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Wer darf Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen?

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Nur qualifizierte Elektriker können unabhängig an elektrischen Anlagen arbeiten, da nur sie die ihnen anvertrauten Arbeiten ausführen können.

Eine Elektrofachkraft kann:

  • beurteilen
  • mögliche Gefahrenquellen identifizieren und
  • erkennen, welche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden sollten.

Welche Art von Arbeit kann ein ausgebildeter Elektrotechniker in einem Unternehmen leisten?

Welche Art von Arbeit ein ausgebildeter Elektrotechniker ausführen kann, geht aus der Definition dieses Begriffs hervor, da er in VDE 1000-10 und in VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Systeme“ sowie in der Berufsverordnung erklärt ist. Aus der DGUV, Vorschrift 3 „Elektrische Systeme und Geräte“ geht Folgendes hervor:

„Eine Person, die eine Ausbildung in Elektrotechnik absolviert hat, wurde von einem Elektriker über die ihm übertragenen Aufgaben und des möglichen Gefahren unangemessenen Verhaltens und über die erforderlichen Schutzvorrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet.“

Anforderungen an das Testpersonal für die Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV V4

Für die sichere Durchführung der Prüfung der Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie für die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands der zu prüfenden Ausrüstung ist ein hohes Maß an Qualifikation des Personals erforderlich, das die Elektroprüfung durchführt. In vielen Fällen müssen neben der elektrischen Sicherheit auch andere Gefahren bei der Bewertung des Themas berücksichtigt werden. Das ordnungsgemäße Testen tragbarer elektrischer Geräte kann auch den Tester und / oder die Testumgebung gefährden. Der Prüfer muss dies erkennen, bei der Prüfung berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Aus diesem Grund können solche Tests nur von qualifizierten Fachleuten nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden.

Gemäß der Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV) und dem BGB ist der Arbeitgeber für die Auswahl der Personen verantwortlich, die mit regelmäßigen Inspektionen gemäß DGUV V3 beauftragt sind, um den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel aufrechtzuerhalten. Denn Arbeitssicherheit ist eine Kerngeschäftspflicht.

Anlagen prüfung

Qualifikation einer qualifizierten Person für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Zu den erforderlichen Qualifikationen einer qualifizierten Person gehören daher Berufsausbildung, Berufserfahrung und betriebliche Tätigkeit. Aus diesen Anforderungen geht hervor, dass die Bewertung der Sicherheit elektrischer Geräte immer auf den Qualifikationen eines Elektrikers basiert, die rechtzeitig auf dem betreffenden Tätigkeitsbereich umgesetzt wird und der die geltenden Normen, Verordnungen und Gesetze kennt.

Erklärungen zur DGUV V4 und 3

Vorschrift 3 des DGUV-Berufsverbandes lautet: „… Wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte zum Messen und Prüfen vorhanden sind, können auch geschulte Elektrotechniker unter der Aufsicht eines qualifizierten Elektrikers beaufsichtigt werden. … “ Auch Instrumentenhersteller unterstützen diese Behauptung unter anderem. In dem Sinne, dass sie sich in ihren Werbebroschüren immer auf einen automatisierten Messvorgang mit einer klaren Aussage (dem sogenannten rotgrünen Display) beziehen, die auch von einer elektronisch geschulten Person verwendet werden kann.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG in Kombination mit § 3 Betriebssicherungsverordnung – BetrSichV ist der Arbeitgeber zur Erstellung einer Risikobewertung verpflichtet. Gleichzeitig muss er mögliche Gefahren identifizieren, Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Risiken umsetzen.

Die Arbeitsschutzregeln (TRBS) und die Berufsverbandsregeln sollten ebenfalls in die Erstellung einer Risikobewertung einbezogen werden. Im Rahmen der Risikobewertung gibt der Arbeitgeber auch die Qualifikationen an, die für bestimmte elektrische Arbeiten erforderlich sind. Abweichungen von den „Technischen Vorschriften“ sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch bei der Risikobewertung ordnungsgemäß dokumentiert werden. Da solche Abweichungen im Schadensfall häufig kritisch angezweifelt werden, empfehlen wir Ihnen, diese vorab mit dem Vorgesetzten und / oder dem zuständigen Unfallversicherer abzustimmen. Wenn die Anforderungen der technischen Vorschriften erfüllt sind, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die einschlägigen Normen einhält.

In Übereinstimmung mit § 3 der Vorschrift 3 der DGUV „Elektrische Systeme und Geräte“ muss der Unternehmer (Arbeitgeber) sicherstellen, dass die elektrischen Systeme und Geräte nur von einem Elektriker geprüft werden. Welche Aufgaben auf dem Gebiet der Elektroarbeiten von Elektrotechnikern oder Nichtfachleuten ausgeführt werden können, steht (teilweise) auch in der Broschüre M 36 „Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Ausrüstungen“ eines Fachverbandes für den Verkauf und Vertrieb von Waren.

Was bedeutet „unter der Aufsicht und Kontrolle eines Elektrikers“?

„Management und Kontrolle eines qualifizierten Elektrikers“ sollte nicht als Notwendigkeit einer ständigen Präsenz verstanden werden. Vielmehr muss er sich zu angemessenen Zeiten davon überzeugen, dass die Anweisungen befolgt werden und die Arbeit auf sichere Weise ausgeführt wird. Der Elektriker ist für die zugewiesenen Aktionen verantwortlich.

Was sind angemessene Zeiträume für eine Anlagenprüfung?

Hier wurde ein unbestimmter Begriff verwendet. Was bedeutet „angemessene Zeiträume“ in der Praxis? Der Elektriker oder die verantwortliche Person sollte Fähigkeiten und Verständnis einsetzen, idealerweise basierend auf einer Risikobewertung, um die geeigneten Intervalle für die relevanten Aktivitäten einer Person zu bestimmen, die eine elektrische Ausbildung absolviert hat. Eine globale Aussage kann hier nicht gemacht werden. Das Zeitintervall von einem Jahr, wie es in der einen oder anderen Fachpresse gelesen wurde, ist keineswegs nachhaltig. Im Falle eines Unfalls kann ein so langer Abstand zwischen Kontrolle und Überwachung zu einem sehr negativen Nachgeschmack für einen Elektriker oder eine verantwortliche Person führen!

Mit dem Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV) und spezifischerer technischer Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Sicherheit ist die Prüfung in den Geltungsbereich der direkten staatlichen Regulierung übergegangen. Die dort getroffenen Bestimmungen haben den Charakter eines Gesetzes und haben daher Vorrang vor den weniger strengen Regeln der Unfallversicherer. Daher ist es gemäß den Standards unmöglich, die Mindestanforderungen für einen verantwortlichen Prüfer zu unterschreiten. Ein Elektriker ist bei allen Handlungen einer ausführenden Person immer anwesend.

Wie werden elektrische Systeme überprüft?

Die Systemprüfung nach DIN VDE 0105-100 ist unterschiedlich. Beispielsweise werden alle elektrischen Systeme durch eine umfassende Prüfung elektrischer Anlagen überprüft. Hier prüfen Sie die Anlage auf offensichtliche Schäden sowie den Zustand der Lagerung von Geräten, sowie den ordnungsgemäßen Betrieb usw. Außerdem wird die Verfügbarkeit von Handbüchern, Anweisungen und anderen wichtigen Informationen zum System sichergestellt. Darüber hinaus können Systemprüfungen nach DIN VDE 0105-100 von Prüfsystemen und -geräten durchgeführt werden. So können Sie die Funktion der Instrumente und der Anzeigetafel überprüfen und sicherstellen, dass alle Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.

Die letzte Möglichkeit zur Überprüfung elektrischer Anlagen nach den Vorschriften zur Prüfung der Anlagen nach DIN VDE 0105-100 ist die Überprüfung durch Messung. Mit speziellen Messgeräten werden Werte wie Widerstand, Fehlerstrom usw. überprüft, um sicherzustellen, dass alle diese Werte innerhalb des zulässigen Bereichs liegen. In einigen Fällen können zusätzliche oder spezielle Tests durchgeführt werden, beispielsweise wenn das System aufgrund von Änderungen in der technischen Umgebung angepasst werden muss. Wenn sich beispielsweise der Netzwerkbereich ändert, können andere Sicherheitsregeln und -anforderungen erforderlich sein, die im Rahmen der Systemprüfung nach DIN VDE 0105-100 erfüllt werden müssen.

Wie oft müssen Sie elektrische Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und DGUV V4 prüfen?

Die Norm DGUV V4 besagt, dass die Prüfung elektrischer Systeme gemäß DGUV V4 und 3 in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte. Die Intervalle, die sehr unterschiedlich sind, hängen von vielen Faktoren ab. Dazu gehören Netzwerkstärke, Gerät und Umfang. Ein qualifizierter Prüfservice kann Sie in allen Fragen beraten, wenn Systemtests nach DIN VDE 0105-100 durchgeführt werden sollen.

Elektroprüfung orstfester Anlagen

Wer kann die System- oder Anlagenprüfung durchführen?

Eine System- Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 muss von einem Fachmann durchgeführt werden. Ein Unternehmen kann Sie umfassend zu allen Aspekten der System- und Anlagenprüfung nach DIN VDE 01405-100 beraten und führt auf Anfrage kompetent sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen durch. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass alle Ihre elektrischen Systeme den geltenden Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Qualifizierte Fachunternehmen führen folgende Gerätetests durch: (nach V3 DGUV):

  • Werksprüfung von stationären Geräten (nach DIN VDE 0113) und
  • Werksinspektion von tragbaren Geräten (nach DIN VDE 0701/0702)
  • Werksprüfungen von Festinstallationen (nach DIN VDE 0105-100).

Für Systemtests gelten feste Zeitpläne und Preise, sodass Sie die absolute Sicherheit der Planung genießen können. Das Steuerungskonzept begleitet Sie von der Inbetriebnahme bis zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Alle Phasen von der Beurteilung der aktuellen Situation bis zu den Ergebnissen visueller und funktioneller Tests, der Risikobewertung und der Planung von Wiederholungstests werden automatisch dokumentiert und aufgezeichnet.

Was bieten optimierte Steuerungskonzepte für mehr Sicherheit?

Alle Kontrollen werden von erfahrenem Personal durchgeführt. Jeder Artikel ist mit einem Barcode ausgestattet, um eine schnelle und effiziente Verarbeitung bei Zwischen- und regelmäßigen Inspektionen zu gewährleisten. Testintervalle für regelmäßige Gerätetests werden anhand einer Risikobewertung individuell festgelegt und somit optimiert. Qualifizierte Unternehmen koordinieren den Zeitplan und übernehmen die Kontrolle über die Einhaltung der Fristen. Wenn Sie selbst Zwischentests durchführen möchten, beraten sie Sie gerne und schulen Ihre Tester. Sie haben jederzeit Zugriff auf erstellte Testberichte und können die Daten der bevorstehenden Tests anzeigen.

Das Sicherheitsziel ist Ihr Vorteil: Erhöhte Sicherheit und Gesundheitsschutz durch den richtigen Umgang mit Ihren elektrischen Geräten und Maschinen.

Welche Vorteile haben Sie beim Testen von Systemen?

  • Das Risiko einer Beschädigung wird durch Testen des Systems erheblich verringert.
  • Verschleiß oder Beschädigungen werden erkannt, dokumentiert und schnell repariert.
  • Der Nachweis der Einhaltung von DGUV-Regel 3 kann erbracht werden.
  • Im Schadensfall können Sie weitere Schadensersatzansprüche eines Berufsverbands verhindern.
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