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Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
DGUV steht als Abkürzung für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“. Diese ist ein eingetragener Verein, wurde am 01. Juni 2007 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Daneben befinden sich in Sankt Augustin und München Standorte der Verwaltung. Weitere Einrichtungen sind in Bad Hersfeld, Bochum, Dresden und Hennef zu finden. Die DGUV ist in sechs Landesverbände gegliedert, die rechtlich nicht selbständig und in ganz Deutschland verteilt sind. Das sind die Landesverbände Nordost, Nordwest, West, Mitte, Südwest und Südost. Beim Netzwerk Europäische Bewegung hat die Gesetzliche Unfallversicherung zudem eine Mitgliedschaft.Hinter der Abkürzung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) steht der Spitzenverband von 27 Unfallkassen und neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese versichern zusammen rund 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die können auch durch ungeprüfte elektrische Gerätschaften entstehen. DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die in Betrieben zum Einsatz kommen. Sie sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und in regelmäßigen Intervallen von geschultem Fachpersonal zu prüfen.
Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen gemäß einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Sie erfasst alle Gegenstände, die entweder als Ganzes, oder in einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie dienen. Darunter fällt das Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von elektronischen Informationen. Das erfolgt, zum Beispiel, mit Gegenständen der modernen Informationstechnik, oder mit Geräten, die zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie dienen.
Was umfasst die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Bei Elektrogeräten ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit, bei elektrischen Anlagen die gesamte Elektroinstallation. Sie wird gegebenenfalls auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Bei elektrischen Maschinen umfasst sie alle Produktionsmaschinen, zum Beispiel in Industriebtrieben, oder Forschungseinrichtungen.
Wen betrifft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Alle Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die maximale Sicherheit für ihre Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen anstreben. Sie sind gemäß Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz vollumfassend für diese Sicherheit verantwortlich. Zu dieser Verantwortlichkeit gehört die gesamte Organisation einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV 3, einschließlich der Auswahl geeigneter qualifizierter Prüfpersonen.
Wer darf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen?
Hier gelten besondere Anforderungen. Erfüllt sie ein Unternehmer/ Arbeitgeber nicht selbst, muss er geeignetes Personal für eine gezielte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bestellen. Geeignet ist grundsätzlich eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, praktischer Berufserfahrung und der aktuellen, oder zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, die Betriebssicherheit von elektrischen Gerätschaften beurteilen zu können. Nur eine solche Person kann eine fachkundige Bewertung des betriebssicheren Zustands von elektrischen Anlagen, Maschinen, oder Betriebsmitteln abgeben. Üblicherweise hat sie eine fachorientierte Berufsausbildung, oder ein Studium elektrotechnischer Art erfolgreich absolviert. Als erforderliche Berufserfahrung gilt die Dauer von mindestens einem Jahr, besser mehr. Darüber hinaus muss die Person über die Bestimmungen nach DGUV V3 Bescheid wissen. Erst, wenn alle Anforderungen erfüllt sind kann diese Person rechtssicher und verantwortungsbewusst die Prüfung vornehmen.
Welche Fristen gelten für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Grundsätzlich erfolgt diese Prüfung zu bestimmten Anlässen und nach gewissen Fristen. Sie ist, zum Beispiel, üblich vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen. Das gilt sowohl für ortsfeste, wie für ortsveränderliche Gerätschaften. Sie kann entfallen, sofern der Hersteller den betriebssicheren Zustand versichert.
Ortsveränderliche Betriebsbmittel, vom Computer über die Kaffeemaschine bis zum Winkelschleifer, sind nicht fest an der Verteilung angeschlossen, sondern laufen normalerweise über einen Stecker. Sie unterliegen anderen Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 als ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen, vom Backofen über die Drehbank bis zum Schweißautomaten, die fest über die Verteilung angeschlossen sind.
Die ortsveränderlichen Elektrogeräte haben meistens kürzere Fristen. Die Prüfintervalle legt in der Regel die qualifizierte Prüfperson fest. Ebenso das Intervall zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen. Für die Einhaltung dieser Intervalle ist der Unternehmer/ Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Intervalldauer ist in einer Tabelle der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Sie ist unterschiedlich und richtet sich auch nach einer Fehlerquote, das heißt, nach den bei vergangenen Prüfungen festgestellten Abweichungen von Grenzwerten. Aus diesen Erfahrungswerten ergeben sich maßgebliche Richtwerte für Prüfintervalle.
An welchen Orten ist die DGUV 3 Prüfung notwendig?
Überall dort, wo die elektrischen Betriebsmittel Verwendung finden. Grundsätzlich lassen sich hier vier Bereiche definieren, wo eine regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vorgenommen wird:
Produktions- und Industriebetriebe: Die qualifizierten Fachleute prüfen Anlagen und Maschinen normalerweise ohne Störung des Betriebsablaufs. Produktions- und Logistikprozesse laufen weiterhin wie gewohnt ab. Sie würden es nicht mehr, wenn eine elektrische Störung unentdeckt bliebe. Der entstehende Schaden durch so einen Ausfall wäre massiv.
Büro- und Verwaltungsgebäude: Auch hier erfolgt die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 unauffällig ohne Störung des Betriebsablaufs. Der ist zwar ein anderer als in Industriebetrieben, doch die Sicherheit der Mitarbeiter wäre durch elektrische Störungen unter Umständen ebenso gefährdet.
Öffentliche Einrichtungen: Darunter fallen zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kirchen, soziale Einrichtungen usw. Eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 verhindert, dass irgendwo versteckte Gefahren lauern. Die können auch versehentlich ausgelöst werden, zum Beispiel durch übereifrige Kinderhände.
Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen: Hier bestehen nicht nur mögliche hygienische Probleme. Auch elektrische Probleme können auftreten, die unter Umständen lebensbedrohliche Folgen nach sich ziehen. Eine regelmäßige Sicherheitsprüfung nach DGUV V3 schließt diese Folgen mit höchster Wahrscheinlichkeit aus.
In welchen Einzelschritten läuft eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab?
Grundsätzlich in drei Schritten: Zuerst erfolgt eine initiale Sichtprüfung, dann eine Funktionsprüfung unter vorgegebenen Maßnahmen und Sicherheitsaspekten, schließlich eine Messprüfung einzuhaltender Grenz- und Richtwerte. Der erste Schritt der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schätzt den allgemeinen Wartungszustand von außen ein und beseitigt die ersten offensichtlichen Mängel. Der zweite Schritt umfasst das Simulieren verschiedener Szenarien, wie zum Beispiel Kurzschluss oder auftretende Gehäusespannung. Alle sicherheitsrelevanten Elemente wie Schutzschalter, Brandhemmer, Erdungssysteme etc. werden hier auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft. Der letzte Schritt führt zur Prüfung relevanter Messwerte, die wichtig für die Sicherheit des Gesamtsystems sind. Deren Einhaltung stellt den erforderlichen Leistungsumfang sicher.
Sichert eine DGUV 3 Prüfung in jedem Falle Mängelfreiheit?
Mit einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3 Prüfung) werden selbst kleinste Mängel in der Regel frühzeitig erkannt. Sie anschließend zu beheben ist dann kein Problem. Doch bekanntlich gibt es im Leben keine Hundertprozentige Sicherheit. Es ist nie ausgeschlossen, dass außerhalb eines Prüfintervalls im Laufe der Zeit versteckte Mängel bei elektronischen Gerätschaften, Maschinen oder Anlagen auftreten. Eine regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 macht solche Fälle aber äußerst unwahrscheinlich.
Die Organe der DGUV3 Prüfung
Die Mitglieder der DGUV3 Prüfung
Die Aufgaben der DGUV3 Prüfung
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die zum Dachverband der DGUV gehören, gewähren Versicherung für um die siebzig Millionen Menschen. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Versicherung bei Berufskrankheiten, bei Arbeits- und Wegeunfällen. Dabei geht es um Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Vor allem die Prävention in Sachen Verhinderung arbeitsbedingter Gefahren, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten steht dabei im Vordergrund. Zusätzlich sollen im Ernstfall Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgreich eingesetzt werden. Ein wichtiger Punkt in Sachen Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie Gefahren am Arbeitsplatz regelt die DGUV V3.
Die Rehabilitationsmaßnahmen der DGUV umfassen eine optimale medizinische Versorgung sowie die Wiederherstellung von verloren gegangener Arbeitskraft. Weiterhin gehört dazu die soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Betroffene erhalten Verletztengeld oder eine entsprechende Rente bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Entschädigung.
Der Dachverband der DGUV vertritt die Mitglieder gegenüber der Politik und den Sozialpartnern, den Institutionen auf Landes-, Bundes-, europäischer und internationaler Ebene. Die Förderung und Wahrnehmung der Interessen der Unfallkassen steht dabei im Vordergrund, damit das Wohl der Versicherten und Unternehmen gewährleistet werden kann.
Die DGUV3 Prüfung
Die Abkürzung DGUV3 Prüfung
Dabei wird genau darauf geachtet, dass sich die Einrichtungen an die DGUV V3 halten. Sowohl in der Arbeitssicherheit als auch im Gesundheitsschutz, aus diesem Grunde nennt man diese Unfallverhütungsvorschrift.
Wie lange gibt es die DGUV3 Prüfung schon?
Die Entwicklung der DGUV3 Prüfung
Es gingen noch einige Jahrzehnte ins Land, die Vorschriften der DGUV V3 Prüfung wurden 1m 1. April 1979 rechtskräftig. Sie trugen den Namen „berufsgenossenschaftliche Vorfahren“. Alle Regelungen bezüglich Arbeitssicherheit und der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel waren darin geregelt, ebenso die optimale Arbeitsplatzgestaltung. Es wurde geregelt, welche Aufgaben dem Betriebsarzt zu fielen und wie die Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gewährleistet werden kann. Hieraus ergaben sich die aktuell gültigen Vorschriften der DGUV, DGUV V3 genannt.
Die Regeln und Normen der DGUV3 Prüfung
Es stellt sich die Frage, welche Normen und Regeln in Hinblick auf die auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel bestehen. Damit diese immer gleich verläuft, wurden Grundlagen geschaffen, die für jedes Betriebsmittel und jede Anlage einzuhalten sind.
Dabei handelt es sich um:
- die DGUV V3 (vormals BGV A3)
- die DGUV V 4 (vormals GUV-V A3)
- die DIN VDE 0701
- die DIN VDE 0702
- die DIN VDE 0113-1
- die DIN VDE 0105-100
- die Technischen Regeln Betriebssicherheit
Die DIN VDE0701 und VDE0702 beziehen sich auf die Geräteprüfung, die DIN VDE0105-10-100 betrifft die Anlagenprüfung.
Was bedeuten die Abkürzungen DIN und VDE in Bezug auf die DGUV3 Prüfung?
Die Abkürzung DIN steht für „Deutsche Institut für Normung e.V.“ Sie werden von Fachleuten aus Industrie, Forschung und Wirtschaft definiert. Eine Norm entsteht aus einer neuen DIN-Vorlage, die beim Institut für Normung einzureichen ist. Dabei geht es oftmals um die Optimierung von Verfahren oder die Arbeitserleichterung. Wird ein Vorschlag eingereicht, erfolgt die Kontrolle durch ein Gremium und die Kenntnismachung gegenüber der Öffentlichkeit. Es wird innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums über die Idee abgestimmt oder es kann Einspruch eingelegt werden. Jede Norm ist eine Empfehlung und keinerlei Pflicht. Allerdings ist bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrische Anlagen auf die Normen zu achten.
VDE steht für „Verband der Elektrotechniker“, der mit dem Institut für Normung zusammen arbeitet. Gemeinsam werden die Normungen und die dafür erforderlichen Sicherheitsbestimmungen in der Elektrotechnik erarbeitet.
Gehören die DIN VDE 0701-0702 nach DGUV Vorschrift 3 zusammen und stehen die DIN VDE0701-0702 im Zusammenhang mit der DGUV3 Prüfung?
Bis zum Jahr 2021 gehörten DIN VE 0710-0702 zusammen, dann wurde beschlossen, dass jede für sich alleine steht. Wichtig für eine Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist es, den Unterschied zwischen den beiden Normen zu verstehen. Die DIN VDE 0701 richtet sich in erste Linie an die Überprüfung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Oft ist das im Anschluss an vorgenommene Reparaturen wichtig. Es muss für einen Betrieb selbstverständlich sein, dass alle Maschinen und Anlagen sich im einwandfreien Zustand befinden. Eine regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 Vorschrift ist daher unerlässlich. Sowohl der Zustand als auch sämtliche Funktionen müssen fehlerfrei sein.
Die erste Prüfung muss vor der Inbetriebnahme der Anlagen und Betriebsmittel erfolgen, weiterhin auch nach jeder Reparatur. Notwendig ist auch eine regelmäßige Wiederholungsprüfung, da es an den Betriebsmitteln und Anlagen zu Verschleiß kommen kann.
Allgemein gesagt, wurde die DIN VDE 0701 nach DGUV erstellt, damit es ein Prüfverfahren gibt, welches für alle Unternehmer einheitlich ist. Es ist jedoch nicht für alle Elektrogeräte geeignet. Diese DIN richtet sich an Geräte mit Typ A-Stecker und kann nicht für Routineprüfungen oder Typenprüfungen heran gezogen werden.
Was bedeutet die DIN VDE 0702 nach DGUV3 Prüfung?
Diese Norm beinhaltet die Definition de Anforderungen an das Prüfverfahren hinsichtlich der Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel. Sie kann nicht auf alle Geräte angewendet werden, sie gilt ausschließlich für Geräte mit Bemessungsspannung. Daher ist es sehr wichtig, die Produkt-Normen während der Prüfung zu berücksichtigen. Als Beispiel sind hier Büro- und Laborgeräte sowie alle elektrischen Haushaltsgeräte. Teilweise unterliegen auch elektrische Maschinen und Anlagen ganz anderen Vorschriften, wie etwa in der Medizin oder im Bergbau.
Welche Rolle spielt die Norm DIN VDE 0113-1 in Verbindung mit der DGUV3 Prüfung
Die Norm DIN VDE 0113-1 bezieht sich auf die allgemeine Prüfung von Maschinen. Dies, weil nicht nur Maschinen von Industrieunternehmen eine regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln durchführen müssen. Artzpraxen, Krankenhäuser und ähnliche Institutionen sind ebenfalls davon betroffen. Diese DIN wurde vor allem für die Ausrüstung von Maschinen mit elektrischen Komponenten entwickelt und ist als „harmonisierte europäische Norm“ bekannt. Alle Maschinen, die dieser Norm entsprechen, sorgen für eine Gewährleistung hinsichtlich dem standardisierten Zusammenbau und die ordnungsgemäße Instandsetzung.
In den meisten Fällen gelten die Maschinen, die nach dieser Norm geprüft werden, als Energie-Verbrauchsanlagen. Das liegt daran, das sie aus mehreren Teilen bestehen, diese aber größtenteils unbeweglich sind. Beispiele für solche Maschinen sind Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten, Türen und Tore oder Anlagen, die zum Personentransport gedacht sind.Maschinen, die ein Risiko für den Nutzer bedeuten und sich im Freien befinden, sind nicht mit eingeschlossen.
Laut der Norm DIN VDE 0113-1 der DGUV müssen die entsprechenden Maschinen auf ihre ordnungsgemäße Verwendung geprüft werden. Dies ist der Fall, wenn konkret eine Notwendigkeit besteht, z.B.
- vor der allerersten Inbetriebnahme
- bei Instandsetzung und Veränderungen
- regelmäßige Wiederholungs-Prüfungen
Die Prüfung gemäß DGUV V3 beginnt direkt an der Netzanschlussstelle der Maschinen in Bezug auf verschiedene Spannungsbereiche, dies sind Nennspannung, Wechselspannung und Gleichspannung. Weiterhin bei der Prüfung zugrunde gelegt werden die Betriebsbedingungen und Umgebungsbedingungen. Grenzwerte in Sachen Luftfeuchtigkeit und Umgebungstemperatur müssen beachtet werden.
Die Regelungen der DIN VDE 0105-100 – Anlagenprüfung nach DGUV3 Prüfung
So mancher Arbeitgeber bzw. Unternehmer neigt dazu, diese Norm hinsichtlich der Prüfung elektrischer Anlagen nicht zu beachten. Dabei ist vielen nicht klar, welche rechtlichen Folgen daraus entstehen könnten, wenn es zum Schadensfall kommt. Der Arbeitgeber kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es sich zeigt, dass er die Normen bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 außer Acht gelassen hat.
Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nach DGUV V3 durchzuführen. Sie müssen sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten und die elektrotechnischen Regeln müssen eingehalten werden. Dies gilt vor allem auch für die Wartung von Maschinen und Anlagen.
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden detaillierte Angaben gemacht, wie die elektrischen Anlagen zu bedienen sind. Das selbe gilt für das Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Anlagen. Die DIN VDE 0105-100 gibt Vorgaben, wie die Maschinen verbaut sein müssen und wie geprüft werden muss.
Unter diese Norm fallen Maschinen, die an einem fixen Standpunkt dauerhaft zum Einsatz kommen und in der Regel nicht bewegt werden können. Als Beispiel können hier Komponenten auf Baustellen genannt werden. Betroffen von dieser Norm und der Prüfung sind nicht nur die Maschinen und Anlagen selbst, sondern auch die elektrotechnischen Arbeiten rund um die Anlage. Grund dafür ist das hohe Gefährdungspotential, das gegeben ist. Personen, die solche Maschinen bedienen, benötigen eine entsprechende Qualifikation. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Arbeiten an den Maschinen und Anlagen störungsfrei ist. Die Regeln der DGUV zum Umfang der Prüfung der elektrischen Maschinen und Anlagen sind:
- Überprüfung hinsichtlich der Gewährleistung in Sachen sicherer Betrieb.
- Kennzeichnung der Anlagen über die korrekte Prüfung
- Wartungszustand der Anlagen
- Regelung der Maßnahmen im Notfall
- Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen
- Kommunikations- und Informationssysteme fallen nicht unter diese Norm.
Die Technischen Regeln der Betriebssicherheit gemäß DGUV3 Prüfung
Diese richten sich nach dem Stand der aktuellen Technik und sind im Hinblick auf arbeitswissenschaftliche und technische Erkenntnisse besondere Regeln. Die Abkürzung dafür ist TRBS, die Regeln dienen der Umsetzung der DGUV V3. Sie bieten Unterstützung bei eventuellen Fragen zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen. Geregelt sind der Prüfungsablauf wie etwa die Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung der DGUV V3 sowie die Regelung über die Prüfperson.
Die TRBS sind in verschiedene Bereiche gegliedert. Sie beginnen bei „1000“und werden Reihen genannt. Alle Regeln aus dieser Serie beziehen sich auf die Grundlagen der Betriebssicherheit und auf allgemeine Informationen. Für die DGUV V3 lohnt es sich, einen Blick auf die TRBS 1111 und TRBS 1203 zu werfen. Diese geben Aufschluss über die Durchführung in Sachen Gefährdungsbeurteilung. Weiterhin bieten sie Informationen über die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person.
In der Reihe 2000 zeigt sich, welche Bereiche von diesen Regeln betroffen sind. Hier sind alle Gefährdungs bezogenen Regeln festgehalten. Schaut man genauer hin, erkennt man, dass sie insbesondere auf die Gefahren durch Dämpfe und Absturz eingehen.
Regeln der 3000er Reihe gelten für alle Arbeitsmittel, auch für Tätigkeiten und Anlagen, die der Überwachung bedürfen. Hier gilt den Regeln und Informationen ein besonderes Augenmerk, die auf die Vermeidung von Explosionen und Bränden hinweisen. Zusammenfassend soll hier nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln hinsichtlich der DGUV V3 durch unterschiedliche Normen geregelt ist. Diese sind unerlässlich für den erfolgreichen Ablauf der Prüfung. Damit ein allgemein gültiger Ablauf entsprechend der DGUV V3 Prüfung gewährleistet ist, arbeiten die DGUV, das Institut für Normung sowie der Verband der Elektrotechnik aufbauend zusammen.
Was wird bei der DGUV3 Prüfung geprüft?
Bei dieser Prüfung besteht immer ein Zusammenhang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer im Betrieb, welche mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Berührung kommen. Deshalb findet die Prüfung in verschiedenen Intervallen statt, auch in Bezug auf die Nähe zu solchen Anlagen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem einwandfreien Zustand der Geräte, die Funktionalität darf nicht beeinträchtigt ist. Entspricht die Installation nicht mehr dem neuesten Stand, wird dies im Zuge der DGUV V3 Prüfung aktualisiert.
Wie wichtig ist die Durchführung der Prüfung nach DGUV3 Prüfung?
Die Prüfung gemäß DGUV ist keine Schikane oder bürokratische Vorschrift, sondern eine Präventivmaßnahme gegen eventuelle Schäden. Es ist anzuführen, dass etwa ein Drittel aller Brände in Betrieben entstanden, weil ein nicht erkannter, elektrotechnischer Defekt an Maschinen und Geräte vorlag. Wäre eine Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt worden, hätten diese verhindert werden können. Vielleicht scheint diese Zahl als hoch, doch verwunderlich ist sie nicht. Bei Strom handelt es sich um einen Energieträger, der immer Gefahren birgt. Die DGUV möchte mit ihren Vorschriften Unfällen und schlimmen Folgen vorbeugen.
Umso wichtiger ist eine Prüfung nach DGUV V3, da Schmor- oder Strombrände meist erst bemerkt werden, wenn sie mit entsprechenden, leicht entzündlichen Materialien in Verbindung kommen. Solche Mängel sind vor allem Kabel, die einen Knick aufweisen oder bei denen sich die Isolierung löst. Solche kleinen Schäden sind oft nicht auf den ersten Blick sichtbar. Ungeschultes Personal oder Laien haben keinen Blick für Gefahren, die eventuell daraus resultieren könnten. Die Fachperson, also der Prüfer, untersucht bei einer DGUV V3 Prüfung alles und kann solche Mängel feststellen. Bereits kleine Fehler können schwere Unfälle zur Folge haben, die eine längere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod bedeuten können, was die DGUV bereits im Vorfeld verhindern möchte. Durch die Prüfung nach DGUV V3 können Beschädigungen und Mängel bereits im Vorfeld erkannt werden, weiteren Problemen kann rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Somit bietet die Prüfung gemäß der DGUV dem Unternehmer sowie seinen Arbeitnehmern Schutz.
Jeder Beschäftigte hat das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“, dazu muss der best möglichste Schutz gegen sein. Bereits ein kleiner Defekt, der unerkannt bleibt, kann zu einem Betriebsausfall führen, zum Arbeitsausfall von Beschäftigten und weiteren Folgen. Ereignet sich ein Arbeitsunfall an einer Maschine oder Anlage, wird von der Versicherung nach der DGUV V3 Prüfung gefragt. Wurde die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nicht nach Vorschrift durchgeführt, kann dies das Erlöschen des Versicherungsschutzes bedeuten.
Wann besteht die Pflicht zur Durchführung einer DGUV3 Prüfung?
Ein Unternehmen, das mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, hat gemäß DGUV die Pflicht, eine Prüfung nach DGUV V3 durch zu führen. Es muss dafür sorgen, dass sämtliche Risiken ausgeschlossen sind. Hierfür ist als Vorgabe der Zeitpunkt für die Prüfung festgelegt. Eine Prüfung ist erforderlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung, bei Veränderungen und zu den vorgegebenen Prüfintervallen.
Wie ist die Einteilung der Betriebsmittel nach DGUV3 Prüfung?
Die elektrischen Geräte und Maschinen unterscheiden sich in Bezug auf ortsfest und ortsveränderlich. Hierzu gehören auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel, zudem gibt es ortsfeste Betriebsmittel. Elektrische Anlagen werden in die Kategorien stationär und nicht stationär eingeteilt.
Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß der DGUV3 Prüfung?
Wie die Bezeichnung schon aussagt, handelt es sich dabei um Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind, also leicht bewegt werden können. Der Transport zwischen zwei Orten ist sehr anspruchslos. In einer Firma ist das Sortiment der elektrischen Betriebsmittel meist breit gefächert. Dazu zählen:
- Computer und Monitor
- Drucker und Scanner
- Faxgerät
- Laptops
- Kaffeemaschine
- Staubsauger
- Steh- oder Tisch-Lampen
- Mehrfachsteckdosen
- Bohrmaschinen oder andere elektrische Kleingeräte
- Laminiergeräte
und vieles mehr. Hier handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl der möglichen ortsveränderlichen Betriebsmittel, die eine Prüfung durchlaufen sollten.
Was gehört in die Kategorie ortsfeste Betriebsmittel entsprechend der DGUV3 Prüfung?
Hierbei handelt es sich um Geräte, die über ein hohes Eigengewicht verfügen. Sie sind nicht so leicht zu transportieren, teilweise liegt das Gewicht um die 20 Kilogramm. Hierzu zählen Geräte, die an einem festen Ort installiert oder angebracht sind, deren Anschlussleitungen aber beweglich sind. Sie verfügen selten über eine Trage-Vorrichtung. Als Beispiel seien genannt:
- Kühlschrank
- Herd und Backofen
- Waschmaschine und Wäschetrockner
- Standbohrmaschine
- Klimageräte
Welche Anlagen sind stationär nach der DGUV3 Prüfung?
Diese Zuordnung ist schwierig und kann von einem Laien kaum korrekt definiert werden. Wer sich die Bestimmungen der DGUV V3 anschaut, handelt es sich dabei um den Zusammenschluss verschiedener Betriebsmittel zu einer Einheit. Zu den stationären Anlagen, die gemäß DGUV V3 einer Prüfung unterzogen werden müssen, gehören z.B.
- Heizungs-Anlagen
- Brandmeldeanlagen
- Rolltreppen
- Klimaanlage
Die Definition nicht stationärer Anlagenprüfung der DGUV3 Prüfung
Diese Kategorie kann wieder demontiert werden, wenn ihr Gebrauch abgeschlossen ist. Alternativ können sie auch wieder an einem anderen Ort aufgebaut werden. In der Regel sind das Geräte, die bei Montagearbeiten oder Bauarbeiten genutzt werden. Solche elektrische Maschinen erkennt man an ihrem Antrieb, zudem verfügen sie über Schutzmaßnahmen und können per Not-Aus-Schalter abgestellt werden. Beispiele sind Pressen und Produktionsstraßen.
Die DGUV V3 ist verpflichtend hinsichtlich der Arbeitssicherheit und dem Versicherungsschutz. Nur wenn regelmäßig eine Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt wird, können die vorhandenen Mängel erkannt und beseitigt werden. Dies gilt auch für Beschädigungen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Daher werden die unterschiedlichen Geräte in ortsfest und ortsveränderlich eingestuft, auch die Prüfungsart wird anhand dieser Zuordnung festgelegt.
Was ist unter dem Begriff Gefährdungsbeurteilung nach DGUV3 Prüfung zu verstehen?
Eine Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt, um sämtliche Gefahren in einem Betrieb ermitteln zu können. Danach erfolgt die Gefahrenbewertung, die als Grundlage für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen dient. Der Grund dafür liegt darin, dass bei einer DGUV V3 Prüfung auch kontrolliert wird, ob ein Gerät über ausreichende Schutzmaßnahmen verfügt.
Sind diese Schritte erfüllt, geht es um das Ziel, die idealen Schutzmaßnahmen zu finden, um eine Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu bieten. Zum einen sind es die Gefahren, welche von einer Anlage oder Maschine ausgehen. Hinzu kommt der Gefahrenbereich, bei dem auch nach einem eventuellen Sicherheitsrisiko geschaut werden muss. Die DGUV bietet Präventionsmaßnahmen, auch mit der Durchführung der regelmäßigen Kontrolle elektrischer Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt die psychische und physische Belastung durch die Arbeit an den elektrischen Geräten und Maschinen. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor jeder Durchführung einer Prüfung nach DGUV V 3 vorliegen, das besagt die Betriebssicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die dazu dient, Gefahren aufzudecken, die von Geräten ausgehen.
Die Auflistung der Regeln für die Betriebssicherheit gemäß DGUV sind in der Gefährdungsbeurteilung genau dargelegt. Das Hauptaugenmerk gilt nicht nur den Arbeitsmitteln selber, sondern auch den Arbeitsmaterialien sowie dem Arbeitsplatz.
Wer entscheidet über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3 in einem Betrieb?
Der Paragraph 3 der Betriebssicherheitsverordnung der DGUV, im Absatz 1, ist vorgeschrieben, dass jeder Arbeitgeber die Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung selber planen muss. Ist ein Betriebsinhaber oder Unternehmer nicht in der Lage, diese Aufgabe selbständig auszuführen, kann er diese Aufgabe übertragen, am besten schriftlich. Die Person, an die er die Aufgabe zur Organisation und Planung überträgt, muss aus dem Unternehmen kommen.
Die Gefährdungsbeurteilung selber sowie die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel darf der Unternehmer nicht selbständig erledigen. Eine Ausnahme dieser Regel der Betriebssicherheitsverordnung ist, wenn der Unternehmer oder ein Mitarbeiter seines Betriebes als befähigte Person nach DGUV V3 sind. Sollte dies der Fall sein, kann die DGUV V3 Prüfung intern stattfinden.
Der Begriff „befähigte Person“ bedeutet allerdings nicht, dass eine Ausbildung in elektrotechnischem Bereich ausreicht. Die jeweilige Person muss darüber hinaus über alle betrieblichen Gegebenheiten in Kenntnis gesetzt werden. Egal, wer die Prüfung bzw. Gefährdungsbeurteilung durchführt, der Arbeitgeber ist immer in der Pflicht, auftretende Gefahren zu erkennen und dafür zu sorgen, das sie umgehend behoben werden, so verlangt es die DGUV.
Wie werden eventuelle Gefährdungen durch die DGUV3 Prüfung behoben?
Die Beseitigung von Gefährdungen muss durch entsprechende Schutzmaßnahmen erfolgen. Diese werden bei der Prüfung nach DGUV V3 mit überprüft und zwar unabhängig von den Intervallen der Prüfungen, regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und – falls erforderlich – angepasst. Diese Aufgaben sind auch vom Unternehmer zu erledigen. Zum Nachweis ist eine Dokumentation anzufertigen.
Weiterhin sind gemäß DGUV Vorkehrungen zu treffen, damit alle Arbeitsabläufe reibungslos weiter laufen können. Die Abläufe in der Produktion und an den Maschinen sind genau zu planen und entsprechende Schutzmaßnahmen fest zu legen. Weiterhin kann der Unternehmer Mitarbeiter bestimmen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen und im Umgang mit den zu prüfenden Maschinen und Anlagen anwesende sein müssen. Er kann die Arbeitnehmer in Maßnahmen zur Prävention einweisen und im Umgang mit den Komponenten schulen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter ihre Mitwirkungspflicht auf die Schutzmaßnahmen erfüllen. Eine weitere Vorkehrung für den Arbeitgeber ist die Terminierung der Kontrollpflichten.
Welche grundlegenden Gegebenheiten muss ein Unternehmen entsprechend der DGUV3 Prüfung erfüllen?
In Hinsicht auf die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel muss ein Unternehmen bestimmte Grundsätze erfüllen. Plant ein Betrieb, neue Arbeitsmittel anzuschaffen, ist es seine Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese muss vor der Anschaffung erfolgen, da es im Nachhinein schwierig sein kann, Schutzmaßnahmen zu treffen. Ist die Anschaffung bereits erfolgt, muss die Dokumentation für alle Maschinen und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Da sich im Laufe der Zeit die Gefahren ändern können, muss die Beurteilung darüber regelmäßig erfolgen. Diese muss vor jeder Prüfung nach DGUV V3 vorliegen.
Generell kann gesagt werden, dass eine neue Überprüfung nach DGUV erforderlich wird, wenn sich der Stand der Technik ändert. Zeigt sich, dass eine Verwendung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nicht mehr sicher ist, muss eine erneute Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Schutzmaßnahmen können im Laufe der Zeit unwirksam werden oder nicht mehr zum aktuellen Stand passen. Ist dies der Fall, müssen sie angepasst werden.
In manchen Fällen kann eine außerplanmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich werden. Das ist z.B. der Fall, wenn Störungen oder Schäden an den Komponenten vorliegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine erkenntliche Gefahr davon ausgeht. Bei einem Defekt kann eine Gefahr nicht auf den ersten Blick sichtbar sein.
In einzelnen Bereichen können die Schutzmaßnahmen gemäß der DGUV nicht mehr ausreichend sein. Es müssen dann umgehend neue Maßnahmen ergriffen und festgelegt werden. Dies geschieht im Zuge einer erneuten Gefährdungsbeurteilung. Eine DGUV V3 Prüfung von Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel kann Mängel und Gefahren verdeutlichen. Wie oft eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, ist nicht festgelegt, dafür gibt es keine Prüffristen. Es liegt im Ermessen eines jeden Unternehmers, diese Beurteilung, wann diese Beurteilung erfolgt.
Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV3 Prüfung noch zu berücksichtigen?
Bei der Erstellung einer solchen Beurteilung muss der ganze Arbeitsplatz berücksichtigt werden, also nicht nur die Maschinen und Anlagen selbst. Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung ist daher immer wieder anders, abhängig von der Anzahl der elektrischen Betriebsmittel und ihrer Zugehörigkeit. Zur Erleichterung der Beurteilung können für die DGUV Prüfung mehrere Anlagen zusammen gefasst werden. Allerdings nur, wenn sie die selben Funktionen aufweisen. Sie müssen die selbe Gefährdung aufweisen und für ähnliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Hinzu kommen die Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsumgebung, diese müssen ebenfalls gleich sein.
Über diese Punkte hinaus ist es von Wichtigkeit, die Sicherheit aller Personen in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Hierfür können die Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung heran gezogen werden. Dies ist ebenfalls ein Punkt in der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3. Oftmals weisen die Hersteller bereits auf mögliche Gefahren hin. Mittels der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Prüffristen für die Betriebsmittel und Anlagen ermitteln, zudem erhält das Unternehmen Aufschluss über die notwendigen Prüfintervalle gemäß der DGUV.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV3 Prüfung
Diese wird idealerweise vor der Anschaffung elektrischer Komponenten durchgeführt. Es sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Zuerst ist es sinnvoll und wichtig, sich mit der Betriebssicherheits-Empfehlung, Abkürzung EmpfBS 1113, zu beschäftigen. Sie erläutert, wie man bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln vorgehen soll. Hat sich der Betrieb umgehend informiert und sich für die Anschaffung von Anlagen entscheiden, geht es weiter mit der Einholung von Informationen über die Komponenten. Erst danach kann mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden.
Die Anlagen sind gemäß der DGUV hinsichtlich vieler Kriterien zu prüfen. Sind diese alle erfüllt, kann mit der Beurteilung abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden in einer ordentlichen Dokumentation fest gehalten.
Die Kriterien:
- die Arbeitsmittel finden Ihre Verwendung für den vorgesehenen Einsatzzweck.
- die Arbeitsmittel entsprechen den Rechtsvorschriften.
- durch die Arbeitsumgebung entsteht keine Gefährdung
- es können Maßnahmen zur Instandsetzung und anschließenden Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln bereit gestellt werden.
Trifft ein Kriterium nicht zu, kann die Gefährdungsbeurteilung nicht abgeschlossen werden. Es muss dann ermittelt werden, welche Gefahr von den Anlagen und Maschinen ausgehen könnte. Sind diese ermittelt, kann mit der Bewertung fort gefahren werden.
Ist sicher gestellt, dass Gesundheit und Sicherheit des Personals nicht in Gefahr sind, kann die Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV abgeschlossen werden und zwar als Dokumentation. Sind Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigt, müssen Schutzmaßnahmen bestimmt und umgesetzt werden. Sind diese ausreichend, werden die Ergebnisse wiederum dokumentiert. Reichen sie wieder nicht aus, muss eine neue Beurteilung erfolgen. Dies muss wiederholt werden, bis alle Schutzmaßnahmen ausreichend sind und in einer Dokumentation festgehalten werden.
Was zählt nach DGUV3 Prüfung als Arbeitsunfall?
Wird auf die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel verzichtet, kann es im Laufe der Zeit zu Gefährdungen von Mitarbeitern kommen. Diese können von kleinen Unfällen bis hin zu gravierenden Ereignissen führen, die sowohl gesundheitliche als auch finanzielle Folgen haben können.
Die Definition sagt aus, das es sich bei einem Arbeitsunfall nicht nur um ein Ereignis handelt, das der Arbeitnehmer im Betrieb während der Ausübung seiner Tätigkeit erleidet. Vielmehr ist der Begriff Arbeitsunfall für die DGUV sehr breit gefächert, er schließt verschiedene Personengruppen mit in die gesetzliche Unfallversicherung ein. Demnach kann ein Unfall oder eine Verletzung in vielen Fällen als Arbeitsunfall zählen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Unfall in der Schule
- Unfall des Kindes während der Betreuung in einer Kindertagesstätte
- Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Unfall bei der Pflege Angehöriger
- Unfall als Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall
- Unfall in der Mittagspause
- Unfall im Homeoffice
- Unfall bei einer Reisetätigkeit, auch im Ausland.
- Unfall auf dem Arbeitsweg
Sind äußere Einflüsse die ursache für eine Verletzung, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Wurde die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 nicht durchgeführt, liegt die Haftung beim Arbeitgeber.
All diese Punkte haben nicht direkt etwas mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Maschinen zu tun, sind dort die Gefahren am größten. Bereits bei der Installation und Montage von Anlagen beginnt die Möglichkeit einer Gefahr, ebenso wie bei der Bedienung. Es kann immer wieder zu Kurzschlüssen kommen, selbst wenn eine Maschine ausgeschaltet ist.
Tritt eine Störung auf, muss diese beseitigt werden, da sie sonst beim Arbeiten an der Maschine, beim demontieren oder bei der Reinigung schlimme Folgen haben könnte.
Ist vor jeder Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
Der Betreiber eines Unternehmens hat gemäß der DGUV eine Grundverpflichtung, wenn in seinem Betrieb elektrische Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel zum Einsatz kommen. Er hat die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Wie vorstehend schon erwähnt, muss er Gefahren auf ein Minimum reduzieren, dazu trägt die Gefährdungsbeurteilung größtenteils bei. Sie ist die Grundlage für die Prüfungsintervalle.
Bis zum Jahr 2013 galt die Verpflichtung zur Prüfung nach DGUV V3 nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Diese Regelung wurde aufgehoben, gemäß den aktuellen Vorschriften gibt es keine Begrenzung in Sachen Mitarbeiterzahl mehr. Die Gefährdungsbeurteilung ist genauso eine Pflicht wie die DGUV V3 Prüfung.
Muss vor jeder DGUV3 Prüfung der genaue Prüfumfang und Prüfbedarf ermittelt werden?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 muss immer gut vorbereitet sein. Somit ist der genaue Bedarf an die Prüfung notwendig. Es muss ermittelt werden, ob es sich um elektrische Maschinen, elektrische Anlagen oder ortsveränderliche Betriebsmittel handelt. Dafür wird viel Zeit benötigt und ein gewisses Maß an Flexibilität. Damit wird die Vorbereitung an die anstehende Prüfung ungemein erleichtert. Anhand der Vorgaben kann ein externer Prüfer bereits im Vorfeld genau planen und die Prüfung selber geht schneller und reibungslos über die Bühne.
Erfahrungen zeigen, dass die Ermittlung des Prüfungsbedarfs ohne großen Aufwand erfolgen kann, wenn sich der Verantwortliche mit den Geräten auseinander setzen kann. Oft sind viele Arbeitsplätze ähnlich aufgebaut und ausgestattet, so lässt sich bei der Bedarfsermittlung von Richtwerten ausgehen.
Für die genaue Ermittlung der elektrischen Geräte im Unternehmen, wird ein Arbeitsplatz genau begutachtet. Anschlusskabel müssen zusätzlich geprüft werden, falls das jeweilige Betriebsmittel nicht fest mit einem Anschlusskabel verbunden ist. Computer, Drucker und Monitore sind meist mit einem Gerätestecker ausgestattet, somit handelt es sich jeweils um zwei zu prüfende Komponenten. Laptops können mit einem integrierten oder separaten Netzteil versehen sein. Je nachdem handelt es sich um eine oder zwei Komponenten. Das selbe gilt auch für Telefone, Mehrfachstecker sind zudem einzeln aufzuführen. Hinzu kommen die Haushaltsgeräte, wie Staubsauger, Kaffeemaschine, Mikrowelle usw., die man in vielen Büros bzw. den Pausenräumen im Einsatz hat.
Wie lässt sich der Bedarf von elektrischen Maschinen und Anlagen nach DGUV3 Prüfung ermitteln?
Im Gegensatz zu der Bedarfsermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Bürobereichen, kann in vielen Fällen bei der Prüfbedarfsermittlung elektrischer Maschinen und Anlagen meist nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Der Grund dafür ist, dass in vielen Unternehmen individuelle und unterschiedliche Maschinen und Anlagen zum Einsatz kommen. Mit ein paar Tricks kann der Prüfbedarf für die DGUV ohne großen Aufwand ermittelt werden. Dazu wirft man einen Blick in das Innere des Sicherungskastens. Er gibt Aufschluss über die Haupt-Verteilungen und die verschiedenen Steckdosenkreise. Hinweise für die Lüftungsanlagen sind dort ebenfalls zu finden.
Hier beginnt die Bedarfsermittlung für die Prüfung der elektrischen Anlagen, die einzelnen Bauteile werden genau gezählt. Zur Vereinfachung der Zählung, sollte man sich mit den Richtwerten auseinander setzen. In der Regel befinden sich vier bis sechs Steckdosen in einem Stromkreis. Bezüglich der Leuchten, die auf einen Leistungsschutzleiter kommen, kann von einem Wert von vier zur Orientierung ausgegangen werden. Sind alle erforderlichen Bauteile begutachtet, können die benötigten Prüflinge addiert werden.
Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen nach DGUV V3 ist eine Begehung erforderlich, sie müssen einzeln gezählt werden. Die Antriebe müssen ebenfalls dazu gerechnet werden.
Wo muss eine DGUV3 Prüfung durchgeführt werden?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist in vielen Branchen erforderlich, so verlangt es die DGUV. Kaum ein Unternehmen oder eine Einrichtung ist davon befreit. Allerdings ist die Prüfung nicht in allen Betrieben gleich, da sie unterschiedliche Gefährdungspotentiale aufweisen. Zudem verfügen die Unternehmen über unterschiedliche Betriebsmittel und Anlagen.
Diese Einrichtungen müssen sich einer DGUV V 3 Prüfung unterziehen:
- Büros
- Schwimmbäder
- Behörden mit Sicherheitsaufgaben
- Krankenhäuser und Seniorenheime
- Theater und Museen
- Vergnügungsparks und -Einrichtungen
- bewirtschaftete Wälder und Plätze
- öffentliche Plätze
- Labore
- Industriegebäude
- Schulen
- Einzelhandel
- öffentliche Einrichtungen/Stadtverwaltungen
Ist bei der Prüfung nach DGUV3 Prüfung in Büroräumen etwas zu beachten?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen in Bürogebäuden muss regelmäßig durchgeführt werden. Aufgrund des geringen Gefährdungspotentials reicht ein Intervall von zwei Jahren. In Bürobereichen werden vor allem Computer, Drucker, Faxgeräte, Telefone, Monitore, Laptops, Kopierer etc. genutzt. Hinzu kommen ortsveränderliche Betriebsmittel wie Staubsauger, Kaffeemaschine, Mikrowelle oder kleine Kochplatten. Im Fokus liegt die Prüfung auf eventuelle Defekte, die einen Kurzschluss zur Folge haben könnten. Kabelbrände sind bei solchen Geräten auch nicht auszuschließen, daher ist die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 unerlässlich.
Die Durchführung der Prüfung nach DGUV3 Prüfung an öffentlichen Plätzen und in Schwimmbädern
Vielleicht kommt die Frage auf, warum gerade öffentliche Plätze oder Schwimmbäder einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden müssen. Gerade da ist die Vorschrift einzuhalten, weil es um die Sicherheit vieler Personen geht. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist hier um so wichtiger, genau wie die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Insbesondere gilt das Augenmerk den Maschinen für die Wasseraufbereitung.
In vielen öffentlichen Schwimmbädern sind ein Büro oder Restaurant angeschlossen. Für die elektrischen Geräte, die in diesen Bereichen installiert sind, gilt die Vorschrift der DGUV ebenfalls. Zudem wird auf die Gewährleistung der Sicherheit sowie die Hygienevorschriften geachtet.
An öffentlichen Plätzen wie Sportstätten, Badeseen und Campingplätzen ist das Potential zur Gefährdung der Besucher groß. Auch hier werden elektrische Arbeitsmittel eingesetzt, z.B. für die Instandhaltung, wie etwa Rasenmäher, Markierungsgeräte oder Bodenreinigungsmaschinen. Zudem sind in solchen Bereichen auch Büros eingerichtet, die mit entsprechenden Geräten ausgestattet sind. Gemeinschaftsanlagen unterliegen ebenfalls der Pflicht zur Prüfung nach DGUV V3.
Gründe für die Pflicht von speziellen Behörden und Pflegeeinrichtungen zur Prüfung nach DGUV3 Prüfung
Behörden mit Sicherheitsaufgaben haben sich einer Prüfung nach DGUV V3 zu unterziehen. Das sind Polizeireviere, Feuerwehrstationen oder Rettungsdienste, um einige Beispiele zu nennen. In solchen Bereichen hängen Menschenleben von der Sicherheit elektrischer Maschinen und Arbeitsmittel ab. Auf den Revieren und Stationen werden in der Regel die üblichen Bürogeräte eingesetzt, welche der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 unterliegen. In den Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst befinden sich elektrische Hilfsmittel, die für die Rettung von Personen unbedingt erforderlich sind. Die Prüfung nach DGUV V3 muss in solchen Bereichen regelmäßig stattfinden. Es könnte schlimme Folgen haben, wenn die Hilfsmittel nicht im einwandfreien Zustand und in ihrer Funktion eingeschränkt wären.
Altenheime und Krankenhäuser bieten ein Gefährdungspotential, auch hier muss die regelmäßige Prüfung nach DGUV stattfinden. Befindet sich die jeweilige Institution in öffentlicher Hand, kommt die DGUV V4 anstelle der DGUV V3 zum Tragen. In den Räumen der Patienten oder Senioren werden Pflegebetten genutzt, Fernseher, Telefone und andere elektrische Geräte sind im Einsatz. Wie überall können sie vor allem bei alten und kranken Menschen ein hohes Risiko bedeuten, ein Kurzschluss oder Kabelbrand könnte fatale Folgen haben. Anhand der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 soll dem entgegen gewirkt werden. In den Untersuchungsräumen sind Röntgengeräte, Ultraschallgeräte und Defibrillatoren im Einsatz, auch sie unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht.
Wie wichtig ist eine DGUV3 Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in Theatern, Museen und Vergnügungsparks?
An den vorstehende genannten Orten kommen regelmäßig viele Menschen zusammen. Ein großes Gefährdungspotential liegt vor, somit kann auf eine Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV V3 nicht verzichtet werden, das wäre fahrlässig.
Insbesondere Theater und Museen nutzen an verschiedenen Stellen elektrische Hilfsmittel, läge ein Defekt vor, wäre das ein großes Risiko. Der selbe Fall ist auf Volksfesten gegeben, insbesondere die Fahrgeschäfte bringen Gefahrenpotential mit sich. Damit sie instand gesetzt und die Wartung korrekt ausgeführt werden kann, benötigt man Werkzeuge, darunter auch elektrische Arbeitsmittel. Daher ist eine Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel unabdingbar.
DGUV3 Prüfung in anderen Bereichen
Es gibt noch weitere Bereiche, in denen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erforderlich ist. Das sind Bauernhöfe und Wälder, die bewirtschaftet sind. Es werden viele elektrische Maschinen und Geräte genutzt, die Menschenleben gefährden. Sie alle müssen den allgemeinen Anforderungen unbedingt entsprechen, vor allem Sägen und Fräsen werden genauestens geprüft. Hinzu kommen Hubgeräte, Schutzschalter sowie Transporthilfen.
Werden in der Forstwirtschaft elektrische Geräte eingesetzt, so ist genau darauf zu achten, dass diese an einem Ort, frei von Nässe, gelagert werden. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist also unbedingt notwendig, genauso wie für Reinigungs- und Küchengeräte auf Bauernhöfen.
Nicht zu vergessen sind Bohrinseln sowie die Bundeswehr, auch sie unterliegen der Pflicht zur Prüfung nach DGUV V3. Bei Bohrinseln ist die Vorbereitung zur Prüfung sehr umfangreich, da es sich meist um weiträumiges Gelände handelt. Sind Büros und Aufenthaltsräume vorhanden, so wird auch hier die Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt.
Das selbe gilt für alle Bereiche der Bundeswehr, ob Bürobereiche, elektrische Arbeitsmittel, Küchengeräte in Kantine, elektrische Betriebsmittel in den Sportanlagen oder dem Außenbereich, alle unterliegen Sie der Pflicht zur Prüfung nach DGUV V3.
Was sieht die DGUV3 Prüfung für Schulen und öffentlichen Einrichtungen vor?
In Schulen und Einrichtungen sowie im Einzelhandel die Sicherheit der Personen an erster Stelle. Deshalb wird auch hier die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 durchgeführt. Bei Schulen kann unter Umständen die DGUV V4 zum Tragen kommen.
Im Handel müssen die eingesetzten Geräte jederzeit funktionieren, damit ein störungsfreier Ablauf gewährleistet ist. Scanner, Kassensysteme, Waagen, Rolltreppen und die Geräte in den Büros und Pausenräumen müssen einer regelmäßigen Kontrolle gemäß DUGV Vorschrift unterzogen werden.
In Schulen kommen Computer und Drucker, Komponenten für den Chemie- oder Physikunterricht und vieles mehr dazu, ebenso wie Reinigungsgeräte, Trockner und Waschmaschinen.
Das Gefährdungspotential nach DGUV3 Prüfung in Laboren und Industriebetrieben
In Laboren und den Arbeitsbereichen der Industrie ist die Gefährdung relativ groß. Gerade deshalb muss in diesen Branchen eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfolgen.
In der Industrie sind es oft riesige Anlagen und Maschinen, mit hohem Gewicht. Hier muss der richtige Umgang gewährleistet sein, ein Defekt muss ausgeschlossen werden. Ansonsten hätte das schwerwiegende Folgen für die Personen, die daran arbeiten. Arbeitsunfälle können durch die Prüfung nach DGUV V3 minimiert werden.
Dasselbe gilt auch für Labore, die mit elektronischen Hilfsmittel arbeiten. Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass alle Chemikalien, die sich im Labor befinden, geprüft werden müssen. Es muss zudem sichergestellt sein, dass eine Kontamination ausgeschlossen werden kann. In Laboren werden oft elektrische Hilfsmittel wie Waagen und Spezialgeräte verwendet. Diese müssen einwandfrei funktionieren und daher einer Prüfung nach DGUV V3 unterzogen werden.
Die Durchführung der DGUV3 Prüfung
Bei der Durchführung der DGUV V3 Prüfung muss die verantwortliche Elektrofachkraft einem Prüfschema folgen. Es darf nicht willkürlich geprüft werden. Vor der Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel ist die Stromzufuhr zu unterbrechen. Ist sichergestellt, dass keines der Geräte mehr mit Strom versorgt wird, kann mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 begonnen werden.
Zunächst wird mit der Sichtprüfung begonnen, dabei lassen sich bereits etwa 80 Prozent der Mängel erkennen. Es wird auf folgende Faktoren geachtet:
- Liegen Beschädigungen an Leitungen oder Gehäuse vor?
- Fehlt der Knickschutz?
- Fehlen Schutzeinrichtungen?
- Sind Steckvorrichtungen defekt?
Im zweiten Schritt werden die Komponenten auf ihre Funktion geprüft. Bei den Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird auf folgendes geachtet:
- einwandfreie Funktion aller Schalter
- Funktion der Kontrollleuchten
- Funktion der Meldeleuchten
- Genauigkeit der Befehlsgeräte
- einwandfreie Schutzeinrichtungen
- einwandfreie Regeleinrichtungen
Im letzten Schritt der Prüfung von elektrischen Maschinen und Anlagen sowie ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist die Messung. Diese erfolgt in den Bereichen:
- Schutzleiter-Widerstand
- Isolations-Widerstand
- Berührungsstrom
- Schutzleiterstrom
- Ausgangsspannung
Was ist der erste Schritt für die Prüfung nach DGUV3 Prüfung?
Der erste Schritt bei der DGUV V3 Prüfung ist die Sichtprüfung. Hierzu nimmt die Prüfperson am besten eine Checkliste zur Hand, auf dem alle wesentlichen Punkte dieses Prüfschritts festgehalten sind. Dabei schaut der Prüfer die verschiedenen Maschinen genau an und nimmt sie unter die Lupe. Er muss zum einen auf alle äußerlich sichtbaren Beschädigungen achten. Weiterhin muss sein Hauptaugenmerk auf der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen liegen. Die Sichtprüfung ist bei der DGUV V3 Prüfung auf jeden Fall durchzuführen, in der Regel werden bereits 80 Prozent der Mängel bereits in diesem Abschnitt erkannt. Dies bringt eine Erleichterung für den weiteren Verlauf der Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen nach DUGV Vorschrift 3.
Bereits bei der Installation der ortsfesten Anlagen ist die Sichtprüfung unerlässlich, sie hat besonders bei den wiederkehrenden Prüfungsterminen eine Bedeutung. Ein Prüftechniker wird darauf schauen, ob sich Schäden an den Komponenten und Geräten befinden und ob sie den Gegebenheiten und äußeren Einflüssen Stand halten können. Weiterhin werden die Schutzmaßnahmen in Bezug auf Schutzleiter und Berührung genau gecheckt. Der Prüfer muss nicht nur auf offensichtliche Mängel schauen, er hat auch darauf zu achten, dass Anlagen und Arbeitsmittel für den vorgesehenen Einsatz tatsächlich verwendbar sind. Nicht jedes Betriebsmittel ist für jede Umgebungsbedingung geeignet, also muss geprüft werden, ob der derzeitige Standort beibehalten werden kann. Weiterhin müssen einzelne Zuleitung und Stecker geprüft werden, ebenso wie die Gehäuse. Nach der Sichtprüfung müssen die Ergebnisse vom Prüfer bewertet werden. Im Falle von Mängeln muss eine neue Prüffrist festgelegt werden.
Der zweite Schritt der Prüfung nach DGUV3 Prüfung
Nach Abschluss der Sichtprüfung folgt die Funktionsprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Diese beinhaltet die Prüfung der Schutzschalter auf Funktionalität. Es wird getestet, ob sie leicht zu betätigen sind oder eventuelle Schäden aufweisen. Sind außer den Schutzschaltern noch andere Tasten oder Schalter vorhanden, werden diese auf Bedienbarkeit geprüft. Der Prüfer hat auf wackelnde Teile, auf eventuelle Rauchentwicklung oder unübliche Geräusche zu achten. Es werden zudem verschiedene Szenarien durchgespielt, wie etwa ein Kurzschluss. Dabei erhält die Prüfperson einen Einblick in eventuelle Situationen der Gefahr und ob die Maschine dabei entsprechend den Vorschriften arbeitet.
Der dritte Schritt der DGUV3 Prüfung
In einem weiteren Schritt werden folgende Faktoren ermittelt:
- Temperatur im Bereich um das Gerät.
- Umgebungstemperatur
- Schutzleiter-Widerstand
- Isolationswiderstand
- Berührungsstrom
- Schutzleiter-Strom
- Ausgangsspannung
Warum reicht eine Sichtprüfung nach DGUV3 Prüfung nicht aus?
Eine Sichtprüfung beim Check von elektrischen Anlagen und Maschinen sowie der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift reicht nicht aus. Sie alleine gibt keinen Aufschluss über eventuelle Schäden an den Komponenten. Es können bei der Sichtprüfung nur offensichtliche Mängel erkannt werden, welche nichts über die Funktionalität eines Geräts aussagen können,
So kann es vorkommen, dass ein Gerät keinen offensichtlichen Schaden erkennen lässt. Jedoch stimmen die Messwerte nicht oder es liegt innerhalb des Geräts ein Defekt vor. Dieser könnte zu einer Überhitzung führen, ein Brand könnte die Folge sein. Wird nur eine Sichtprüfung durchgeführt, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Schäden nicht. Nur wer die Prüfung nach DGUV V3 ordnungsgemäß durchführt bzw. durchführen lässt, kann im Schadensfall auf seinen Versicherungsschutz zugreifen. Zusätzlich lässt sich auch die Produktivität der Maschinen und Geräte verbessern.
Dürfen die erkannten Mängel nach DGUV3 Prüfung gleich behoben werden?
Es gibt keine Vorschrift, dass der Prüfer einen Mangel, den er während der Kontrolle der elektrischen Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erkennt, nicht sofort beheben darf. Es wird jedoch bei einer Prüfung nicht gerne gesehen und sollte vermieden werden. Der Prüftechniker selbst sollte sich in erster Linie auf die Prüfung konzentrieren. Er sollte seine Arbeit nicht mit Reparaturen und Fehlerbehebung unterbrechen. Dies würde nicht nur die Sichtprüfung in die Länge ziehen, es könnte ihm auch unterstellt werden, er hätte sich nicht auf seine Arbeit konzentriert.
Muss eine Prüfung nach DGUV3 Prüfung bei Neugeräten durchgeführt werden?
Ein Betrieb muss auch bei Neugeräten die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen. Es sei denn, der Hersteller, der das Gerät verkauft, hat bereits die Prüfung durchgeführt. Ist dies der Fall, muss sich das Unternehmen nur um die neuen Prüfintervalle kümmern.
Eine Erstprüfung bei neuen Geräten und Maschinen dient der Sicherheit. Auch neue Produkte könnten fehlerhaft sein. Wird auf die Prüfung nach DGUV V3 verzichtet könnte es im Ernstfall Probleme mit der Versicherung geben. Auch die Berufsgenossenschaft kann ihre Konsequenzen daraus ziehen, wenn ein neues Gerät keiner Prüfung unterzogen wird. Nachzahlungen und Prämienerhöhungen könnten die Folge sein.
Wie ist die Einteilung der Schutzklassen bei der DGUV3 Prüfung ?
Um die Prüfung der Arbeitsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 korrekt auszuführen, werden diese in drei Schutzklassen eingeteilt.
Schutzklasse 1
Diese Schutzklasse besagt, dass das Gerät über drei Kontakte verfügt. Zwei Kontakte sorgen für die Stromzufuhr, der dritte Kontakt ist der Schutzleiter. Er ist für die Erdung des Betriebsmittels zuständig und hat eine Verbindung zum Fehlerstrom-Schutzschalter. Er soll Stromschläge und ähnliches verhindern.
Schutzklasse 2
Geräte der Schutzklasse 2 verfügen lediglich über zwei Kontakte, sie besitzen keinen eigenen Schutzleiter. Anstelle eines dritten Kontaktes verfügt die Schutzklasse 2 über eine doppelt verstärkte Isolierung.
Schutzklasse 3
Alle Geräte dieser Klasse besitzen keinen Schutzleiter. Bei dieser Schutzklasse muss eine Prüfung erfolgen, inwieweit eine Schutzisolierung vorhanden ist. Dabei spielt die Spannung eine Rolle, bei Gleichspannung sind es 120 Volt, bei einer Wechselspannung 50 Volt. Bei einer Prüfung nach DGUV V3 ist darauf zu achten, welches Betriebsmittel in welche Schutzklasse eingeordnet werden kann.
Warum ist eine Einteilung in die Schutzklassen für die DGUV3 Prüfung erforderlich?
Eine Einteilung in verschiedene Schutzklassen ist unabdingbar. Jedes Betriebsmittel muss entsprechend klassifiziert werden und wird danach geprüft. Arbeitsmittel der Schutzklasse 1 müssen bei der Prüfung nach DGUV V3 die meisten Vorgaben erfüllen. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Prüfung des Schutzleiter-Widerstands, bei der Schutzklasse 1 sollte dieser zwischen 10 und 100 Ampere liegen. Da Betriebsmittel von Schutzklasse 2 über keinen eigenen Schutzleiter verfügen, darf kein Berührungsstrom aufkommen. Wird trotzdem einer gemessen, darf sein Wert nicht über 0,25 Milliampere liegen. Arbeitsmittel der Schutzklasse 3 sollten eine Wechselspannung von nicht mehr als 50 Volt aufweisen. Bei Gleichspannung sollte ein Wert von unter 120 Volt eingehalten werden. Teilweise gibt es Geräte, die für eine höhere Spannung ausgelegt sind, liegt dieser Fall vor, sind sie mit einem Schutztransformator versehen.
Wie erfolgt die Durchführung der DGUV3 Prüfung bei elektrischen Anlagen?
Bevor es an die Prüfung elektrischer Anlagen geht, sollte eine genaue Bestandsaufnahme erfolgen. Dabei sind frühere Protokolle und Übersichtspläne sehr hilfreich. Es ist unerlässlich, dass sich die Anlagen für die Prüfung nach DGUV in einem Zustand befinden, der den Bestandsplänen entspricht. Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die Besichtigung der Maschinen und Anlagen sowie die Begutachtung der Betriebsstätten, also den Räumen in denen die Anlagen stehen. Es wird kontrolliert, ob sie Feuchtigkeit ausgesetzt sind und über einen ausreichenden Brandschutz verfügen.
Merkmale für die Besichtigung
- Kennzeichnung von Sicherungen und Kabeln
- gesicherter Zugang zu den Anlagenprüfung
- Neutralleiter und Schutzleiter müssen vorhanden sein
- Bestehen Veränderungen an den Anlagen wie etwa eine Verfärbung?
- Anschließend erfolgt die Prüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV V3 mit unterschiedlichen Funktionstests. Dabei wird vor allem auf die Funktion der Fehlerstrom-Schutzschalter und Schutzeinrichtungen geachtet.
Weiterhin werden folgende Punkte beachtet:
- Ist die Prüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV V3 abgeschlossen, erfolgt eine Erhebung der Messdaten. Hierbei ist es wichtig, dass zwischen allen Außenleitern eine Spannung gegeben ist. Zusätzlich sind weitere Punkte zu beachten:
- Schutzleiter müssen ohne Fremdspannung sein
- automatische Abschaltung der Stromversorgung
- Messung der Schleifenimpedanz
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Messung des Arbeitsstroms
- Messung des Isolationswiderstandes
- Drehfeldmessung
- Erdungsmessung
- Frequenz- und Netzanalyse
- Thermografie
Erfolgt auch eine Messung des Ersatzableitstroms bei der DGUV3 Prüfung?
Dieser Wert muss bei der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß DGUV V3 auf jeden Fall gemessen werden. Ein Defekt könnte dafür sorgen, dass immer Strom durch den Schutzleiter fließt, Schuld daran können z.B. beschädigte Isolierungen haben. Ableitstrom kann gefährliche Spannungen erzeugen, er darf bei einer Messung 10 Milliampere nicht überschreiten.
Anhand dieser Informationen soll verdeutlicht werden, in welchem Umfang die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wird und wie komplex sie ist. Sie kann – je nach Größe des Betriebs mehrere Tage oder Wochen dauern, manchmal auch Monate. Grundlage hierfür ist die Größe des Unternehmens sowie die Anzahl der Komponenten, die geprüft werden sollen.
Daher wird nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, den genauen Prüfbedarf zu ermitteln. Hinzu kommt, dass die prüfende Person über weit reichende Kenntnisse im elektrotechnischen Bereich verfügen muss. Ebenso muss sie vertraut sein mit allen Inhalten der DGUV V3.
Welche Vorschriften gibt es nach der DGUV3 Prüfung in Bezug auf das hintereinander Schalten von Mehrfachsteckdosen?
Als Laie kann man nicht immer wissen, wie man mit Mehrfachsteckdosen umgeht. Es sei angeführt, dass das hintereinander schalten von mehreren Mehrfachsteckdosen im schlimmsten Fall einen Brand hervorrufen kann. Es ist in der Regel bekannt, dass Steckdosenleisten bestimmten Anforderungen entsprechen müssen. Sie sind bereits vom Hersteller gekennzeichnet, doch wie kann man sie ohne Risiko und sicher nutzen? In der Norm DIN VDE 6020 sind die Anforderungen geregelt, diese werden bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch geprüft.
In der Norm wird davor gewarnt, mehrere Steckdosenleisten hintereinander zu schalten. Ebenso birgt das Abdecken ein großes Risiko. Wer solche Mehrfachsteckdosen verwendet, sollte sich vor dem Gebrauch darüber informieren. Meist sind sie nur für einen bestimmte Strommenge geeignet, üblicherweise liegt die Leistung bei 3.700 Watt. Die genaue Leistung steht auf dem Typenschild der Steckdosenleiste. Zusätzlich zur Leistung muss geprüft werden, ob die Leiste für den gewerblichen Einsatz verwendet werden darf. Dies wird sich der Prüfer bei der DGUV V3 Prüfung genau anschauen. Eine Überlastung der Mehrfachsteckdose kommt oft schon bei der Nutzung von drei hintereinander geschalteten Geräten zustande. Die irrtümliche Annahme, dass sich bei zwei Leisten die Leistung verdoppelt, ist nicht richtig. Bei dieser Verwendung nimmt eine Leiste die Leistung für alle Geräte auf. Infolge dessen kommt es zu einer Überlastung, die Steckdosenleiste überhitzt sich und kann eine Temperatur von mehr als 200 Grad annehmen. Im Glücksfall fliegt die Sicherung heraus, die Gefahr ist gebannt. Im Ernstfall jedoch ist ein Schwelbrand die Folge, dieser ist nicht sofort sichtbar. Entsteht Kontakt zu leicht entzündbaren Materialien, reicht dies, um verheerende Folgen anzurichten.
Bei jeder Prüfung nach DGUV V3 ist der Prüfer angewiesen, solche ortsveränderlichen Betriebsmittel wie Mehrfachsteckdosen genau unter die Lupe zu nehmen.
Ist eine CE-Kennzeichnung ein Ersatz für die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nachDGUV3 Prüfung?
„CE“ ist eine Abkürzung, die für „Conformité Européenne“ steht und soviel bedeutet wie „Europäische Konformität“. Sie ist allgemein bekannt als EU-Konformitätserklärung. Mit dieser Erklärung bestätigen die Hersteller gegenüber dem Verbraucher, dass ihr Produkt den Normen hinsichtlich der Eigenschaften entspricht. Es handelt sich also bei dieser Erklärung um eine Bestätigung, dass alle Richtlinien und Regeln eingehalten wurden. Die Notwendigkeit der CE-Erklärung liegt darin, dass die Europäische Union vorschreibt, welche Eigenschaften ein Produkt haben muss, damit es allen Sicherheitsanforderungen entspricht. Zudem müssen die Komponenten, welche eine solche Kennzeichnung erhalten, auch den Anforderungen in Sachen Gesundheitsschutz entsprechen.
Vor der Kennzeichnung muss das Produkt ein Bewertungsverfahren durchlaufen. Dabei muss es eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen. Die Konformität wird nachgewiesen, es muss eine Konformitätserklärung abgegeben werden, die den Abschluss der CE-Kennzeichnung bildet. Ein Gerät, das über eine solche CE-Kennung verfügt, ist nicht automatisch sicher. Zudem ist die Kennzeichnung kein Garant, dass es einer Prüfung nach DGUV V3 standhalten wird. Die Kennzeichnung gilt lediglich für den europäischen Binnenmarkt, sie ist nicht mit einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gleich zu setzen.
Wie lange dauert eine DGUV3 Prüfung?
Eine genaue Angabe dazu gibt es nicht, die Dauer einer Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist je nach Betrieb individuell und unterschiedlich. Es kommt zum einen auf die Anzahl der zu prüfenden Geräte an sowie auch auf deren Zustand. Die Prüfung kann einige Stunden, Tage, Wochen oder gar Monate dauern, bis die Prüfung aller Komponenten gemäß der DGUV Vorschrift 3 abgeschlossen ist.
Die DGUV3 Prüfung im Homeoffice
Das Arbeiten im Homeoffice wird immer mehr zum Trend, für viele Mitarbeiter und auch die Arbeitgeber bringt das flexible Arbeiten einige Vorteile. Dabei werden dem Angestellten verschiedene Betriebsmittel zur Verfügung gestellt, wie Computer, Monitor, Laptop, Drucker, Steckdosenleisten und mehr. Das hat zur Folge, dass auch im Homeoffice-Bereich eine Elektroprüfung stattfinden muss, dies ist nicht zu vernachlässigen. Eine Prüfung nach DGUV V3 ist auch im Homeoffice verpflichtend.
Im Bereich des Homeoffice steht in erster Linie die Prüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel im Vordergrund. Elektrische Anlagen können in der Regel nicht mit in die Wohnräume bzw. das heimische Büro mitgenommen werden. Damit die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist eine gewisse Flexibilität des Prüfers notwendig. Es bieten sich drei Möglichkeiten zur Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel im Homeoffice.
- Der Prüftechniker kommt zum Mitarbeiter nach Hause.
Hierbei haben beide Seiten mit relativ wenig Aufwand zu rechnen. - Es wird eine Sammelstelle für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eingerichtet.
Bei dieser Variante bietet der Prüfer Sammelstellen an, zu denen die Geräte für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gebracht werden. Nachdem die Arbeitsmittel geprüft sind, erhält das Unternehmen Bescheid, wenn die Geräte wieder abgeholt und an die Mitarbeiter verteilt werden können. - Servicepoints für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Manche Städte haben Service-Points für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eingerichtet. Die Mitarbeiter im Homeoffice haben die Möglichkeit, die Arbeitsmittel dort direkt vor Ort überprüfen zu lassen. Sie können in einem Wartezimmer warten, meist ist die Wartezeit angemessen und relativ kurz. Allerdings macht dies nur Sinn, wenn es sich um wenige Arbeitsmittel handelt.
Die Prüfung nach DGUV3 Prüfung in privaten Haushalten
Bei privaten Elektrogeräten kann eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung in der Regel nicht durchgeführt werden. Grund dafür ist, dass viele Privathaushalte nicht dem Arbeitsschutz-Gesetz unterliegen, dort gilt keine Betriebssicherheitsverordnung. Ausnahmefälle, bei denen eine Prüfung nach DGUV V3 durchgeführt werden kann, ist wenn ein Mitarbeiter private Geräte mit zur Arbeit bringen und sie dort nutzen. Dann müssen die Komponenten einer Prüfung für ortsveränderliche Betriebsmittel unterzogen werden, auch wenn sie nicht Eigentum des Arbeitgebers sind. Ist dies der Fall, was eher Ausnahme als Regel ist, muss der Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass alle seine Mitarbeiter ihre privaten Elektrogeräte zur DGUV V3 Prüfung anmelden und mit geprüft werden.
Als Beispiel sind zu nennen:
- Wasserkocher
- Ladekabel
- Kaffeemaschine
- Ventilatoren
- elektrische Heizöfen
Viele dieser Geräte bilden ein Sicherheitsrisiko, da sie anfällig sind für Defekte und nicht für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen.
Auch private Haushalte können eine Prüfung nach DGUV V3 veranlassen. Dies ist ratsam, wenn ältere Geräte eingesetzt werden, die schon lange nicht mehr inspiziert wurden. Ein weiterer Punkt ist das Homeoffice, das bereits erläutert wurde. Die Geräte, die vom Betrieb zur Arbeit Zuhause überlassen wurden, unterliegen der Pflicht zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.
Die DGUV3 Prüfung im Bereich Windenergieanlagen
Windkraftanlagen gehören zur Kategorie der elektrischen Betriebsstätten. Sie müssen alle vier Jahre einer Prüfung nach DGUV V3 unterzogen werden. Werden die Anlagen nicht regelmäßig geprüft, muss der Betreiber mit Konsequenzen rechnen. Das können Bußgelder oder sogar die Schließung der Anlage sein.
Für viele Dienstleister ist die Prüfung nach DGUV Neuland, sie können den Check nicht so durchführen, wie es vorgesehen ist. Teilweise reicht der Umfang der Prüfung nach DGUV nicht aus oder der Dienstleister verfügt über keine befähigte Person für den Umfang der Prüfung. Bei der Prüfung von Windenergieanlagen ist es ratsam, einen erfahrenen Prüfer heran zu ziehen und ihm kritisch zur Seite zu stehen. Es muss die Niederspannung gemessen werden, die Mittelspannung und der Blitzschutz. In vielen Fällen werden diese Messungen außer Acht gelassen, was zur Folge hat, dass der Windpark-Betreiber die rechtlichen Folgen zu tragen hat.
Ein geeigneter Prüftechniker, der sich auf die Anlagen- und Maschinenprüfung im Bereich Windkraftanlagen spezialisiert hat, muss spezielle Eigenschaften mit sich bringen. Er benötigt zum einen hervorragende körperliche Fitness und Höhentauglichkeit. Diese muss durch eine Untersuchung festgestellt und bescheinigt sein. Solche Tests werden nach dem Grundsatz 41 der DGUV durchgeführt. Er bezieht sich auf das Arbeiten mit Absturzgefahr, die Punkte des Eignungstest werden festgehalten. Weiterhin muss ein solcher Prüfer für Windkraftanlagen jährliche Schulungen absolvieren. Diese richten sich nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und umfassen die Regel DGUV 112 bis 199.
Wie sieht es mit der Arbeitssicherheit im Bereich der DGUV3 Prüfung im Bereich Windkraftanlagen aus?
Bei solch einer Prüfung nach DGUV V3 tritt ein Sonderfall in Sachen Arbeitssicherheit ein. Der Prüftechniker muss entsprechende Sicherheitsaussttattung mit sich führen. Dazu gehört ein Rettungsequipment. Weiterhin besteht die Pflicht, dass Windkraftanlagen von mindestens zwei Prüftechnikern überprüft werden. Im schlimmsten Fall können sie sich gegenseitig medizinisch versorgen.
Muss bei der Prüfung nach DGUV3 Prüfung eine besondere Arbeitskleidung getragen werden und gibt es eine Grundausstattung?
Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss eine entsprechende Schutzausrüstung getragen werden. Bei der Prüfung der Geräte kann es zu auftretenden Spannungen kommen, aus denen Unfälle resultieren können. Die Arbeitskleidung eines Prüfers muss verschiedene Kriterien erfüllen, um die Unversehrtheit und Sicherheit der Prüfperson zu gewährleisten. Der Techniker sollte eine isolierende Schutzausrüstung tragen in optimaler Passform. Sie sollte robust verarbeitet sein und funktionell im Tragekomfort. Nur so ist eine Prüfung nach DGUV sicher und ohne Behinderung durch die Kleidung durchzuführen.Der Prüfer benötigt sichere, robuste und bequeme Bekleidung, vor allem in Sachen Hose und Jacke. Die Hose sollte über Taschen verfügen, damit das Werkzeug darin verstaut werden kann und griffbereit ist. Hoher Baumwollanteil bei den Materialien ist von Vorteil. Diese brennt im Falle einer Verbrennung nicht weiter und kann vor größeren Gefahren schützen.Die Passform ist ebenfalls wichtig. Die Kleidung sollte eng anliegen und auf die Körperform des Trägers abgestimmt sein. Zu große Bekleidung kann in der Bewegung hinderlich sein, ebenso wie zu enge Arbeitskleidung. Damit könnte sich das Unfallrisiko bei der DGUV V3 Prüfung erhöhen. Atmungsaktive Kleidung ist zu bevorzugen. Das Schuhwerk spielt auch eine große Rolle, ideal sind Sicherheitsschuhe der Klassen 1, 2 oder 3.
Sicherheitsschuhe Klasse 1 – die Merkmale
- Reißkraft
- Festigkeit
- Ableitung von elektronischer Aufladung
- Wasserdampf durchlässig
- Fersenbereich geschlossen
- Schuhsohle ist resistent gegen Benzin und Öl
- Zehen-Schutzkappe aus Stahl oder Kunststoff
Sicherheitsschuhe Klasse 2 – die Merkmale
- alle Merkmale der Klasse 1
- hohe Anforderung an Wasserdurchlässigkeit und Wasser durchtritt
Sicherheitsschuhe Klasse 3 – die Merkmale
- alle Merkmale der Klasse 1 und 2
- Durchtrittschutz
- profilierte Sohle
Welche Kleidung und welches Schuhwerk der Prüfer bei der DGUV V3 Prüfung wählen muss, hängt von der zuvor ausgeführten Gefährdungsbeurteilung ab. Zusätzlich sind Helm, Schutzbrille und spezielle Handschuhe empfehlenswert.
Die Sicherheitsregeln für den Prüfer bei der DGUV3 Prüfung
Damit die Elektrofachkraft bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kein Risiko in Sachen Sicherheit eingeht, muss sie einige Regeln beachten. Das Wohl des Prüfers während der Durchführung des Checks muss gewährleistet sein.
Zuerst muss dafür gesorgt werden, dass die zu prüfenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nicht mehr unter Strom stehen. Das bedeutet, dass alle Anlagen vom Stromnetz zu trennen sind. In großen Firmen kann es vorkommen, dass nicht alle Mitarbeiter über die Elektroprüfung informiert sind. Die Komponenten müssen also gegen Wiedereinschalten abgesichert sein. In der Regel ist es ausreichend, wenn die Anlage mit Warnhinweisen ausgestattet ist, die auf die DGUV V3 Prüfung hinweisen.Nachdem dieser Schritt erledigt ist, geht es daran, die Spannungsfreiheit zu messen. Dazu werden Messgeräte und Prüfmittel verwendet. Ist dieser Zustand festgestellt und befindet sich keine Restspannung mehr in der Anlage, kann der Prüftechniker mit seiner Prüfung nach DGUV beginnen.
Laut den Vorschriften muss er im nächsten Schritt die Anlagen oder Maschinen erden und kurzschließen. Dies dient zum einen dem Schutz des Prüftechnikers, zum anderen allen anderen anwesenden Personen. Alle Vorrichtungen müssen sicher mit der Erdungsanlage verbunden sein, die Anlagen sollten dem Kurzschluss-Strom standhalten.
Im abschließenden Schritt hat der Prüfer zu schauen, ob die Arbeiten an der Anlage unabhängig von weiteren Geräte, die unter Spannung stehen könnten, durchgeführt werden können. Alle in der Nähe befindlichen Geräte werden abgegrenzt oder abgedeckt. Hierfür eignen sich Isolierstoffmatten oder -Platten, Schutzgitter oder Abdecktücher. Sicherheit steht bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 an erster Stelle, wie übrigens zu jeder Zeit in jedem Unternehmen.
Welche Geräte werden zur Prüfung nach DGUV3 Prüfung benutzt?
Geräte für eine Prüfung nach DGUV sind speziell für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ausgelegt. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Varianten, den stationären und den tragbaren Ausführungen. Tragbare Prüfgeräte kommen häufiger zum Einsatz als stationäre Varianten. Sie sind einfacher zu bedienen und haben einen Vorteil. Alle relevanten Prüfkriterien und Messdaten sind vor eingestellt. Die erforderlichen Normen der DGUV V3 Prüfung sind vorprogrammiert. Einige dieser Prüfgeräte können nur für die Prüfung einzelner ortsveränderlicher Betriebsmittel eingesetzt werden. Noch ein Vorteil zu den herkömmlichen Messgeräten kommt dazu. Die Prüfgeräte messen die Werte und vergleichen die Ergebnisse umgehend mit den Richtwerten. Solche Prüfgeräte unterliegen der DGUV V3 ebenso wie die anderen Betriebsmittel. Sie müssen laut Abschnitt 7.6, Norm ISO 9001-2000 und DINVDE 0701-0702:2008 ebenfalls regelmäßig überprüft werden. Auch sie unterliegen bestimmen Kontroll-Intervallen, die durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt sind. Die Kontroll-Intervalle sind dadurch an den Gerätezustand geknüpft. Es ist darauf zu achten, wie oft so ein Gerät gebraucht wird und wie stark es beansprucht wird.
Anforderungen an Prüfgeräte für die Prüfung nach DGUV3 Prüfung
Spezielle Prüfgeräte für die Prüfung elektrischer anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel sind auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ausgelegt. Deshalb sind sie oftmals mit einem Farb-Touchscreen ausgestattet, dieser bietet hohe Lesbarkeit. Weiterhin verfügen sie über eine automatische Prüfsequenz, wie eine integrierte Speicherkarte für eine erhöhte Kapazität in Sachen Messdaten-Speicherung. Weiterhin verfügen Prüfgeräte nach DGUV V3 über eine Hochspannungsprüfung, Durchgangsprüfung und Isolationsprüfung. Alle Geräte sind in der Lage, den Berührungsstrom zu messen. Messungen für den Schutzleitstrom und Differenzableitstrom sind ebenfalls möglich, genauso wie für den Ersatzableitstrom. Das Messen von Entladezeiten im externen und internen Bereich ist möglich. Weiterhin verfügen solche Geräte über Funktionschecks und zeigen eine Grenzwertüberschreitung an. Die eingebundene Software ermöglicht das Erstellen eines Prüfprotokolls. Schnittstellen für die Datenübertragung sowie ein Messwertspeicher sind enthalten.
Der Prüfer bei der Prüfung nach DGUV3 Prüfung und seine Messgeräte
Die Arbeit eines Technikers bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird durch seine Prüfgeräte erleichtert. Dazu müssen diese in einwandfreiem Zustand sein, die Funktion muss hundertprozentig gewährleistet sein und die Hilfsmittel müssen leicht bedienbar sein. Die Prüfung nach DGUV V3 muss mit äußerster Genauigkeit erfolgen. Aus diesem Grunde muss jedes Prüfgerät in regelmäßigen Abständen kalibriert werden. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob die Geräte von einer Prüfperson aus dem Unternehmen oder von einer externen Elektrofachkraft zur Prüfung verwendete werden. Die Kalibrierung ist Pflicht und liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens.
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt auch bei Werkzeugen und Messgeräten der prüfenden Elektrofachkraft. Dabei kann erkannt werden, ob die Prüfgeräte den notwendigen Anforderungen entsprechen. In der Regel reicht es, das Gerät anzuschauen, da nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine entsprechende Prüfplakette angebracht worden ist. Darauf steht entweder, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat oder wann die nächste Prüfung fällig ist. Der äußere Zustand der Prüfgeräte einer Elektrofachkraft bei der Prüfung nach DGUV V3 muss in einwandfreiem Zustand sein. Es dürfen keine Teile lose sein, das Gehäuse darf nicht beschädigt sein. Solche Mängel würden das Gerät negativ beeinflussen, es wäre nicht mehr nutzbar. Größere Schäden würden zudem ein Risiko mit sich bringen, das Prüfgerät müsste aus dem Verkehr gezogen werden. Hat eine Reparatur statt gefunden, muss solch ein Gerät für die nächste Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 neu kalibriert werden.
Hat es Folgen, wenn die DGUV3 Prüfung nicht eingehalten wird?
Wird eine Prüfung nach DGUV V3 nicht durchgeführt, kann sich der betroffene Unternehmer im Schadensfall strafbar machen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist vom Gesetz vorgeschrieben und für den Arbeitgeber verpflichtend. Die DGUV V3 ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit, somit ist jeder Arbeitgeber bzw. jedes Unternehmen im eventuellen Schadensfall haftbar, sollte die DGUV V3 Prüfung nicht durchgeführt worden sein.
Kommt es in einem Betrieb infolge eines Defektes bei einer elektrischen Anlage zum Brand, kann es der Fall sein, dass die zuständige Versicherung den Schaden nicht übernimmt, wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist. Die Prüfer der Versicherer erkennen dies an einer fehlenden Plakette der betroffenen Geräte. Ein weiterer Nachteil kann der Verlust der Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 sein, sollte die Prüfung nach DGUV V3 nicht erfolgt sein. In diesem Falle wird so ein Zertifikat nicht erteilt. Dies wiederum kann weiter reichende Folgen haben, da Vorschriften, Gesetzte und Verordnungen unternehmenskulturell sind und festgehalten werden.
Die Dokumentation der DGUV3 Prüfung
Der Paragraph 14 der Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass alle Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung in einer Dokumentation fest zu halten sind. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Prüfungsprotokolle ordnungsgemäß ausgestellt werden. Eine fachgerechte Dokumentation in Sachen Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß DGUV muss erstellt werden. Das Protokoll ist Grundlage wenn es zum Schadensfall kommt. Jede Maschine, jedes Gerät und jede Anlage müssen einzeln aufgenommen werden. Damit dies übersichtlich ist, wird jede Dokumentation für die Anlage mit einer Prüfziffer versehen.
Wie sieht ein rechtskräftiges Prüfprotokoll nach DGUV3 Prüfung aus?
Ein Prüfprotokoll muss immer bestimmten Anforderungen entsprechen, selbst eine Elektrofachkraft tut sich manchmal damit schwer. Ist ein Protokoll nicht richtig ausgestellt, kann es im Schadensfall nicht anerkannt werden.
In der Betriebssicherheitsverordnung ist genau geregelt, welche Ereignisse der Prüfung nach DGUV V3 in einem Prüfprotokoll stehen müssen. Zum einen ist das die Art der Prüfung sowie der Umfang und die Prüfergebnisse. Diese Angaben sind sehr allgemein gehalten und lassen sich unterschiedlich interpretieren. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 gibt weitere Angaben. So sind Angaben wie Datum, Grundlagen der Prüfung sowie Ergebnis der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 angegeben. Auffallende Mängel im Prüfprotokoll sind zu bewerten, ebenso hat der Prüftechniker die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen. Er muss erläutern, ob die Geräte, Maschinen und Anlagen gemäß der Prüfung nach DGUV V3 in Betrieb bleiben dürfen. Der Prüfer hat Angaben über seine Prüfgeräte darzulegen sowie die Prüffrist anzugeben.
Wonach richten sich bei der DGUV3 Prüfung die Prüfintervalle?
Die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 werden anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Aufgrund einer Fehlerquote kann es eine spezielle Empfehlung der Prüffristen geben. Die Prüfintervalle werden nach jeder Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 neu festgelegt. Sie sollen die Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Geräten und Anlagen garantieren. Zudem kommt es auf die Umgebungsbedingungen an, also ob Feuchtigkeit, große Hitze, Kälte oder Temperaturschwankungen in den Räumen herrschen, in denen sich Geräte und Maschinen befinden. Diese müssen beim Verschleiß berücksichtigt werden. Ein weiterer Faktor für die Arbeitssicherheit ist die Qualifikation der bedienenden Person sowie die Häufigkeit des Einsatzes.
Es ist zu beachten, dass die Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel unter Umständen anders sind als für elektrische Anlagen. Allgemein gilt für ortsfeste Arbeitsmittel und elektrische Anlagen eine Frist zur Prüfung von 4 Jahren. Dies ändert sich, wenn die Geräte und Komponenten zu Räumen und Betriebsstätten besonderer Art gehören. Dann verkürzt sich die Frist zur Prüfung nach DGUV V3 auf 1 Jahr.
Die Prüffrist für die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist nicht so streng zu handeln wie die der elektrischen Anlagen. Das alles beruht auf Erfahrungen und einer Fehlerquote von unter 2 Prozent. Es muss zudem darauf geachtet werden, unter welchen Bedingungen die Betriebsmittel eingesetzt werden. In Büros ist die Beanspruchung sehr viel geringer als auf Baustellen oder in Werkstätten.
Eine Prüfung gemäß DGUV V3 von ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist generell alle 6 Monate durchzuführen, auf Baustellen alle 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, kann die Frist zur Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 verlängert werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Prüfers. Dies kann eine vom Unternehmen bestellte Elektrofachkraft mit der notwendigen Qualifikation sein oder um eine unterwiesene Person mit Fachwissen. Externe Dienstleister, die über die notwendigen Kenntnisse verfügen und eine DGUV V3 Prüfung durchführen, können dies genauso entscheiden. Generell kann gesagt werden, dass Maschinen und Geräte, die in Produktionsstätten zum Einsatz kommen, einem einjährigen Prüfintervall unterliegen.
Erhalten elektrische Anlagen nach der Prüfung gemäß DGUV3 Prüfung eine Plakette?
Für geprüfte Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 wird eine Plakette ausgestellt. Sie wird eingesetzt, wo etwas geprüft wurde. Das Anbringen der Prüfplakette ist sehr wichtig, sie gibt Ausschluss über den korrekten Zustand der elektrischen Geräte.
Jede Prüfplakette ist mit dem Datum versehen, an dem die Prüfung der elektrischen anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 statt gefunden hat oder wann der nächste Prüftermin vorgesehen ist. In der Regel gibt die Prüfplakette eine Jahreszahl aus, auf anderen wiederum sind mehrere Jahreszahlen aufgedruckt. Diese geben meist das Jahr der nächsten Prüfung nach DGUV V3 an. Die Jahreszahlen befinden sich gut sichtbar im unteren Bereich der Plakette, bei den runden oder auch eckigen Plaketten.
Weiterhin sind die Monatsangaben auf der Prüfplakette hinterlegt. Dies ist in der Regel der Monat, in dem die nächste Prüfung stattfinden soll oder statt gefunden hat. Er ist farblich hinterlegt. Was auf jeden Fall auf der Prüfplakette angegeben ist, ist die Art der Prüfung. Bei Plaketten für Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 ist dies auch so angegeben: „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“.
Die Prüfplaketten bestehen aus einem Material, das der Beanspruchung an Maschinen, Betriebsmitteln und Anlagen standhalten kann. Meist wird Dokumentenfolie verwendet, VOID-Folie oder PVC-Folie, die mit einer Sicherheits-Stanzung versehen ist. Wichtig ist, dass der Untergrund für die Anbringung der Prüfplakette geeignet ist, sie sollte frei von Fett und Staub sein. Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Plakette direkt auf die Komponenten zu kleben. Es gibt auch eine Grundplakette, welche auf die Prüfplakette aufgeklebt werden kann. Der Vorteil liegt darin, dass zusätzliche Informationen in Bezug auf die DGUV V3 Prüfung darauf geschrieben werden können.
Mit welchen Kosten ist bei der Prüfung nach DGUV3 Prüfung zu rechnen?
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Kosten je nach zu dem zu prüfenden Gerät und seiner Betriebsart unterscheiden. Der Preis für eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung variiert daher in jedem Betrieb, es kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Kosten zwischen 1.000 und 20.00 Euro können anfallen.Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Prüfung nach DGUV V3 bei externen Dienstleistern einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Wer darf eine Prüfung nach DGUV3 Prüfung durchführen?
Diese Frage stellt sich vielen Betrieben häufig. Es liegt im Interesse des Unternehmers, dieses der Einfachheit halber in Eigenregie durchzuführen. Dafür ist nach Paragraph 2 der Betriebssicherheitsverordnung jedoch eine befähigte Person erforderlich. Die Regeln geben die genauen Voraussetzungen an diese Prüfperson vor. Es muss sich dabei um eine Fachkraft handeln, die über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Elektrotechnik oder ein gleichwertiges Studium verfügt. Zudem ist es wichtig, dass eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt. Der Nachweis für die Befähigung zur Ausführung der Prüfung nach DGUV V3 und Erstellung eines Prüfkonzeptes muss als Zertifikat vorliegen. Dieses erhält die Person durch Fachprüfungen. In den Prüfungen stehen Themen wie die DGUV1, DGUV 2 und DGUV V3 an. Weiterhin wird ein Elektrotechniker, welcher ein solches Zertifikat erlangen will, in der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des Prüfkonzeptes geschult. Er hat sich Kenntnisse über die VDE-Normen an zueignen, muss den Umgang mit den Messgeräten kennen und ihre Anwendung beherrschen.
Aufgrund der erforderlichen Schulungen ist es nicht erlaubt, dass prüfende Personen und ihre unterwiesenen Helfer keine elektrotechnische Ausbildung absolviert haben. Ansonsten dürfen Sie keine DGUV V3 Prüfung durchführen.
Wer darf sich gemäß DGUV3 Prüfung Elektrofachkraft nennen?
Nicht alle, die eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen haben, dürfen sich Elektrofachkraft nennen. In der Verordnung der Berufsgenossenschaft steht unter dem Abschnitt „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, welche Personen befähigt sind und eine Prüfung nach DGUV V3 durchführen dürfen. Weitere Informationen gibt die DIN VDE 1000-10, sie führt die Norm „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätige Person“ auf.
Somit ist eine Elektrofachkraft, welche eine DGUV V3 Prüfung durchführen darf an ihren Qualifikationen zu erkennen. Diese hat sie durch ein Studium oder eine entsprechende Ausbildung erhalten. Hierzu zählen die Meister- und Gesellenprüfung, eine Facharbeiter-Prüfung kann ebenfalls Aufschluss darüber geben. Nach einer mindestens einjährigen, besser jedoch mehrjährigen Tätigkeit auf diesem Arbeitsgebiet, wird überprüft, ob sich die Person mit den aktuellen Bestimmungen in ihrem Fach auskennt. Weiterhin sind die notwendigen Kenntnisse der Normen erforderlich. Die Person, die für die DGUV V3 Prüfung vorgesehen ist, muss die eigene Arbeitsweise beurteilen und Gefahren erkennen können. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Person Prüftechniker für die DGUV Vorschrift 3 werden und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen durchführen.
Beispiele für Berufe, die eine Basis sind für eine Elektrofachkraft:
- IT-Systemelektroniker
- Informationselektroniker
- Elektroniker für Antriebs- und Maschinentechnik
- Mechatroniker
Dies ist nur eine kleine Auswahl, diese zeigt, wie vielfältig dieses Arbeitsgebiet ist.
Wer ist nach DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft für die DGUV3 Prüfung?
In der Norm ist festgelegt, welche Anforderungen an die Prüfperson zu stellen sind. Es spielt eine große Rolle, dass die entsprechende Elektrofachkraft in der Lage ist, eigenständig die Aufgaben in Bezug auf die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu organisieren. Sie muss in Hinblick auf ihre Arbeitsweise die Prüfung der Maschinen, Betriebsmittel und Anlagen genau abstimmen.
Weiterhin muss sie in der Lage sein, Arbeitskräfte auszuwählen, die sich für die Tätigkeit eignen. Es ist selbstverständlich, dass die verantwortliche Person Kenntnisse über die einschlägigen Sicherheits-Standards hat und die Mitarbeiter darin unterweisen kann. Es sind auch Schutzvorrichtungen zu beachten.
Weitere Schulungen im Bereich Elektrotechnik sind zudem wichtig, damit die Fachkraft die Prüfung nach DGUV V3 durchführen kann. Es muss bei jeder Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gleich vorgegangen werden. Kenntnisse über die Inbetriebnahme der Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel sind von Nöten, ebenso wie die Kriterien zur Instandhaltung derselben.
Externer oder interne Prüfperson für die DGUV3 Prüfung?
Ob ein Betrieb die Prüfung nach DGUV V3 von einem externen Dienstleister oder einer internen Fachkraft durchführen lässt, liegt im ganz eigenen Ermessen. Es hat sich gezeigt, dass externe Fachfirmen einen großen Vorteil gegenüber internen Personen bieten.
Bei dem Techniker, der eine Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 durchführt, handelt es sich in der Regel um den Betriebselektriker der Firma. Das bedeutet jedoch, dass dieser an den regelmäßigen Schulungen teilnehmen muss und in dieser Zeit für den Betrieb ausfällt. Da der Betriebselektriker im normalen Firmenalltag seine täglichen Aufgaben hat, die nicht immer vorherzusehen sind, kann es sein, dass er mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 einer doppelten Belastung ausgesetzt ist. Neben seiner alltäglichen Arbeit muss er die Zeit für die DGUV V3 Prüfung aufbringen und wird in seinen Tätigkeiten immer wieder gestört. Kaputte Glühbirnen, eine Reparatur oder eine elektrotechnische Installation kann oftmals nicht warten, somit muss er die Prüfung nach DGUV V3 immer wieder unterbrechen. Dies führt dazu, dass sich diese in die Länge zieht und gegebenenfalls nicht vor Ablauf der Prüffrist beendet ist.
Er kann die Frist nicht einhalten, er könnte aufgrund der doppelten Arbeit leicht einen Fehler übersehen, was zu Komplikationen führen kann. Arbeits- und Maschinenausfälle und infolge dessen ein Unfall oder Brand, das sind schlimme Szenarien,welche daraus resultieren können. Eine Möglichkeit ist es, dem Betriebselektriker bei entsprechender Eignung die Prüfung kleinerer Geräte zu überlassen, wie etwa die privaten Arbeits- und Betriebsmittel der Mitarbeiter.
Ein externer Prüfer eignet sich für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 hervorragend, weil er sich auf seinen Aufgaben konzentrieren kann. Er geht keinen anderen Verpflichtungen nach, ist auf die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen fokussiert. Der Ablauf im Unternehmen kann weiter laufen, wird nicht gestört und die Prüfung nach DGUV V3 wird in Ruhe zu Ende geführt.
Der Alltag eines Prüftechnikers nach DGUV3 Prüfung
Für viele Laien hat es den Anschein, als wäre jeder Tag für einen Prüftechniker gleich. Dem ist jedoch nicht so, die Tätigkeit verlangt ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit und ist sehr vielseitig. Der Prüftechniker ist für die Sicherheit des Betriebs zuständig, in dem er die DGUV V3 Prüfung durchführt.
Weiterhin muss der verantwortliche Prüftechniker die Arbeit seiner Kollegen, welche die Installation der Anlagen und Arbeitsmittel ausgeführt haben, prüfen und überwachen. Er ist daher selten in der Nähe seines Wohnorts tätig, sein Einsatzgebiet kann in ganz Deutschland sein. Seine Tätigkeit ist oftmals mit Dienstreisen verbunden, die üblicherweise der Betrieb organisiert. Weiterhin benötigt ein Prüftechniker einen Firmenwagen sowie eine gute Ausstattung mit Prüfwerkzeugen.
Während der Tätigkeit in einem Unternehmen ist der Prüfer ständig in Bewegung und wechselte bei der Prüfung nach DGUV V3 zwischen dem Lesen der Dokumentation und dem Einsatz an den Komponenten selbst. Er ist selbständig verantwortlich für seine Vorgehensweise, seine Informationen erhält er vom Innendienst, mit dem er eng zusammen arbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das ihn beauftragt hat, ist ebenso wichtig. Die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist eine Vertrauenssache. Mit zum Alltag einer Prüfperson gehört die regelmäßige Weiterbildung durch Schulungen.
Wie erkennt man einen seriösen Dienstleister in Sachen DGUV3 Prüfung?
Es gibt im Bereich der Anbieter für die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch „schwarze Schafe“. Wer eine Prüffirma beauftragt, sollte sich vor der Auftragserteilung ausführliche Informationen einholen und sich die Bewertungen der Firma anschauen.
Ein Beispiel von Folgen bei der Beauftragung einer unseriösen Prüffirma für die DGUV V3 Prüfung:
Bei der Dokumentation könnten Fehler unterlaufen, die bewusst manipuliert sind. Dies würde als Betrug gelten, wenn die Mängel und der Zuständig der geprüften Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel nicht genauestens dokumentiert ist.
Eine falsche Prüfung kann negative Folgen haben. Ein Prüftechniker, der nicht entsprechend qualifiziert ist, kann leicht einen Fehler übersehen. Ob dies absichtlich oder unwissentlich geschieht, spielt letztendlich keine Rolle, es gilt als Betrug.
Wer defekte Geräte nicht aus dem Verkehr zieht, handelt fahrlässig. Wird ein deutlich sichtbarer Defekt an einem Gerät nicht dokumentiert und das Gerät nicht aus dem Verkehr gezogen oder repariert, kann dies schlimme Folgen haben.
Die Einhaltung der Prüffristen ist eine Verpflichtung, die nach DGUV Vorschrift 3 einzuhalten sind. Sind die Intervalle für die Prüfung überschritten, gilt dies ebenfalls als Betrug.
Sicherheitsfaktoren, die bei einer Prüfung hinsichtlich DGUV3 Prüfung oft vernachlässigt werden
Technische Mängel und Verschleißerscheinungen sowie eine unsachgemäße Wartung und Reparatur, Umgebungseinflüsse sowie die Qualifikation der Mitarbeiter, welche die Komponenten bedienen spielen eine entscheidende Rolle.
Weitere Faktoren, die bei der Sicherheit oft nicht in Betracht gezogen werden, sind:
- fehlerhafte Sicherheitsvorrichtungen
- fehlende Sicherheitsvorrichtungen
- blockierte Notfallwege, Vorrichtungen oder Rangierwege
- verzögerte Mängelbehebung
- nicht durchgeführte Mängelbehebung
- mangelhaft durchgeführte E-Checks
- Einsparungen am Personal, an den Geräten etc.
- unsachgemäße oder fehlende Schutzausrüstung
Übersicht der Schritte für die Prüfung nach DGUV3 Prüfung
- Sichtkontrolle der äußeren Hülle
- Erproben, um die Funktionalität zu prüfen
- Messung der elektrischen und relevanten Kenngrößen
- Abgleich der Messergebnisse
- Rechtssicheres Prüfprotokoll
- Prüfplatte
- Folgetermin für den nächsten E-Check
- Festlegung der Prüfintervalle
- Dokumentation des Bestandes mit Beschreibung
- Nennung der Mängel
- Frist zur Mängelbehebung
- Unterschrift des Prüfers
Was ist ein gerichtsfestes Prüfprotokoll gemäß der Prüfung nach DGUV3 Prüfung?
Das Prüfprotokoll, das nach einer Elektroprüfung erstellt wird, gilt als Dokumentation, welche gerichtssicher gilt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Prüfer, dass er die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift durchgeführt hat, fristgerecht und ordnungsgemäß. Er bestätigt, dass er über die notwendigen Voraussetzungen verfügt und für die Durchführung der Arbeiten zertifiziert ist.
Das gerichstfeste Protokoll zeigt die Art der Mängel auf, die vorhanden waren. Dies ist insbesondere im Falle eines Arbeitsunfalls von Bedeutung. Eventuelle Schadensersatzforderungen oder Entschädigungszahlungen durch Versicherungen werden danach berechnet. Der Prüfbericht stellt letztendlich klar, ob fahrlässig gehandelt wurde und wer einen Betriebsunfall verursacht hat. Die Sicherheit des Unternehmens und der Arbeitnehmerschutz müssen durch die Prüfung nach DGUV V3 garantiert sein. Anhand des Protokolls muss auch ermittelt werden können, wer die Schuld bei einem Unfall trägt. Entsprechend geht es dabei um finanzielle Forderungen, eventuelle Betriebsschließungen oder Strafen. Da gerichtsfeste Prüfprotokoll muss so ausgestellt sein, dass es vor Gericht jederzeit Bestand hat.
Wichtige Begriffe zur DGUV3 Prüfung auf einen Blick
Fristen-Einhaltung
Die Einhaltung der Fristen für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sollte unbedingt beachtet werden. Verfügt ein Betrieb über einen Hauptsicherheitsplan, sollte diese Pflicht unbedingt mit aufgenommen werden. Weiterhin sollten die Prüfplaketten der letzten DGUV V3 Prüfung an den Geräten und Hilfsmitteln angebracht sein.
Methoden der Mängelbehebung nach der DGUV Vorschrift 3
Sollte ein Betrieb eine andere Methode anwenden, als gemäß DGUV V3 angegeben, sollte er das begründen können. Das Unternehmen muss entweder die Methode der Mängelbeschreibung der DGUV verwenden oder aber eine Variante darlegen, die bessere Ergebnisse liefert und effizienter ist. Der Grund einer kostengünstigeren Methode wird nicht angenommen.
Prüfperson zur Abnahme der DGUV V3 Prüfung
In der Regel ist es für alle Beteiligten die bessere Variante, immer die selbe Prüfperson zu beauftragen. Im Laufe der Zeit kennt sich diese gut aus, kennt das Unternehmen und die örtlichen Gegebenheiten. Dies spart wertvolle Zeit und die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 geht harmonisch über die Bühne.
Prüfbericht
Eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation gilt vor Gericht und im Schadensfall als Vorlage bei der Versicherung. Das Dokument über den E-Check sollte daher immer griffbereit sein. Um Probleme zu vermeiden ist es ratsam, den Prüfbericht nicht nur in digitaler Form, sondern zusammen mit den anderen Dokumenten, wie z.B. den Betriebsanleitungen aufzubewahren.
Prüftermin
Die Verschiebung einer Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann nur aus wichtigen Gründen verschoben werden, muss aber auf jeden Fall zeitnah durchgeführt werden. Kommt es in der Zeit des Aufschubs zu einem Arbeitsunfall, haftet der Betrieb. Wird der Termin für die DGUV V3 gar nicht eingehalten, erfolgt die Setzung einer Nachfrist und eine Abmahnung. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, sollte dem nicht so sein, kann der Betrieb vorübergehend geschlossen werden.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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