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Was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden?

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Warum und was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden?

Was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden? Die Ursprünge der sogenannten „DGUV-Prüfungen“ oder „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ entstammen der Unfallverhütung. Treibende Kräfte waren hier die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherer der Unternehmen im gewerblichen Bereich. Der Grundgedanke dahinter ist relativ einfach: Je besser die Gerätschaften, mit denen ein Arbeitnehmer umgeht, gepflegt und gewartet werden, umso geringer sind die Unfallzahlen bzw. die Schadensfälle. Die Zielsetzung besteht darin, einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu schaffen, indem versicherte Unternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten in regelmäßigen Abständen verwendete Gerätschaften einer Überprüfung zu unterziehen haben. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften bündelt und organisiert entsprechende Vorschriften. Die für elektrische Gerätschaften relevanten Vorschriften wie die DGUV V3 sind nicht neu, sondern bereits als BGV A3 jahrelang bekannt. Alte Hasen im Prüfgeschäft werden noch die Bezeichnung „VBG 4“ kennen. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Bezeichnungen ist die ehemals als BGV A3 bekannte Vorschrift nunmehr als „DGUV Vorschrift 3“ bekannt, oft als „DGUV V3“ abgekürzt gesprochen.

DGUV Prüfung bezeichnet hier im elektrischen Bereich den Vorgang, in dem eine entsprechend qualifizierte Person die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vornimmt.

Was sind ortsveränderliche Geräte?

Die Gerätschaften, mit denen ein Mitarbeiter umgeht, lassen sich grob in die elektrische Installation und Geräte bzw. Maschinen unterteilen. Einige der Unterscheidungen sind mehr oder weniger willkürlich getroffen.

Die DGUV V3 spricht auch im eigentlichen Sinne nicht von ortsveränderlichen Geräten, sondern von Betriebsmitteln. Diese sind in der Praxis entweder ortsveränderlich, also mit wenig Aufwand von einem Ort zu einem anderen Ort zu bewegen, oder ortsfest. Frühere VDE-Normen, die die konkreten elektrischen Prüfschritte geregelt haben, haben oftmals hierauf Bezug genommen und stellenweise andere Prüfgeräte (Gerätetester oder Installationstester) gefordert.

Nach VDE 0701-0702:2008, die als technische Grundlage von der DGUV V3 im Normenwerk des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) wird die eigentliche Unterscheidung, welche konkreten Prüfschritte auszuführen sind, lediglich nach der Anschlussart eines Betriebsmittels vorgenommen.

Unterscheiden lassen sich hier Geräte, die mittels einer Steckverbindung mit Strom versorgt werden oder fest angeschlossen sind.

Ein PC wäre ein Beispiel für ein ortsveränderliches Gerät, welches über einen Stecker versorgt wird, während ein Elektroherd in der Regel fest an einer Herdanschlussdose angeschlossen ist und somit nicht einfach zu bewegen ist.

ortsveränderlichen Geräten Prüfaufkleber

Gefährdungsbeurteilung(en)

Was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden? Bevor ortsveränderliche Geräte aufgrund DGUV V3 geprüft werden können, sind einige Vorarbeiten zu leisten, aus denen sich der Umfang der Prüfungen ergibt. Sogenannte Gefährdungsbeurteilungen sind zu erstellen. Diese unterteilen sich grundlegend in zwei Kategorien: einmal die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bzw. der damit zusammenhängenden Gerätschaften sowie die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristermittlung.

Erstere führt die Gefährdungen und Beanspruchungen auf, die für den jeweiligen Arbeitsplatz gelten sowie ggf. zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen und wird meist von der Sicherheitsfachkraft erstellt, letztere regelt die Intervalle, in denen ein konkretes Gerät der erforderlichen Elektroprüfung nach DGUV V3 zu unterziehen ist.

Da sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes einige Maßnahmen ergeben können, die notwendig sind, muss diese strenggenommen vorliegen, damit ein Prüfer die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ordnungsgemäß vornehmen kann. Beispielsweise kann für einen Arbeitsplatz auf der Baustelle gefordert werden, dass eine Verlängerungsleitung aus robustem Material besteht, z.B. einer schweren Gummileitung. Eine Bohrmaschine, die auf einer Baustelle eingesetzt werden soll, wird deutlich härter beansprucht als ein Gerät, mit dem der Heimwerker einmal im Monat ein Loch in die Wand bohrt

Was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden? Unterteilung der DGUV V3 Prüfungen

Ortsveränderliche Geräte werden auf technischer Grundlage der VDE 0701-0702 geprüft, die früher als einzelne Normen 0701 (Erstprüfung und Prüfung nach Reparatur) und 0702 (Wiederholungsprüfung) bekannt waren.

Grundsätzlich werden ortsveränderliche Geräte nach einem festen Schema geprüft:

  • Sichtprüfung
  • Durchgängigkeit des Schutzleiters, sofern vorhanden und prüfbar
  • Isolationsprüfung
  • Schutzleiterströme (Ableitströme über den Schutzleiter)
  • Berührungsströme (andere Ableitströme)
  • Prüfung sonstiger Schutzmaßnahmen, wie FI-Schalter (RCD)
  • Funktionsprüfung des Gerätes auf einwandfreie Funktion
  • Dokumentation

Sichtprüfung

Der Beginn der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist die Sichtprüfung. Streng genommen sollte diese damit beginnen, dass geprüft wird, ob das jeweilige Gerät vom Hersteller für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist. In der Bedienungsanleitung finden sich hierzu oftmals Ausschlüsse, beispielsweise sind Senseo Kaffeemaschinen vom Hersteller explizit nicht für die Benutzung in Büros freigegeben. Sind vom Hersteller keine Ausschlüsse bekannt, wird geprüft, ob in Umgebungen wie Baustelle oder Montagehalle entsprechend robuste Materialien verwendet werden, beispielsweise Gummileitungen bei Verlängerungen. Hierzu gehört ebenfalls ein Check, ob ortsveränderliche Geräte wasserfest sind, wenn diese draußen oder in Umgebungen genutzt werden, in denen diese nass werden können.

Danach erfolgt eine Kontrolle auf offensichtliche Beschädigungen.

Hierzu zählen gebrochene Gehäuse und Schutzabdeckungen, aufgescheuerte Anschlussleitungen, sichtbare Schmorstellen an Kabeln und starke Verunreinigungen.

Auch die Bestückung mit den richtigen Leuchtmitteln oder Sicherungen bei Geräten, in denen diese vom Benutzer austauschbar sind, gehören dazu, da eine zu große Hitzeentwicklung des Leuchtmittels die Abdeckung verformen kann.

Sicherheitsschalter, wie beispielsweise die Thermoschalter von Wasserkochern, die bei kochendem Wasser abschalten, sind ebenfalls auf Funktion zu prüfen.

Schutzleiterprüfungen

Ortsveränderliche Geräte, die als Schutzmaßnahme geerdet sind, müssen auf die Funktionalität der selbigen überprüft werden. Hierzu wird der Schutzleiter auf Durchgängigkeit und Niederohmigkeit überprüft. Diese Prüfung wird mit speziellen Prüfgeräten (Gerätetester) durchgeführt, die mindestens 200 Milliampere über den Schutzleiter fließen lassen und dabei dessen Widerstand ermitteln. Dieser sollte im Idealfall kleiner als 0,3 Ohm sein, damit bei einem Kurzschluss der abfließende Strom groß genug ist, um die Sicherung des Stromkreises auszulösen. Je nach Prüfling ist es unter Umständen sinnvoll, größere Prüfströme zu verwenden, beispielsweise 10 Ampere oder gar 25 Ampere, um nachzuweisen, dass einige kritische Verbindungen tragfähig sind. Hierzu gehören beispielsweise dünne Verbindungen in an schraubbaren Steckern der ortsveränderlichen Geräte.

Isolationsprüfung

Der nächste Schritt besteht darin, nachzuweisen, dass alle spannungsführenden Teile der ortsveränderlichen Geräte mit gefährlich hohen Spannungen (Schutzmaßnahme Isolation) entsprechend isoliert sind. Dazu gehört unter anderem, dass Anschlussleitungen mit einer Prüfspannung von 500 Volt geprüft werden, ob diese gegeneinander vollständig isoliert sind. Dabei ist das Kabel zu bewegen, um Kabelbruch oder ähnliche Schäden zu erkennen.

Ortsveränderliche Geräte sind ebenfalls darauf zu testen, ob ihre Gehäuse normgerecht isolieren.

Ortsveränderliche Geräte ohne Schutzleiter müssen hier in der Regel eine doppelte oder verstärkte Gehäusewand besitzen, damit diese im den Benutzer auch bei Beschädigungen nicht in Kontakt mit spannungsführenden Teilen im Innern des Gerätes kommen lässt.

Ableitströme Schutzleiter

Geräte mit elektronischen Bestandteilen, wie Schaltnetzteile, erzeugen sogenannte Ableitströme. Diese entstehen in der Regel dadurch, dass Kondensatoren und ähnliche Elemente gegen den Schutzleiter als Referenz oder Ableiter geschaltet sind und geringe Ströme im Milliamperebereich erzeugen. Da bei einem Bruch des Schutzleiters in der Anschlussleitung oder vorgelagerter Mehrfachsteckdosenleiste dieser sonst am Gehäuse des (geerdeten) Gerätes anstehen würde, muss dieser im nächsten Prüfschritt gemessen werden. Hierzu wird bei der Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel das ortsveränderliche Gerät eingeschaltet und mittels Gerätetester oder einer speziellen Leckstromzange die fließenden Ströme gemessen.

ortsveränderlichen Geräten Dokumentation

Berührungsströme

Berührungsströme sind ebenfalls Ableitströme, die allerdings nicht über einen Schutzleiter abfließen, sondern über leitfähige Teile des Gerätes. Beispielsweise sind an einem Industriestaubsauger mit einem Kunststoffgehäuse metallische Bleche als Verstärkung angebracht, die nicht geerdet sind. Hier kann der darunterliegende Motor per Induktion ein Potential in dem metallischen Teil erzeugen, welches bei Berührung durch einen Benutzer beim Staubsaugen einen elektrischen Schlag/Körperdurchströmung verursacht. Hier wird geprüft, ob von dem metallischen Teil kein Strom gegen Erde fließt.

Was muss bei ortsveränderlichen Geräten geprüft werden? Die Funktionsprüfung

Zum Ende der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird der Prüfling auf ordnungsgemäße Funktion geprüft. In der Regel wird dieser dabei einfach eingeschaltet und benutzt. Ein Wasserkocher wird mit Wasser gefüllt und getestet, ob dieser in üblicher Zeit das Wasser erhitzt und ordnungsgemäß und zügig abschaltet, wenn dieses kocht.

Hierzu gehört unter Umständen, die Stromaufnahme der ortsveränderlichen Geräte zu messen und mit dem Typenschild zu vergleichen, um beginnende Defekte im Vorfeld zu erkennen.

Zusätzliche sicherheitsrelevante Teile

Einige ortsveränderliche Geräte können weitere Sicherheitseinrichtungen besitzen. Steckdosenleisten können mit FI-Schaltern ausgestattet sein oder ein Industriestaubsauger schützt seine Steckdose für den Anschluss weiterer Geräte mit einem PRCD.

Diese müssen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ebenfalls getestet werden, ob diese bei entsprechenden Fehlerströmen korrekt und rechtzeitig auslösen.

Eine weitere Schutzmaßnahme für ortsveränderliche Geräte ist oft Kleinspannung, beispielsweise bei Netzteilen für Notebooks und sonstige Geräte angewendet. Der Schutz beruht hier darauf, dass niedrige Spannungen keine für den Menschen gefährlichen Ströme verursachen. Die Höhe der Spannung muss in diesem Fall ebenfalls nachgewiesen werden.

Dokumentation zum Abschluss der DGUV Prüfung

Wer schreibt, der bleibt. Im Schadensfall muss belegt werden können, dass der für die Prüfung Verantwortliche (Letztendlich immer der Unternehmer) seinen Pflichten nachgekommen ist. Hierzu werden die Prüfergebnisse als Prüfprotokoll aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Eine aufgeklebte Plakette auf ortsveränderliche Geräte dient schlussendlich als Kennzeichnung für den Benutzer, dass die Prüfung ordnungsgemäß stattgefunden hat.

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