Was muss nach DGUV Vorschrift 3 Prüfung kontrolliert werden? Was war die BGV A3?
Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden? – Unfälle aufgrund von defekten oder unsachgemäß verwendeten elektrischen Geräten stellen in vielen Betrieben eine große Gefahr dar. Und zwar nicht nur unter gesundheitlichen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung nämlich nur dann die Schadenssumme, wenn das Unternehmen belegen kann, dass die unfallverursachenden Geräte sachgemäß verwendet und regelmäßig geprüft wurden. Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung regelt, welche Geräte überprüft werden müssen und wie oft die Prüfung stattfinden muss. Im folgenden Blogartikel erfahren Sie mehr über die DGUV Vorschrift 3.
Im Mai 2014 übernahm die DGUV Vorschrift 3 die Funktion der alten BGV A3. Inhaltlich sind beide Vorschriften identisch. Die Namensänderung erfolgte, weil sich die Spitzenverbände der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften zu einem neuen Spitzenverband zusammenschlossen: die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). In der Folge erhielt die alte BGV Prüfung einen neuen Namen. Beide Vorschriften regeln die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Wichtig: Beide Vorschriften dienen letztlich der Entlastung von Unternehmen. Denn nach erfolgter Prüfung sind die geprüften Unternehmen von der Haftung im Schadensfall befreit. Es handelt sich also keineswegs um eine lästige, vielleicht sogar überflüssige Pflichtaufgabe, sondern vielmehr um eine sinnvolle und absolut notwendige Prüfung.
Was ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist neben der Prüfung ortsfester Anlagen einer der zentralen Bestandteile der DGUV Vorschrift 3. Laut DGUV V3 müssen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel – ob ortsfest oder ortsveränderlich – in regelmäßigen Abständen auf ihre Elektrosicherheit geprüft werden. Bei der Prüfung ortsveränderliche Geräte stehen insbesondere Geräte im Fokus, die mit einfachen Handgriffen von jedermann leicht von A nach B transportiert werden können. Dazu zählen etwa Verlängerungskabel, Bohrmaschinen und Kaffeemaschinen. Schwere Geräte mit festem Anschluss wie etwa Kühlschränke oder Herde gelten demgegenüber als ortsfeste Betriebsmittel. Letztlich spielen die Schwere und die Größe jedoch eine untergeordnete Rolle, denn: Geprüft werden müssen grundsätzlich alle elektrischen Geräte und Arbeitsmittel im Betrieb.
Welche Geräte und Anlagen müssen laut DGUV Vorschrift 3 außerdem überprüft werden?
Neben ortsveränderlichen Geräten wie Bohrmaschinen und Kaffeemaschinen müssen laut der DGUV Vorschrift 3 auch ortsfeste Anlagen und ortsfeste Maschinen auf ihre Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Für die Prüfung von Anlagen dient die Norm DIN VDE 0105 100 als Grundlage. Die Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt gemäß der Norm DIN VDE 0113-1. Als elektrische Anlagen werden unter anderem Steckdosen, Rolltreppen, Lüftungsanlagen und Brandmeldeanlagen klassifiziert. Typische elektrische Maschinen, die der Prüfpflicht unterliegen, sind Drehmaschinen, Krane und Produktionsstraßen. Im Einzelfall hat die zuständige Elektrofachkraft zu prüfen, ob es sich bei dem zu prüfenden Objekt um eine Anlage oder um eine Maschine handelt. Mitunter kommen auch Prüfungen im Verbund infrage. Dann greifen beide oben genannten DIN-Normen bzw. Vorschriften.
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme – Ja oder Nein?
Auch bei neu angeschafften Geräten ist das Unternehmen für die Sicherheit verantwortlich. Es sollte also vor der Inbetriebnahme eine Prüfung auf Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit erfolgen. Diese ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber trotzdem vorgenommen werden. Arbeitgeber müssen vor der Inbetriebnahme in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und gegebenenfalls eine anerkannte Elektrofachkraft mit der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 betrauen. Entscheidend ist, dass das neue Arbeitsmittel oder Betriebsmittel tatsächlich sicher ist. Allein das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung reicht hierfür in vielen Fällen nicht aus. Als Arbeitgeber ist man erst dann wirklich auf der sicheren Seite, wenn eine Elektrofachkraft das Gerät untersucht und für sicher befunden hat. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.
Muss nach einer Reparatur ebenfalls eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel stattfinden?
Die DGUV Vorschrift 3 ist diesbezüglich eindeutig: Ja, auch nach einer Reparatur muss eine ordnungsgemäße Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden. Da das Geräte oder die Anlage vor der Reparatur in den meisten Fällen nicht mehr funktionstüchtig war, macht diese Regelung logischerweise Sinn. Durch die Elektroprüfung stellt der Arbeitgeber sicher, dass die reparierte Anlage den Anforderungen in Sachen Betriebssicherheit gerecht wird. Auch nach einer Änderung – etwa nach einem Umbau der Produktionsstraße – muss eine Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung muss – wie alle Prüfungen gemäß DGUV V3 – zeitnah durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Müssen nichtelektrische Betriebsmittel auch überprüft werden?
Neben elektrischen Geräten und Anlagen können auch nichtelektrische Betriebsmittel Unfälle verursachen. Deshalb sind gemäß DGUV Vorschrift 3 auch Betriebsmittel, die nicht elektrisch sind, auf ihre Sicherheit hin zu prüfen. Insbesondere Leitern, Treppen, Regale, Lagersysteme und Absicherungsgurte müssen in regelmäßigen Abständen durch einen Fachmann überprüft werden. Die Prüfung kann separat oder im Verbund mit der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel erfolgen. Die meisten Anbieter, die Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln durchführen, sind dazu befugt, auch nichtelektrische Betriebsmittel zu überprüfen. Im Zweifelsfall sollte sich der Auftraggeber vor der Auftragserteilung beim Prüfbetrieb erkundigen, ob dieser alle relevanten Prüfungen anbietet und durchführt.
Welchen Zweck hat das Prüfprotokoll der DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Bei einer Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 erhält der geprüfte Arbeitgeber nach der Durchführung der Prüfung durch den Prüfbetrieb ein sogenanntes Prüfprotokoll. Dieses enthält diverse Angaben über die geprüften Geräte und die Testergebnisse. Die normgerechte Dokumentation ist im Übrigen laut DGUV V3 zwingend vorgeschrieben. Unter anderem muss das Protokoll folgende Angaben enthalten: Angaben zum Gerät oder zur Anlage, Grundlage der Prüfung, Prüfungsergebnis, Prüfbericht, Messbericht, Mängelbericht. Das Protokoll dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass er seinen Pflichten hinsichtlich der Betriebssicherheit nachgekommen ist. Im Schadensfall verlangen sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die Versicherung einen solchen Nachweis. Bei Nichtvorhandensein des Protokolls kommen auf das Unternehmen im schlechtesten Fall hohe Schadensersatzforderungen zu. Neben einem Protokoll erhält der Arbeitgeber nach der Prüfung auf Wunsch außerdem eine Prüfplakette, auf welcher der nächste Prüftermin vermerkt ist. Anders als das Protokoll besitzt die Prüfplakette jedoch keine juristische Relevanz.
Wie läuft die DGUV Vorschrift 3 Prüfung im Detail ab?
Die VDE Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel läuft stets gleich ab. Sie erfolgt in drei Schritten, die aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Als Erstes unterzieht der Prüfer das Gerät einer Sichtprüfung. Dabei werden zum Beispiel der Zustand der Isolierungen sowie die Zuglast der Anschlussleitungen geprüft. Im zweiten Schritt wird das Gerät auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Anschließend erfolgt der wichtigste Schritt: die Durchführung von Messungen. Je nach Prüflingstyp und Schutzklasse misst der der Prüfer unter anderem den Isolationswiderstand, den Schutzleiterwiderstand, den Ersatzableitstrom und den Differenzstrom. Manche Prüfer führen die Messungen auch vor der Prüfung auf die Funktionsfähigkeit durch – wichtig ist vor allem, dass beide Prüfschritte gewissenhaft durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dauer der Prüfung beträgt je nach Anzahl der Geräte und Umfang des Maschinenparks zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen.
Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden? Wer führt die Prüfung durch?
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 darf die Prüfung nur durch eine sogenannte „befähigte Person“ durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Elektrofachkraft, die über eine elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügt. Die Elektrofachkraft hat zudem das Recht, eine andere Person zu unterweisen und mit der Prüfung zu beauftragen. Die Elektrofachkraft bleibt dabei jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich. In einem übergeordneten Sinn ist immer das Unternehmen, dessen Geräte geprüft werden, für die Prüfung verantwortlich. Sprich: Der Arbeitgeber muss selbst entscheiden, wen er als Elektrofachkraft mit der Prüfung betraut. Er muss dessen Qualifikation überprüfen und sollte die Prüfung mit eigenen Augen überwachen. Denn: Als Arbeitgeber ist er im Zweifelsfall immer selbst für die Sicherheit in seinem Betrieb verantwortlich.
Wie oft findet die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 statt?
Als Grundlage für die Häufigkeit der Prüfungen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen lassen. Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden anschließend die DGUV V3 Prüffristen festgelegt. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von sechs Monaten an. Sprich: Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel sollten zwei Mal im Jahr geprüft werden. Liegt bei einer Prüfung die Fehlerquote unter 2 %, kann diese Prüffrist auch verlängert werden. Sie sollte jedoch zwei Jahre nicht überschreiten. Davon abgesehen: Eine Verlängerung der Fristen kommt generell eher für Bürogeräte als für Geräte auf einer Baustelle infrage. Nach der Prüfung erhält der Arbeitgeber jedes Mal ein neues Prüfprotokoll sowie – falsch gewünscht – eine Prüfplakette für das geprüfte Gerät.
Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden? Fazit
Als Arbeitgeber muss man sich darüber im Klaren sein, dass man zu jedem Zeitpunkt selbst für die Sicherheit im eigenen Betrieb verantwortlich ist. Um eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter sowie hohe Schadensersatzforderungen auszuschließen, sollte der Arbeitgeber grundsätzlich eine erfahrene und renommierte Prüffirma mit der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 beauftragen. Sollte tatsächlich ein Unfall geschehen, ist er dann – gerade aus juristischer Sicht – auf der sicheren Seite.