BGV A3 – sicheres Arbeiten mit Strom
Stromführende Geräte, Leitungen und elektrotechnische Anlagen verursachen immer wieder schwere und oft tödliche Unfälle. Aus diesem Grund gibt es eine umfassende Unfallverhütungsvorschrift, die Unfällen beim Arbeiten mit Strom oder neben stromführenden Anlagen möglichst ausschließen soll – die BGV A3. Seit ihrer Einführung ist die Zahl der tödlichen Unfälle mit Strom stark zurückgegangen – sie hat sich also bewährt. Die wichtigsten Regeln der BGV A3 Prüfungen sollte man deshalb unbedingt kennen.
Änderung der Bezeichnung
Nach den aktuellen Regelwerken wird die BGV A3 heute DGUV V3 genannt. Das muss einen nicht verwirren – die Bezeichnung DGU-Vorschriften stammt lediglich daher, dass die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallverhütung (DGU) eingegliedert wurden. Daher heißen sie heute korrekt DGUV Vorschrift 3. An den Regeln selbst hat sich aber nichts geändert.
Sicheres Arbeiten mit Strom
Elektrizität ist in unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Geräte, die mit Strom betrieben werden, bestimmen unseren Alltag – daneben auch Leitungen, Kabel, Installationen und elektrische Anlagen. Die BGV A3 bezeichnet die Summe dieser elektrischen Einrichtungen „elektrische Betriebsmittel“ – darunter fällt alles, vom Kabel bis zum Transformator, und jedes Gerät, das man an die Steckdose steckt.
Das Gefahrenpotenzial ist je nach Gerätetyp dabei unterschiedlich – Geräte können zum Beispiel schadhaft sein, und dabei lebensgefährliche Berührungsspannungen übermitteln. Fehlerstom-Schutzschalter können nicht mehr funktionieren, oder die Isolierungen von Leitungen können beschädigt sein, so dass beim Berühren ein direkter Kontakt mit dem stromführenden Kern der Leitung entsteht.
Besondere Gefahren bestehen aber nicht nur bei direktem Kontakt: auch wenn in der Nähe von stromführenden Anlagen gearbeitet wird, kann das Unfälle zur Folge haben. Das gilt auch, wenn man Arbeiten durchführt, die nicht direkt mit elektrischen Leitungen oder Anlagen zu tun hat (etwa Malerarbeiten oder Ausbesserungsarbeiten an Wänden neben stromführenden Einrichtungen).
Die BGV A3 berücksichtigt all diese Risiken in umfassender Weise und zeigt Wege auf, wie Unfälle sicher vermieden werden können. Dazu bedient sie sich dreier Dinge:
-Grundlegender Regeln, die von jedem eingehalten werden müssen, der mit oder in der Nähe von stromführenden Geräten oder Anlagen arbeitet
-Durchführungsanweisungen, wie einzelne Tätigkeiten zu gestalten und durchzuführen sind
-vorgeschriebener Prüfungen von allen elektrischen Betriebsmitteln
Sicherheit durch Betriebssicherheit: die BGV A3 Prüfungen
Für alle Unternehmen und für den gesamten öffentlichen Bereich sieht die BGV A3 regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen vor. Jeder Unternehmer haftet dafür, dass diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden, zusätzlich müssen sie auch dokumentiert werden. Im Privatbereich sind diese Prüfungen nicht Pflicht, manches ist aber durchaus auch dort sinnvoll.
Sicherheit durch richtiges Arbeiten
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Einbau-Arbeiten von elektrischen Betriebsmitteln (Geräte, Kabel, Leitungen, Bauteile in elektrischen Anlagen) müssen mit ausreichender Beachtung für die Sicherheit durchgeführt werden.
So sind beispielsweise nach der BGV A3 Arbeiten prinzipiell an spannungsfreien Anlagen durchzuführen. Die Spannungsfreiheit muss dabei überprüfbar sein und ein versehentliches Wiedereinschalten des Stroms durch eine andere Person während der Arbeiten muss möglichst sicher ausgeschlossen werden.
Nur in Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass dennoch an stromführenden Anlagen gearbeitet werden muss. In diesem Fall verlangt die BGV A3, dass der Unternehmer die Gründe für diese Arbeiten unter Spannung schriftlich darlegt, ausreichend Hilfs- und Schutzmittel (zum Beispiel Isolierkleidung oder isolierende Handschuhe) bereitstellt und die Arbeiten auf das notwendige Maß beschränkt. Für solche Arbeiten dürfen überdies nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte herangezogen werden. Vor allem dem Risiko des Entstehens von gefährlichen Lichtbögen muss dabei ausreichend begegnet werden – regelgerecht geschieht das durch das Verwenden von Sicherungsaufsteckgriffen und Schutzschirmen.
Sicherheit durch richtigen Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Daneben sieht die BGV A3 auch einige grundlegende Regeln für den Umgang mit Betriebsmitteln vor. Eine der wichtigsten haben wir bereits erwähnt: alle Arbeiten im Zusammenhang mit Strom dürfen nur von Fachkräften vorgenommen werden. Das ist im Übrigen auch für den privaten Bereich bedeutsam: Eine Steckdose DARF man als Laie nicht anschließen – selbst wenn man wüßte, wie es grundsätzlich geht. Das gilt auch für alle anderen Anschlußarbeiten im privaten Haushalt.
Eine andere grundlegende Regel der BGV A3, die immer gilt, ist, dass Geräte mit einem Mangel nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Angeschlossen und in Betrieb genommen werden dürfen immer nur Geräte, die sich in einem sicheren und mangelfreien Zustand befinden.
Wichtig auch: Direktes Berühren von aktiven Teilen eines Geräts oder einer Anlage muss IMMER ausgeschlossen werden. Ausnahme: Wenn diese Bereiche zuvor spannungsfrei gemacht werden, darf ausreichend kundiges FACHPERSONAL daran arbeiten, bei Arbeiten unter Spannung (Ausnahmefall) gilt das, was oben bereits beschrieben wurde.
Außerdem muss ein ausreichender Schutz gegen indirektes Berühren von aktiven Teilen gegeben sein (etwa bei Fehlern in Geräten, die Berührungsspannungen an der Geräteaußenseite auslösen können). Dieser Schutz muss über die gesamte Lebensdauer hinweg bestehen. In Betracht zu ziehen sind dabei auch häufige mechanische Risiken, wie etwa eindringende Feuchtigkeit, leichte mechanische Beschädigungen oder eindringende Fremdkörper. Auch dagegen muss der Schutz wirksam sein.
Häufig kommt es vor, dass neben stromführenden Anlagen gearbeitet werden muss, die nicht abgeschaltet werden können. Das können beispielsweise Malerarbeiten oder Wandarbeiten in direkter Umgebung von stromführenden Einrichtungen sein, aber auch alle anderen Bauarbeiten, Montagearbeiten oder Transportarbeiten in diesen Bereichen.
Für Bereiche, in denen eine Netz-Nennspannung von weniger als 1 kV besteht, genügt in der Regel ein Schutz gegen direktes und indirektes Berühren. Bei 3 kV Nennspannung muss aber bereits ein Abstand in Luft von mindestens 60 mm in Innenräumen und 120 mm in Außenräumen sichergestellt werden. Bei 20 kV Nennspannung beträgt der geforderte Mindestabstand dann bereits 220 mm. Die jeweils geforderten Mindestabstände der BGV A3 führen zu sogenannten „Gefahrenzonen DL“, die in der Vorschrift genau definiert sind.
Diese Vorschriften betreffen also längst nicht nur Elektriker oder elektrotechnisches Fachpersonal – sondern grundsätzlich jeden Handwerker, der in die Lage kommen kann, neben solchen Bereichen arbeiten zu müssen. Die Vorschrift über die Sicherheitsabstände sollte also jeder kennen.
Prüfungen nach BGV A3
Vorgeschrieben sind solche Prüfungen, wie schon erwähnt, nur für den gewerblichen und den öffentlichen Bereich (Veranstaltungsräume, Schwimmbäder, Schulen, etc.). Grundsätzliche Prüfungen sieht die BGV A3 bei folgenden Gelegenheiten vor:
-beim Einbau von elektrischen Betriebsmitteln, bevor sie in Betrieb genommen werden
-beim Wiedereinbau von reparierten, instandgesetzten oder gewarteten Betriebsmitteln, wenn sie zuvor ausgebaut waren
-in festgelegten, regelmäßigen Zeitabständen.
Besonders wichtig ist dabei, dass solche Prüfungen nur von Fachkräften durchgeführt werden dürfen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen auch dafür geeignet sind. In der Regel ist das eine sogenannte „elektrotechnische Fachkraft“.
Eine Ausnahme sieht die BGV A3 nur für einfache, immer wiederkehrende Tätigkeiten vor. Wenn diese Tätigkeiten von eigenem Personal durchgeführt werden, sind eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung sowie eine genaue und detaillierte Arbeitsanweisung notwendig. Solche Tätigkeiten dürfen aber grundsätzlich nur dann von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, wenn die Spannung in dem Bereich, wo gearbeitet wird, nicht über 1.000 Volt (Wechselstrom) liegt. Alle anderen Tätigkeiten, die sich nicht regelmäßig wiederholen, und dauernd gleich ablaufen, und die besondere Fachkenntnisse erforderlich machen, müssen ausnahmslos von Fachkräften mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden.
Der Umfang der Prüfungen ist dabei unterschiedlich. Grundsätzlich teilt die BGV A3 Prüfungen nach sogenannten
–ortsveränderlichen Betriebsmitteln ein (Geräte, die Strom verbrauchen und bewegt werden können)
-ortsfesten Betriebsmitteln
-stationären oder nicht stationären Anlagen
-sogenannten Hilfs- und Schutzmitteln
Auch die Nutzungsumgebung ist für die Prüffristen nach BGV A3 entscheidend – wenn es sich um eine Büroumgebung (oder ein vergleichbares Betriebsumfeld) handelt, muss weniger häufig geprüft werden als bei Baustellen oder in Werkstätten und Produktionshallen.
Regelmäßige Prüffristen für einzelne Betriebsmittel
Grundsätzlich sollten ortsveränderliche Betriebsmittel alle 6 Monate in Büro-Umgebungen und alle 3 Monate auf Baustellen oder in Werkstätten von einer Fachkraft überprüft werden. Das gilt auch für alle Kabel, Stecker und Anschlüsse und Leitungen. Natürlich nur solche, die auch tatsächlich in Betrieb sind – was lediglich gelagert wird, muss nicht geprüft werden.
Die längste mögliche Prüffrist, bis zu der geprüft werden muss beträgt bei Büros und ähnlichen Umgebungen 2 Jahre, im Bereich von Baustellen und Werkstätten 1 Jahr. Innerhalb dieser Frist MUSS überprüft werden. Daneben gelten hier auch die Vorgaben für die BGV A3 Prüfung beim Einbau oder Wiedereinbau noch zusätzlich.
Die Prüfungen sind hier allerdings nur kurz, geprüft werden muss nach der BGV A3 nur auf ordnungsgemäßen Zustand und von außen hin auf Mängelfreiheit.
Fest eingebaute Betriebsmittel
Fest eingebaute Betriebsmittel erfordern dagegen deutlich umfangreichere BGV A3 Prüfungen, die in der Regel nur von Fachkräften durchgeführt werden können. In den meisten Fällen reicht eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand alle 4 Jahre – in einigen Bereichen, wie bei Betriebsstätten oder besonderen Anlagen muss auch jährlich geprüft werden. Fehlerstromschutzeinrichtungen haben wiederum andere Prüffristen: Sind Anlagen nichtstationär, muss monatlich die Wirksamkeit durch Messung geprüft werden, dafür sind Fachkräfte erforderlich. In stationären Anlagen genügt die Prüfung von Fehlerstromschaltern oder Differenzstromschaltern alle 6 Monate durch Messung.
Die Funktionsfähigkeit von Fehlerstromschaltern muss dagegen zusätzlich täglich auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (das kann man selbst machen, muss die Prüfungen aber dokumentieren). Bei den Hilfs- und Schutzmitteln sollte man alle isolierten Werkzeuge sowie alle Spannungsprüfer und Phasevergleicher vor jeder Benutzung selbst prüfen, ob sie äußerlich unversehrt sind. Von einer Fachkraft müssen die Geräte zusätzlich alle 6 Jahre auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte hin getestet werden. Die grundlegenden Regeln der BGV A3 sollte man sich auf jeden Fall klar einprägen und sie nie außer Acht lassen. Daneben ist auch wichtig, es mit der Einhaltung der Prüffristen im Unternehmen wirklich genau zu nehmen – sie bestehen aus gutem Grund und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich in den letzten Jahren durch den Rückgang der Unfälle klar erwiesen.