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Was versteht man unter Betriebsmittel?

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Betriebsmittel – was verbirgt sich dahinter?

Betriebsmittel ist ein Sammelbegriff für Gegenstände, die in vielen Unternehmen zur Erledigung der unterschiedlichen Aufgaben verwendet werden. Betriebsmittel können nach wirtschaftlichen Aspekten unterschieden werden. In der Elektrotechnik kommen Betriebsmittel vor, die bestimmte Normen erfüllen und eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfüllen müssen.

Betriebsmittel in der Betriebswirtschaft

Die Betriebsmittel in der Betriebswirtschaft stellt die Gesamtheit aller Güter dar, die in einem innerbetrieblichen Produktionsprozess dauerhaft eingesetzt werden können. Das Besondere an den Betriebsmitteln ist, dass sie sich nicht verbrauchen. Betriebsmittel können in mehreren Produktionsprozessen verwendet werden. Zu den wirtschaftlichen Betriebsmitteln zählen alle Gegenstände, die in einem Unternehmen verwendet werden. Hierzu rechnen die Maschinen in den Produktionsanlagen, die Computer in der Unternehmensverwaltung und auch die Lkws, die für den Transport von Waren bereitstehen. Die Betriebsmittel müssen in der Rechnungslegung des Unternehmens berücksichtigt werden. Hiernach müssen auch die immateriellen Betriebsmittel in der Bilanz des Unternehmens erfasst werden. Zu den immateriellen Betriebsmitteln zählen z.B. Patente und Lizenzen.

Betriebsmittel in der Elektrotechnik

In der Elektrotechnik steht der Begriff für alle elektrischen Anlagen und Geräte verwendet, die für die Erzeugung elektrischer Energie verwendet werden. Die Elektrotechnik unterscheidet die elektrischen Geräte in drei Bereiche:

  • Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind
  • Betriebsmittel, die ortsfest sind
  • Elektrische, stationäre Anlagen
  • Ortsveränderliche Geräte können – auch während sie in Betrieb sind – einfach zu einem anderen Platz bewegt werden. Hierzu gehören z.B. Elektrowerkzeuge und Verlängerungsleitungen.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind zu schwer, um sie ständig hin- und her zu bewegen. Diese Betriebsmittel werden daher fest am Boden angebracht. In diese Kategorie fallen z.B. Kühlschränke, Elektroherde oder Warmwasserspeicher.
  • Elektrische, stationäre Anlagen sind fest in ihrer Umgebung verankert. Diese Betriebsmittel finden sich in Geräten, die z.B. fest in einem Gebäude installiert sind.

Alle elektrischen Geräte müssen sich einer Kontrolle unterziehen. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel basiert auf der DGUV Vorschrift 3. Über diese Prüfung ist gemäß der DIN VDE 0701/0702 ein Prüfprotokoll anzufertigen.

Betriebsmittel dguv v3

Abgrenzung: Betriebsmittel und Betriebsstoffe

Geräte unterscheiden sich von Betriebsstoffen, weil sie im Herstellungsprozess nicht in dem Endprodukt untergehen und der Produktion für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. Betriebsstoffe werden nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unterschieden. Abhängig davon, um welchen Stoff es sich handelt, geht dieser unmittelbar in dem Produktionsprozess unter oder wird im Rahmen mehrerer Produktionen aufgebraucht. Rohstoffe sind Materialien, die zum Bestandteil eines neuen Produkts werden. Diese Waren sind für den Produktionsprozess unentbehrlich. Sie werden im Umlaufvermögen eines Unternehmens bilanziert. Ein Rohstoff ist z.B. Lithium, das für den Akku in einem Handy oder in einem Laptop verwendet wird. Hilfsstoffe sind ein Nebenbestandteil des neuen Produkts. Sie werden bei der Herstellung verwendet, gehen aber nicht vollständig in dem neuen Produkt unter. Leim ist z.B. ein Hilfsstoff, der bei der Holzverarbeitung verwendet wird. Betriebsstoffe werden bei der Herstellung des Produkts verbraucht. Zu den Betriebsstoffen zählt z.B. Schmieröl. Für Betriebsstoffe kommt die Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 nicht in Betracht.

Welche Gegenstände zählen zu den elektrischen Betriebsmitteln?

Elektrische Geräte sind gemäß DGUV Vorschrift 3 alle Gegenstände, die zur Verarbeitung elektrischer Energie verwendet werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die elektrische Energie erzeugt, verteilt, gespeichert, gemessen oder umgesetzt wird. Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen Schutz- und Hilfsmittel. Werden mehrere elektrische Betriebsmittel zu einem Teil zusammengeschlossen, spricht man von einer elektrischen Anlage.

Zu den elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen rechnen insbesondere diese Gegenstände:

  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Heizeinrichtungen
  • Kabel
  • Batterien
  • Kabel
  • technische Sonderfahrzeuge
  • Schalträume
  • Lichtstellanlagen

Um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, das mit diesen elektrischen Geräten arbeitet, muss das Unternehmen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Diese Sicherheitsstandards regeln, wie ein Anwender mit elektrischen Betriebsmitteln umgehen muss. Hiernach wird die Zuständigkeit für die Installation elektrischer Betriebsmittel an eine im Elektrobereich visierte Fachkraft übertragen. Jedes Unternehmen muss über das entsprechende Fachpersonal verfügen. Die Haftung für Schäden, die durch elektrische Betriebsmittel entstehen, wenn kein sich kein geschultes Fachpersonal unter den Beschäftigten findet, trägt allein die Unternehmensführung. Werden an einer installierten elektrischen Anlage Mängel festgestellt, muss der Betreuer der elektrischen Anlage eine bestimmte Schrittfolge einhalten:

  • Der festgestellte Mangel wird so schnell wie möglich beseitigt.
  • Ist absehbar, dass die elektrische Anlage für einen längeren Zeitraum ausfällt, muss der Betrieb dieser Anlage unmittelbar eingestellt werden.
  • Instandsetzungsarbeiten und Neuinstallation dürfen nur von fachlich versiertem Personal ausgeführt werden.
  • In turnusmäßigen Abständen sollten weitere Wartungen erfolgen. Auf diese Weise werden weitere Störungen verhindert.

Betriebsmittel dguv

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte ist gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben und daher Pflicht für alle Unternehmen, die elektrische Betriebsmittel einsetzen. Die DIN VDE 0701/0702 unterscheidet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, ortfester elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen.

Zur Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel sind im Prinzip nur Elektrofachkräfte berechtigt. Werden von dem Prüfer geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet, kann es sich bei dem Prüfer auch um eine Person handeln, die die Prüfung unter Aufsicht ausführt.

Eine turnusmäßige Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte muss vom ersten Tag der Inbetriebnahme organisiert werden. Hat eine Instandsetzung stattgefunden und wurde an den Geräten eine Veränderung vorgenommen, die sich auf die Elektronik auswirkt, muss ebenfalls eine Prüfung stattfinden. Die DGUV V3 Prüffristen werden durch die Fachkraft festgelegt. Nach der DGUV V3 gilt eine Prüfung im Zeitraum von sechs Monaten als Richtwert. Stellt der Prüfer eine Fehlerquote fest, die unter 2% liegt, kann er die Prüffrist in einem angemessenen Rahmen verlängern.

Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel umfasst die folgende Reihenfolge:

Im ersten Schritt werden die elektrischen Geräte gesichtet. Das besondere Augenmerk des Prüfers liegt auf den Beschädigungen, die eine unsachgemäße Handhabung der Geräte herbeigeführt wurden. Es erfolgt die Funktionsprüfung, bei der die Geräte auf ihre Funktionen überprüft werden. Zum Abschluss der Geräteprüfung führt der Elektrofachmann die vorgeschriebene Anzahl an Messungen durch. Diese Messungen beziehen sich auf den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand, und den Schutzleiterstrom.

Auch für die Prüfung ortsfester Geräte ist der Richtwert von sechs Monaten maßgeblich. Ein Einhalten dieses Zeitraums ist auch im Sinne des Unternehmens selber. Viele Versicherungen haben in ihren Policen eine Senkung der Beiträge vorgesehen, wenn ein Unternehmensinhaber nachweist, dass er seine ortsfesten elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen lässt. Darüber hinaus ist die Sicherheit des Personals gewährleistet, wenn Mängel an einem elektrischen Betriebsmittel rechtzeitig aufgedeckt werden.

Sind in einem Unternehmen elektrische Anlagen fest mit der Umgebung verbunden, bestehen diese aus einem Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel. Bei einer Prüfung nimmt der Fachmann alle Betriebsmittel dieser Anlage in seiner Kontrolle auf.

Zusammenfassung

Betriebsmittel werden im wirtschaftlichen Bereich und im elektronischen Bereich eingesetzt. Im wirtschaftlichen Bereich unterstützen sie den Produktionsprozess. Zu den wirtschaftlichen Geräten zählen Maschinen, Anlagen und Computer. Wird bei diesen Gegenständen elektrische Energie umgesetzt, handelt es sich um elektrische Betriebsmittel. Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist das Prüfprotokoll der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) einzuhalten. Die Prüfung wird nach der DIN VDE 0701/0702 vorgenommen. Dabei geht der Prüfer nach einer strikten Reihenfolge vor. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kann nur von einer Fachkraft oder dessen Aufsicht ausgeführt werden. Die Prüfung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die DGUV V3 legt einen Richtwert von sechs Monaten fest. Für die Prüfung ist eine vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Die regelmäßige Prüfung ortsfester Geräte sollte auch im Sinne des Unternehmens sein. Aufgedeckte Mängel schließen eine Gefährdung des Personals aus. Zudem führen turnusmäßig nachgewiesene Prüfungen zu einer Senkung der Beitragszahlungen. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist umfassender. Da eine elektrische Anlage aus mehreren elektrischen Betriebsmitteln besteht, muss ein Prüfer jedes einzelne Gerät für sich überprüfen.

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