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Wer darf die VDE Prüfung durchführen?

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Die Vorschrift zur Überprüfung der im Betrieb befindlichen elektronischen Geräte ist ein wichtiger Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 und für die Betriebe verpflichtend. Im Gesetz sagt die DGUV 3 Vorschrift -§2- folgendes: „Als elektrische Betriebsmittel im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschrift gelten Gegenstände, die elektrische anwenden oder nutzen. Das Speichern und Übersenden von Informationen sind ebenfalls mit eingebunden“. Hier natürlich in erster Linie Computer und Maschinen zur Steuerung von Prozessen, ein Hauptbestandteil jeglicher Bürokommunikation. Diese VDE Prüfung ist gleichermaßen verpflichtend für die Gerätschaften in allen Büro- und Verwaltungsgebäuden, in Industrie- und Produktionsunternehmen, Baustellen und Werkstätten, Krankenhäuser, Schulen und in Kaufhäusern. Die Liste der sogenannten elektrischen Betriebsmittel ist lang und letztendlich ist fast jeder Betrieb betroffen. Vom Computer bis hin zur Kaffeemaschine oder Mikrowelle gelten diese Überprüfungsregeln der VDE Prüfung. Vor Jahren war diese Überprüfung noch unter der Bezeichnung BGVA3 bekannt. Eine Vorschrift, die seit dem Jahr 1979 bereits bestand hat. Die regelmäßigen Abnahmen und Kontrollen dienen letztendlich der Sicherheit für Mensch und Maschine. Diese Überprüfung darf nur von zertifizierten und ausgebildeten Elektrofachgeschäften durchgeführt werden. Die VDE Prüfung dient der Arbeitssicherheit und soll im Vorfeld größere mögliche Schäden an den Gerätschaften verhindern. Des Weiteren schützt die VDE Prüfung auch vor Haftungsansprüchen, die möglicherweise durch ein defektes Elektrogerät ausgelöst werden können.

Ansprechpartner für eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Wer darf überhaupt diese VDE Prüfung durchführen? Fakt ist, der Elektriker muss über die nötige berufliche Kompetenz verfügen, diese ausbildungstechnisch auch nachweisen können und die nötigen Zusatzqualifikationen erworben haben. Die Zertifikate müssen auf Anfrage auch zur Einsicht vorliegen. Das beauftragte Prüfunternehmen steht in der Verantwortung über den Ausbildungs- und Wissensstands des Technikers. Sollte im Laufe der Überprüfung ein Schaden entstehen, oder als Folge der DGUV Prüfung, so haftet das überprüfende Fachgeschäft. Die VDE Prüfung muss von ausgebildeten Elektrofachkräften ausgeführt werden. Sollte es im Rahmen der Größe oder der Anzahl der Geräte im zu prüfenden Betrieb zu Verzögerung kommen, so sollte im Vorfeld ein Team von Prüfern für eine VDE Prüfung geordert werden.

Was ist die DGUV V3?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 ist eine Verordnung der Unfallversicherung. Der Sinn dieser Verordnung ist das Verhindern von Unfällen an den besagten Maschinen. Die Maschinen sollen nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach V3 Verordnung die zuverlässige Funktion der Gerätschaft garantieren und bestätigen. Der Ablauf der eigentlichen Geräteprüfung durch den Fachmann setzt sich aus verschiedenen Einzelschritten zusammen. Der erste Prüfungsabschnitt ist die sogenannte Sichtprüfung. Hier überprüft der Elektriker das Gerät auf offensichtliche Mängel und auch den Standort. Ein wichtiger Bestandteil, den gerade einige Küchengeräte zum Beispiel benötigen einen feuerfesten Untergrund. Zusätzlich wird auf die Isolierung der Kabel geachtet. Ältere Geräte, die eventuell schon einmal neu zusammengeschraubt wurden, die Kabel über geflickte Stellen verfügen, sind im ersten Schritt schon raus. Schritt zwei besteht aus der Messung. Die Daten werden aufgezeichnet. Sollte es hier zu Abweichungen kommen, dann kann mit Schritt drei, eine Funktionsprüfung veranlasst werden. Wichtig ist, dass wirklich jeder Prüfschritt genau dokumentiert wird. Aufgrund der gesammelten Werte und Daten Erfolg anschließend die Auswertung des geprüften Gerätes. Sind alle Daten stimmig, so erhält das Gerät ein Prüfsiegel. Sollte ein Mangel festgestellt werden, wird eine entsprechende Markierung befestigt und das Gerät gilt als nicht mehr nutzbar.

die VDE Prüfung günstig

Prüfung durch den Unternehmer – betriebsintern in eigener Verantwortung

Natürlich kann auch der Unternehmer diese Aufgabe unter den bekannten Voraussetzungen durchführen. Zuerst muss die Grundlage der Elektrofachkraft erfüllt sein. Und mit den nötigen Zusatzoptionen und Qualifikationen kann der Eigentümer auch selber die Überprüfung übernehmen. Hier sollte jeder Unternehmer selber entscheiden, ob dieser Weg wirklich sinnvoll ist. Die Versuchung, vielleicht das eine oder andere Mal, bei einer Geräteprüfung nicht direkt das Ausscheiden der Gerätschaft zu beschließen, das kann natürlich Konsequenzen im Falle eines Defektes nach sich ziehen. So kann die eine oder andere Neuanschaffung um ein Jahr verschoben werden. Das ist natürlich nicht der Sinn der eigenhändigen Prüfung. Und die Versicherungsproblematik im Schadensfall kann ein Mittelstandsunternehmen stark belasten.

Auch kann der Unternehmer einen seiner Arbeitnehmer als Prüfkraft ausbilden lassen. Hier besteht ebenfalls die Gefahr einer gewissen Abhängigkeit. Werden Geräte aussortiert und fallen durch die Prüfung, dann beeinflusst der Mitarbeiter die Finanzlage seines eigenen Arbeitgebers. Das kann ich einigen Fällen zu Gewissenskonflikten führen. Das sollte und darf nicht passieren, doch die Gefahr ist allgegenwärtig. Prinzipiell spricht nichts gegen einen Angestellten, der über die Fachkompetenz verfügt und seine Aufgabe ordnungsgemäß durchführt. In größeren Betrieben eine durchaus sinnvolle Maßnahme, gerade in Bezug auf die Kosten.

Die Beauftragung einer Fremdfirma – die Prüfung extern vergeben

Einer der gängigsten Formen in der Wirtschaft. Die Beauftragung einer externen Fachfirma ist simpel und schnell durchgeführt. Der Betrieb beauftragt ein zertifiziertes Unternehmen, diese führen nach Absprache dann den E-Check sorgfältig durch. Die Dokumentationspflicht und auch die Haftung für Folgeschäden aufgrund defekter Gerätschaften, wenn diese nachgewiesen werden kann, obliegt dann dem Prüfunternehmen. Und wird im Vorfeld ein Vertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen, dann wird jeder Termin rechtzeitig kommuniziert. Der Unternehmer legt diese ganze Verantwortung auf das Prüfunternehmen um.

die VDE Prüfung bgv a3

Der Servicevertrag mit einer externen Prüfstelle

Wer sich für einen Servicevertrag entscheidet, der kann mit folgenden Vorteilen rechnen:

Preisvorteile, Nachlässe aufgrund der regelmäßigen Laufzeit und bei der Anzahl der Gerätschaften. Nicht selten sind hier Staffelungen möglich. Die Terminierung für Langzeitkunden ist natürlich einfacher zu handhaben. Die Planung erfolgt nach Absprachen und werden möglichst Kosten einsparend umgesetzt. Keine versäumten Fristen mehr, eine ausreichende Dokumentation liegt vor und die Verantwortung wird ausgelagert auf das externe Prüfunternehmen.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – nur bei einer Neuanschaffung?

Das eine Prüfung bei einer Neuanschaffung Pflicht ist, das ist ebenso im Gesetzestext verankert wie die erneute Überprüfung nach einer Instandsetzung oder eine Änderung. Und wichtig ist hier, die Prüfung muss vor der erneuten Inbetriebnahme erfolgen. Die Betriebssicherheitsverordnung veranlasst den Unternehmer zur Handlung. Er muss für den ordnungsgemäßen Zustand sorgen. Denn kommt es zum Schadensfall, dann kann es sehr teuer werden. Hat im Vorfeld eine Überprüfung stattgefunden, dann ist die grobe fahrlässige Handlung auszuschließen. Im Streitfall mit Versicherungen ein wichtiger Bestandteil innerhalb der Übernahme der Kosten. Auch dient die erneute Überprüfung der Sicherheit und dem Schutz der eigenen Mitarbeiter. Hier sollten letztendlich keine Kosten eingespart werden.

Natürlich müssen auch Prüffristen eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat hier klare Vorstellungen, die strikt eingehalten werden müssen. Im Bereich Büro oder Verwaltungseinrichtungen liegt der Maximalwert bei zwei Jahren. Auf Baustellen hingegen zum Beispiel nur zwischen drei und maximal sechs Monaten. Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, des Öfteren in Werkstätten oder auch Baustellen anzutreffen, hier liegt die Grenze bei einem Jahr. Diese Vorgaben muss der Prüfer im Auge haben und die Erinnerung zum Beispiel obliegt auch dem Prüfer. Hier empfiehlt sich ein Wartungsvertrag. Der Vertrag ist ein Schutz für den Unternehmer, der beauftragte Prüfungsbetrieb hat alle Daten und Termine automatisch im Blick. Preise und Leistung richten sich nach Laufzeit sowie Leistung.

Wer sich nicht an die Vorgaben der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hält, der muss mit Bußgeldern rechnen. Die können bei mehrfacher Missachtung existenziell starke Einschnitte zur Folge haben. Denn im Brandfall übernimmt keine Versicherung den Schaden. Oder wird ein Mitarbeiter aufgrund einer fehlenden Sicherheitsprüfung verletzt, dann übernimmt keine Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Der Inhaber des Betriebes wird zur Rechenschaft gebeten. Eine unglaubliche Kostenspirale kann hier folgen.

Regelungen nach VDE 0701/0702 – nach Instandsetzung sowie der Wiederholungsprüfung

Die Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701/0702 hat eine besondere Bewandtnis. VDE 0701 steht als Kürzel für die Prüfung elektrischer Geräte nach einer Reparatur oder einer technischen Änderung. VDE 0702 bedeutet die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte, die in einigen Fällen durchaus vorkommen kann und nicht unüblich ist.

Die Zielsetzung der Prüfung nach VDE 0701/0702 ist es u. a. darzulegen, dass die vor der Reparatur vorhanden Schutzmaßnahmen nicht beschädigt wurden, die Sicherheit auch weiterhin gewährleistet ist. Mit dieser Norm wird versucht, eine gemeinsame Verordnung zu schaffen. Die Prüfer wurden auf diese Regelung geschult und müssen sich strikt an diese Vorgaben halten. Die Abwicklung der Prüfung nach VDE 0701/0702 entsprach dem europäischen Harmoniegebots der Normung verschiedener Länder. So soll eine länderübergreifende Regelung gelten. Ausgenommen aus dieser Regelung sind übrigens medizinische Geräte, hier ist diese Norm nicht ausreichend. Die prüfende Fachkraft benötigt für VDE Prüfungen Kenntnisse. Die abschließende Dokumentation belegt das Ergebnis, sollten hier fehlerhafte Informationen aufgenommen worden sein, dann haftet auch hier der Prüfer für mögliche Folgeschäden.

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