso. Fehlt beispielsweise der Nachweis über eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, also mobiler elektrischer Arbeitsgeräte, kann der Betreiber beziehungsweise Unternehmer seinen Versicherungsschutz verlieren und für Schäden persönlich haftbar gemacht werden.
Auch elektrische Geräte (230 Volt) mit Stecker unterliegen einer regelmäßigen DGUV V3 Prüfung. Ist diese erfolgreich, müssen sie abschließend eine Prüfplakette erhalten. Unternehmer*innen dürfen die Aufgabe an befähigte Personen abgeben, tragen jedoch auch hierfür die Verantwortung.
Ist die DGUV V3 Pflicht? Warum nach DGUV V3 prüfen?
Da in den 1960-er und 1970-er Jahren die Anzahl der Arbeitsunfälle mit elektrischen Betriebsmitteln sehr hoch ausfiel, wurde die Elektrogeräteprüfung im Jahr 1973 in das Arbeitssicherheitsgesetz aufgenommen, um zukünftig das Risiko für Stromunfälle deutlich zu senken. Seither hat sich die Anzahl der Unfälle durch elektrische Arbeitsmittel erheblich verringert. Dies basiert wahrscheinlich auch darauf, dass das Arbeitsumfeld in Unternehmen grundsätzlich durch moderne Technik sicherer geworden ist.
Trotz allem ist es den Vorgaben und Anforderungen der regelmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu verdanken, dass sich das Risiko für Stromunfälle derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau befindet.
So ist unter anderem auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch ortsfester Anlagen und Arbeitsmittel im Sozialgesetzbuch unter dem Paragrafen 209 Absatz 1 / Nummer 1 SGB VII gesetzlich festgeschrieben. Dieser verweist auf Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV), welche beschreiben, wie Anforderungen zu erfüllen sind. Im Rahmen der DGUV V3 haben Unfallkassen und Berufsgenossenschaften festgelegt, wie die Durchführung der VDE Prüfung erfolgen muss und welche Prüffristen für elektrische Betriebsmittel einzuhalten sind.
Ist die DGUV V3 Pflicht? Welche elektrisch betriebenen Arbeitsmittel werden geprüft?
Generell müssen sämtliche elektrisch betriebenen Betriebsmittel und Anlagen in regelmäßigen Abständen auf Funktion und Sicherheit getestet werden.
Zu den elektrisch betriebenen Geräten gehören unter anderem:
- Netzteile
- Computer und Monitore
- Drucker
- Steckerleisten
- Kaffeemaschinen
Elektrisch betriebene Anlagen sind beispielsweise:
- Steckdosen
- sämtliche Verteilungen
- Leuchten
Zu den elektrisch betriebenen Maschinen gehören zum Beispiel:
- Produktionsanlagen
- Werkstattmaschinen
Die regelmäßigen Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel in Unternehmen werden mithilfe eines dualen Systems überwacht
Einerseits durch die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln vom ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz), der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sowie dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Deren Anforderungen werden mithilfe der Arbeitsschutzbehörden kontrolliert. Bei Unternehmen meldet sich deshalb am häufigsten die Gewerbeaufsicht, um nachzufragen, ob die DGUV V3 Prüfung nachweislich intern durchgeführt wird, oder ein externer Fachbetrieb damit beauftragt ist.
Andererseits sind Unfallkassen, gesetzlichen Unfallversicherer sowie die Berufsgenossenschaften darauf bedacht, dass sich gravierende Folgekosten von Stromunfällen deutlich reduzieren.
Denn bei einem schwerwiegenden Unfall mit ungeprüften elektrischen Betriebsmitteln besteht keine Ordnungswidrigkeit, sondern es handelt sich definitiv um eine Straftat (geändert im Jahr 2009) gemäß Ausführungen von Paragraf 26 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Haftbar gemacht werden die Betreiber*innen elektrisch betriebener Anlagen und Geräte beziehungsweise die Unternehmer*innen.
Bei der regelmäßigen DGUV V3 Prüfung geht es allerdings nicht darum Sanktionen für Unternehmer*innen zu verhindern. Es soll primär sichergestellt werden, dass den Mitarbeitern nichts passiert. Der regelmäßige E-Check kann durch eine intern beschäftigte anerkannte, zertifizierte EFK (Elektrofachkraft) oder einen externen Fachbetrieb erfolgen.
Ist die DGUV V3 Pflicht? Wer darf gemäß DGUV V3 Überprüfungen durchführen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie ortsfester Arbeitsmittel und Anlagen gemäß den Anforderungen und Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 darf grundsätzlich nur durch eine sogenannte befähigte Elektrofachkraft (gemäß der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ / TRBS 1203) erfolgen. Zudem sind spezielle Prüf- und Messgeräte zu verwenden.
Als gesetzliche Basis hierfür gilt Paragraf 2 Absatz 6 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Hier ist festgeschrieben, dass lediglich eine befähigte Person die DGUV Prüfung an elektrisch betriebenen Geräten und Anlagen durchführen darf.
Was muss eine anerkannte Prüfperson gemäß TRBS 1203 erfüllen?
Anforderungen, die befähigte Personen erfüllen müssen, um als EFK (Elektrofachkraft) Überprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können und zu dürfen, sind in den TRBS 1203 (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) festgelegt. Dazu gehören Bereiche wie Berufsausbildung, Erfahrung im erlernten Beruf sowie zeitnahe ausgeübte Tätigkeiten.
Berufsausbildung
Sogenannte befähigte Personen, die für Überprüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 geeignet sind, müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Alternativ ist eine vergleichbare Qualifikation im Bereich der Elektrotechnik oder ein abgeschlossenes Studium möglich.
Berufserfahrung
Eine befähigte Person muss weiterhin während eines angemessenen Zeitraumes im Bereich Elektrotechnik praktische Erfahrungen gesammelt haben. Hierzu gehören auch innovative Messgeräte und Arbeitsmittel, die für eine sorgfältige DGUV V3 Prüfung benötigt werden. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Prüfperson oder der Fachbetrieb die Tests zuverlässig wahrnimmt. Es müssen beispielsweise typische Schäden, welche zu Gefährdungen führen können, bereits bei der Sichtprüfung erkannt werden.
Zeitnah ausgeführte berufliche Tätigkeiten
In diesen Bereich fallen unter anderem mehrere Prüfungen jährlich, die dazu dienen, um die Prüfpraxis zu erhalten und mit aktuellen technischen Entwicklungen zu erweitern. Hierfür müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Ergänzende, regelmäßig durchgeführte Weiterbildungen und Schulungen sind ebenfalls notwendig.
Ermittlung des Prüfbedarfs
Wollen Unternehmer*innen die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 an einen externen Fachbetrieb delegieren, ist im Vorfeld die Ermittlung sämtlicher elektrischen Arbeitsmittel sinnvoll. Der Prüfbedarf beziehungsweise die Anzahl der notwendigen DGUV V3 Prüfungen kann für das Prüfunternehmen wie auch das Unternehmen selbst wichtig sein, um die Kosten vorher abzuschätzen.
Die Feststellung des Prüfbedarfs ist normalerweise nicht schwierig, kann allerdings bei größeren Unternehmen schnell zeitaufwendig werden. Je sorgfältiger Unternehmer*innen die Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 vorbereiten, umso eindeutiger sind letztendlich die Angebote, die Fachbetriebe für umfassende DGUV V3 Tests vorlegen können. Wer bei der Bedarfsermittlung unsicher ist, kann bei Fachfirmen entsprechende Beratung erhalten.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV V3?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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