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Was ist eine Elektrogeräteprüfung?
Unter dem Begriff Elektrogeräteprüfung versteht man in der betrieblichen Praxis eine Überprüfung von elektrischen Geräten auf Sicherheit. Hier wird vorrangig bewertet, ob mit Strom betriebene Geräte wie PC, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen etc. sicher sind. Sicher bedeutet, dass die Elektrogeräteprüfung überprüft, ob Sicherheitsmaßnahmen wie Erdung des Gehäuses oder Isolierung des Gehäuses intakt sind.
Wie wichtig ist die visuelle Kontrolle bei einer Elektrogeräteprüfung?
Der wichtigste Schritt bei jeder Prüfung ist die sogenannte Sichtprüfung. Hier wird das Gerät gründlich auf erste Anzeichen von Problemen untersucht, wie gebrochenes Gehäuse, Schmorstellen oder Verschmutzung. Die Sichtprüfung entdeckt ca. 80%-90% aller Probleme bei einer Elektrogeräteprüfung.
In welchen Abständen muss eine Elektrogeräteprüfung durchgeführt werden?
Die „Ermittlung der Prüffristen“ wird durch eine Gefährdungsbeurteilung geregelt. Diese ermittelt die auf die jeweiligen Geräte einwirkenden Umgebungseinflüsse wie raue Umgebung, Feuchtigkeit, Erwärmung, Vibration und leitet daraus eine entsprechende Beanspruchung ab. Eine Bohrmaschine auf einer Baustelle, die Staub und Regen ausgesetzt ist, wird häufiger geprüft werden müssen als ein PC in einem Büro. In u.a. der DGUV Information 203-070 sind in Tabelle 4.1 übliche Prüffristen als Anhaltspunkt aufgeführt. Eine nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zählt nach §22 der Betriebssicherheitsverordnung als Ordnungswidrigkeit, man kann bei der Elektrogeräteprüfung demzufolge nicht einfach nach üblichen Empfehlungen Fristen festlegen.
Wer muss die Prüffristen für die Elektrogeräteprüfung ermitteln?
Je nach Organisation des Unternehmens kann die Sicherheitsfachkraft, die ohnehin für die Erstellung der generellen Gefährdungsbeurteilungen zuständig ist, diese erstellen. Stellenweise wird die elektrotechnische Verantwortung auf eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) delegiert, die dann u.a. für diesen Bereich verantwortlich ist. Ein externer Prüfdienstleister kann ebenfalls die Erstellung vornehmen. Wir von der E+Service+Check GmbH unterstützen Sie selbstverständlich hierbei!
Sind nur ortsveränderliche Geräte von der Elektrogeräteprüfung betroffen?
Nein. In der Vergangenheit wurde zwar gerne zur Unterscheidung von Prüfungen unterschieden zwischen „ortsveränderlichen Geräten„, „festangeschlossenen Geräten“ und Installationsprüfungen, aber strenggenommen sind die gleichen Schutzmaßnahmen zu prüfen. Vereinfacht ausgedrückt: Überall, wo Strom fließt, sind Prüfungen vorzunehmen. Der Prüfer hat hier je nach Gerät die Wahl, nach welcher Prüfnorm die Elektrogeräteprüfung durchgeführt wird. Hierbei entscheidet nicht die Größe des Gerätes über die Durchführung der Prüfung- ansonsten könnte man Geräte wie Waschmaschinen im Waschsalon übergehen, da diese relativ fest eingebaut sind. An dieser Stelle muss der Prüfer entscheiden, nach welcher Norm (VDE 0701-0702 bei Geräten mit Stecker oder VDE 0105 bei fest angeschlossenen Geräten) diese zu prüfen sind. Die Elektrogeräteprüfung bei fest angeschlossenen Geräten muss je nach Ausrüstung gegebenenfalls mit unterschiedlichen Prüfgeräten erfolgen, sie darf aber nicht entfallen.
Haftung bei Schadensfällen durch defekte Elektrogeräte?
Kommt jemand durch defekte Elektrogeräte zu Schaden, haftet der Betreiber. Dies bedeutet, dass auch durch geliehene oder gemietete Geräte entstandene Schäden zu vertreten sind. Eine Elektrogeräteprüfung schafft hier Sicherheit, fremde Geräte ohne absehbare Probleme einsetzen zu können.
Müssen Vereine oder gemeinnützige Organisationen eine Elektrogeräteprüfung durchführen?
In der Regel ja. Dieser Sachverhalt ist oft unbekannt, da meist die Pflicht zu entsprechenden Prüfungen mit den Auflagen der Berufsgenossenschaft verbunden wird, die ihren Fokus auf Unternehmen legt. Spätestens mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung von 2015 ist jedoch der erfasste Personenkreis deutlich größer geworden. Eine weitere Herleitung erfolgt über die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB. Dies bedeutet, wenn Dritte mit Elektrogeräten in Kontakt kommen können, beispielsweise auf einer Informationsveranstaltung eines gemeinnützigen Vereins, darf von diesen keine Gefahr ausgehen. Eine durchgeführte Elektrogeräteprüfung schafft hier die Sicherheit, dass der Verein, vertreten durch den haftenden Vereinsvorstand, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Wie ist eine Elektrogeräteprüfung zu dokumentieren?
Als Nachweis einer erfolgten Elektrogeräteprüfung reicht entgegen landläufiger Meinung nicht ein einfacher Prüfaufkleber. Zum erfolgreichen Nachweis im Schadensfall gegenüber den Versicherern, der Berufsgenossenschaft und vor Gericht sollten aussagekräftige Protokolle erstellt werden. Diese sollten eindeutig zum geprüften Gerät zuzuordnen sein, beispielsweise über eine angebrachte Inventarnummer. Im Protokoll sollten zur sicheren Nachvollziehbarkeit der Prüfung u.a. das/die verwendete(n) Prüfgerät(e) mit Seriennummer festgehalten sein, die ermittelten Messwerte der jeweiligen Prüfschritte und die Daten der Prüfung und nächsten Prüftermins. Eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten Sichtprüfungsschritte nach VDE 0701-0702 ist ebenfalls nicht von Nachteil, um Sorgfalt und Augenmaß zu demonstrieren.
Die Elektrogeräteprüfung von eingebauten Küchengeräten ist schwierig, da diese ausgebaut werden müssten
In Einbauküchen untergebrachte Geräte wie Kühlschrank oder Mikrowelle sind oftmals nicht fristgerecht geprüft, da gerade bei aufwändig verbauten Geräten der Zugang zur Steckdose hinter der Möbelfront komplett verbaut ist. Im Schadensfall gibt es hier allerdings keine mildernden Umstände: Nur, weil eine Elektrogeräteprüfung aufwändig ist, darf sie nicht entfallen. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung durch den Prüfer (und deren Dokumentation im Prüfprotokoll) eine indirekte Prüfung der wichtigsten Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Hier kann beispielsweise über den Umweg einer anderen Steckdose im gleichen Stromkreis der Nachweis einer funktionierenden Schutzerdung erbracht werden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter finden auch in solchen Situationen jederzeit eine pragmatische Lösung!
Wie wird eine Elektrogeräteprüfung angeboten und abgerechnet?
Diese Frage beinhaltet die Sorge jedes Auftraggebers, möglichst wenig Unwägbarkeiten und Überraschungen in der Schlussrechnung erleben zu wollen. Die Frage ist letztendlich, was alles an Arbeiten auf den Prüfer vor Ort oder (bei größerem Arbeitsumfang) auf das Prüfteam zukommt. Eine Möglichkeit besteht darin, den Prüfmitarbeiter auf normaler Stundenbasis die Arbeiten erledigen zu lassen. Diese beinhalten z.B. bei der turnusmäßigen Prüfung der ortsveränderlichen Geräte in einer Büroumgebung, die meist alle 2 Jahre durchgeführt wird, aus folgenden Tätigkeiten: Abbau und anschließender Aufbau der Verkabelung an Schreibtischen, Durchführung der eigentlichen messtechnischen Prüfung inklusive Dokumentation, vorbereitende Arbeiten wie Aufbau der Messgeräte und Zubehör sowie Entfernen von Abdeckungen wie Möbelblenden.
Alternativ kann eine Abrechnung auf Stückbasis erfolgen, um feste, für den Auftraggeber nachvollziehbare kalkulierbare Preise zu nennen. Hierbei werden oftmals für Anschlussleitungen, die etwas einfacher zu prüfen sind, ermäßigte Preise angesetzt. Oftmals wird eine Mischform gewählt, die beiden Seiten entgegenkommt: Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Stückpreisen zzgl. Regiezeit für Nebentätigkeiten, wie Abbau von Schreibtischen oder Entfernen von Zierpaneelen in der Teeküche der Büroetage. Hier können auch komplexere Prüflinge wie der oben zitierte Kühlschrank oder Elektroherd als Drehstromgerät nach dem tatsächlichen Aufwand anstelle eines mischkalkulierten Pauschalpreises abgerechnet werden.
Muss die Dokumentation einer Elektrogeräteprüfung in Papierform erfolgen?
Nicht zwingend. Spätestens seit der Betriebssicherheitsverordnung von 2015 ist dort im §17 die offizielle Absegnung elektronischer Aufzeichnungen festgehalten. Diese müssen allerdings einigen Anforderungen genügen, um vor Gericht anerkannt zu werden. Hierzu gehört u.a. Manipulationssicherheit und eindeutige Zuordnung zum verantwortlichen Prüfer. Diese ist beispielsweise gegeben, wenn der Prüfer sich mit einem Passwort anmeldet. Üblich ist die Übergabe von Prüfprotokollen elektronisch als PDF-Dokument. In speziellen Fällen kann ein Austausch von Prüfdaten auch durch Austausch der Datenbank der Prüfsoftware erfolgen.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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