Die DGUV V3 Prüffristen sind für jedes Unternehmen wichtig. Die Frage, in welchem Umfang die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach den BGV A3 Prüffristen zu erfolgen hat, lässt sich in der DGUV Vorschrift 3 genau ablesen. Die entscheidende Maßnahme ist dabei die regelmäßige DGUV Prüfung. Denn nur dann ist die Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet.
Der Gesetzgeber stellt dafür verschiedene Anforderungen an die jeweiligen Unternehmen, die im Rahmen der Arbeitssicherheit zu gewährleisten sind. Es reicht also nicht aus, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 vorzunehmen. Sollten Schäden festgestellt werden, die zu Einschränkungen führen, ist es wichtig, dass diese Schäden auch fristgerecht und in vollem Umfang beseitigt werden.
Was steht im Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz und die damit einhergehenden DGUV V3 Regelungen legen genau fest, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um Schaden von seinen Mitarbeitern sowie Dritten abzuwehren. Hier geht es nicht darum, im Schadensfall schnell reagieren zu können. Es geht vielmehr darum, präventiv zu arbeiten und dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu einem Schaden kommen kann.
Das klingt zuerst immer einmal gut und es ist ein Ziel, dass viele Unternehmen anstreben. Schaden zu verhindern bedeutet aber, dass die Fristen, die der in der in der DGUV Vorschrift 3 niedergeschrieben sind, auch wirklich eingehalten werden. Und dafür ist auch wichtig, dass die Fristen bekannt sind.
Nicht jedes Arbeitsmittel und jedes Betriebsmittel hat die gleiche Frist, wenn es um die BGV A3 Prüffristen geht. Es gibt unterschiedlichste Fristen, die eingehalten werden müssen. Und diese müssen bekannt sein. Da für ein Unternehmen unterschiedliche Fristen nach DGUV V3 gelten können, lohnt es, einen Prüfer zu beauftragen, der im Vorfeld zuerst einmal alle Fristen für die jeweiligen Betriebsmittel und Arbeitsmittel benennt. Dann können die jeweiligen Prüftermine direkt eingeplant werden und im regelmäßigen Turnus stattfinden. Das ist wichtig, um nicht nur Leib und Leben der Mitarbeiter und Dritter zu schützen, sondern auch dafür zu sorgen, dass aufgrund von Versäumnissen keine Strafe zu befürchten sind. besonders die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel steht hier im Fokus des Interesses.
DGUV Prüfung – Wo lassen sich die Prüftermine in Erfahrung bringen?
Es gibt unterschiedliche Optionen, die Prüftermine im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 in Erfahrung zu bringen. Zum einen können dafür die Berufsgenossenschaften um Hilfe gebeten werden. Sie geben Auskunft darüber, welche allgemeinen Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie aller Arbeitsgeräte und Betriebsmittel, die nicht ortsveränderlich sind, eingehalten werden müssen.
Ferner ist es möglich, über die Versicherungsgesellschaften diesbezüglich akkurate und vor allen Dingen aktuelle Informationen zu beziehen. Auch die IHK oder die Verbraucherzentralen helfen mit Informationen gerne aus. Die meisten Unternehmen wenden sich jedoch direkt an einen Prüfbeauftragten. Dieser wird regelmäßig geschult und benötigt eine Lizenz, um die Prüfungen durchführen zu dürfen. Er weiß daher nicht nur, welche Arbeitsmittel und Betriebsmittel geprüft werden müssen. Er weiß auch, in welcher Taktung dies zu geschehen hat.
In der Regel wird eine DGUV Prüfung angestrebt, die einmal pro Jahr stattfindet. Allerdings gilt das nicht für alle technischen Geräte, Arbeitsmaterialien und Betriebsmittel. Einige Dinge müssen mit einer engeren Taktung geprüft werden – bei anderen Betriebsmittel darf mehr Zeit verstreichen, bis der nächste Prüftermin angesetzt werden muss.
Unser Hinweis: Sollten sich bei einer routinemäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 Mängel zeigen, dann kann die Taktung der Überprüfung auch verkürzt werden. Um das zu verhindern, darf die Fehlerquote bei der Überprüfung nicht über 2 % liegen. Kommt es zu einer Verkürzung der Taktung, wird diese erst dann wieder aufgehoben, wenn die Fehlerquote unter 2 % sinkt. Der Prüfer informiert im Rahmen der BGV A3 Prüffristen das Unternehmen ausführlich.
Was tun, damit die Prüftermine immer eingehalten werden können?
Im Alltag ist es nicht immer einfach, alle Termine und Regularien im Auge zu behalten. Das ist auch bei Unternehmen der Fall. Viele verschiedene Aspekte müssen hier tagtäglich berücksichtigt werden, sodass der eine oder andere Termin auch einmal vergessen werden kann. Handelt es sich um einen Termin im Rahmen der DGUV Vorschrift 3, kann dies jedoch weitreichende Folgen haben. Die Frage ist daher, wie die Prüftermine exakt eingehalten werden können.
Im ersten Schritt empfiehlt es sich dafür, den Prüfer nicht permanent zu wechseln. Hat man als Unternehmen einen Prüfer gefunden, der die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 vornimmt, sollte dieser Prüfer auch dauerhaft genutzt werden. Denn die Folgetermine werden dann direkt nach dem aktuellen Prüftermin vergeben, sodass nicht jedes Mal neu überlegt werden muss, wie der neue Termin gelegt werden kann. Dieser Automatismus sorgt somit dafür, dass kein Termin vergessen werden kann.
Ferner wird auf jedes geprüfte Arbeitsgerät und Betriebsmittel eine Prüfplakette geklebt. Diese Prüfplakette zeigt nicht nur an, dass eine DGUV Prüfung nach den gesetzlichen Regeln stattgefunden hat. Sie zeigt auch an, dass das entsprechende Gerät technisch einwandfrei ist und wann der nächste Prüftermin nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) in Anspruch genommen werden muss. Auch hier ein Hinweis darauf, den Termin nicht zu vergessen und ihn in den alltäglichen Ablauf im Unternehmen richtig einzuplanen.
DGUV Prüfung – Empfehlungen zu den Prüfterminen und Prüffristen
Es gibt allgemeine DGUV V3 Prüffristen und Prüfumfänge, die für die gängigsten Betriebsmittel und technischen Arbeitsgeräte gelten. Diese Empfehlungen sorgen dafür, dass eine Betriebssicherheit gegeben ist, die für alle Mitarbeiter aber auch für Dritte gilt. Die Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist dabei besonders interessant. Es gibt viele Betriebsmittel, bei denen eine jährliche Überprüfung angestrebt wird. Andere Betriebsmittel, wie beispielsweise Kaffeemaschinen oder auch Monitore sollten hingegen alle zwei Jahre überprüft werden. Handelt es sich um Betriebsmittel, die in Produktionsbereichen oder in Werkstätten zum Einsatz kommen, ist eine deutlich engere Taktung der Prüftermine vorgesehen. Elektrische Werkzeuge müssen mindestens einmal pro Jahr geprüft werden. Werkzeuge und Maschinen, die einer starken Benutzung unterliegen, haben teilweise eine Überprüfung aller paar Monate. Denn hier ist eine höhere Beanspruchung und damit auch eine größere Gefahr gegeben.
Elektrische Anlagen, wie es beispielsweise bei Leuchten, Unterverteilungen oder Steckdosen der Fall ist, müssen ebenfalls regelmäßig überprüft werden. In vielen Fällen wird hier eine Frist von mindestens vier Jahren angesetzt. Das gilt aber nur so lange, wie es sich bei diesen elektrischen Anlagen um Anlagen handelt, die sich nicht in einem sogenannten sensiblen Umfeld befinden. Als sensibles Umfeld werden unter anderem nasse und feuchte Räume gezeichnet. Es muss sich also um eine Steckdose handeln, die in einem regulären Trockenraum zu finden ist, die keiner besonderen Belastung ausgesetzt ist und die somit auch keine Gefahr darstellt. Welche Prüffristen dann im Einzelfall gelten, wird im Vorfeld durch die Gefahrenbeurteilung festgelegt.
Was ist die Gefahrenbeurteilung und wie wirkt sie sich auf die DGUV Vorschrift 3 aus?
Die Gefahrenbeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um eine Arbeitssicherheit zu garantieren. Die Beurteilung legt zum Beispiel fest, welche Prüffristen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind. Die Prüffristen beziehen sich auf elektrische Anlagen, Geräte und Maschinen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, eine solche Gefahrenbeurteilung für ihr Unternehmen festzulegen und zu erarbeiten. Diese Beurteilung muss den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sein. Sie muss regelmäßig überprüft und zertifiziert werden. Das geht unter anderem mit einem sogenannten E-CHECK. Nur dann ist das Unternehmen auf der sicheren Seite und würde im Falle eines Falles auch eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen können.
Wird die Gefahrenbeurteilung nicht eingehalten, werden die Prüffristen nicht eingehalten und zeigen sich Mängel an den technischen Geräten, kann es im Falle von einem Unfall dazu kommen, dass weder die Versicherung noch die Berufsgenossenschaft zahlt. Es wird sogar dazu kommen, dass das Unternehmen beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer mit einer Anzeige rechnen und die Kosten, die im Rahmen des Unfalls entstanden sind, selbst tragen muss. Und das soll vermieden werden.
DGUV Prüfung – Welche Einteilung gibt es bei den Prüffristen?
Eine genaue Festlegung der Prüffristen kann nur über einen Prüfer erfolgen. Trotz allem gibt es einige Richtwerte, die der Orientierung dienen können. So wird bei der Prüffrist zuerst einmal zwischen Geräten, Anlagen und Maschinen unterschieden. Zusätzlich wird unterschieden, in welchem Bereich das Unternehmen tätig ist. Baustellen haben beispielsweise viel kürzere Prüffristen als Büros oder der Einzelhandel. Auch Hotels haben deutlich großzügigere Fristen als die Industrie und gewerbliche Küchen oder öffentliche Einrichtungen. Selbst Schulen haben kurze Zeitintervalle bei den Prüffristen, während Krankenhäuser und Pflegeheime eine großzügigere Bemessung bei dem Prüffristen haben.
Unser Hinweis: Kontaktieren Sie einen Experten für die Überprüfung ihrer Geräte und lassen Sie sich von ihm umfassend beraten. Orientieren Sie sich nicht an den allgemeinen Hinweisen zu den Prüffristen, sondern lassen Sie für jedes einzelne Gerät eine individuelle Prüffrist berechnen. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite und nur dann sind Sie auch optimal abgesichert.