Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen: Von wem darf was geprüft werden?
Elektrische Geräte – Die Arbeit an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen ist äußerst gefährlich. Aus diesem Grund dürfen sie ausschließlich von einer ausreichend qualifizierten Fachkraft erledigt werden. Für die Auswahl der Elektrofachkraft ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer zuständig und dieser steht meist vor der Frage: Von wem darf eigentlich was geprüft werden? Hier finden Sie alle Informationen im Überblick.
Elektrische Geräte – Auswahl des Prüfers für die Elektroprüfung laut DGUV Vorschrift 3
Paragraf 3 Absatz 6 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) schreibt vor, dass der Arbeitgeber noch vor der Bestellung eines Prüfers, die notwendigen Voraussetzung für die Ausführung der DGUV V3 (ehem. BGV A3) Prüfung ermitteln muss. Dies ist notwendig, damit man basierend darauf entscheiden kann, welche Qualifikation die Fachkraft mitbringen muss, um für die Prüfung beauftragt werden zu können. Der Arbeitgeber trägt damit die Verantwortung zur Auswahl und muss genau wissen, welche Fachkraft über welche Qualifikationen verfügt.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel: Qualifikationsanforderungen, die ein Prüfer mitbringen muss
Elektrotechnische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht und Leitung durch unterwiesene Elektriker und Elektrotechniker ausgeführt werden. Der Weiteren gibt es ebenfalls die befähigte Elektrofachkraft für festgelegte Arbeiten, die befähigte Person sowie die verantwortliche Elektrofachkraft. Wer darf die Prüfungen also durchführen und was genau soll geprüft werden?
- Die Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft bezeichnet gemäß Paragraf 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 eine Person, die in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig zu beurteilen und eventuell auftretende Gefahren zu erkennen. Das bedeutet, dass sie eine Fachausbildung mitbringen muss, eindeutige Kenntnisse und ausreichend Erfahrung auf dem Tätigkeitsgebiet nachweisen kann und die notwendigen rechtlichen und normativen Bestimmungen kennt.
Die fachlichen Qualifikationen als Elektrofachkraft werden entweder durch eine fachgerechte Ausbildung oder durch eine mehrjährige Berufstätigkeit mit Ausbildung in Praxis und Theorie nach einer Prüfung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erworben. Der Elektrofachmann muss sich immer wieder weiterbilden, um sein Tätigkeitsprofil anzupassen und jederzeit auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Was sind die Prüfaufgaben einer Elektrofachkraft?
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und gegebenenfalls von überwachungsbedürftigen elektrischen Geräten.
Errichten, Betreiben, Instandhalten und Ändern von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen.
- Die verantwortliche Elektrofachkraft
Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss nach DGUV Vorschrift 3 über eine Ausbildung zum Ingenieur, Techniker oder Meister oder sowie Master oder Bachelor im Bereich der Elektrik und Elektrotechnik verfügen. Aufgrund persönlicher und fachlicher Eignung wird ihr die Führungs- und Fachverantwortung schriftlich übertragen, wenn der Arbeitgeber bzw. Unternehmer diese aufgrund von fehlenden Fachkenntnissen für elektrotechnischen Betriebsteil oder den gesamten Betrieb nicht übernehmen kann.
Was sind die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft?
Überwachung und Verantwortung für die Tätigkeit der ihr untergeordneten Elektrofachkräfte.
- Die befähigte Person
Eine befähigte Person für die Prüfung elektrischer Anlagen und elektrische Geräte muss gemäß TRBS 1203 und Paragraf 2 Absatz 6 der BetrSichV eine für die vorgesehene Elektroprüfung adäquate Berufsausbildung und mindestens zwölf Monate Berufserfahrung bezüglich dem Zusammenbau, der Instandsetzung und der Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln mitbringen. Die Fachkraft muss nachweisen können, dass sie die geforderte Tätigkeit zeitnah ausgeübt und neben der praktischen Berufserfahrung ebenfalls ihre elektrotechnischen Fachkenntnisse mithilfe von Weiterbildungen und Schulungen aktualisiert hat.
Was sind die typischen Prüfaufgaben der befähigten Person?
Prüfung der ordnungsgemäßen Installation und sicheren Funktion von Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 – und zwar direkt nach der Anbringung, vor der Inbetriebnahme und nach jeder Installation auf einem neuen Standort.
Prüfung von Betriebsmitteln, welche schädlichen Einflüssen (zum Beispiel Naturereignissen) oder langer Nichtbenutzung unterliegen.
Prüfung von Betriebsmitteln nach Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen
- Die EuP (Elektrotechnisch unterwiesene Person)
Eine EuP bezeichnet eine Person, welche durch eine Elektrofachkraft über die Aufgaben, die ihr übertragen wurden und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten geschult wurde. Sollte es erforderlich sein, muss sie von der qualifizierten Fachkraft angelernt und über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen unterwiesen werden.
Laut DGUV Vorschrift 3 gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person in Sachen der Betriebssicherheitsverordnung nicht als befähigte Person. Sie darf die Prüfungsvorbereitung und Durchführung einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester elektrischer Anlagen nur unter Aufsicht und Leitung einer befähigten Elektrofachkraft mit den notwendigen Qualifikationen und unter Anwendung von geeigneten Messgeräten ausführen. Die elektrotechnisch unterwiesene Person muss jederzeit die Möglichkeit haben, mögliche Unklarheiten mit einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person klären zu können.
Was sind die typischen Aufgaben, die der elektrotechnisch unterwiesenen Person nach einer gewissen Unterweisung übertragen werden dürfen?
Sichtkontrollen an Arbeitsplätzen und elektrischen Betriebsmitteln.
Sichtkontrollen an Unterverteilungen und Schaltschränken beim bestehenden Berührungsschutz.
Suche nach Fehlern in beschränktem Umfang.
Unterstützung der Elektrofachkraft oder der befähigten Person bei der Prüfung ortsveränderliche Geräte und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel.
- EffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten)
Personen aus Berufen nicht elektrotechnischer Natur können dazu befähigt werden, gewisse elektrotechnische Aufgaben in eigener Fachverantwortung auszuführen, falls sie sich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert haben. Die Qualifizierung wird durch eine Fachausbildung in Praxis und Theorie in den Aufgaben erworben, die für die Tätigkeit infrage kommen. Eine derartige Ausbildung muss mindestens achtzig Stunden zählen. Anschließend muss die Eignung durch eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Elektrische Geräte – Was sind die Aufgaben einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Eine EffT darf ausschließlich sich wiederholende und gleichartige Arbeiten übernehmen – dazu gehören nur die Arbeiten, in denen sie geschult wurde.
Die Arbeiten, die eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erledigt, müssen vom Unternehmer gemäß der Durchführungsanweisung nach Paragraf 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden.
Es ist ausgeschlossen, dass eine EffT die Führungs- und Fachverantwortung gegenüber einer elektrotechnisch unterwiesenen Person wahrnehmen kann.
Qualifikationsanforderungen gemäß DGUV V3: Was sind die Anforderungen an den Prüfer
Detailliert beschriebene Qualifikationsanforderungen an die prüfende Person von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sind für Arbeitgeber und Unternehmer in den folgenden Rechtsvorschriften zu finden:
- DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4
- TRBS 1201 und TRBS 1203
- DIN VDE 1000-10 (Anforderungen an Personen, die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind)
- BetrSichV.
Alle für die Praxis relevanten Informationen in Bezug auf das Thema Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester elektrischer Anlagen haben Experten in den Werken „Handbuch: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte“ und „Handbuch: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ übersichtlich zusammengefasst. Auf diese Weise kann der Unternehmer bzw. Arbeitgeber auch vor Ort gezielt und schnell zum Thema DGUV V3 Prüfung nachschlagen.
Elektrische Geräte – Fazit
In TRBS 1203 werden alle Anforderungen an befähigte Personen durch die Bereiche Berufsausbildung, zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie Berufserfahrung beschrieben. Damit die Fachkraft nach DGUV V3 als befähigte Person für die Elektroprüfung gelten kann, muss sie eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen haben. Alternativ kann ebenfalls eine vergleichbare elektrotechnische Qualifikation vorgelegt werden. Selbstverständlich ist auch ein abgeschlossenes technisches Studium gültig. Die zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft muss praktische Erfahrung mit den notwendigen Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum gesammelt haben. Es muss also sichergestellt werden, dass sie die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig ausführen kann. Der befähigte Prüfer erkennt typische Schäden und Fehler und Gefährdungen, die sich dadurch ergeben. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört die Ausführung von mehreren Elektroprüfungen innerhalb von einem Jahr. Des Weiteren ist eine regelmäßige Weiterbildung und Schulung notwendig. Dies kann ebenfalls durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Fachgebiet realisiert werden. Selbst bei einer Person, die ihre Berufsausbildung erst vor Kurzem abgeschlossen hat, kann man davon ausgehen, dass die notwendigen Kenntnisse in der Berufsausbildung vermittelt wurden. Gegebenenfalls sind Weiterbildungen zu spezifischen Prüf- oder Arbeitsmitteln notwendig.
Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob die Elektrofachkraft, die er mit der Elektroprüfung betraut, alle Voraussetzungen der TRBS 1201 und 1203 erfüllt.