Elektroprüfung DGUV – Durch die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) ist vorgegeben, dass alle Anlagen/Geräte und elektrischen Betriebsmittel an sich immer einen ordnungsgemäßen Zustand aufweisen müssen. Aus diesem Grund sind Unternehmen und Betriebe per Gesetz dazu verpflichtet ihre elektrisch betriebenen Geräte/Maschinen grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen und Instandsetzungen von einer zertifizierten Elektrofachkraft (EFK) überprüfen zu lassen.
Die Elektrogeräteprüfung muss zudem in regelmäßigen Abständen (Prüffristen) weiterhin durch eine ausgebildete EFK getestet werden. Dies gilt gleichermaßen für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch ortsfester Maschinen. Die Verpflichtung zum E-Check dient im Besonderen dem Schutz der Mitarbeiter/Besucher sowie der Betriebsstätte und dem Inventar.
Wer trägt für eine DGUV V3 Prüfung die Verantwortung?
Die Prüfpflicht liegt laut Gesetz immer bei dem Unternehmer beziehungsweise Betreiber elektrischer Anlagen. Er allein trägt die Verantwortung dafür, dass die DGUV Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Prüffristen termingerecht eingehalten werden. Damit dies auch funktioniert, führen unter anderem Arbeitsschutz-Behörden (beispielsweise Gewerbeaufsicht) und Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen/Unfallkassen in unregelmäßigen zeitlichen Abständen Kontrollen durch. Werden Prüffristen und Test-Intervalle korrekt nach DGUV Vorschrift 3 eingehalten beziehungsweise durchgeführt, sinken normalerweise Unfallrisiken und Folgekosten.
Wie werden gesetzliche Prüffristen zur DGUV V3 Prüfung festgelegt?
Der Umfang einer Prüfung nach DGUV V3, die Art der Prüfung sowie die Prüffristen werden durch die Elektrofachkraft gemäß Paragraf 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) auf Basis der ermittelten Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Letztere muss beinhalten, welche Art Gefährdung aktuell vorliegt und wie diese sich auf elektrische Betriebsmittel und die Mitarbeiter auswirken kann. Des Weiteren muss die Gefährdungsbeurteilung anzeigen, welche Art Maßnahmen als Vorbeugung ergriffen wurden, um das Gefahrenrisiko auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren.
Der Unternehmer muss zudem eine nachvollziehbare Dokumentation beziehungsweise ein Prüfprotokoll vorweisen können. Tritt ein Schadenfall ein, werden unter anderem von der DGUV und Berufsgenossenschaft die bestehenden Betriebs-/Umgebungsbedingungen kritisch hinterfragt. Es wird dabei beispielsweise untersucht, ob sämtliche Prüfungsintervalle und Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 vorschriftsmäßig eingehalten wurden.
Fehlt allerdings eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung, hat dies im Schadenfall eine rechtlich hohe Gewichtung. Wurde auch nur ein Prüfintervall oder eine Prüffrist gemäß BGV A3 (ältere Bezeichnung der DGUV V3) versäumt oder zeitlich überschritten, hat der Unternehmer beziehungsweise Betreiber der elektrischen Betriebsmittel für alle Folgekosten vollumfänglich aufzukommen. Versicherer integrieren deshalb die Dokumentation über regelmäßige Test bei ortsfesten Elektro-Anlagen sowie über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel generell in ihren Versicherungsverträgen.
Elektroprüfung DGUV – Wie werden Fristen für eine VDE Prüfung ermittelt?
Unternehmer sind durch die DGUV V3 Paragraf 5 (betrifft Prüfungen) dazu verpflichtet, die regelmäßige Überprüfung der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel sicherzustellen. Die zeitlichen Intervalle der Elektrogeräteprüfung können entweder durch den Unternehmer selbst oder die ausführende anerkannte Elektrofachkraft festlegt werden. Ortsveränderliche Maschinen/Geräte sind grundsätzlich zu testen, bevor deren Betrieb aufgenommen wird. Gleiches gilt für Geräte, die instandgesetzt oder verändert wurden. Ausnahmen sind jedoch die elektrischen Anlagen, die durch den Hersteller montiert/aufgestellt werden. In diesen Fällen wird die Prüffrist der DGUV V3 Prüfung von der ausführenden EFK (Elektrofachkraft) festgelegt, die Einhaltung muss jedoch der Unternehmer gewährleisten.
Die neuen Prüfungsintervalle sind so einzurichten, dass eventuelle Mängel, die zu erwarten sind, sich früh genug feststellen lassen. Bewährte Intervalle zur Prüfung nach DGUV V3, die für normale Umgebungs-/Betriebsbedingungen gelten, sind in der Durchführungsanweisung zu Paragraf 5 (Tabelle 1B) DGUV Vorschrift 3 zu finden. Die Prüfungsintervalle sind allerdings nicht statisch, sondern dienen als Richtwert bei normaler Umgebung in den Betrieben. Allerdings sind die tatsächlichen, aktuellen Betriebsbedingungen maßgebend, wenn es um regelmäßige Prüfintervalle ortsveränderlicher Elektro-Geräte geht.
Laut Vorschrift 3 der DGUV müssen die regelmäßigen Prüfungen ortsveränderlicher wie auch ortsfester Maschinen/Geräte so angesetzt werden, dass die Fehlerquote unterhalb von 2 Prozent bleibt. Die Dokumentation hierüber dient Unternehmen als Nachweis darüber, dass die Prüfungsintervalle ordnungsgemäß festgelegt wurden. Maßgeblich ist somit, dass der Verantwortliche im Fall eines Schadens die regelmäßigen Prüfungen hat durchführen lassen und belegen kann, dass die Fristen richtig angesetzt wurden. Allerdings lassen sich falsch gewählte Prüfungsintervalle bei eingetretenem Schaden nicht durch Unwissenheit oder Unsicherheit entschuldigen.
DGUV V3 Prüfung für ortsveränderliche elektrische Anlagen
Bei elektrischen Betriebsmitteln (Elektroprüfung DGUV), die mobil beziehungsweise ortsveränderlich sind, handelt es sich um Geräte/Maschinen, die sich unproblematisch bei laufendem Betrieb bewegen lassen oder an einem anderen Standort genutzt werden können, auch wenn sie noch mit einem Stromkreis verbunden sind.
Dazu gehören unter anderem:
- Telefone, Tischlampen
- Scanner, Computer
- Laptops, Drucker, Kopierer
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- Bohrmaschinen.
Der empfohlene Richtwert für Prüffristen ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 beträgt 6 Monate. Wird während des Tests mobiler elektrischer Geräte eine Fehlerquote von weniger als 2 Prozent ermittelt, kann die EFK die Prüfintervalle entsprechend verlängern. Diese können maximal bei 2 Jahre betragen.
Regelmäßige Überprüfungen ortsveränderlicher Geräte muss der Unternehmer verantworten. Allerdings sind auch sämtliche Mitarbeiter dazu angehalten, Mängel an elektrisch betriebenen Geräten oder ein defektes Teil unmittelbar zu melden. Der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 muss entweder durch einen externen Fachbetrieb oder betriebsinterne geschulte Mitarbeiter erfolgen. Sollen Letztere die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen vornehmen, müssen diese Personen den anerkannten Status Elektrofachkraft (EFK) besitzen.
Um diesen Status zu erlangen, müssen die Prüfpersonen regelmäßige Schulungen wahrnehmen und darüber einen Nachweis vorlegen. Der Betreiber/Unternehmer muss diese einfordern, damit Dokumentation über die Prüfungen mobiler und ortsfester Betriebsmittel vollständig, und somit rechtssicher sind.
Elektroprüfung DGUV – Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste Maschinen und Geräte sind in der Betriebsstätte festmontiert und lassen sich lediglich mit enormem Aufwand bewegen. Dazu zählen unter anderem Produktionsstraßen und elektrische Installationen. Nach DGUV Vorschrift 3 beträgt die Prüffrist ortsfester Betriebsmittel 4 Jahre.
Muss eine DGUV V3 Prüfung ortsfester Maschinen dokumentiert werden?
Die einzelnen Schritte der DGUV Prüfung ortsfester Maschinen/Anlagen müssen mittels Prüfprotokoll erfasst beziehungsweise dokumentiert werden. Das Protokoll sollte dazu noch:
- den Namen der Prüfperson
- den Typ der Anlage
- das Prüfdatum
- sowie das aktuelle Intervall oder die nachfolgenden Prüffristen enthalten.
Nach Abschluss der VDE Prüfung stationärer Betriebsmittel kann mithilfe einer Prüfplakette der ordnungsgemäße technische Zustand nachgewiesen werden. Auf der Prüfplakette ist der nächste Termin für eine Überprüfung der ortsfesten Anlage vermerkt, wodurch dieser nicht mehr in Vergessenheit geraten kann. Prüfplaketten sind vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben, werden jedoch meistens als Kennzeichnung des erfolgreich abgeschlossenen Tests angebracht.
Elektroprüfung DGUV – Wo finden Elektrofachkräfte Handlungshilfen zur DGUV V3 Prüfung?
Durch die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sind Schutzziele vorgegeben. Konkrete Hilfestellung erhalten Elektrofachkräfte und Unternehmer durch die TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit). Deren Maßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Unternehmer, die diese Regeln missachten, die Intervall-Abstände unbegründet größer ansetzen oder Fristen zur BGV A3 Prüfung versäumen, können für die Regulierung von Schäden haftbar gemacht werden.
Zudem muss der Betreiber elektrischer Betriebsmittel im Schadenfall die Beweise erbringen, also Dokumentationen über die Einhaltung sämtlicher Prüffristen und ausgeführten Prüfungen nach DGUV V3 vorlegen. Daher ist es allein aus Gründen der Betriebssicherheit sehr empfehlenswert, wenn die Prüffristen verkürzt werden und das Intervall dadurch häufiger anzuordnen. Auf diese Weise lassen sich Mängel früher erkennen und Schäden regulieren.