Die DGUV Regeln sind der Umfang der Maßnahmen zur Unfallverhütung nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung. Die UVV gelten für Unternehmer und Versicherte; Sie gelten auch für:
- Unternehmer und Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die in Deutschland arbeiten, ohne mit einer Unfallversicherungsagentur verbunden zu sein.
- versicherte Personen, die für oder in einem Unternehmen arbeiten, für das eine andere Unfallversicherungsagentur verantwortlich ist.
Pflichten eines Unternehmers – Hauptpflichten des Unternehmers nach den DGUV Regeln
Der Unternehmer muss die notwendigen Maßnahmen treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und die Wirksamkeit von Erster Hilfe sicherzustellen. Die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, sind insbesondere in den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (Anhang 1), den Unfallverhütungsvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und anderen Sicherheitsvorschriften aufgeführt. Staatliche Vorschriften gelten auch für den Schutz versicherter Personen, die nicht arbeiten. Ein Unternehmen hat Maßnahmen nach Ziffer 1 auf allgemeine Grundsätze nach Ziffer 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu stützen und zunächst die staatlichen Normen und Vorschriften der Unfallversicherungsanstalten anzuwenden.
Ein Unternehmen plant, organisiert, führt Maßnahmen gemäß Ziffer 1 der Bestimmungen von § 3, Ziffer 1, der Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 2 durch und passt sie gegebenenfalls an die veränderten Umstände an. Ein Unternehmen darf keine Anweisungen erteilen, die der Sicherheit nach der Betriebssicherheitsverordnung zuwiderlaufen. Ein Unternehmen darf der versicherten Person die Kosten für Maßnahmen nach dieser Unfallverhütungsregel und anderen für sie geltenden Vorschriften nicht auferlegen.
Bewertung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Informationspflicht nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung
Der Unternehmer muss bestimmen, welche Maßnahmen gemäß Absatz 2 § 2 erforderlich sind, und die mit der Arbeit für den Versicherten verbundenen Gefahren gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Sicherheitsgesetzes der Betriebssicherheitsverordnung bewerten. Das Unternehmen hat die Risikobewertungen zu überprüfen, insbesondere, wenn sich die Arbeitsbedingungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit geändert haben. Nach § 6 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Unternehmer das Ergebnis der Risikobewertung nach § 1, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis seiner Überprüfung zu dokumentieren. Ein Unternehmer hat dem Unfallversicherer auf Anfrage alle Informationen zu den im Unternehmen getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen nach DGUV Regeln oder der Betriebssicherheitsverordnung zur Verfügung zu stellen. Für Personen, die in Unternehmen zur Unterstützung im Falle eines Unfalls oder zum kostenlosen Zivilschutz arbeiten, trifft der Unternehmer, der für die oben genannten Personen verantwortlich ist, Maßnahmen, die den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Vorschriften der DGUV entsprechen.
Was sind DGUV Regeln? Anweisungen der versicherten Person nach DGUV
Ein Unternehmer muss für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Insbesondere soll er den mit der Arbeit verbundenen Gefahren vorbeugen, und Beschäftigte in Übereinstimmung mit Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und über die Sicherheitsvorschriften anweisen. Die Anweisung sollte erforderlichenfalls wiederholt werden, jedoch mindestens einmal im Jahr den Arbeitnehmern verlautet werden. Dies sollte dokumentiert werden. Ein Unternehmen hat der versicherten Person in verständlicher Form den Inhalt der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschriften der Unfallversicherungsanstalten, sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Bestimmungen zu ihrem Tätigkeitsbereich oder ihrer Tätigkeit mitzuteilen. Der Arbeitgeber hat gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 3 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) die Leitung bei der Ausbildung der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b SGB VII zu unterstützen. Wenn ein Unternehmer einen Auftrag erteilt:
- Anlagen zu planen, herzustellen, zu ersetzen oder zu reparieren,
- Arbeitsabläufe zu planen oder zu entwerfen, muss er dem Auftragnehmer die entsprechenden Richtlinien für die Ausführung des Auftrags schriftlich in doppelter Ausführung zur Verfügung stellen.
Wenn ein Unternehmer die Lieferung von Arbeitsmitteln, Ausrüstungen oder Materialien anordnet, muss er dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Bestellung schriftlich mitteilen, dass die einschlägigen Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Bei Aufträgen bei einem Drittunternehmen hat der Auftragnehmer den Drittauftragnehmer bei der Beurteilung der damit verbundenen Risiken zu unterstützen und zu konsultieren.
Arbeitsschutzbestimmungen werden von der Bundesregierung erlassen und bedürfen der behördlichen Genehmigung. Sie definieren Anforderungen in staatlichen Rechtsnormen (z. B. ArbSchG) und sind rechtsverbindlich. Technische / berufliche medizinische Vorschriften werden von Regierungsausschüssen entwickelt. Sie bestimmen die Anforderungen der Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln. Wenn die DGUV Regeln und Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung befolgt werden, kann davon ausgegangen werden, dass die in den Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllt wurden. DGUV (UVV) – Vorschriften werden von Unfallversicherungsagenturen erlassen. UVVs der Betriebssicherheitsverordnung müssen vom zuständigen Supervisor genehmigt werden. Sie sind rechtsverbindlich. In den Fachgebieten der Deutschen Sozialunfallversicherung (DGUV) werden UVV-Regeln entwickelt. Die DGUV-Regeln sind professionelle Empfehlungen und Vorschriften, wie die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3), und helfen bei der Erfüllung der Pflichten der Sicherheitsvorschriften.
Informationen und Grundsätze
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung informiert über allgemeine Sicherheitsergebnisse und -regeln. Die DGUV-Vorschriften sind Standards für bestimmte Verfahrensfragen, wie die DGUV Vorschrift 3, welche die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrische Anlagen festlegt. Experten glauben, dass allgemein anerkannte technologische Regeln den technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und in der beruflichen Praxis getestet werden sollten. Sie bestimmen die Sicherheitsstufe, die Sie einhalten müssen.
Für die Betriebsvorschriften, wie die DGUV Vorschrift 3, werden auf europäischer Ebene nur Mindestanforderungen festgelegt, die die Mitgliedstaaten je nach Status ihrer nationalen Vorschriften überschreiten können (Artikel 138 des EU-Vertrags).
Soziale Sicherheit und Gesundheitsschutz nach den DGUV Regeln
Diese Regeln müssen abhängige Arbeitnehmer vor Stress und Gesundheitsschäden durch unmenschliche Organisation am Arbeitsplatz schützen und verbindliche Anforderungen für die sozialen Beziehungen in der täglichen Arbeit festlegen. EU-Vorschriften sind beschlossene Rechtsakte der Europäischen Union, die direkt für jedes teilnehmende Land gelten. Sie sollen von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. EU-Richtlinien müssen vom Parlament (Bundestag, Bundesrat) innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden. Zielgruppe ist der Staat und seine Organisationen. EU-Richtlinien sind für die Erreichung des Ziels von wesentlicher Bedeutung. Die Wahl der Mittel ist frei.
Richtlinie über Arbeitsschutzrahmen
Enthält wichtige Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wie die DGUV Vorschrift 3. Artikel 16 ermächtigt den Rat, spezifische Richtlinien zu Mindestanforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer bei bestimmten Tätigkeiten zu erlassen.
Einbeziehung ausländischer Unternehmer und Arbeitnehmer
Unter Einbeziehung ausländischer Unternehmer und Arbeitnehmer gilt der Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften für Personen, die nicht Mitglied sind und in deutschen Unfallversicherungsanstalten versichert sind. Dies liegt daran, dass die hier genannten Ausländer zusammen mit in Deutschland versicherten Personen in Betriebsstätten oder an Arbeitsplätzen, beispielsweise auf Baustellen, versichert sind. Der Schutz der Versicherten zwingt diese Personen zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere bei der Verwendung von Geräten, Arbeitsmitteln und Materialien. Dies bedeutet auch, dass Leiter von Unfallversicherungsagenturen ausländischen Unternehmern und Mitarbeitern Aufträge erteilen können.
Was sind DGUV Regeln? – Geltungsbereich der Regeln
Wenn die versicherte Person für ein Unternehmen arbeitet, das Mitglied eines anderen Unfallversicherers ist, kann die versicherte Person zusätzliche Unfallverhütungsregeln von einem anderen Unfallversicherer haben. Es enthält auch behördliche Vorschriften, die auf der Grundlage von Anhang 1 der DGUV-Regel 1 (früher BGV A3) oder einer anderen Unfallversicherungsagentur gelten.
Pflichten eines Unternehmers
Ein Unternehmer muss die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und wirksame Erste Hilfe zu leisten. Die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, sind insbesondere in den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (früher BGV A3), den Unfallverhütungsvorschriften und anderen Sicherheitsvorschriften aufgeführt. Staatliche Vorschriften gelten auch für den Schutz versicherter Personen, die nicht arbeiten.
Arbeitsschutzmaßnahmen nach DGUV Regln
Ein Unternehmer, einschließlich eines ausländischen Unternehmers, ist voll verantwortlich für alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Er muss die notwendigen Maßnahmen aus den einschlägigen staatlichen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsverordnungen (früher BGV A3) entnehmen. Anhang 1 der DGUV-Vorschrift 1 enthält die staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zu Sicherheitsmaßnahmen. Die erforderlichen Maßnahmen sind das Ergebnis einer Risikobewertung, die vom Unternehmer durchgeführt werden muss. Es wird empfohlen, allen Mitarbeitern oder dem Arbeitsrat in allen Fragen der Prävention zu vertrauen. Wenn ein Unternehmer seinen Versicherten ins Ausland schickt, muss er im Rahmen der Risikobewertung auch prüfen, welche Arbeitsschutzvorschriften zu beachten sind und inwieweit davon die deutschen staatlichen Sicherheitsnormen und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden sind.
Was sind DGUV Regeln? – Pflichten des Unternehmers
Das gesetzliche Mandat der Unfallversicherungsagenturen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der Arbeit gilt auch für Unternehmer und Versicherte, die nicht direkt unter die Anwendungsbereiche der staatlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften gemäß UVV (früher BGV A3) fallen. Um die Sicherheit und Gesundheit des „Arbeitens am Arbeitsplatz“ zu gewährleisten und den „Arbeitgeber“ zu verpflichten (§ 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchG), gelten für „Unternehmer“ und „Versicherte“ die Regeln zur „Unfallverhütung“. Kinder, Schüler und Studenten, die eine Einrichtung besuchen, sowie Freiwillige usw. sind in der Schutzzone des Unfallversicherungsgesetzes (SGB VII) enthalten), fallen aber normalerweise nicht in die Bereiche staatliches Gesundheits- und Sicherheitsrecht. Die Grundlage für die Genehmigung von § 15 Abs. 1 SGB VII ermöglicht es jedoch grundsätzlich, Angelegenheiten, die durch staatliche Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften geregelt sind, Gegenstand von Unfallverhütungsvorschriften zu machen. Dies wurde in § 2 der DGUV-Vorschrift 1 unter Bezugnahme auf staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit angewendet.