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Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

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Prüfung elektrischer Anlagen

In jedem Betrieb finden sich elektrische Anlagen und Betriebsmittel zur Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen. Sie werden stationär wie auch mobil verwendet, wobei alle elektrischen Anlagen, die mit einer Steckdose verbunden sind als ortsveränderlich betrachtet werden. Alle elektrischen Betriebsmittel wie auch Anlagen unterliegen einer Abnutzung und Alterung, die durch diverse Umweltfaktoren und Betriebsbedingungen begünstigt werden. Deshalb muss der Betreiber dieser Anlagen mit der Zeit mit kleineren oder größeren Schäden rechnen, die sich nachteilig auf die Sicherheit des Hauses oder des Betriebes auswirken können. Deshalb sollte eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen, was in der Kurzform gern als E-Check bezeichnet wird. Eine Prüfung elektrischer Anlagen ist für gewerbliche Betriebe vorgeschrieben, obgleich sie auch für einen Haushalt vorgeschrieben sein sollte, um hier ebenso die Sicherheit zu erhöhen.

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE

Das Ziel der Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist die Feststellung der Funktionsfähigkeit wie auch des sicherheitstechnischen Zustands. Dies dient dem Schutz gegen einen elektrischen Schlag oder einen elektrisch gezündeten Brand. Es umfasst aber auch Maßnahmen, um einem Blitzeinschlag und einer Überspannung vorzubeugen. Letztendlich ist die Prüfung elektrischer Anlagen auch wichtig, um Energie einsparen zu können, da funktionsgestörte Anlagen oft einen höheren Stromverbrauch aufweisen. Der Gesetzgeber hat diverse Vorschriften bezüglich der Prüfung elektrischer Anlagen erlassen und diese müssen in gewissen Abständen an Wohnungen und Wohngebäuden wie in den vorhandenen Nebengebäuden wie Schuppen, Stallungen und Garagen vorgenommen werden. Das gilt auch für alle Gebäude, die gewerblich genutzt werden, für öffentliche Einrichtungen und alle Industrieanlagen. Obgleich kaum ein Eigentümer oder Betreiber erfreut über die gesetzliche Regelung sein dürfte, so ist er in den Augen des Gesetzgebers für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen zuständig und wird bei einem Schadensfall entsprechend zur Verantwortung gezogen, wenn er nicht den Nachweis der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen nachweisen kann. Er kann diese Prüfung elektrischer Anlagen an eine elektrische Fachkraft übertragen, wenn diese über die fachliche Ausbildung, die erforderlichen Erfahrungen wie Kenntnisse verfügt. Diese Fachkraft trägt dann die Verantwortung bezüglich der Prüfung der elektrischen Anlagen wie auch dem Prüfzeitraum.

Überpreüfung von Sicherungskästen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sollte verschiedene Punkte berücksichtigen wie das Alter und den Zustand der elektrischen Anlage. Dabei müssen die Umwelteinflüsse ebenso wie die durchschnittliche Beanspruchung der Anlage berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, dass bei jedem neuen E-Check auch die Prüfungsprotokolle der vorherigen Prüfungen eingesehen werden. Dazu gehören auch die vorhandenen Bestandsunterlagen und die komplette technische Dokumentation. Die Prüfung elektrischer Anlagen sollte nach der Regelung VDE 0105 erfolgen, in der der Ablauf genau geregelt ist. Zuerst findet eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen statt. Danach erfolgt eine Bestandsaufnahme, die durch einen skizzierten Grundriss der Anlage und einem Übersichtsschaltplan unterstützt wird. Es folgt eine Kontrolle des Isolationswiderstandes der Elektro-Anlage und des Ableitstroms der Betriebsmittel. Der Prüfer muss auch Messungen vornehmen, die die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen. Es schließt eine Prüfung sämtlicher Funktionen an und die Anfertigung eines Prüfprotokolls, in dem alle auch Arten der Behinderung dieser Prüfung elektrischer Anlagen dokumentiert ist.
Eine solche Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sollte alle vier Jahre erfolgen oder jeweils bei einer Neuvermietung.


Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen durch die E+Service+Check GmbH

Es gibt gewisse Empfehlungen, was ein Protokoll zur Prüfung elektrischer Anlagen enthalten sollte, um dem Auftraggeber als gültiger Nachweis zu dienen. Zu den Unterlagen gehören immer die Benutzerhinweise der Anlagen beigefügt und wichtig ist auch der Auftrag wie das Abrechnungsformular für die Bestätigung der Ausführung des Auftrags der Prüfung elektrischer Anlagen. Eine Übersicht über die Checkpunkte der Prüfung elektrischer Anlagen und die Anlagenskizzen gehören ebenfalls obligatorisch zum DGUV Vorschrift 3-Nachweis. Dabei ist das Besichtigungsprotokoll unablässig wie das Prüfprotokoll und der Zustandsbericht. Für sämtliche vorhandenen Elektrogeräte sollte ebenfalls ein Prüfprotokoll vorliegen, um die uneingeschränkte Funktionalität zu dokumentieren. Als Abschluss sollte zum E-Check eine Liste der vorhandenen Mängel vorliegen oder eine Bescheinigung, dass keinerlei Mängel bei der Prüfung elektrischer Anlagen gefunden wurden. Diese Dokumentation sollte aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf zur Verfügung steht und sollte langfristig gelagert werden. Denn so kann der Hausbesitzer oder Unternehmer über einen längeren Zeitraum seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Zustand der Elektrik nachweisen, da er regelmäßige eine Prüfung elektrischer Anlagen vornehmen ließ. Es ist zwar möglich dafür eine Fachkraft zu engagieren. Allerdings ist die Beauftragung eines kompetenten Fachbetriebs vorzuziehen, da diese auch das Prüfsiegel der Elektro-Innung auf das Protokoll der Prüfung elektrischer Anlagen setzen. Diese Maßnahmen werden von dem Gesetzgeber bevorzugt und dementsprechend höher bewertet.

Wer fordert was?

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist eine vom Gesetzgeber geforderte Maßnahme, um Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Sie zu vernachlässigen oder gar nicht durchzuführen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann in einem Schadensfall schwerwiegende Konsequenzen haben, da der Eigentümer den Nachweis seiner Sorgfaltspflicht nicht erbringen kann. Die Prüfung elektrischer Anlagen sollte daher regelmäßig erfolgen und entsprechend lückenlos dokumentiert werden, um im Schadensfall die gewünschten Papiere zur Hand zu haben. Leider kann auch der Versicherer unter Umständen bei einem Schadensfall die Schadenserstattung vermindern, wenn der Eigentümer nicht nachweisen kann, dass er die Prüfung elektrischer Anlagen regelmäßig vorgenommen hat, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird. Des Weiteren verwenden wir Prüfgeräte für elektrische Anlagen die stets kalibriert wird.

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