Was gehört zur Unfallverhütung? Die gesetzlichen Unfallverhütung Vorschriften – Was ist das?
Die Unfallverhütung Vorschriften, kurz UVV, sind Richtlinien zur Vermeidung von Unfällen und zum Beitrag des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Es handelt sich hierbei um verbindliche Vorschriften von der gesetzlichen Unfallversicherung, nach denen sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer zu richten hat.
Diese UVV enthalten grundlegende Richtlinien, die für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, unabhängig davon, in welcher Branche diese tätig sind. Weiterhin gibt es aber ebenso spezielle Unfallverhütung Vorschriften, die auf Berufsgruppen und Branchen gesondert abgestimmt sind.
Wozu gibt es die UVV?
Hier sind zwei wichtige Punkte zu unterscheiden:
- a) Vorbeugung von Unfällen am Arbeitsplatz
Unfälle durch mangelndes Wissen im Umgang mit Werkzeugen, Hilfsmitteln, Maschinen usw. sollen durch Schulungen und Einweisungen vermieden werden. Daher dürfen nur Personen gewisse Anlagen, Abteilungen o. Ä. betreten und Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge bedienen, die eine entsprechende Einweisung erhalten haben. Darüber hinaus müssen Geräte, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. So soll festgestellt werden, ob diese weiterhin noch zum Gebrauch geeignet sind oder ersetzt werden müssen.
- b) Achtung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
Der betriebliche Gesundheitsschutz befasst sich mit den langfristigen Folgen der Beschäftigten durch ihre Tätigkeit. Damit die ausgeübte Tätigkeit auf Dauer die Gesundheit nicht beeinträchtigt oder gar zu Berufskrankheiten führt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz, soweit möglich, präventiv zu gestalten.
Was gehört zur Unfallverhütung? Zusammenhang der UVV und der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, ist eine Pflichtversicherung, deren Beiträge vollständig vom Arbeitgeber abgeführt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Beschäftigten bei einer zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem anderen, für die Branche zuständigen Träger, anzumelden und die Beiträge zu entrichten. Für den Arbeitnehmer stellt die gesetzliche Unfallversicherung somit zwar einen sehr wichtigen Punkt im Rahmen der Sozialversicherung dar, die Beiträge werden aber vollständig vom Arbeitgeber übernommen.
Für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht. Zu den abhängig Beschäftigten zählen auch Kinder von Tagespflegeeinrichtungen, Kindergärten o. Ä. sowie Schüler, Praktikanten und Studierende. Selbstständige Unternehmer können, müssen sich aber nicht immer, bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Sind Selbstständige aber nicht versichert, können sie im Schadensfall auch keine Leistungen erwarten und tragen das Risiko somit allein.
Die Leistungen der DGUV sind sehr vielfältig und umfassen mehr als nur Arbeitsunfälle. So übernimmt diese beispielsweise ebenso
– Wegeunfälle von und zur Arbeit, Kita, Schule, Uni
– Kosten zur Rehabilitation nach Arbeitsunfällen
– Medizinische Gutachten
– Schadensersatz
– Übergangsgeld
– Pflegegeld
– Verletztengeld
– Rentenleistungen
– Überführungskosten bei tödlichen Arbeitsunfällen
– Sterbegeld
– Leistungen an Hinterbliebene
– uvm.
Die UVV und die DGUV stehen miteinander in Verbindung, da die Unfallversicherung einen gesetzlichen Präventionsauftrag besitzt. Sie ist dadurch verpflichtet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Gefahren, die bei ihrer Tätigkeit bestehen, aufzuklären. So sollen schwere oder gar tödliche Unfälle vermieden, aber ebenso gesundheitliche Schäden der Arbeitenden minimiert und selbstverständlich auch die Kosten der Unfallversicherung niedrig gehalten werden.
Obwohl die gesetzliche Unfallversicherung für vielerlei Schäden aufkommt, übernimmt diese jedoch keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und unsachgemäßem Gebrauch von Betriebsmittel oder Geräten. Damit also ein Anspruch auf Leistungen besteht, muss nachgewiesen werden, dass die geltenden Richtlinien der Unfallverhütungsvorschriften befolgt wurden. Jedes Unternehmen hat hier eine Nachweispflicht in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu erbringen und muss zudem die regelmäßigen Prüfungen nach den Regeln der UVV durchführen lassen.
UVV Prüfung im Betrieb
Um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen zur Einhaltung der UVV im jeweiligen Unternehmen auch tatsächlich laut gesetzlichen Vorgaben in die Tat umgesetzt werden, finden in regelmäßigen Abständen Schulungen der Mitarbeiter statt.
Genauso werden die Betriebsmittel, elektrische Geräte, maschinelle Anlagen usw. auf ihre Gefahrlosigkeit hin überprüft. Es soll also durch eine Prüfung festgestellt werden, ob diese Geräte und Maschinen, aber ebenso viele andere Dinge, weiterhin verwendet werden können. Starker Verschleiß durch häufige Benutzung oder Defekte können zu Verletzungen führen und stellen somit ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Das gilt es auszuschließen. Die Überprüfung, ob die UVV eingehalten wurden, findet durch speziell geschulte Prüfer statt, welche sich an den geltenden Richtlinien orientieren.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ bildet die Grundlage verschiedener Prüfrichtlinien der UVV. Es gibt innerhalb der Unfallverhütung Vorschriften, die sich auf bestimmte Arbeitsbereiche, Branchen oder, wie im Fall der DGUV Vorschrift 3, auf gewisse Bereiche beziehen. Die Vorschrift 3 umfasst elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie regelt, wie und wie oft diese auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gibt es in jedem Betrieb, denn darunter fallen alle elektrisch betriebenen Geräte und Maschinen. Die DGUV3 zählt zur Überkategorie „Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse“ (kurz ETEM) und hierunter zur Elektrotechnik und Feinmechanik. Eine bis 2014 gültige und mittlerweile veraltete Bezeichnung lautet BGV A3, seltener VBG4.
An die Richtlinien der DGUV V3 müssen sich alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen halten. Sämtliche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, die verwendet werden, müssen geprüft und für sicher befunden worden sein. Sind sie das nicht und es geschieht ein Unfall, macht sich das Unternehmen strafbar.
Was beinhaltet eine UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
DGUV V3 der UVV besteht aus zwei Grundlagen:
1. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel instandgesetzt, gewartet und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich Elektrofachkräfte ausführen bzw. unter deren Anleitung erfolgen.
2. Entspricht ein Betriebsmittel oder eine Anlage nicht mehr den geltenden Richtlinien der Vorschrift 3, muss der Unternehmer diese instandsetzen oder austauschen lassen. Bis dies geschehen ist, darf das entsprechende Gerät nicht mehr verwendet werden. Zudem hat eine entsprechende Sicherung zu erfolgen, dass keine Person die Anlage oder das Betriebsmittel dennoch benutzt und dadurch zu Schaden kommt. Anlagen müssen also vom Stromkreis getrennt und deutlich sichtbar gegen Einschalten gesichert werden. Kleinere Geräte werden entfernt.
Was wird überprüft?
Geprüft werden im Rahmen der UVV bzw. der Vorschrift 3 alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen folglich große Produktionsmaschinen, genauso aber auch Schreibtischlampen, PCs und selbst die Kaffeemaschine oder der Ventilator im Pausenraum.
Wie oft findet diese UVV Prüfung nach DGUV3 statt?
Zunächst müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor ihrer ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Danach findet die Elektrogeräteprüfung nach festgelegten zeitlichen Abständen statt. Wann genau die nächste Prüfung ansteht, ist am Prüfsiegel ersichtlich, welches auf jedem elektrischen Gerät klar ersichtlich angebracht werden muss. Zudem ist der Termin in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens vermerkt.
Nach Reparatur- und Wartungsarbeiten oder Änderungen ist direkt eine Prüfung nötig, unabhängig von der Angabe des Siegels.
Welche DGUV V3 Prüffristen ansonsten gelten, ist genau geregelt. Die sogenannte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrische Anlagen wird alle vier Jahre durchgeführt. Eine Ausnahme sind hier gesonderte Regeln, welche unter die DIN VDE 0100 Gruppe 700 fallen. Diese betreffen unter Anderem Feuchträume, Baustellen und landwirtschaftliche oder Gartenbaubetriebe, medizinische Bereiche sowie öffentliche Ausstellungen und Einiges mehr. Hier wird jedes Jahr eine UVV Prüfung nach Vorschrift 3 der Unfallverhütung Vorschriften durchgeführt.
Wesentlich kürzere Prüffristen von nur einem Monat gelten für Schutzmaßnahmen in elektrischen, nicht stationären Anlagen, welche mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ausgestattet sind. Jedes halbe Jahr werden darüber hinaus Fehlerstrom-, Fehlerspannungs- und Differenzstrom-Schutzschalter ortsfesten und ortsveränderlichen, also stationären und nicht stationären, elektrischen Anlagen überprüft. Ob die Schutzschalter-Funktion gegeben ist, wird durch den Benutzer der Anlage per Betätigung geprüft.
Wie wichtig sind die UVV wirklich und seit wann gibt es diese?
Die Grundgedanken entstanden bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur Zeit der Industrialisierung. Katastrophale Arbeitsumstände sorgten damals noch dafür, dass Arbeiter, die einen Unfall hatten, schnell in Armut versanken und keinerlei Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erwarten hatten. Otto von Bismarck legte den Grundstein für die erste gesetzliche Unfallversicherung, die seither stets weiterentwickelt wurde.
Gäbe es die UVV nicht, wäre, das ist unbestritten, die rechtliche Situation bei Arbeits- oder Wegeunfällen von Arbeitnehmern durchaus prekär. Zwar erscheinen die zahlreichen Unfallverhütung Vorschriften zunächst als Belastung, doch bilden sie zugleich die Grundlage für ein sicheres Arbeiten und sorgen dafür, dass Beschäftigte auch nach langjähriger Tätigkeit ein geringeres Risiko aufweisen, Berufskrankheiten zu entwickeln. Vollständig verhindern können die Unfallverhütung Vorschriften jedoch weder Berufskrankheiten, noch Unfälle. Dass sie aber dennoch sehr wichtig sind, zeigt alleine schon der drastische Rückgang an schweren oder sogar tödlichen Arbeitsunfällen und die Aufrechterhaltung der Gesundheit langjähriger Beschäftigter.