Vorschrift DGUV 3 (früher BGV A3) – wann wird die Prüfung elektrischer Betriebsmittel geregelt?
Damit der Betrieb für Mitarbeiter sicher erhalten bleibt, gibt es eine große Zahl an Gesetzen, Normen und Vorschriften. Ein essenzieller Aspekt ist dabei die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach Vorschrift DGUV 3. Sie trat am 01.04.1979 zunächst unter dem Namen BGV A3 und VBG 4 in Kraft und dient der Unfallverhütung. Nach der Umbenennung in Vorschrift DGUV 3 hat sich inhaltlich allerdings nichts verändert. Gemäß Paragraf 3 der Vorschrift ist jedes Gewerbe verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Die Abläufe, Fristen und Kriterien für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden in Vorschriften und Normen klar geregelt und sollen Kunden, Mitarbeiter und das Gewerbe selbst vor Schäden schützen.
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen auf ihre Sicherheit geprüft, entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden. Die bei der DGUV 3 Prüfung greifenden Regeln wurden in den VDE-Normen festgelegt. Diese sind von den Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften definiert und veröffentlicht. Laut der Vorschrift DGUV 3 müssen sich Arbeitgeber darum kümmern, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln regelmäßig durchgeführt wird. Nur auf diese Weise kann festgestellt werden, ob sich elektrische Anlagen, Geräte und Maschinen eines Gewerbes in einem ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, der Berufsgenossenschaften und der DGUV Vorschrift 3 befinden.
Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln – Kriterien laut DIN VDE
Die Vorschrift DGUV 3 gibt keine exakten Angaben zu den Attributen für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten: Die Kriterien werden von der DIN VDE geregelt. Die DIN VDE 0701 0702 gibt somit Auskunft über die Prüfungen nach Instandsetzung, Wiederholungsprüfung und Änderung der elektrischen Geräte. Kriterien zur Prüfung von elektrischen Anlagen beinhaltet wiederum die DIN VDE 0105 100. In der DIN VDE 0113 1 werden die elektrische Ausrüstung und die Sicherheit von Maschinen behandelt.
Prüffristen bei der DGUV 3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Innerhalb der VDE Prüfung gilt die Ermittlung der DGUV 3 Prüffristen als eine entscheidende Maßnahme. Damit die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet wird, wurden vom Gesetzgeber mehrere Anforderungen an Unternehmen gestellt. Die DGUV 3 und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten den Arbeitgeber somit dazu, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von Angestellten, Kunden und Gästen fernzuhalten.
Die VDE Prüfung ist hier eines der wichtigsten Mittel. Prüffristen der DGUV 3 Prüfung geben den zeitlichen Rahmen vor, in welchem die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden soll.
DGUV 3 Prüffristen – Empfehlungen für die VDE Prüfung
Allgemeine Prüfumfänge und Prüffristen des E Check werden für die gängigsten elektrischen Betriebsmittel von der TRBS 1201 (Technische Regel für Betriebssicherheit) empfohlen. Laut dessen gilt, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büroräumen (zum Beispiel Kaffeemaschinen, Monitore, Lampen etc.) mindestens alle zwei Jahre geprüft werden müssen. In Produktionsbereichen und Werkstätten müssen ortsveränderliche Betriebsmittel wie elektrische Werkzeuge allerdings jährlich oder teilweise alle paar Monate geprüft werden. Der Grund: Hier liegt eine höhere Gefährdung und Beanspruchung vor.
Bei Elektroanlagen wie Leuchten, Unterverteilungen oder Steckdosen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sind für die DGUV 3 Prüfungen ebenfalls regelmäßige DGUV V3 Prüffristen im Abstand von mindestens vier Jahren angezeigt. Diese gelten jedoch nur, solange sich die Betriebsmittel nicht in einem sensiblen (zum Beispiel in einem nassen oder feuchten) Umfeld befinden. Nach DGUV V3 müsste in diesem Fall mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung durchgeführt werden. Welche Prüffristen in einzelnen Fällen zutreffen, wird im Vorfeld von der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Die E Check Prüffristen werden von der Gefährdungsbeurteilung festgelegt
Um der Aufgabe der Sicherheit bei der Arbeit nachzukommen, bildet die Gefährdungsbeurteilung das wichtigste Instrument. Sie legt zum Beispiel fest, welche E Check Prüffristen von elektrische Geräten, Maschinen und Anlagen bei der VDE Prüfung bestehen. Gewerbe sind dazu verpflichtet, eine derartige Beurteilung in ihrem Betrieb zu erstellen und regelmäßig eine VDE Prüfung von fachgerechten Spezialisten durchführen zu lassen.
Von elektrischen Anlagen und Geräten, die innerhalb der Vorschrift DGUV 3 nicht fachgerecht kontrolliert werden, können für Kunden und Mitarbeiter viele Gefahren ausgehen. In Schadensfällen können Versicherungshäuser mit empfindlichen Forderungen an die Firmen herantreten. Neben einer sozialen Verantwortung des Dienstgebers bestehen ebenfalls finanzielle Gründe, die einen E Check innerhalb der DGUV Vorschrift 3 durchführen zu lassen.
Von wem darf ein E Check durchgeführt werden?
Die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen darf laut DGUV 3 Vorschrift ausschließlich eine nach den TRBS 1203 qualifizierte Elektrofachkraft durchführen. Der erfahrene Fachmann muss ein entsprechendes elektrotechnisches Studium oder eine elektrotechnische Berufsausbildung absolviert haben.
Eine abgeschlossene Ausbildung ist allerdings allein nicht ausreichend. Kurz nach Ausbildungsende müssen ebenfalls entsprechende Berufserfahrungen im Bereich der DGUV V3 gesammelt werden. Des Weiteren sind einschlägige Kenntnisse der Vorschriften und Normen sowie zum jeweils aktuellen Stand der Technik notwendig. Die Spezialisten sind dazu verpflichtet, ihr Wissen durch regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen aufzufrischen.
Sichert ein regelmäßiger E Check nach DGUV V3 eine hundertprozentige Mängelfreiheit?
Mit einer Prüfung nach Vorschrift DGUV 3 werden in der Regel selbst kleinste Mängel frühzeitig erkannt. Es stellt anschließend kein Problem dar, sie zu beheben. Doch im Leben gibt es bekanntlich keine hundertprozentige Sicherheit. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass im Laufe der Zeit außerhalb eines Prüfintervalls bei elektrischen Maschinen, Anlagen oder Geräten versteckte Mängel auftreten. Mit einem regelmäßigen E Check sind solche Fälle jedoch äußerst unwahrscheinlich.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel – Fazit
Jedes in Deutschland ansässiges Gewerbe und jeder deutsche Betrieb ist bereits seit April 1979 gesetzlich dazu verpflichtet, alle elektrischen Anlagen und Geräte im Unternehmen von einer Elektrofachkraft regelmäßig überprüfen zu lassen. Grundlage für eine Überprüfung ist die DGUV Vorschrift 3 (die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Vorschrift, die ehemalig als BGV A3 bekannt war, gibt exakte Regeln und Anforderungen für die Gültigkeit und den korrekten Ablauf der Überprüfung vor.
Die dritte Vorschrift der DGUV hat verschiedene Zeitpunkte vorgesehen, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel überprüft werden müssen. Wie bereits erwähnt, muss die erste Prüfung bei elektrischen Anlagen noch vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei ortsfesten elektrischen Anlagen hängt die Häufigkeit der anschließenden Wiederholungsprüfungen von den Eigenschaften der Betriebsstätte ab, in welcher sich die Anlagen befinden. Bei Anlagen liegt die Prüffrist generell bei vier Jahren. Bei elektrischen Anlagen in Räumlichkeiten oder Betriebsstätten besonderer Art müssen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen jährlich durchgeführt werden. Dieselbe Regel gilt ebenfalls für ortsfeste elektrische Anlagen und Geräte. Für die VDE Prüfung gibt es im Voraus festgelegte zeitliche Abstände, die im Sinne eines auf Sicherheit geprüften Gewerbes lückenlos eingehalten werden müssen. Falls in der Zwischenzeit Reparaturen und Änderungen zustande gekommen sind, ist selbst außerhalb der Reihe eine von elektrischen Betriebsmittel notwendig. Durch eine derartig konsequente Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte können Gefährdungen und Schäden rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen dürfen laut DGUV Vorschrift 3 ausschließlich nach den TRBS 1203 qualifizierte Elektrofachmänner durchführen: Für den E Check sind grundsätzlich die Personen geeignet, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihrer praktischen Berufserfahrung und der zeitnahen bzw. aktuellen Berufstätigkeit in der Lage sind, die Sicherheit des Betriebs von elektrischen Geräten beurteilen zu können. Ausschließlich solche Fachkräfte können eine fachkundige Bewertung eines für den Betrieb sicheren Zustands von elektrischen Maschinen, Betriebsmitteln oder Anlagen abgeben. Die Spezialisten haben üblicherweise ein Studium elektrotechnischer Art oder eine fachorientierte Berufsausbildung erfolgreich absolviert. Die Dauer von mindestens einem Jahr gilt als erforderliche Berufserfahrung – mehr Jahre sind selbstverständlich besser. Die Profis müssen zudem die Bestimmungen nach DGUV Vorschrift 3 hundertprozentig kennen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sie die Prüfung verantwortungsbewusst und rechtssicher vornehmen.