Definition: Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Um am Arbeitsplatz die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten zu gewährleisten, haben die deutschen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) die Unfallverhütungsvorschriften erlassen.
Die UVV stellen für jedes Unternehmen und alle Versicherten Regelungen dar, die auf der Rechtsnorm des § 15 SGB VII basieren. Sie bestimmen, welche Maßnahmen von Unternehmensseite ergriffen werden müssen, damit Arbeitsunfälle vermieden und Berufskrankheiten verhindert werden. Durch die UVV wird einem Betriebsinhaber die Verantwortung übertragen, in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Ein Sicherheitsbeauftragter trägt dafür Sorge, dass die Vorschriften zur Unfallverhütung eingehalten werden. Eine befähigte Person wird im Rahmen einer UVV-Prüfung damit beauftragt, die Sicherheitsstandards der Unternehmen von externer Seite zu kontrollieren.
Die UVV wurden verbindlich erlassen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit einer Geldbuße geahndet, die im Höchstfall bis zu 10.000 Euro betragen kann.
Der Dachverband der Unfallversicherungsträger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschriften werden deshalb auch als DGUV-Vorschriften bezeichnet. Insgesamt wurden 84 DGUV-Vorschriften erlassen. Dieser Beitrag listet die wichtigsten Vorschriften zur Unfallverhütung auf.
Die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften
DGUV 1
Diese Vorschriften behandeln die allgemeinen Regelungen zur Unfallverhütung. Die hier enthaltenen Pflichten treffen den Unternehmer und seine Beschäftigten gleichermaßen.
Der Unternehmer muss sich davon überzeugen, dass die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes in seinem Betrieb eingehalten werden. Gefahrenpotenziale müssen von ihm erkannt und durch geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung eliminiert werden. Die Arbeitnehmer müssen durch fachliche Unterweisungen auf die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hingewiesen werden. Können die unfallverhütenden Maßnahmen nicht von dem Unternehmer selbst umgesetzt werden, sehen die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass der Betriebsinhaber ein externes Unternehmen mit der fachlichen Umsetzung beauftragt.
Nach dem Regelwerk der UVV darf ein Unternehmer seinen Mitarbeiter auch keine Aufträge erteilen, aus denen sich für sie ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ergibt. Die Kosten, die er für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer investiert, dürfen nicht – auch nicht anteilsmäßig – auf die Beschäftigten umgelegt werden. Der Aufwand kann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Auch die Arbeitnehmer selber sind dazu verpflichtet, die Vorschriften zur Unfallverhütung einzuhalten. Sie müssen ihrem Chef jede Unterstützung bieten, die dazu beiträgt, die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten. Erkennen sie in einer Situation eine bisher noch nicht identifizierte Gefahr, verpflichten die Unfallverhütungsvorschriften sie dazu, den Chef oder den Sicherheitsbeauftragten darüber zu informieren. Die Vorschriften der DGUV verbieten es ihnen zudem, sich durch den Genuss von Alkohol oder anderen Drogen am Arbeitsplatz in einen Zustand zu versetzen, der ihre Sicherheit gefährden könnte.
DGUV 2
Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich auf den Einsatz von Betriebsärzten und den Fachkräften, die für die Betriebssicherheit zuständig sind.
Die Unfallverhütungsvorschriften bestimmen, dass ein Unternehmen einen Betriebsarzt mit regelmäßigen Gesundheitsprüfungen beauftragt. Der Umfang der betriebsärztlichen Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Der Unternehmer muss sich von der arbeitsmedizinischen Fachkunde des Betriebsarztes überzeugen. Den Nachweis hat ein Arzt erbracht, wenn er als Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner auftritt.
Auch die sicherheitstechnische Fachkunde muss von dem Unternehmer überprüft werden. Ein Sicherheitsingenieur muss z.B. die Bezeichnung »Ingenieur« führen oder einen Bachelor-Titel für das Fach »Ingenieurwissenschaften« haben.
DGUV 3
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wurde eingeführt, um die in einem Betrieb eingesetzten elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen einer eingehenden UVV-Prüfung zu unterziehen. Der Umfang dieser Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erstreckt sich auch auf nicht elektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe einer elektrischen Anlage durchgeführt werden.
Für die UVV-Prüfung ist nur geschultes Personal zugelassen. Diese kommen aus dem Kreis der Elektrofachleute. Eine elektrisch unterwiesene Person kann die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
Eine Prüfung nach der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sollte vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Instandsetzung der elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden. Darüber hinaus muss der Prüfer die Funktionsfähigkeit und die Sicherheitsaspekte in einem halbjährlichen Turnus überprüfen. Ermittelt sich bei seiner Elektroprüfung eine Fehlerquote, die unter 2 % liegt, kann er die Prüffrist im eigenen Ermessen verlängern.
Der Ablauf einer UVV-Prüfung ist identisch. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften werden alle Betriebsmittel einzeln geprüft. Nach Sichtung und Korrektur der Beschädigungen erfolgt eine Funktionsprüfung. Stellt der Prüfer fest, dass sich durch eine unsachgemäße Anwendung der Betriebsmittel ein Gefahrenpotenzial ergeben hat, informiert er die Mitarbeiter über die sachgemäße Anwendung.
DGUV 50
Die Vorschrift 50 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung betrifft die Chlorung von Wasser. Sie gilt für alle Anlagen und Verfahren, bei denen Chlor in Verbindung mit Wasser gebracht wird. Die Vorschriften zur Unfallverhütung sind in den Räumen zu befolgen, in denen Chloranlagen aufgestellt werden. Werden Stoffe für die Chlorung gelagert, finden die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Anwendung. Sie gelten dagegen nicht für ortsfeste Druckbehälter und Labore, die mit Chlor und Chlorverbindungen arbeiten.
Eine spezielle UVV-Prüfung sieht die Vorschrift 50 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nicht vor. Statt einer umfassenden UVV-Prüfung bestimmt das Regelwerk, dass nur unterwiesene Personen Zugang zu den Chlorungsanlagen haben dürfen. Für die Personen muss der Unternehmer eine spezielle Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Die Räume, in denen die Anlagen stehen, sind vor dem Zugriff unbefugter Personen zu sichern.
DGUV 70
Ein gewerbetreibender Unternehmer hat gemäß DGUV 70 die Pflicht, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge seines Fuhrparks durch einen sachkundigen Prüfer in einem turnusmäßigen Abstand überprüfen zu lassen. Im Fokus des Prüfers liegt die Betriebssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs.
Die UVV-Prüfung im Fahrzeugbereich setzt sich aus der Fahrzeugprüfung und der Fahrzeugkontrolle zusammen. Die Fahrzeugprüfung wird von einer sachkundigen Person vorgenommen. Sein Prüfverfahren enthält Prüfkriterien, anhand derer er die Betriebssicherheit der Fahrzeuge kontrollieren kann. Die Vorschriften zur Unfallverhütung bestimmen, dass die Betriebssicherheit in die Teilbereiche Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit unterteilt wird. Der Prüfbefund wird in einem Prüfbericht festgehalten. Diesen Prüfbericht muss der Unternehmer bei der nächsten Prüfung wieder vorlegen.
Zusätzlich zur Kontrolle des Fahrzeugs umfasst die UVV-Prüfung eine separate Fahrerunterweisung. Das Ziel dieser Maßnahme ist der sachgerechte Umgang des Fahrzeugführers mit dem Fahrzeug.
Unfallverhütung im Homeoffice
Für das Arbeiten im Homeoffice wurden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls unfallverhütende Vorschriften entwickelt. Anders als bei dem unternehmensinternen Arbeitsplatz ist hier nicht der Arbeitgeber für die Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich. Die Zuständigkeit liegt bei der Person, die im Homeoffice tätig ist.
Die Maßnahmen betreffen die Gestaltung des Raumes an sich und den Tätigkeitsort (Schreibtisch, Stuhl etc.) der Person, die hier arbeitet. So sollte z.B. ein Computerbildschirm so eingestellt sein, dass sich weder die Sonne noch andere Lichtquellen darin spiegeln. Der Abstand zwischen Bildschirm und Anwender sollte mindesten 50 bis 70 Zentimeter betragen.
Anders als in anderen Bereichen findet im Homeoffice keine externe Geräteprüfung über die Einhaltung der Vorschriften statt.
Zusammenfassung
Die Unfallverhütungsvorschriften wurden eingeführt, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz an allen Arbeitsplätzen in jedem Unternehmen zu gewährleisten.
Die UVV verpflichten Betriebsinhaber und Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz ihrer Arbeitskräfte gewährleisten. Bei einem Verstoß droht eine hohe Geldbuße.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat insgesamt 84 verbindliche Vorschriften erlassen.
Die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung trifft allgemeine Regelungen für Unternehmer und Arbeitnehmer. Hieraus geht hervor, dass ein Unternehmer die Verantwortung für die Einhaltung trifft. Seine Arbeitnehmer müssen ihn bei dieser Aufgabe unterstützen. Insbesondere dürfen sie ihre Gesundheit nicht gefährden, indem sie Alkohol oder andere bewusstseinsbeeinflussende Substanzen zu sich nehmen.
Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gilt für Betriebsärzte und die Fachkräfte, die zur Betriebssicherheit eingesetzt werden. Ein Unternehmer muss sich vor der Beauftragung davon überzeugen, dass der Betriebsarzt oder die Sicherheitsfachkraft geeignet ist, um die Aufgaben in dem erforderlichen Umfang wahrzunehmen.
Eine UVV-Prüfung sieht die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) vor. Nach den Bestimmungen des Unfallversicherungsträgers werden die Unfallverhütungsvorschriften durch eine regelmäßige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen beachtet.
Die Prüfung darf nur von einer fachlich versierten Person durchgeführt werden. Für den Abstand dieser Prüfung sieht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einen halbjährlichen Turnus vor, von dem der Prüfer abweichen kann, wenn er eine Fehlerquote feststellt, die unter 2 % liegt.
Die Vorschrift 50 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt, dass nur unterwiesene Personen Zugang zu Chlorungsanlagen haben dürfen. Dieser Personenkreis muss mit einer speziellen Schutzkleidung ausgestattet sein.
Die Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen unfallverhütende Regeln für einen betriebseigenen Fuhrpark auf. Die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge wird von einem sachkundigen Mitarbeiter kontrolliert. Neben der Verkehrssicherheit achtet der Prüfer auch darauf, dass die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit eingehalten werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat der Tatsache Rechnung getragen, dass immer mehr Menschen im Homeoffice arbeiten. Auch hier müssen die Unfallverhütungsvorschriften eingeführt und befolgt werden.
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist die Person, die hier arbeitet, selbst verantwortlich.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
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