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Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

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Die DGUV Vorschrift 3

Wie oft muss geprüft werden? Die Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 werden im § 3 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Das Kürzel DGUV steht für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, welche seit dem Jahre 1979 ihre Gültigkeit besitzt. Zunächst wurde die Vorschrift als VBG 4 und BGV A3 bezeichnet. Die Namensänderung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 erfolgte im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungen. Der Inhalt der Unfallverhütungsvorschrift ist vollständig gleichgeblieben. Der Sinn und Zweck der DGUV Vorschrift 3 ist die Minimierung des Unfallrisikos infolge eines Defekts. Tatsächlich stellt die DGUV V3 Prüfung ein wesentliches Element zu Vorbeugung von Schadensfällen dar. Aus diesem Grund verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmer zu einer regelmäßigen Prüfung der elektrischen Maschinen und Betriebsmittel. Die DGUV V3 Prüfung lässt sich in das Sichtprüfen, das Funktionsprüfen, das messtechnische Überprüfen, das Bewerten der Messergebnisse und das Protokollieren sowie das Dokumentieren unterteilen. Am Ende einer Prüfung wird der Arbeitgeber das Prüfprotokoll erhalten.

müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden - rechtliches

Müssen ortsveränderliche Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung haben?

Wie oft muss geprüft werden? Nun werden die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Geräte thematisiert. Es existiert bezüglich der verschiedenen elektrischen Geräte eine Unterteilung zwischen nichtstationären elektrischen Anlagen, stationären elektrischen Anlagen, ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten gehören diejenigen Betriebsmittel, welche über keine mechanische Befestigung verfügen und ohne größeren Aufwand von einer Stelle zur anderen gebracht werden können, während sie in einer Verbindung mit dem Versorgungskreislauf stehen oder üblicherweise sogar bei der Arbeit mit den Händen gehalten werden. 

Dazu zählen in Büroräumen z. B. Computer, Telefone sowie Wasserkocher und in Produktionshallen beispielsweise Kabeltrommel, Akkuschrauber und Messgeräte. Auf Baustellen handelt es sich bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln meistens um handgeführte Elektrowerkzeuge wie Schweißgeräte und Bohrmaschinen. Unternehmer müssen in regelmäßigen zeitlichen Abständen die betrieblich verwendeten Geräte und Maschinen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterziehen. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Prüffristen. 

Hier soll mithilfe der Anfertigung und der stetigen Aktualisierung des Prüfprotokolls sowie der Gefährdungsbeurteilung ein Überblick geschaffen werden, indem die Menge, die Art und Weise und die Prüffristen der notwendigen DGUV Vorschrift 3 Prüfungen ermittelt wird. Zu den relevanten Aspekten einer Gefährdungsbeurteilung gehört unter anderem die Häufigkeit und Dauer der Benutzung, die Einflüsse der Umwelt wie beispielsweise Regen, die Kenntnisse der Mitarbeiter mit den entsprechenden Betriebsmitteln sowie die Qualifikation der Mitarbeiter, das allgemeine Risiko im Falle eines Unfalls und die physikalische, thermische und chemische Beanspruchung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Letztlich haben Faktoren wie das Einsatzgebiet und der Grad der Beanspruchung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einen entscheidenden Einfluss auf die erforderlichen Prüffristen. 

Eine nicht vorliegende Gefährdungsbeurteilung würde in einem Schadensfall zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Schließlich muss gemäß § 3 Absatz 7 Satz 1 und Satz 2 der Betriebssicherheitsverordnung die Gefährdungsverordnung regelmäßig überprüft werden. Weiter muss eine Berücksichtigung des Stands der Technik vorliegen. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter angepasst werden. Der Arbeitgeber ist zu einer Aufarbeitung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, wenn für die Sicherheit relevante Veränderungen der Arbeitsumstände mit Einschluss der Veränderung von Arbeitsgeräten dies erfordern oder neue Angaben, vor allem Informationen aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge existieren. 

Auf der Grundlage einer unregelmäßig geführten Gefährdungsbeurteilung kann dem Unternehmer vor Gericht verantwortungsloses Verhalten im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter vorgeworfen werden. Dementsprechend sollte unbedingt neben der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf eine sorgfältig geführte Gefährdungsbeurteilung und auf ein vollständiges Prüfprotokoll geachtet werden. Der E-Check nach der DGUV V3 von ortsveränderlichen elektrischen Neugeräten muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. 

Allerdings können Neugeräte von der DGUV Prüfung ausgenommen werden. Elektrische Betriebsmittel, welche von dem Hersteller aufgestellt wurden, stellen eine Ausnahme dar. Dazu muss der Hersteller garantieren, dass der Zustand der elektrischen Geräte den Vorschriften DGUV V3 und DGUV V4 entspricht. Dennoch muss die Erstinbetriebnahme von Geräten protokolliert werden. Im Weiteren ist die Prüfung nach einer Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln erforderlich. Das bedeutet, dass vor der Wiederinbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden muss.

Die Prüffristen

Wie oft muss geprüft werden? Die Betriebsmittel auf Baustellen als auch in Werkstätten, sowie vergleichbaren Arbeitsumgebungen werden in der Regel alle drei Monate und mindestens alle sechs Monate nach der DGUV V3 geprüft. Eine Verlängerung der Frist für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist möglich, wenn aus den bisherigen Prüfungen eine Fehlerquote von unter zwei Prozent hervorgeht. In diesem Fall kann die Prüffrist auf ein Jahr erhöht werden. In der Industrie, der Gastronomie, den Schulen sowie in Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen sind jährliche Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Geräte notwendig. 

Für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Büros und in ähnlichen Einrichtungen beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Diese Fristen gelten für branchenübliche Bedingungen. Die Elektrogeräteprüfung nach der DGUV V3 muss von einer Elektrofachkraft bzw. von einer elektrotechnisch unterwiesenen Arbeitskraft durchgeführt werden. Fakt ist, dass der Prüfer der elektrischen Betriebsmittel nach TRBS 1204 ausgebildet sein muss, um eine DGUV V3 Prüfung durchführen zu dürfen. In der Regel sind die Prüfer beruflich als Elektromeister, Elektrogesellen oder sogar Elektroingenieure tätig. Allerdings können die DGUV V3 Prüfungen auch von einem internen Mitarbeiter durchgeführt werden, solange dieser über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass die Messgeräte des Prüfers vor der Durchführung der DGUV Prüfung auf ihre Funktionalität getestet werden. Nur in diesem Fall ist der Arbeitgeber wirklich rechtlich abgesichert. Selbstverständlich muss trotz der Einhaltung der Fristen der DGUV Prüfungen auf sichtbare Mängel bei den elektrischen Betriebsmitteln geachtet werden.

Die Regelungen für die DGUV V3 Prüfung werden von dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) erarbeitet. Das bedeutet, dass eine VDE Prüfung mit den Sicherheitsbestimmungen des VDE konform sein muss. Zu den wesentlichen Normen der VDE Prüfungen gehört unter anderem die DIN VDE 0100-600. Die DIN VDE 0100-600 beinhaltet konkrete Anforderungen an die Elektrogeräteprüfung von Neugeräten im Rahmen einer VDE Prüfung.

DGUV V3; BGV A3, müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden

Streit über die Länge der Fristen – Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Wie oft muss geprüft werden? Über die Länge der Fristen für den E-Check nach der DGUV V3 wurde eine lange Zeit gestritten. Immerhin können mit der Zeit durch die ständigen DGUV Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln erhebliche Kosten entstehen, sodass die Unternehmer keinen richtigen Mehrwert in der Durchführung einer DGUV V3 Prüfung erkennen. Schließlich mussten die Fristen so festgelegt werden, dass einerseits die erforderliche Sicherheit für die Mitarbeiter gewährleistet wird und andererseits keine zu hohen Kosten durch die regelmäßigen Prüfungen für die Unternehmer entstehen. An dieser Stelle ist eine Einigung erforderlich gewesen, welche für jede Partei eine geeignete Lösung darstellt.

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