Was beinhaltet die UVV-Prüfung?
Die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln einer Firma ist in Deutschland mittlerweile Pflicht für alle Arbeitgeber geworden. Dies soll für ein sicheres Arbeitsumfeld im Allgemeinen sorgen. Diese Überprüfung wird durch die DGUV Vorschrift 3 geregelt. Früher waren diese Tätigkeiten bereits unter BGV A3-Prüfung oder E-Check bekannt. Heute nennt es sich UVV-Prüfung – die Abkürzung UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift! Dieses Kontrollwerk ist eine verbindliche Vorschrift, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Versicherer gelten und dem Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz dienen. In Deutschland wird dieses Regelwerk vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt, nachdem es durch die zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen wurde. Die Vorschrift regelt alle Arbeitsschutzmaßnahmen und -regeln die notwendig sind, um Arbeits- und Betriebsmittel sicher zu handhaben. Vereinfacht ausgedrückt, muss alles was einen Stecker hat überprüft werden: Laptop, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, usw.
Für welche Orte gelten die Bestimmungen?
Die Anwendung der UVV-Prüfung ist überall dort notwendig, wo elektrische Betriebsmittel vorhanden sind und verwendet werden.
Es handelt sich dem Grunde nach um vier Bereiche:
- Industrie und Produktion: Die Prüfung der vorhandenen Anlagen und Maschinen erfolgt innerhalb des Tagesgeschäftes und führt im Normalfall zu keiner Störung des Betriebsablaufes. Da bei einer elektrischen Störung ohnehin der Prozess nicht einwandfrei funktionieren würde, muss dies auch genauso möglich sein.
- Verwaltung und Bürogebäude: Analog von Industrie und Produktion wird auch hier unauffällig geprüft, wobei gleichermaßen die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund steht.
- Öffentliche Einrichtungen (z.B. Schule, Universität, Kirchen, soziale Einrichtungen, etc.): Die Prüfung erfolgt hier ebenfalls in gleichem Rahmen und soll dafür sorgen, dass auch versehentlich ausgelöste Gefahren vermieden werden. Das kann zum Beispiel durch unwissende Kinder oder Unachtsamkeit schnell passieren.
- Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime: Da auch hier, neben hygienischen Problemen, natürlich elektrische Gefahren lauern können, erfolgt die Sicherheitsprüfung regelmäßig und schließt damit weitestgehend daraus resultierende Folgen aus.
Was ist nun wichtig bei der Sicherheitsprüfung und wie funktioniert diese?
Gemäß §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zur Erzeugung, zur Fortleitung, zur Verteilung, der Speicherung und Messung sowie Verbrauch & Umsetzung) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“
Im §2 (2) der DGUV V3 ist festgelegt, welche Regeln für die UVV-Prüfungen der ortsveränderlichen Betriebsmittel gelten: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen (VDE 0701-0702) enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.“
Die Unterteilung erfolgt auch hier in vier Bereiche:
- Ortveränderliche elektrische Betriebsmittel (siehe unten)
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel (z.B. Kühlschrank, Durchlauferhitzer, Waschmaschine)
- Elektrische Anlagen (z.B. Schaltgeräte, Leitungen, Steckdosen)
- Elektrische Maschinen (z.B. Produktionsanlagen, Förderanlagen)
Die ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel die nach der Vorschrift zu prüfen sind, sind Gerätschaften die leicht beweglich sind – also nicht verbaut, das Gewicht muss geringer als 23 kg sein und ein Stecker ist vorhanden. Beispiele dafür sind Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Staubsauger, Kaffeeautomaten, Standmixer oder Werkzeuge wie Bohrmaschinen und elektrische Sägen.
Wie läuft eine Prüfung genau ab?
Für jedes elektrische Betriebsmittel welches in diese Kategorie fällt, wird gem. der UVV eine Einzelprüfung vorgenommen. Diese UVV-Prüfung erfolgt grundsätzlich in drei Schritten:
Begonnen wird mit einer Sichtprüfung. Hierbei wird kontrolliert, ob zum Beispiel offensichtliche Beschädigungen oder Mängel vorhanden sind (ein sichtbarer Kabelbruch) und wie der augenscheinliche Zustand von außen zu bewerten ist.
Im Anschluss folgt eine Funktionsprüfung, nach Vorgabe und mittels kalibrierter Messgeräte. Hier können als Beispiele das Simulieren eines Kurzschlusses am Gerät oder auch die Funktionsfähigkeit der Gehäusespannung aufgeführt werden. Es geht dabei immer um die sicherheitsrelevanten Teile und ob diese ordnungsgemäß funktionieren.
Abschließend kommt es zu einer Messprüfung, bei der die Einhaltung aller Richtwerte zu Grunde liegt. Hierbei spielen die Sicherheitsaspekte erneut die entscheidende Rolle. Dabei wird immer das gesamte System begutachtet und rundet als letzter Schritt die Kontrolle vollumfänglich ab. Beispielhaft ist die Messung des Schutzleiterstroms und des Schutzleiterwiderstandes zu nennen.
Wird durch die Prüfung Mängelfreiheit erzeugt?
Durch die oben beschriebene Prüfung werden schon kleine Mängel frühzeitig gefunden und erkannt. Die Behebung dieser Mängel stellt dann meistens kein großes Problem dar. Eine 100%ige Sicherheit gibt es, wie so oft im Leben, natürlich nie. Auch zwischen den jeweiligen Prüfungen des Gerätes kann es zu Mängeln an selbigen kommen, allerdings zeigt die Erfahrung, dass eine regelmäßige Kontrolle das Auftreten als eher unwahrscheinlich beziffert.
Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?
Die ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen zuerst vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Im Anschluss wird die Prüfung jeweils nach einer Reparatur (Instandsetzung) oder Änderung vor der erneuten Wiederinbetriebnahme durchgeführt und dokumentiert. Je nach Art der Gefährdungsbeurteilung durch die Geräte wird in einer Liste genau festgelegt, wann diese zur Wiederholungsprüfung anstehen. Die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der UVV-Prüfung macht individuelle Fristen möglich, es empfiehlt sich aber sich im Bereich der Empfehlungen zu bewegen.
Das Regelwerk gibt hier aber einen Maximalwert vor:
- UVV Prüfungen einmal im Jahr in Werkstätten, auf Baustellen oder Fertigungsstätten
- UVV Prüfungen zweijährig in Büros, Homeoffice oder vergleichbaren Bereichen
Rechtssichere Dokumentation:
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Inhalt und Ablauf der UVV-Prüfungen elektrischer Betriebsmittel. Bei der UVV-Prüfung werden die sicherheitsrelevanten Bauteile untersucht. Dazu gehört auch die anschließende Dokumentation der Prüfungen. Eventuelle Mängel an den Geräten sind im Anschluss zu beseitigen und, wenn dies geschehen ist, das Prüfsiegel aufzubringen. Der letzte Schritt ist dann die rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse, so dass diese jederzeit nachzulesen und vorzuzeigen sind (z.B. für Versicherungen oder Betriebsgenossenschaften)
Betriebssicherheitsverordnung und Haftung des Unternehmers:
Was ist, wenn doch einmal etwas passiert oder die Vorgaben zur Prüfpflicht gar ignoriert werden? Es hat immer der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass alle elektrischen Betriebsmittel entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung durch die UVV Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Sollte es durch Versäumnisse der Unfallverhütungsvorschrift zu einem Schadenfall kommen, können die Strafen teilweise sehr hoch ausfallen.
Wer führt eine UVV-Prüfung durch?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss immer von einer befähigten Person, einer Elektrofachkraft (EFK), durchgeführt werden, die nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRB 1203) befähigt ist. Grundlage dafür ist eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium in Verbindung mit anschließender Berufserfahrung in Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln gemäß den Vorschriften. Jeder UVV-Prüfer ist angehalten, sein Wissen fortlaufend durch Weiterbildungen und/oder Schulungen aufrecht zu erhalten und nachzuweisen.
Dabei ist es möglich, dass auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) die Prüfung unter Aufsicht des EFK durchführt, sofern geeignete Prüf- und/oder Messgeräte dabei verwendet werden.
Da in Kleinbetrieben oder im Mittelstand oftmals keine notwendige EFK (Elektrofachkraft) vorhanden ist um die UVV-Prüfung selbst durchzuführen, vergeben diese Betriebe die Prüfungsaufgaben an externe Dienstleister die bundesweit tätig sind und die nötige Erfahrung in diesem Bereich mitbringen.
Welchen Mehrwert hat die UVV?
Zum Schutz der Gesundheit eines Mitarbeiters, der an oder mit den Betriebsmitteln täglich arbeitet, ist die Unfallverhütungsvorschrift grundlegend sinnvoll. Die in regelmäßigen Abständen durchgeführten UVV Prüfungen verringern das Risiko, dass durch diese Betriebsmittel entstehen kann.
Für den Arbeitgeber ist die Durchführung der UVV-Prüfung ebenfalls wichtig, da er durch den Gesetzgeber verpflichtet ist, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel in einem technisch sicheren Gebrauchszustand zu halten. Werden diese Schutzmaßnahmen versäumt, haftet der Unternehmer bis zu seinem Privatvermögen für alle Ansprüche des Versicherten die entstehen – z.B. Verdienstausfall, medizinische Versorgung, Schmerzensgelder bis hin zu Erwerbsunfähigkeitsansprüchen.
Aber auch der betriebswirtschaftliche Nutzen ist an dieser Stelle zu erwähnen: Die UVV-Prüfung reduziert Ausfallzeiten sowie den Verschleiß und verlängert die Lebensdauer von Maschinen und Mitteln. Zusätzlich werden Versicherungsprämien bei ordnungsgemäßer Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften geringer ausfallen als ohne diese.