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Prüffristen

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Diesen Prüfpflichten muss ein Unternehmer nachkommen

Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) sieht in Unternehmen, Industriebetrieben und Krankenhäusern eine regelmäßige Überprüfung (Prüffristen) der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel vor. Diesbezüglich sind bestimmte Fristen einzuhalten – dies gilt nicht nur für die Erst-, sondern vor allem auch für die Wiederholungsprüfung gemäß den Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Auskunft zu den Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel kann Ihnen unter anderem die E+Service+Check GmbH geben.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach vorgegebenen Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zu testen, um den sicheren Zustand zu gewährleisten. Dabei sind die betreffenden Geräte nicht nur nach deren Installation, sondern auch nach wesentlichen Erweiterungen und Änderungen gemäß den geltenden Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel einer Kontrolle zu unterziehen. Elektrische Anlagen sind regelmäßig zu überprüfen. Dabei sind die Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel der Schutzklasse I festgelegt. Hierbei handelt es sich um Geräte, die in Arbeitsstätten zum Einsatz kommen und mit Steckdosen ausgestattet sind, welche nicht über einen Zusatzschutz verfügen. Im ersten Schritt erfolgt durch den Experten eine Gefahrenbeurteilung der beschriebenen Anlagen. Diese ergibt, welche Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel vorzunehmen sind. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die ESV 2012 keine bestimmten Prüfintervalle vorgibt. Somit liegt es am Arbeitgeber den Termin der nächsten Kontrolle festzulegen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie bezüglich der Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen den Rat einer Fachkraft in Anspruch nehmen.

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Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3

Generell fallen die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel je nach Betrieb unterschiedlich aus. Für Bäder, Schlachthöfe sowie Küchen für Gemeinschaftsverpflegung betragen die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel sechs Monate. Für alle anderen Betriebe wird für Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel eine Empfehlung des zeitlichen Abstandes zwischen ein und zwei Jahren zwischen den Kontrollen ausgesprochen. Die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel sind jedoch auch von der Art der Anlage abhängig. Handelt es sich beispielsweise um Maschinen, die einer hohen Beanspruchung ausgesetzt sind, können die vorgeschriebenen Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel sogar bei einigen Wochen liegen.

Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Die Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel beträgt in der Regel vier Jahre. Dabei werden die Maschinen durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Befindet sich das betreffende Gerät jedoch in Betriebsstätten besonderer Art, muss die Wiederholungsprüfung einmal pro Jahr erfolgen. Die Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen betragen bei nicht-stationären Anlagen für Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sogar ein Monat – die betreffenden Geräte werden in diesem Fall auf Wirksamkeit hin getestet.

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Lassen Sie sich von der E+Service+Check GmbH beraten

Wenn Sie bezüglich der Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Mitarbeiter der E+Service+Check GmbH stehen Ihnen bei etwaigen Unklarheiten zu den Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel gerne zur Seite und geben Ihnen bezüglich der Bestimmungen gemäß der DGUV V3 Auskunft. Dabei erhalten Sie von uns nicht nur bezüglich der Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sondern gleichermaßen über den Prüfungsablauf Auskunft. Sie erfahren so genau, worauf Sie bei der Überprüfung zu achten haben und wie Sie Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb auf diese vorbereiten können. In diesem Kontext ist anzumerken, dass wir Ihnen auch nach einer erfolgreichen Testung Informationen zu den weiteren Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zukommen lassen.

Warum ist eine regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen erforderlich?

Nur wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in den vorgesehenen Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erfolgt, ist die Sicherheit Ihres Unternehmens und auch Ihrer Mitarbeiter gewährleistet. Zudem lassen sich kleine Schäden bereits Frühzeitig erkennen, so dass größeren Defekten und damit Ausfällen am betreffenden Gerät entgegengewirkt wird. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass Ausfälle, die von einem beschädigten Betriebsmittel verursacht werden, nur dann durch die Versicherung gedeckt sind, wenn eine Fachkraft dieses im Vorfeld einer Prüfung gemäß den Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV 3 unterzogen hat. Wenn Sie nicht wissen, wann die nächste Kontrolle nach den Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zu erfolgen hat, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen.

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Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an

Wenn Sie die Leistung der E+Service+Check GmbH in Anspruch nehmen wollen, lassen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zukommen. Selbstverständlich sprechen wir auf Wunsch den genauen Ablauf der Testung nach den Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel im Vorfeld mit Ihnen durch. Dabei erfahren Sie, wie wir bei jenem Prozess vorgehen, welche Vorbereitungen Sie selbst treffen müssen und mit welchen Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel zu rechnen sind. In diesem Kontext ist anzumerken, dass wir Ihren Betriebsablauf während der Prüfung elektrischer Geräte nicht stören werden. Gerne geben wir Ihnen im Vorfeld auch einen detaillierten Überblick zu den Prüffristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

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