Die Unfallverhütungsvorschriften – An jedem Arbeitsplatz ist ein gewisses Risiko bezüglich gesundheitlicher Gefahren gegeben. Oftmals entstehen Unfälle aufgrund von einem menschlichen Fehlverhalten. Um diese Unfälle zu minimieren und das menschliche Fehlverhalten zu reduzieren gibt es nur eine wirksame Maßnahme: Unterweisungen, die zielorientiert sind und regelmäßig durchgeführt werden.
Unfallverhütungsvorschriften gibt es in Hülle und Fülle. Doch was nützen die UVV, wenn sie den Mitarbeitern nicht in regelmäßigen Abständen nahegebracht werden. Es ist wichtig, dass jeder Mitarbeiter regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geschult und unterwiesen wird. Nur so ist es möglich, Unfälle zu reduzieren und sie sogar zu vermeiden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitsunterweisung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften?
Die DGUV V3 regeln rechtsverbindlich, wie die Unterweisungspflicht für Unternehmen Bereich der UVV auszusehen haben. Unterteilt wird dabei in das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift, in die Betriebssicherheitsverordnung und in die Gefahrstoffverordnung.
Zu diesen vier Bereichen lassen sich noch weitere Vorschriften rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz hinzufügen. Je nach Branche und je nach Unternehmen können die Vorschriften rund und die Unterweisung somit unterschiedlich ausfallen. Das Einholen passender Informationen im Vorfeld ist aus diesem Grund immer notwendig. Gleiches gilt auch für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Wir möchten uns hier ausschließlich auf die Unfallverhütungsvorschriften konzentrieren. Sie sind ein Bestandteil der Sicherheitsunterweisungen und haben als Grundsatz immer die Prävention. Unfälle sollen vermieden werden. Es soll also dafür gesorgt werden, dass gar nicht erst Unfälle entstehen. Passiert dann doch ein Unfall, ist wichtig, dass Ersthelfer vorhanden sind und dass ein exakter Ablauf im Rahmen der Versorgung und der Betreuung der betroffenen Mitarbeiter stattfindet.
Wer führt die Unterweisung im Rahmen der UVV durch?
Es gibt in den DGUV V3 Vorschriften eine genaue Festlegung, wer für die Unterweisung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich ist. Es steht dort niedergeschrieben, dass der Unternehmer oder der Geschäftsführer grundsätzlich die Pflicht hat, die Unfallverhütungsvorschriften im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung mit seinen Mitarbeitern zu besprechen. Es ist möglich, diese Pflicht auf die direkten Vorgesetzten der jeweiligen Mitarbeiter zu übertragen. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn es sich um ein größeres Unternehmen handelt und die Unterweisungen innerhalb der jeweiligen Abteilungen stattfinden. Dafür ist wichtig, das eine schriftliche Pflichtübertragung vorliegt. Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer oder der Unternehmer seinen Abteilungsleitern diese Aufgabe mündlich überträgt. Es muss dokumentiert sein, wer für die Unterweisungen im Rahmen der UVV verantwortlich zeichnet.
Bevor die Unterweisungen im Rahmen der UVV stattfinden, es ist immer möglich, fachlichen Rat einzuholen. Es gibt ausreichend Experten für Unfallverhütungsvorschriften, die gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei den Berufsgenossenschaften, den Versicherungsgesellschaften, bei den Krankenkassen, den Verbraucherzentralen und an vielen anderen Stellen. Seminare können dort ebenso besucht werden wie das Anfordern von Unterlagen möglich ist. Ferner es ist möglich, dass ein Experte für Unfallverhütungsvorschriften ins Unternehmen kommt und all jene schult und unterweist, die dann im Anschluss die Unterweisung bei den einzelnen Mitarbeitern vornehmen.
Im Gegenzug ist es nicht empfehlenswert, wenn der externe Experte die Unterweisungen bei den Mitarbeitern vornimmt. Es ist immer sinnvoll, wenn der Vorgesetzte diese Unterweisung im Rahmen der UVV bei den Mitarbeitern macht. So wird ein Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten aufgebaut und der Vorgesetzte lernt alle Gefahrenpotenziale kennen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Das hilft, die einzelnen Bereiche des Unternehmens besser einzuschätzen und auch dafür zu sorgen, dass nicht nur die UVV regelmäßig aufgefrischt werden, sondern das zum Beispiel auch alle arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen stattfinden und dass die Elektroprüfung der technischen Geräte in regelmäßigen Abständen erfolgt.
Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?
Bei den UVV Unterweisungen geht es darum, die Mitarbeiter so zu informieren, dass Unfälle verhindert werden können. Es gelingt nicht immer, dass jeder Unfall verhindert werden kann. Aber durch die Unterweisung ist es möglich, spezielle Punkte anzusprechen, die als Gefahrenschwerpunkte im Unternehmen zu finden sind und die durch besondere Schulungen und Unterweisungen relativiert werden können.
Berücksichtigt werden muss, dass nicht nur die eigenen Beschäftigten sich regelmäßig einer Unterweisung unterziehen müssen, sondern auch alle Beschäftigten, die von Fremdfirmen im Unternehmen tätig sind. Auch dann, wenn sie nur stundenweise kommen oder keine feste Arbeitszeiten im Unternehmen haben.
Eine Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Zudem muss sie bei jeder Einstellung eines neuen Mitarbeiters für diesen Mitarbeiter stattfinden. Wird der Arbeitsplatz gewechselt innerhalb des Unternehmens, muss ebenfalls wieder eine Unterweisung im Rahmen der UVV für den betreffenden Mitarbeiter vorgenommen werden. Auch dann, wenn eine neue Tätigkeit im Unternehmen aufgenommen wird. Sollte ein Unfall stattgefunden haben, muss ebenfalls für alle Mitarbeiter wieder eine Unterweisung stattfinden. Auch wenn das Intervall von einem Jahr noch nicht verstrichen ist. Sollte zudem eine unsichere Situation im Unternehmen erkannt werden, muss ebenfalls auf diese hingewiesen und unterwiesen werden.
Vor allen Dingen der letzte Punkt ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Gefahrenschwerpunkte müssen erkannt werden, um diese zu eliminieren und die Mitarbeiter entsprechend darauf hinzuweisen. Kennt jeder Mitarbeiter den Gefahrenschwerpunkt, kann er sein Verhalten entsprechend ausrichten und darauf reagieren. Die Mitarbeiter verhalten sich sicherheitsgerecht und situationsbedingt und es besteht eine geringere Gefahr, dass Unfälle passieren, als ohne diese zusätzliche Unterweisung.
Unser Hinweis: Unterweisungen im Rahmen der UVV sollten immer als ständiger Prozess angesehen werden, der den beruflichen Alltag begleitet. Die Unterweisung sollte daher nicht nur im gewünschten oder im vorgeschriebenen Turnus stattfinden, sondern immer dann zusätzlich, wenn es für richtig erachtet wird. Mitunter reicht es bei den zwischenzeitlichen Unterweisungen, wenn hier und dort ein Hinweis gegeben wird. Immer dann, wenn jemanden auffällt, dass ein Arbeitsablauf vielleicht nicht mehr ganz so optimal ist und das Unfälle drohen. Mit einem kleinen Hinweis ist meist mehr erreicht, als auf die große Unterweisung zu warten, die im Rahmen der UVV Pflicht ist und in den DGUV Vorschrift 3 Unterlagen niedergeschrieben ist.
Auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt regelmäßig, so dass hier immer in Kombination mit einer Unterweisung zu den UVV agiert werden kann. Eine gute Mischung ist in diesem Falle sinnvoll.
Wie läuft die Unterweisung ab?
Die Unfallverhütungsvorschriften – Jeder Unterweisende kann selbst festlegen, in welchem Umfang er die Unterweisung stattfinden lassen möchte und welche Inhalte er einbaut. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter an der Unterweisung teilnehmen und dass die Inhalte so ausgerichtet sind, dass sie zielführend sind und zum Unternehmen passen. Es empfiehlt sich immer, dass ein Dialog zwischen dem Unterweisenden und den Mitarbeitern stattfindet. In einem Dialog tauscht man sich aus. Nicht nur Erfahrungen im Allgemeinen, sondern auch immer zu den Themen Unfallschutz, Unfallverhütung und Gefahrensituationen im Unternehmen. Wird nur ein Monolog herunter gerattert, ist das für die Mitarbeiter schnell ermüdend und die Konzentration lässt nach. Baut man die Mitarbeiter in das Gespräch ein, findet ein reger Austausch statt, von dem alle profitieren. Nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch der Vorgesetzte, der die Unterweisung durchführt.
Welche Inhalte müssen bei der Unterweisung berücksichtigt werden?
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben genau vor, welchen Inhalt die Unterweisung haben muss. Es gibt einige Bereiche, die wir hier beispielhaft nennen möchten. Dazu gehören:
- die Arbeit an Maschinen
- der Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen
- das Heben und Tragen von Gegenständen
- Transportarbeiten unterschiedlichster Art
- der Umgang mit elektrischen Geräten
Je nach Unternehmen und Branche können zusätzliche Inhalte für die Unterweisung hinzukommen. Ziel muss es immer sein, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Gefährdungen lassen sich in allen Bereichen des Arbeitsalltags finden. Nicht nur dann, wenn in einer Werkhalle gearbeitet wird. Auch im Büro es gibt es viele sicherheitsrelevante Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter geschult werden und dass neben den spezifischen Themen auch allgemeine Themen aufgegriffen werden.
Zu diesen allgemeinen Themen gehören unter anderem:
- Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
- Das Tragen von Schutzausrüstung
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Verkehrssicherheit
- Das richtige Verhalten bei Unfällen und im Gefahrenfall
Die Dokumentation der Unterweisung über die UVV
Jede einzelne Unterweisung muss ordentlich dokumentiert werden, damit ein Nachweis besteht, falls es zu einer Kontrolle kommt. In dieser Dokumentation müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Aufgaben des Unterweisenden
- Unterschrift des Unterweisenden
- Thema der Unterweisung
- Datum und Uhrzeit der Unterweisung
Die Dokumentation hat eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren.
Unser Fazit
Ohne umfassende Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften kann kein sicherer betrieblicher Alltag garantiert werden. Der Unternehmer oder Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Die Aufgabe der Unterweisung kann auch an andere Vorgesetzte der Mitarbeiter weitergereicht werden.