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Wie oft UVV Prüfung?

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Wie oft muss die UVV Prüfung durchgeführt werden?

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln in Deutschland den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen und Geräten. Jedes Unternehmen, jede Einrichtung und jede Institution – ob gewerblich oder kommunal – ist dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Prüfungen zur dauerhaften Gewährleistung der Arbeitssicherheit durchzuführen. Die sogenannte UVV Prüfung wird bei großen Unternehmen zumeist durch einen internen Verantwortlichen durchgeführt. Kleine und mittlere Firmen besitzen oft nicht die erforderlichen personellen Ressourcen für die interne Durchführung von UVV Prüfungen. Deshalb kommen bei Handwerksbetrieb sowie KMU oft externe Dienstleister zum Einsatz. Der externe Dienstleister stellt sicher, dass von den eingesetzten Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern sowie Besuchern ausgehen. Doch wie oft findet die Prüfung statt? Im folgenden Blogtext erhalten Sie die Antwort auf diese und viele weitere Fragen.

Was ist der Zweck der UVV Prüfung?

Jede technische Anlage, jede Maschine und jedes Gerät verliert im Lauf der Zeit an Leistungsfähigkeit. Im schlimmsten Fall ist die Funktionstüchtigkeit nach einigen Jahren Dauerbetrieb nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr vorhanden. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Neben Korrosion kann auch Verschleiß infolge von Dauerbeanspruchung dazu führen, dass eine Maschine, eine Anlage oder ein Gerät nicht mehr so funktioniert, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Zu den möglichen Folgen des Verlusts der Funktionsfähigkeit zählen einerseits Produktionsausfälle, andererseits aber auch ein Mangel an Betriebssicherheit. Nicht gewartete, defekte oder nur noch eingeschränkt funktionsfähige Maschinen stellen zudem eine gesundheitliche Gefährdung für die Mitarbeiter dar. Deshalb müssen alle Maschinen und Geräte in regelmäßigen Abständen im Rahmen der UVV Prüfung auf Ihre Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit überprüft werden. Vor der Prüfung muss durch das verantwortliche Unternehmen zudem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung dient nicht zuletzt der Festlegung der Prüffristen. Anschließend wird die Prüfung durch eine interne oder externe Fachkraft oder befähigte Person durchgeführt.

Wer darf UVV Prüfungen durchführen?

Grundsätzlich gilt: UVV Prüfungen dürfen nur durch sachkundige oder befähigte Personen durchgeführt werden. Doch wer genau ist eine sachkundige oder befähigte Person? Darunter versteht man jemanden, der durch seine fachliche und produktspezifische Expertise in der Lage ist, die Prüfung ordnungsgemäß und rechtssicher durchzuführen. Im Idealfall besitzt die befähigte oder sachkundige Person eine einschlägige Berufsausbildung sowie langjährige Berufserfahrung auf dem Prüfgebiet – etwa auf dem Gebiet Elektrotechnik oder Mechatronik. Die Person muss über weitreichende Kenntnisse der geltenden Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften verfügen. Des Weiteren muss die sachkundige oder befähigte Person unbedingt alle relevanten VDE Vorschriften und technischen Regelungen der EU Staaten kennen. Auch mit der Technik und den Normen der zu prüfenden Anlagen und Maschinen sollte die Prüfperson vertraut sein. UVV Prüfungen können außerdem von Personen durchgeführt werden, die laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu in der Lage sind. Dazu zählen insbesondere Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit das Know-how für die Durchführung einer korrekten Überprüfung mitbringen. Wichtig: Personen, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen die Prüfung nicht durchführen. Falls doch, würde die Prüfung im Schadensfall nicht anerkannt werden. Die Folge wären hohe Schadensersatzzahlungen durch den Arbeitgeber, der als Verantwortlicher eine nicht befähigte und nicht sachkundige Person mit der Überprüfung betraut hat.

UVV Prüfung

Was wird bei einer Prüfung nach UVV überprüft?

Bei der Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen werden die ins Auge gefasst geprüft, die aufgrund von äußeren Einflüssen (etwa Witterung) oder aufgrund von Verschleiß überprüfungsbedürftig sind. Dazu zählen im Prinzip alle Geräte, Maschinen und Anlagen, die im Betriebsalltag genutzt werden – etwa Bohrmaschinen, Schaltschräke, Arbeitsplätze, Fahrzeuge, Computer und Treppen. Die Prüfperson überprüft im Rahmen der Prüfung unter anderem, ob sicherheitsrelevante Bauteile von Anlagen verschlissen sind und erneuert werden müssen. Außerdem wird geprüft, ob Sicherheitseinrichtungen wie Notschalter, Lichtschranken, Warnvorrichtungen und Verriegelungen intakt sind. Des Weiteren werden alle verschleißanfälligen Komponenten eingehend untersucht und geprüft. Nicht zuletzt prüft die Prüfperson außerdem, ob Arbeitsmittel wie Kräne, Stapler und Lastenaufzüge für den jeweiligen Einsatz vor Ort im Betrieb geeignet sind. In der Betriebssicherheitsverordnung wird der Inhalt der Prüfung detailliert festgehalten. Als Arbeitgeber sollte man deshalb unbedingt mit der BetrSichV und Geräteprüfung vertraut sein.

Wie oft finden die Prüfungen statt?

Bis vor einigen Jahren musste die UVV Prüfung zwingend ein Mal pro Jahr stattfinden. Mittlerweile lässt man dem Arbeitgeber – der für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich ist – mehr Spielraum bei der Festlegung der Fristen. Vor der Festlegung der Fristen muss immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, in welcher das Prüfintervall fest definiert ist. Das Prüfintervall kann nur dann verlängert werden, wenn der Arbeitgeber den Nachweis erbracht hat, dass das bisherige Intervall zu kurz ist. Sprich: Es darf unter dem Sicherheitsaspekt nichts gegen eine Verlängerung sprechen. Davon abgesehen lassen die meisten Arbeitgeber ihre Geräte, Maschinen und Anlagen auch heute noch einmal jährlich überprüfen. Auf diese Weise vermeiden sie im Schadensfall etwaige Probleme. Das jährliche Prüfintervall ist also aus mehreren Gründen eine sinnvolle Regelung: Einerseits wird dadurch die Sicherheit der Mitarbeiter ausreichend gewährleistet, andererseits vermeidet der Arbeitgeber Schadensersatzforderungen und Probleme mit der Versicherung im Schadensfall.

Gibt es Ausnahmeregeln?

Es gibt einige Ausnahmen, die vor allem ausländische Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer betreffen. Da die UVV Prüfungen zum staatlich anerkannten Satzungsrecht der deutschen Berufsgenossenschaften zählen, fallen ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer nicht darunter. Ansonsten gilt: Die Prüfung ist für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der Berufsgenossenschaften verbindlich. Ausnahmen werden im Übrigen nur durch die Berufsgenossenschaften selbst genehmigt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Berufsgenossenschaften stehen jedem Arbeitgeber beim Thema Prüfung beratend zur Seite. Für manche Anlagen, die besonders überwachungsbedürftig sind, legt die Berufsgenossenschaft außerdem Höchstfristen für das Prüfintervall fest. Bei Nichteinhaltung drohen dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber der Anlage finanzielle und juristische Konsequenzen.

Was steht im Prüfprotokoll?

Der Prüfer ist dazu verpflichtet, bei der UVV Prüfung ein Prüfprotokoll zu erstellen. Dieses Prüfprotokoll hat den Zweck, den Inhalt der Prüfung und die Ergebnisse der Prüfung auch im Nachhinein nachvollziehbar zu machen. Das Protokoll der Prüfung enthält deshalb alle relevanten Daten zur Prüfung. Dazu zählen das Datum der Prüfung, der Name der Prüfperson, das Prüfobjekt, Testergebnisse, Messergebnisse, festgestellte Mängel sowie eine Beurteilung des Objekts unter dem Sicherheitsaspekt. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich durch den Betreiber zu beheben. Nach der Durchführung der Prüfung erhält der Betreiber für jede Anlage und jedes Gerät eine Prüfplakette, auf welcher der nächste Prüftermin festgehalten ist. Außerdem erhält er eine Kopie des Prüfungsnachweises. Diese muss direkt an der Maschine oder dem Betriebsmittel angebracht werden. Wichtiger Hinweis: Anlagen, die über keine Prüfplakette und keinen Prüfungsnachweis verfügen, dürfen nicht weiter benutzt werden.

UVV Prüfung Prufbericht

Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – Sicherheit für Mitarbeiter am Arbeitsplatz

Der Inhalt der UVV Prüfung wird zum Teil in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, die Sicherheit von elektrischen Geräten und Maschinen in Betrieben und Unternehmen sicherzustellen. Von elektrischen Geräten wie etwa Bohrmaschinen oder Kühlschränken geht bei unsachgemäßer Verwendung eine hohe Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter und Besucher aus. Deshalb muss jeder Arbeitgeber seine elektrischen Arbeitsmittel und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüfen lassen. Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift gelten je nach Gerätetyp unterschiedliche Fristen. So müssen stark beanspruchte Geräte alle sechs Monate, weniger beanspruchte und potenziell ungefährlichere Geräte nur alle 24 Monate geprüft werden. Bei der Prüfung untersucht der Prüftechniker den Zustand der Verschleißteile und der sicherheitsrelevanten Bauteile. Auch die Eignung des Geräts wird überprüft. Der genaue Ablauf der Prüfung ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Üblicherweise besteht die Prüfung aus drei Schritten: Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Durchführung von Messungen.

DGUV V3 – rechtssichere Dokumentation schützt den Arbeitgeber

Die Prüfung gemäß DGUV V3 bringt für den Arbeitgeber zwei zentrale Vorteile mit sich. So vermeidet er durch die regelmäßige Überprüfung seiner Maschinen und Geräte im Idealfall Produktionsausfälle durch defekte Betriebsmittel und Arbeitsmittel. Schäden und Mängel werden bei der Prüfung frühzeitig entdeckt – bevor es zu einem Maschinenausfall kommt. Außerdem erhält der Arbeitgeber nach der Prüfung ein rechtssicheres Dokument, welches ihn im Schadensfall vor hohen Schadensersatzforderungen schützt. Das Prüfprotokoll belegt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten jederzeit nachgekommen ist. Der eingetretene Schaden ist dann nicht auf ein Versäumnis vonseiten des Arbeitgebers zurückzuführen.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – was wird dabei geprüft?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein zentraler Bestandteil der UVV Prüfung. Dabei werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit geprüft. Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden alle Betriebsmittel bezeichnet, die während der Arbeit problemlos von einer Person bewegt und transportiert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Akkuschrauber, Kabel, Kaffeemaschinen und Geräteanschlussleitungen. Bei der Prüfung werden die Geräte zunächst einer Sichtprüfung unterzogen. Anschließend folgt die Durchführung von Messungen sowie die Funktionsüberprüfung. Die Elektroprüfung kann intern oder extern durch eine Elektrofachkraft mit entsprechenden Kenntnissen durchgeführt werden.

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