Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Gründe und Vorgaben
Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 ist in allen Unternehmen vorgeschrieben, die mit elektrischen Geräten arbeiten. Darüber hinaus gibt es auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die ebenso der Prüfungspflicht unterliegen. Für die Prüfungsintervalle gibt es feste Vorschriften, die der Unternehmer zwingend einhalten muss. Die vorschriftsmäßige Durchführung der Prüfung darf nur von Fachkräften durchgeführt werden, die eine Zertifizierung erworben haben. Die Beauftragung eines Fachbetriebes reicht nicht aus. Die Prüfung wird mit einem Prüfprotokoll belegt, das als Nachweis dient und bei Bedarf vorgelegt wird. Es entspricht einem einheitlichen Standard und beinhaltet alle Einzelheiten der Prüfung, aber auch die Freigabe der Geräte.
Ortsveränderliche Betriebsmittel – eine Definition
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind für einen flexiblen Einsatz vorbereitet. Dies bedeutet, dass sie zu dem Ort bewegt werden können, an dem sie gebraucht werden. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehören überwiegend elektrische Handgeräte, die für die Fertigung von Werkstoffen und Produkten, aber auch für Reparaturen und Wartungsarbeiten verwendet werden. Aber auch Waagen und andere Instrumente, die für einen elektrischen Betrieb vorgesehen sind, gehören in den Bereich. Weiterhin gibt es Ladegeräte, mobile Hebebühnen, aber auch andere Geräte, die für den spezifischen Bedarf eines Unternehmens erforderlich sind, sind zu prüfen. Auch Computer und die dazugehörige Peripherie gehören zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Bevor ein elektrisches Betriebsmittel in einem Unternehmen verwendet werden darf, muss eine erste Prüfung durchgeführt werden. Erst nach der Freigabe ist der Einsatz des Betriebsmittels gestattet. Dies gilt im Übrigen auch für Haushaltsgeräte, die in einem Büro stehen. Dies können Kaffeemaschinen sein, aber auch Mikrowellen oder Wasserkocher.
Als ortsveränderlich werden auch Betriebsmittel bezeichnet, die flexibel an verschiedenen Orten oder in unterschiedlichen Werkstätten eingesetzt werden können. Für diese Werkzeuge ist eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erforderlich.
Ziele der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Grundlagen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Hinter dem Kürzel DVGU verbirgt sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet, für diese eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung reguliert Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg eintreten. Ziel ist es, derartige Unfälle zu verhindern. Dies hat nicht nur finanzielle Gründe. In erster Linie soll verhindert werden, dass Mitarbeiter zu Schaden kommen. Gerade elektrische Geräte stellen eine sehr große Gefahr dar. Sie arbeiten mit Motoren, mit drehenden Elementen, und viele dieser Geräte haben eine sehr große Kraft. Diese ist für die Bewältigung der Arbeitsaufgaben notwendig. Fehlbedienungen, aber auch ein plötzlicher Ausfall oder ein kaputtes Kabel können mitunter fatale Folgen haben. Diese gilt es zu minimieren oder, im besten Falle, ganz zu verhindern. Aus diesem Grund beinhaltet die Vorschrift DGUV V3 alle Richtlinien, die von den Unternehmen in Bezug auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel einzuhalten sind. Es gilt zu beachten, dass der Unternehmer selbst darauf achten muss, dass er die Intervalle, in denen die Prüfung stattzufinden hat, selbst einhält. Er bekommt dafür keine Aufforderung. Richtet er sich nicht nach diesen vorgeschriebenen Intervallen, kann die mit der Installation erteilte Betriebserlaubnis erlöschen. Das Gerät darf dann nicht mehr benutzt werden.
Zeitraum für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Der Zeitraum, in dem eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erforderlich wird, richtet sich unter anderem danach, welche Gefahr das Gerät darstellt. Aber auch die Häufigkeit der Nutzung, die Stärke der Leistung und andere individuelle Faktoren spielen eine Rolle. Dies ist der Grund dafür, dass es keine allgemeingültigen Vorschriften und Aussagen darüber gibt, welche Geräte in welchem Zeitraum geprüft werden müssen. Wenn ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel in einem Unternehmen angeschafft wird, erfolgt die erste obligatorische Prüfung bereits vor dem Einsatz. Der Prüfer stellt fest, wie häufig der Einsatz erfolgen soll und welche Gefahren eventuell mit ihm verbunden sind. Nach diesen und weiteren Kriterien legt er dann fest, wie oft die Prüfung zu erfolgen hat. In der Verordnung sind drei verschiedene Zeiträume festgelegt. Geräte, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, die eine komplizierte Bedienung aufweisen oder die besonders häufig eingesetzt werden, müssen alle sechs Monate einer Überprüfung unterzogen werden. Weitere Prüfintervalle für andere Betriebsmittel, die nicht in diese Kategorie fallen, betragen zwölf oder 24 Monate. Der Zeitraum, der bei der erstmaligen Inbetriebnahme im Prüfprotokoll eingetragen wurde, gilt in der Regel für die gesamte Nutzungszeit des Betriebsmittel. Grundsätzlich kann der Prüfer jedoch bei einer Inaugenscheinnahme im Rahmen der Prüfintervalle eine neue Zeit festlegen. Dies kommt in der Praxis mitunter vor, wenn das Betriebsmittel in einem anderen Bereich eingesetzt werden soll oder wenn sich entsprechende Vorschriften geändert haben.
Anmeldung einer Prüfung
Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf ausschließlich von Fachkräften durchgeführt werden, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Elektrofachbetriebe, die in der jeweiligen Region niedergelassen sind, haben nur dann eine Berechtigung zur Durchführung der Prüfung, wenn ein Mitarbeiter die Zertifizierung für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgreich nachweisen kann. In diesem Fall ist nur der betreffende Mitarbeiter zur Abnahm der Prüfung berechtigt. Viele Unternehmen bieten die Durchführung der Prüfung bundesweit an. Da Elektrofachbetriebe nicht flächendeckend über die Zertifizierung verfügen, ist es empfehlenswert, wenn die Anmeldung rechtzeitig vor dem im Prüfprotokoll festgelegten Termin erfolgt. Findet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel halbjährlich statt, sind viele Prüfer bereits nach der Abnahme zur Vereinbarung eines neuen Termins bereit.
Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor Ort
Die Prüfung der betreffenden ortsveränderlichen Betriebsmittel erfolgt vor Ort durch den bestellten Prüfer, der eine Zertifizierung besitzt. Andere Prüfungen, die etwa von niedergelassenen Elektrobetrieben erfolgen, können zur Sicherheit durchgeführt werden, wenn der Unternehmer bereit ist, die Kosten zu tragen. Sie stellen auch eine gute Vorbereitung für die eigentliche Prüfung dar, weil Fehler aufgespürt und behoben werden können. Auf diese Weise kann der Unternehmer vor allem bei älteren Maschinen und Anlagen verhindern, dass es zu einem Erlöschen oder Betriebserlaubnis kommt. Für die Prüfintervalle haben derartige Überprüfungen durch einen Elektrofachmann ohne Zertifizierung jedoch keine Relevanz. Die Erteilung einer fortlaufenden Erlaubnis und die Ausstellung des Prüfprotokolls obliegen allein dem Fachmann, der eine entsprechende Zertifizierung besitzt.
Die Prüfung selbst erfordert in der Regel eine Trennung der ortsveränderlichen Maschinen und Anlagen vom Stromnetz. In Produktionsbetrieben ist es somit notwendig, die Produktion für den Zeitraum der Prüfung auszusetzen. Dies sollte in den Produktionsplänen entsprechend eingeplant werden.
Der Zeitraum, den eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Anspruch nimmt, ist sehr unterschiedlich. In der Regel dauert eine solche Prüfung einige Stunden. Es können aber auch mehrere Tage versehen, wenn ein Unternehmen sehr viele Betriebsmittel im Einsatz hat. Für jedes Gerät ist eine separate Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erforderlich.
Ausstellung des Prüfprotokolls
Nach erfolgreicher Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird der Prüfer ein Protokoll ausstellen. Dieses enthält alle Fakten und Messdaten zur Prüfung, aber auch den nächsten Prüftermin. Es sollte von dem Unternehmer zu seinen Unterlagen genommen werden.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
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