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Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

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Vor der Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu organisierende Dinge

Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften sind elektrische Geräte auf ihre Sicherheit zu prüfen. Diese Grundsätze sind früher in der BGV A3 veröffentlicht worden, nach Schaffung des Dachverbands der Unfallversicherer DGUV (Deutsche Gesellschaft der Unfallversicherer) ist diese Vorschrift nunmehr als DGUV Vorschrift 3 bekannt. Oftmals wird diese als DGUV V3 bezeichnet. Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen darf und dafür verantwortlich ist, dass diese zusätzlich regelmäßig geprüft werden. Eine dieser Prüfungen ist, auf elektrische Sicherheit.

Die DGUV V3 regelt nicht, wie im Einzelnen die elektrische Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel abläuft. Hierfür wird auf das Normenwerk des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, ehemals Verband Deutscher Elektrotechniker) verwiesen. In dessen Normen werden die aktuellen Prüfschritte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zusammengefasst, nach denen ein Prüfer das jeweilige Gerät zu prüfen hat. Unter der Bezeichnung E-Check werden von Handwerksbetrieben derartige Sicherheitsprüfungen angeboten, während in der Industrie die Bezeichnung DGUV Prüfung oder VDE Prüfung verwendet wird.

Eine gute Planung erleichtert vieles. Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet nicht nur, ein Prüfgerät den Prüfling dranzuhalten und einen Knopf zu drücken. Der Prüfer muss das Gerät vom grundlegenden Aufbau her kennen und demzufolge beurteilen können, ob dieses unter anderem für den Einsatzzweck geeignet ist. Hierzu sollten unter anderem Unterlagen wie Bedienungsanleitungen vorliegen, da in diesen der bestimmungsgemäße Gebrauch seitens des Herstellers beschrieben wird. Stehen hier Ausschlussklauseln drin, wie bei vielen Modellen der beliebten Kaffeepad Maschine „Philips Senseo“ (Hier verbietet der Hersteller explizit, dass diese nicht in Büros oder sonstiger gewerblicher Umgebung betrieben werden darf), so sollte der Prüfer dies berücksichtigen.

Dies ist jedoch ein extremes Beispiel. Viel häufiger sind u.a. auf Baustellen Kabeltrommeln anzutreffen, die zwar technisch ok sind, aber nicht alle Anforderungen der Berufsgenossenschaften nach BGI 608 erfüllen. Hier muss ein solcher Prüfling bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 ebenfalls ausgesondert werden.

Ein wichtiger weiterer Punkt ist die „Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristermittlung“. Hier wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt, welcher Beanspruchung der Prüfling am jeweiligen Verwendungsort ausgesetzt ist. Eine Bohrmaschine auf der Baustelle wird hier mehr beansprucht als ein PC in einem ruhigen Büro und ist deshalb deutlich häufiger einer DGUV V3 Prüfung zu unterziehen. Die üblichen Prüfintervalle für normal beanspruchte Prüflinge sind meist im Jahrestakt angesetzt, sehr wenig beanspruchte Geräte wie ein PC in Büros werden oft alle 2 Jahre geprüft, während die erwähnte Bohrmaschine oft alle 3 Monate zur DGUV V3 Prüfung fällig ist.

Sind derartige Gefährdungsbeurteilungen nicht vorhanden, die beispielsweise die Sicherheitsfachkraft erstellt hat, so muss der Prüfer diese im Prüfvorgang quasi „nebenher“ ebenfalls erstellen oder aber standardisierte, mit dem Betreiber der Gerätschaften abgesprochene Fristen verwenden. Dies ist wichtig, um am nach DGUV V3 geprüften Gerät eine korrekte Plakette mit dem Datum der nächsten DGUV V3 Prüfung (Oder E-Check) anbringen zu können.

Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel so-gehts

Durchführung der eigentlichen Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3

Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Die Arbeitsschritte bei Durchführung einer DGUV V3 Prüfung sind grundsätzlich gleich und gliedern sich in folgende Schritte:

  • Inventarisierung des Prüflings beispielsweise durch Aufkleben einer Inventarnummer oder sonstigen eindeutigen Kennzeichnung
  • Bei Verwendung spezieller Software zur Steuerung von Prüfgeräten und Archivierung der Messwerte Anlegen des Prüflings in dieser
  • Feststellung, welche Prüffristen für diesen Prüfling gelten
  • Überprüfung, ob der Prüfling laut Herstellerangaben für den Einsatzort geeignet ist
  • Sichtprüfung nach VDE 0701-0702 auf Auffälligkeiten. Hierzu gehören falsch bestückte Zuleitungen, nicht funktionierende Sicherheitsabdeckungen und defekte Gehäuseteile.
  • Prüfung auf das Funktionieren von Sicherheitseinrichtungen wie Endlagenschaltern oder Thermoschaltern, beispielsweise im Wasserkocher, der bei kochendem Wasser abschalten soll
  • Elektrische Prüfung nach VDE 0701-0702: Hierbei wird mit einem Gerätetester nachgewiesen, dass vorhandene Schutzleiter durchgängig sind, dass Isolationswerte stimmen sowie Ableitströme (auch als Leckströme bezeichnet) innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen bleiben.
  • weitere elektrische Prüfungen als Ergänzung: Diese umfassen beispielsweise die Ermittlung von Ausgangsspannungen bei Netzteilen oder Frequenzmessungen an Umformern oder Leistungsmessungen beispielsweise von Wasserkochern.
  • Funktionstest, ob das Gerät nach der VDE Prüfung korrekt funktioniert bzw. unter Umständen andere Auffälligkeiten zeigt und somit nicht korrekt funktioniert
  • Dokumentieren der Prüfergebnisse in einem Prüfprotokoll oder elektronisch in entsprechender Software
  • Aufkleben der Prüfplakette als Kennzeichnung, dass dieses Gerät geprüft ist, idealerweise mit Datum der nächsten Prüfung
  • Im Falle von Geräten, die die DGUV V3 Prüfung nicht bestanden haben, Außerbetriebsetzung

Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Sichtprüfung als wichtigster Prüfschritt bei der Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist die Sichtprüfung der wichtigste und oft am meisten unterschätzte Prüfschritt. Hier muss der Prüfer darauf achten, dass der Prüfling alle Vorschriften erfüllt, die am Verwendungsort gelten. Ein Beispiel sind Kabeltrommeln, die für den Hobbykeller gedacht sind, auf der Baustelle unter freiem Himmel. Hier setzen Regen und mechanische Beanspruchung einer solchen Trommel, dieser rasch zu. Das gleiche gilt für Werkhallen, in denen viel mit Öl hantiert wird. Hier müssen Geräte entsprechende Anschlussleitungen besitzen, da sie ansonsten kaputt gehen.

Es kommt leider auch durchaus vor, dass Hersteller ungeeignete Leitungen an Geräte montieren, wie z.B. Heizgeräte. Bei einer Elektrogeräteprüfung sind derartige Mängel K.O.-Kriterien. Die DGUV spricht in ihrer Publikation https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/203_070.pdf DGUV Information 203-070 in Abschnitt 3.4 davon, dass rund 80% aller Fehler durch eine Sichtprüfung bei einer Prüfung nach DGUV V3 erkannt werden.

Weitere häufige Probleme, die sich messtechnisch nicht erfassen lassen, sind die bestückten Sicherungen und Leuchtmittel. Besonders Leuchten, die noch mit dem klassischen Edisongewinde bestückt sind, werden oft mit Leuchtmitteln versehen, die eine zu hohe Abwärme verursachen, wodurch Folgeschäden auftreten wie verformte Kunststoffisolationen.

Messtechnische Prüfschritte

Die Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Bei den messtechnischen Prüfschritten einer DGUV V3 Prüfung werden die Schutzmaßnahmen der jeweiligen Geräte geprüft. Dieses kann ein geerdetes Gehäuse sein, eine verstärkte Isolation oder aber Kleinspannung.

Hierbei wird nachgewiesen, dass die jeweiligen Merkmale einwandfrei funktionieren und innerhalb der Grenzwerte nach VDE Normung bleiben.

Der Ablauf nach VDE 0701-0702 ist dabei immer gleich:

  • Bei Geräten mit Erdung (SK I) wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters geprüft
  • Danach folgt eine Prüfung auf Isolation der stromführenden Teile
  • Bei Geräten mit Schutzleiter wird geprüft, ob ggf. Elektronik im Gerät „Betriebsbedingte Ableitströme“ auf diesen gibt, wie beispielsweise viele Schaltnetzteile mit ihren Entstörkondensatoren
  • metallische Teile, die nicht geerdet sind, wie Schrauben in einem Kunststoffgehäuse, werden auf sogenannte Berührungsströme geprüft. Hierbei wird mit einem 2000-Ohm-Widerstand der menschliche Körper nachgebildet, um zu prüfen, ob eventuell induzierte Spannungen über metallische Teile anstehen

Erstprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Ausnahmen und geschickte Organisation der DGUV V3 Prüfung

Bereits laut BGV A3 bzw. DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitsmittel vor deren Benutzung zu prüfen. Dies würde strenggenommen bedeuten, dass bereits im Wareneingang, spätestens aber kurz vor Benutzung durch den Anwender, aufgrund der DGUV Vorschrift 3 eine komplette Prüfung auf Sicherheit stattfinden muss. Im Betrieben, wo dieses dementsprechend organisiert werden kann, ist ein solches Vorgehen oftmals sehr effizient zu gestalten: Im Idealfalle arbeiten Einkauf und Prüfer zusammen, damit die beschafften Geräte allen Anforderungen entsprechen und diesbezüglich keine Überraschungen bei der nachfolgenden DGUV Prüfung passieren.

Im Wareneingang wird das neue Gerät inventarisiert und im Idealfall gleich einer Prüfung unterzogen. Werden diese Daten gemeinsam verwaltet, beispielsweise in der zentralen Warenwirtschaft, Asset Management oder Facility-Software, so werden keine Arbeitsschritte von verschiedenen Abteilungen doppelt vorgenommen.

Eine interessante Ausnahme besteht in der Regelung, dass, wenn der Hersteller bescheinigen kann, dass das Gerät ab Werk fehlerfrei ist, eine elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht notwendig ist. Dies schafft die Möglichkeit, im Rahmen vom Wareneingang lediglich eine Sichtprüfung auf Transportschäden vorzunehmen und später im turnusmäßigen Intervall der Wiederholungsprüfungen dieses Gerät dann mitzuprüfen. Die Sichtkontrolle ist in diesem Fall nach DGUV Vorschrift 3 jedoch genauso zu dokumentieren, damit in einem Schadensfall ein Nachweis bzw. Prüfprotokoll der Sichtprüfung vorhanden ist, dass im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten korrekt gearbeitet wurde.

Auch das Archivieren von den Messergebnissen der Erstprüfung nach DGUV V3, speziell in Verbindung mit einer Prüfsoftware, erleichtert nachfolgende Prüfungen. Hierbei können die Stammdaten des Prüflings meist übernommen werden und der Prüfer kann weiterhin die Messwerte mit den originalen Werten vergleichen und hieraus Rückschlüsse ziehen, ob das Gerät sich drastisch verändert hat bzw. ob sich Veränderungen in einem üblichen Rahmen bewegen.

 

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