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Prüfung Elektrogeräte in Firmen

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Klarheit in Sachen DGUV und Prüfung Elektrogeräte in Firmen

Die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln ist für viele Firmen keine willkommene Aufgabe. Allerdings kann sie von keinem Arbeitgeber umgangen werden. Die regelmäßige Kontrolle von Elektrogeräten ist den Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings herrschen immer wieder Missverständnisse in Bezug auf die Prüfung Elektrogeräte in Firmen, vor allem hinsichtlich des Begriffes „Betriebsmittel“. Weiterhin fragen sich viele, was ist ortsfest, was ist ortsveränderlich? Hinzu kommt die Unklarheit, wer eine Prüfung der Elektrogeräte in Firmen nach DGUV durchführen darf und welche Fristen vorgeschrieben sind.

— Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel für ein Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben.

— Geprüft werden muss von einer speziell dafür geschulten Elektrofachkraft oder zumindest unter deren Aufsicht. Dabei ist die Prüfung der Elektrogeräte in Firmen durch einen externen Beauftragten von Vorteil, ansonsten muss das jeweilige Unternehmen eine entsprechende Person benennen.

— Die Frist für die Prüfung ortsfester Betriebsmittel beträgt standardmäßig 4 Jahre, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Jahr vorgegeben, Ausnahmen gibt es.

Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, handelt unter Umständen gesetzeswidrig. Zudem kann im Schadensfall die Versicherung die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen.

Was sind ortsfeste, was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?

Schon die beiden Begriffe sind für einen Laien nicht unbedingt verständlich. Dabei sagen die Bezeichnungen bereits das Wesentliche aus. Einfach gesagt, jeder Gegenstand, der mit elektrischer Energie betrieben wird, ist ein elektrisches Arbeits- bzw. Betriebsmittel und gehört zur Prüfung der Elektrogeräte in Firmen. Die genaue Definition ist in der DGUV Vorschrift 3 zu finden. Dazu gehören Gegenstände zum Fortleiten, Verteilen, Erzeugen, Speichern, Umsetzen, Messen und Verbrauchen elektrischer Energie. Ortsveränderliche Betriebsmittel können Schweißgeräte, Fernseher, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Staubsauger, Ladegeräte oder Verlängerungskabel und Sicherungen sein. Im Prinzip also alle Geräte, die während des Betriebs oder im angeschlossenen Zustand bewegt und von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Ortsfeste Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die fest montiert sind und über keine Tragevorrichtung verfügen. Auch solche, die zu schwer sind, um problemlos transportiert werden zu können gehören zu den ortsfesten Geräten. Als Beispiel können hier Motoren genannt werden oder Lampen, die sich innerhalb einer elektrischen Anlage befinden. Standbohrmaschine und Warmwasserspeicher sind ebenfalls ortsfest. Sie unterliegen der Prüfung Elektrogeräte in Firmen.

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Warum ist die Prüfung elektrischer Geräte in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben?

Die Vorschrift zur Prüfung der Elektrogeräte in Firmen wurde in Deutschland erlassen, um Arbeitnehmer vor Gefahren für die Gesundheit zu schützen. Eine fehlende Schutzabdeckung oder ein marodes Kabel können zu Stromschlägen und infolge dessen zu Verletzungen führen. Jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Elektrogeräte sicher sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Beschäftigten keiner Gefahr ausgesetzt sind.

Welche Gesetze sind maßgebend für die Prüfung?

Im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebsmittelverordnung ist eindeutig geregelt, dass ein Unternehmer dafür verantwortlich ist, für sichere Arbeitsmittel zu sorgen. Die Prüfung der Elektrogeräte in Firmen durch eine Fachkraft ist Bestandteil dieser Verordnung. Regelmäßige Checks müssen vom Unternehmer selbst organisiert oder delegiert werden. Die Termine müssen ebenfalls vom Arbeitgeber festgelegt werden. Dabei sind die Verordnungen und Vorschriften zu beachten. In der DIN VDE 0701/0702 ist festgelegt, wie die Geräte nach einer Änderung oder Instandsetzung zu prüfen sind. Geregelt ist auch die Frist für die Wiederholung der unterschiedlichen Betriebsmittel. Daneben kommt auch die Unfallverhütungsvorschrift zum Tragen.

Die Fristen der Prüfung Elektrogeräte in Firmen

Im Paragraph 5 der DGUV V3 ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geregelt. Dort wird angegeben, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Komponenten auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass etwaige entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden können. Zudem werden konkrete Beispiele in der Unfallverhütungsvorschrift genannt, sowohl für ortsfeste als auch ortsveränderliche Betriebsmittel. Die Fristen für die Prüfung Elektrogeräte in Firmen gelten zudem nur, wenn das jeweilige Arbeitsmittel nicht besonders belastet wird. Ist die Umgebung feucht, schmutzig oder staubig, verkürzt sich die Frist unter Umständen. Bei besonders trockenen und sauberen Arbeitsbedingung kann die Frist verlängert werden. Im Allgemeinen gilt für ortsfeste elektrische Arbeitsmittel eine Prüffrist von vier Jahren.

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Wer darf die Prüfung Elektrogeräte in Firmen nach DGUV durchführen?

Die wiederkehrenden Prüfungen müssten jeweils von einer Elektro-Fachkraft durchgeführt werden. Eine Person in diesem Sinne ist gemäß VDE-Norm 1000-10, wer

— über eine fachliche Ausbildung verfügt

— Erfahrungen und Kenntnisse im Tätigkeitsfeld hat

— über Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügt

— um die Beurteilung der übertragenen Arbeiten

— die Gefahren erkennen kann.

Ortsveränderliche Betriebsmittel können durch eine Elektro-Fachkraft oder einer ihr elektrotechnisch unterwiesenen Person erfolgen. Es müssen dazu geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Das bedeutet nicht, dass jeder beliebige Mitarbeiter die Kontrolle eigenverantwortlich übernehmen darf. Die Prüfung der Elektrogeräte in Firmen muss unter der Leitung und Aufsicht der Elektrofachkraft erfolgen und die Prüfergebnisse von dieser beurteilt werden.

Vergabe und Outsourcing

Firmen, die keine entsprechenden Elektrofachkräfte beschäftigen oder Unternehmen, in denen der Elektrotechniker ausgelastet ist und andere Aufgaben hat, können die Prüfung an externe Unternehmen übertragen. Das Outsourcing der DGUV V3 Prüfung bzw. BGV A3 Prüfung für die Prüfung der Elektrogeräte in Firmen kann sinnvoll sein. Ein spezialisierter Experte arbeitet häufig effektiver und schneller, zudem kann es Vorteile in wirtschaftlicher Hinsicht haben. Die eigenen Mitarbeiter sind für die Kunden im Einsatz und müssen sich nicht um die Prüfungen der Betriebsmittel kümmern. Das Unternehmen gewinnt durch die Auslagerung Flexibilität, spart Nerven und Zeit.

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Welche Folgen hat es, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?

Die Fristen für die Prüfungen der Elektrogeräte in Firmen ist in Verordnungen und Gesetzen geregelt. Ein Arbeitgeber, der elektrische Geräte nicht prüfen lässt, begeht nach dem Sozialgesetzbuch eine Ordnungswidrigkeit. Wer die Bestimmungen vorsätzlich missachtet, kann sogar mit einer Straftat belangt werden, das sind Bußgelder und daraus resultierende, persönliche Konsequenzen. Hinzu kommen die unkalkulierbaren Folgen, wenn es zu einem Brand oder Unfall kommen sollte. Wird ein Mitarbeiter durch ein defektes Gerät verletzt oder entsteht durch einen Kurzschluss ein Brand, hat der Arbeitgeber in der Regel den Nachweis zu erbringen, dass die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft wurden. Kann er keine Prüfbescheinigung bzw. ein Protokoll nachweisen, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung ihre Leistungen verweigert. Weitere Möglichkeiten sind die Verweigerung der Leistungen von Krankenkassen, wenn ein Angestellter verletzt wurde. Der Arbeitgeber kann dabei in die Pflicht genommen werden.

Die Vorgehensweise bei der Prüfung Elektrogeräte in Firmen

Die elektrischen Betriebsmittel werden in verschiedenen Schritten geprüft.

— Besichtigen

— Messung

— Funktionsprüfung

— Dokumentation

— Auswertung

— Festlegen des nächsten Termins für die Prüfung

— Kennzeichnung der Geräte

      Prüfung Elektrogeräte in Firmen Prüfer

Bei der Prüfung für Elektrogeräte in Firmen müssen die Geräte in der Regel nicht geöffnet werden, es sei denn die Bedienungsanleitung fordert dies. Ebenso kann ein Öffnen erforderlich werden, wenn der Prüfer einen Mangel vermutet. Der wichtigste Schritt ist die Besichtigung, hier werden oft schon 80 Prozent der Mängel und Beschädigungen erkannt. Im Anschluss misst der Prüfende mit seinem Gerät, ob das Betriebsmittel vor elektrischem Schlag geschützt ist, je nach Schutzklasse sind die Messvorgänge unterschiedlich. Sind alle Grenzwerte eingehalten, erfolgt die Prüfung der Funktion. Anschließend werden die Ergebnisse dokumentiert, die Prüfung wird ausgewertet. Der Prüfer legt die Frist für die nächste Kontrolle fest und vermerkt diese auf den Geräten. Auf schadhafte Betriebsmittel wird hingewiesen, sie werden nach Behebung des Defekts einer erneuten Prüfung unterzogen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel?

Meist wird die Prüfung der ortsveränderlichen Arbeitsmittel in Kleinbetrieben und Büros pro Stück abgerechnet. Die Maßnahme in Sachen ortsfeste Betriebsmittel lässt sich hingegen oft nicht pauschalieren. Die Gebühren variieren und sind abhängig von der Bauart, Größe und der Begehbarkeit der Arbeitsmittel. Daher sind die Prüfungsgebühren für eine Prüfung der Elektrogeräte in Firmen nicht zu pauschalieren. Es lohnt sich, zuvor ein Angebot ein zu holen, wenn die Prüfmaßnahme extern vergeben wird.

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