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DGUV Vorschrift 3 – Die Prüfung der Ortsveränderlichen Geräte
Die Kosten für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach der sogenannten DGUV Vorschrift 3 können stark variieren. Hierbei steht die Abkürzung DGUV für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Die Vorschrift im Jahre 1979 in Kraft mit der Bezeichnung VGB 4 und BGV 3 in Kraft. Die Umbenennung der BGV A3 in die neue DGUV Vorschrift 3 hatte keinen Einfluss auf den Inhalt der Sicherheitsbestimmungen. Ursache für die Änderung der Bezeichnung BGV A3 in DGUV V3 ist die Vereinigung der Verbände Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Unterschieden werden im Hinblick auf die Anlagen und Geräte zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, stationären elektrischen Anlagen und nichtstationären elektrischen Anlagen unterschieden. Im Folgenden werden die Kosten für eine DGUV V3 Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel thematisiert.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören diejenigen Betriebsmittel, welche im Rahmen des Betriebes tatsächlich fortbewegt werden können. Dazu zählen beispielsweise auf Baustellen Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Heißklebepistolen und Handkreissägen, während in Büros zu derartigen Elektrowerkzeugen etwa die Kopierer, Drucker und Telefone gehören. Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmer zu regelmäßigen Kontrollen im Hinblick auf die Funktionalität und Sicherheit der Elektrogeräte. Gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Das bedeutet auch, dass die Prüftechniker gemäß TRBS 1203 ausgebildet sein müssen. Meistens handelt es sich hierbei um Elektrotechniker, Elektroingenieure, Elektrogesellen oder um Elektromeister. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit umfassen den Zustand der Technik, die Arbeitshygiene- und Medizin sowie weitere sicherheitsrelevante Aspekte. Im Weiteren ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, welche ebenfalls von einem Prüfdienstleister durchgeführt werden muss. Der Arbeitgeber muss nach jeder Elektrogeräteprüfung das Prüfprotokoll erhalten. Firmeninterne Prüfungen werden genehmigt, solange das Unternehmen über einen Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation verfügt. Falls sich ein Unternehmen für einen E-Check nach der DGUV V3 durch ein Fremdunternehmen entscheidet, kann es sich sicher sein, dass die externe Firma im Falle eines Schadens auch haften muss. Die DGUV Vorschrift 3 sieht im Wesentlichen eine wiederkehrende Überprüfung der Elektrogeräte vor, welche sicherstellen soll, dass die verwendeten Maschinen einwandfrei funktionieren. Schließlich muss vorgebeugt werden, dass sich Mitarbeiter aufgrund eines Defekts an einer Maschine oder an einem Gerät verletzen. Die Betreiber sollten sich durch eine Elektrogeräteprüfung rechtlich absichern. Die konkreten Sicherheitsbestimmungen werden von dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) entworfen. Die DIN VDE Normen setzen sich aus den europäischen Regelungen für die VDE Prüfung zusammen. Eine besonders wichtige Rolle für eine VDE Prüfung spielt an dieser Stelle die DIN VDE 0105-100 und die DIN VDE 0100-600.
Die Kosten für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte
Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte – Der teuerste Anbieter von Prüfungen muss nicht unbedingt gleichzeitig der beste Dienstleister sein. Auf der anderen Seite werden die Kompetenzen des günstigsten Anbieters mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Anforderungen einer rechtssicheren Elektroprüfung entsprechen. In erster Linie sollte die DGUV Prüfung über ein adäquates Preis-Leistungs-Verhältnis verfügen. Manche Prüfunternehmen bieten ihre Dienstleistungen wie die DGUV V3 Prüfung nämlich zu absoluten Wucherpreisen an. Die Kosten der Untersuchung setzen sich üblicherweise aus der Anzahl der Geräte, den Gegebenheiten und der Art der Geräte sowie der Entfernung des Standorts zum Prüfungsunternehmen zusammen. Bei der ersten Prüfung eines Gerätes nach der DGUV Vorschrift 3 kommen zusätzlich noch geringfügige Erfassungskosten hinzu. Außerdem gibt es einen Pauschalpreis für die Fracht und den Service. Selbstverständlich können im Falle von notwendigen Reparaturen weitere Kosten entstehen. Besonders günstige Angebote von Prüfdienstleistern sollten von Betreibern mit hoher Vorsicht genossen werden, weil die Rechtssicherung für den Unternehmer unter Umständen nicht mehr gegeben ist. Eine minderwertige DGUV V3 Prüfung könnte rechtlich im schlimmsten Fall gegenstandslos sein, wenn sich ein Mitarbeiter eine Verletzung durch ein defektes Elektrogerät zuzieht. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber vor Gericht in Erklärungsnot geraten, da dieser anhand des ungewöhnlich niedrigen Preises hätte erkennen müssen, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Letztlich kann nämlich im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter ein verantwortungsloser Umgang vorgeworfen werfen. Somit kann die Auswahl von mutmaßlichen Schnäppchen erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Unternehmer nach sich ziehen. Qualifizierte Prüfdienstleister erfordern in Verbindung mit den Kosten für die Anreise und Ausstattung schlicht und ergreifend eine entsprechende Vergütung. Daher sollten Arbeitgeber sicherheitshalber von auffällig günstigen Angeboten absehen. Unternehmer können unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gehälter für Techniker, welche nach TRBS 1203 ausgebildet wurden, die zu erwartenden Kosten für einen E-Check nach DGUV V3 einschätzen.
die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte – Die Diskussion über die Länge der Prüffristen
In der Vergangenheit wurde oftmals darüber diskutiert, in welchen zeitlichen Abständen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 stattfinden soll. Schließlich können die Wiederholungsprüfungen mit der Zeit nennenswerte Kosten für ein Unternehmen verursachen. Einerseits sollen Unternehmen sich mithilfe von Prüfungen der Elektrogeräte in zeitlich geringen Abständen rechtlich absichern können. Ohne diese rechtliche Absicherung könnten Arbeitgeber im Falle eines Unfalls wie oben erwähnt verklagt werden. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die im Betrieb verwendeten Elektrogeräte der vorgeschriebenen DGUV Prüfung unterzogen wurden. Andererseits erkennen viele Unternehmer keinen Zusatznutzen in den stetigen sowie kostspieligen DGUV Prüfungen. Dementsprechend ist hier eine Lösung erforderlich, welche angesichts der Kosten sowohl für den Prüfdienstleister als auch für die Unternehmer tragbar ist.
Weitere Ratschläge für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte
Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte – Neue Maschinen sind im Übrigen von der DGUV V3 Prüfung befreit, sodass nur die erste Inbetriebnahme festgehalten werden muss. Danach beginnt der gewöhnliche Rhythmus der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Dieser konkrete Prüfrhythmus setzt sich aus den gültigen Fristen nach der DGUV V3 zusammen. Die zeitlichen Abstände zwischen den Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dürfen in Büros und Verwaltungen bis zu zwei Jahre betragen. In Produktionen müssen die Elektrogeräte mindestens jährlich einer DGUV V3 Prüfung unterzogen werden. Auf Baustellen beträgt die Prüffrist lediglich drei Monate. Diese Fristen für die Prüfungen auf Baustellen können verlängert werden, sofern aus dem Prüfprotokoll hervorgeht, dass der bisherige Anteil an Elektrogeräten in nicht ordnungsgemäßen Zustand nicht über zwei Prozent liegt. Im Übrigen bieten viele Prüfunternehmen einen Mengenrabatt an. Das bedeutet, dass es eine wirtschaftliche Vorgehensweise ist, so viele Geräte bzw. Anlagen auf einmal einer DGUV V3 Prüfung zu unterziehen.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,50€ bis 4,00€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:
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✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?
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