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DGUV V3 Prüfung Kosten

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Wonach richten sich die Kosten für eine Elektrogeräteprüfung?

DGUV V3 Prüfung Kosten – Die DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen einwandfrei funktionieren. Durch die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen wird sichergestellt, dass es zu keinem Betriebsstillstand oder Verletzungen der Mitarbeiter kommt. Die Kosten für diese Prüfungen hat das Unternehmen bzw. der Betreiber zu tragen. Diese sind je nach Prüfung und Betriebsmittel unterschiedlich hoch.

Im Prinzip hängen die Kosten einer DGUV V3 ehemals BGV A3 Prüfung bzw. VDE Prüfung vom Umfang der Prüfung ab. Sie richten sich aber vor allem nach

  • der Anzahl der zu prüfenden Geräte
  • der Art des Betriebes (Industrie, Handel, Labor, etc.)
  • der Art der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
  • der Anzahl der Stromkreise
  • der Größe des Betriebes und der Platzierung der Geräte sowie
  • den bereits festgestellten Mängeln und deren erfolgten fristgerechten Behebung.

Der Durchschnittspreis pro Betriebsmittel liegt bei ca. 3 -5 Euro sowie bei 12 Euro für einen Stromkreis. Der Leistungsumfang einer Elektrogeräteprüfung kann ziemlich unterschiedlich sein. Beinhaltet dieser Geräte, Anlagen und Maschinen so kann von ca. 800 Euro pro Tag ausgegangen werden. Ortsfeste Geräte schlagen naturgemäß mit ca. 12 Euro zu Buche. Da bei diesen die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 umfangreicher ausfällt. Bei Großbetrieben mit vielen elektrischen Betriebsmitteln können sich diese jedoch rasch auf ca. 10.000 Euro belaufen.

DGUV V3 Prüfung Kosten

Warum sind diese Kosten nach der DGUV Vorschrift 3 gerechtfertigt?

Die Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • Externe Prüfbetriebe haften mit Ihrem Namen für den E-Check.
  • Prüfbetriebe sind zertifiziert und arbeiten mit transparenten Kosten.
  • Da es sich um eine wiederkehrende Prüfung nach der DGUV V3 handelt und die meisten Betriebe viele Geräte haben, können Pauschalen und Sondertarife ausgemacht werden.
  • Darüber hinaus wird somit nach der DGUV Prüfung bzw. der VDE Prüfung die Betriebssicherheit gewährleistet und Verletzungen schon im Ansatz verhindert.
  • Das Prüfprotokoll gilt im Falle eines Unfalls als Beweismittel.

Ist die regelmäßige Prüfung nach der DGUV V3 verpflichtend?

Um die Betriebssicherheit zu garantieren, ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 verpflichtend. Das Protokoll sowie die Prüfplakette am geprüften Betriebsmittel garantieren die Funktionstüchtigkeit des Gerätes bzw. geben Auskunft, darüber wann es geprüft wurde und ob Mängel festgestellt wurden. Darüber hinaus wird auch festgehalten, welche Maßnahmen zur Behebung des Mangels wann durchzuführen sind.

Was genau wird beim E-Check nach der BGV A3 geprüft?

Zunächst erfolgt die optische Prüfung. Dabei wird untersucht, ob Isolierungen oder Gerätegehäuse schadhaft sind. Natürlich wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch überprüft, ob das Gerät ordnungsgemäß platziert und verwendet wird. Danach wird bei der Prüfung nach der DGUV V3 festgestellt, ob das Gerät ordnungsgemäß arbeitet.

Dazu werden zertifizierte und kalibrierte Mess- und Prüfgeräte eingesetzt. Dabei werden Widerstände, Spannungen, die Durchgängigkeit der Schutzleiter, der Ableitstrom, der Ersatzableitstrom, etc. überprüft und gemessen. Schließlich müssen die Sicherheitseinrichtungen dann anspringen, wenn sie gebraucht werden. Der FI-Schalter oder Not-Aus-Schalter muss im Notfall sofort funktionieren. Alle Messwerte werden ins Prüfprotokoll eingetragen. Werden Mängel festgestellt, werden Termine zur Behebung sowie die vorgeschlagene Maßnahme zur Beseitigung ebenfalls eingetragen. Danach wird ein neuer Prüftermin festgesetzt und das Protokoll vom Prüfer unterschrieben. Zum Abschluss wird das geprüfte Gerät mit einer Prüfplakette versehen.

Sind die Kosten nach der DGUV V3 refundierbar?

Diese Ausgaben können leider nicht rückerstattet werden. Aber sie sind steuerlich absetzbar. Darüber hinaus stellen sie den einwandfreien Betrieb sicher und sparen Kosten durch Schäden und Schadenersatzforderungen im Ernstfall.

Wer haftet im Schadensfall nach der DGUV Vorschrift 3?

Der Betreiber haftet für alle Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten oder versäumte Pflichten entstehen. Wurde die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an einen externen Prüfbetrieb „abgetreten“ und es kommt trotzdem zu einem Unfall durch ein schadhaftes Elektrogerät, haftet der Prüfbetrieb. Vorausgesetzt muss allerdings werden, dass es sich um einen zertifizierten und dazu ermächtigten Elektrofachbetrieb handelt. Der Betreiber haftet auch dafür, dass er sich vergewissert hat, dass der von ihm ausgewählte und mit dieser Aufgabe betraute Betrieb, auch dazu berechtigt ist. Werden Prüfpflichten versäumt oder nur mangelhaft durchgeführt, wird im Schadensfall auch die Versicherung nicht zahlen.

Warum rechnen sich die Kosten für die regelmäßige DGUV Prüfung?

Kommt es in einem KMU zu einem Kabelbrand, muss mindestens mit einem Schaden von ca. 10.000 Euro bis 20.000 Euro gerechnet werden. Die Kosten der Prüfung nach der DGUV V3 belaufen sich für ein KMU zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Die Kosten hängen natürlich von den bereits erwähnten Faktoren ab. Wird nicht oder mangelhaft geprüft, können schadhafte Isolierungen, kaputte Teile oder abgebrochene Geräteteile leicht übersehen werden. Besonders gefährlich wird es, wenn optisch nichts zu sehen ist und das Gerät bei Überhitzung nicht abschaltet. Das heißt, der Not-Aus-Schalter oder -Mechanismus nicht anspringt. In diesen Fällen kommt es nicht nur zum Brand, sondern auch zu Verletzungen des Mitarbeiters, der das Gerät gerade in Betrieb hat.

Schadenersatzforderungen können sich je nach Art, Ausmaß und Folgen in Millionenhöhe bewegen. In jedem Fall wird der Betrieb vorübergehend geschlossen und einer strengen Prüfung unterzogen, die ebenfalls zu zahlen ist und die bei ca. 20.000 Euro liegt. Dazu kommen noch die Kosten für Auftragsausfälle, Betriebsstillstandszeiten, die Weiterzahlung der Fixkosten sowie Reparaturkosten durch die vom Gerät verursachten Schäden sowie die Kosten für ein neues Gerät. In besonders schweren Fällen kommt es zur Schließung des Betriebes und einer Gefängnisstrafe für den Betreiber.

Können Kosten für die Prüfung nach der DGUV V3 mit einem anderen Unternehmen, das zur selben Zeit vom selben Prüfbetrieb geprüft wird, geteilt werden?

Im Fall eines Unfalls kann es zu Konfliktsituationen kommen, wenn ein Naheverhältnis besteht. Deshalb ist diese Vorgehensweise nicht anzuraten. Anzuraten ist jedoch, wenn der Betrieb viele Filialen hat, dass eine Prüfpauschale für den gesamten Betrieb ausgehandelt wird. Dies ist auch in der Praxis nach der DGUV Vorschrift 3 Usus. Die Prüfkosten für die DGUV V3 Prüfung lassen sich senken und es besteht keinerlei Interessenskonflikt.

Wirkt sich der Tausch eines kaputten Gerätes mit einem Gebrauchtgerät negativ auf die DGUV V3 Prüfung aus?

Nein, solange das Gebrauchtgerät ein sogenanntes „Refurbished Gerät“ ist, nicht. Das heißt, das Elektrogerät ist gebraucht, wurde aber überprüft und wenn notwendig, auch Bauteile ersetzt. Es wurde auf einer renommierten Plattform oder bei einem renommierten Händler gekauft. Somit besteht auch eine Garantie. Das Gerät wird ganz normal wie jedes andere Neugerät auch, in den Betriebsablauf integriert. Das bedeutet, sowohl in die Buchhaltung mit einbezogen als auch auf den Bestands- und Wartungslisten vermerkt und mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Auch hier lassen sich Kosten nachhaltig und sinnvoll reduzieren.

DGUV V3 Prüfung Kosten

Wann sind die Prüfkosten für die DGUV V3 Prüfung zu zahlen?

Diese Rechnungen sind genauso wie alle anderen Rechnungen auch so zu zahlen wie vereinbart. Entweder sofort, in Raten, per Kreditkarte, Überweisung oder Abbuchungsauftrag, aber nie im Vorhinein. Auf die Wirksamkeit des Prüfergebnisses hat die Bezahlung der Rechnung jedoch keinen Einfluss. Das Ergebnis der Prüfung gilt ab dem Zeitpunkt des Anbringens der Prüfplakette und der Errichtung des Protokolls. Dazwischen darf keine Zeitspanne, zum Beispiel von einem Tag, liegen.

Kann das Ergebnis angefochten werden?

Wie jedes andere Prüfergebnis auch kann auch dieses beeinsprucht werden. Am besten ist jedoch, sich mit dem Prüfer oder dem Prüfbetrieb in Verbindung zu setzen. Einsprüche werden meistens dann berücksichtigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Ergebnis nachweislich durch Gegebenheiten, die dem Prüfer zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt waren, beeinflusst worden ist. In der Regel ist die Prüfung, wenn dies nachvollziehbar ist, nicht zu wiederholen. Im Zweifelsfall muss das Ergebnis jedoch überprüft werden.

Darf der Prüfer einen „Ersatzmann“ nach der DGUV Vorschrift 3 schicken?

Wenn erforderlich, kann sich der Prüfer bei der Prüfung nach der DGUV V3 vertreten lassen. Er muss jedoch dafür sorgen, dass es sich dabei um eine dafür befähigte Fachkraft handelt. Darüber hinaus muss er den Betreiber vorab darüber informieren. Der Betreiber kann dies auch ablehnen und um einen neuen Prüftermin ersuchen. In der Regel wird dies jedoch fast nie abgelehnt, da es besser ist, die DGUV V3 Prüfung so rasch wie möglich durchzuziehen. Wird die Prüfung durch die vertretende Fachkraft durchgeführt, und es kommt zum Unfall wegen eines schadhaften geprüften Gerätes, haftet der ursprüngliche Prüfer.

Fazit

Die DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass durch die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Die Kosten muss der Betreiber tragen, kann sie jedoch steuerlich absetzen. Eine DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass keine schadhaften Elektrogeräte verwendet werden, dass Kabelbrände und Kurzschlüsse so gut wie ausgeschlossen sind und dass die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sicher ihrer Arbeit nachgehen können. Betriebsstillstandszeiten sind daher ebenfalls auszuschließen. Dies garantiert die Arbeitsplätze und Aufträge. Somit bringt die DGUV V3 Prüfung allen Betroffenen im Betrieb Vorteile.

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