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DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Für eine rechtssichere Prüfung sind folgende Schritte zwingend notwendig

  • Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
  • Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge der Leiter
  • Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche Kennzeichnung
  • Isolationsmessung aller Stromkreis
  • Messung des Schleifenwiderstandes
  • Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
  • Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme  aller Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD+RCBO)
  • Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
  • Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahme

 

 

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können.

Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.

Fehlende Werte im Prüfprotokoll machen die Prüfung ungültig!

Warum müssen nach der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vorgenommen werden?

DGUV V3 Prüfung ortsfester Anlagen  – Die DGUV ist eine Verordnung der Unfallversicherung. Die Unfallkassen-Vorschrift beinhaltet Regelungen für die Überprüfung von elektrischen, ortsfesten wie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen. Damit soll erreicht werden, dass diese Betriebsmittel zuverlässig aber vor allem sicher arbeiten. Auf diese Weise können Unfälle und Verletzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Maschinen und Anlagen arbeiten, vermieden werden. Das Fachpersonal der E+Service+Check GmbH bietet eine solche Überprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 an und führt die Arbeiten schnell, zuverlässig und kompetent durch.

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können. Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.

Wer ist für die DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich?

Als Unternehmer sind Sie für den gesamten Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn Sie Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie Maschinen sind. Damit sind Sie für die Organisation sowie die fristgerechte Durchführung der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich. Im Umkehrschluss haften Sie, wenn Sie die Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen und es in der Folge zu einem Unfall oder zu Verletzungen kommt, für die Schäden und machen sich unter Umständen strafbar. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass die Unfallversicherungen die Zahlung für die Schäden ganz oder zum Teil verweigern. Wie bereits angedeutet kann die Verletzung der gesetzlichen Vorschrift auch zu einem Strafverfahren führen. Außerdem handelt es sich bei einer Pflichtverletzung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld bestraft werden kann. Auch finden sich häufig entsprechende Passagen in den Versicherungspolicen der Sachversicherer. Nicht zuletzt sorgt der E-Check mit den Fachleuten der E+Service+Check GmbH zu einer verbesserten Sicherheit und höheren Zuverlässigkeit und damit zu weniger Ausfällen. Die Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist demnach vorrangig in Ihrem eigenen Interesse.

Pruefung medizinischer Geraete

Wann muss die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden?

Die DGUV V3 legt nicht exakt fest, wann die elektrischen Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen geprüft werden müssen. Sie gibt allerdings Anhaltspunkte, an die sich der Unternehmer orientieren kann. Weiter Hinweise sind vom Hersteller aber auch von dem Fachpersonal von E+Service+Check GmbH zu erhalten. Es werden insgesamt drei Anlässe für eine solche Prüfung unterschieden: So ist es zum Beispiel vorgeschrieben, dass alle unter Spannung arbeitenden ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Geräte vor ihrer ersten Inbetriebnahme, aber auch vor jeder Wiederinbetriebnahme überprüft werden. Die erste Kontrolle vor der ersten Inbetriebnahme des Betriebsmittels oder der Anlage kann entfallen, wenn der Prüfung beispielsweise vom Hersteller selbst durchgeführt wurde oder wenn der Hersteller die sichere und einwandfreie Funktionsweise des Betriebsmittels und der Anlage schriftlich bestätigt. Für einige spezielle elektrische Geräte und Maschinen sind weitere Gesetze und Regeln, die regeln, wann eine Überprüfung stattzufinden hat. So das Medizinproduktegesetz (MPG), das vorsieht, dass medizinische Geräte und Anlagen wenigstens jedes Jahr kontrolliert werden müssen.

Wer kann die DGUV wiederkehrende Prüfung durchführen?

Die Prüfung nach den Vorgaben der DGUV V3 muss von einem Experten durchgeführt werden. Ein solcher Experte wird auch Elektrofachkraft, kurz EFK, genannt. Sofern Sie in Ihrem Unternehmen keine Elektrofachkraft beschäftigen, dann sollten Sie einen externen Experten oder ein Unternehmen wie die E+Service+Check GmbH mit der Prüfung Ihrer elektrischen Geräte und Anlagen beauftragen. Nach Vorgabe durch den Gesetzgeber sind von den Prüfern der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besondere Voraussetzungen zu erfüllen. So dürfen die Prüfungen nach der DGUV V3 nur von befähigten Personen bzw. von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Voraussetzung für eine solche Befähigung ist das Vorliegen von einer einschlägigen Berufserfahrung von wenigstens einem Jahr bestehen. Darüber hinaus müssen die befähigten Personen wissen, wie die DGUV V3 Prüfungen ablaufen zudem müssen diese Personen mit den rechtlichen Bestimmungen für die Prüfung vertraut sein. Die befähigten Personen müssen in der Lage sein, die notwendigen Prüf- und Messgeräte richtig verwenden und bedienen zu können.

DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel profi

Wie wird die DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt?

Die Prüfung nach der DGUV V3 findet üblicherweise in drei Schritten statt. Am Anfang werden die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen einer Sichtprüfung unterzogen. Dabei ist es die Absicht, offensichtliche Schäden und optische Probleme zu erkennen. Wie zum Beispiel beschädigte Kabel oder auch fehlende Vorkehrungen für die Sicherheit. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Funktion. Die Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Unternehmen werden bei diesem Teil der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im laufenden Betrieb auf die sicherheitstechnische Funktionsweise geprüft. Hier liegt das besondere Augenmerk auf den Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen der Betriebsmittel und Maschinen. Im letzten Schritt werden die Anlagen und Betriebsmittel mit Messgeräten geprüft. Unsere Experten prüfen die Anlagen und Betriebsmittel und stellen fest, ob bestimmte Richtwerte, beispielsweise bei der Höhe Spannung, nicht überschritten werden. Mit den modernen Messgeräten aus unserem Haus können auf diese Weise Störungen gefunden werden, die andernfalls nicht mit dem bloßen Auge oder im Betrieb zu finden sind.

DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel e-service-check

Wie sieht der Nachweis über die DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel aus?

Jede DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel von elektrischen Geräten, Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln nach der DGUV V3 ist zu dokumentieren und muss auf Verlangen der Aufsichtsbehörde und der Unfallkasse nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis wird in der Regel, so auch bei der E+Service+Check GmbH, mittels eines Prüfprotokolls erledigt, das Sie nach der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ausgehändigt erhalten. Zusätzlich erhalten besondere Maschinen, Geräte und Anlagen darüber hinaus ein Prüfsiegel. Auch dieses ist als Nachweis über die Durchführung einer DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geeignet. Mit der E+Service+Check GmbH steht Ihnen ein erfahrener Helfer zur Seite, wenn es darum geht, eine DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorgaben aus der Vorschrift DGUV V3 durchzuführen. Nach Abschluss der DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erhalten Sie das für den Nachweis wichtige Prüfprotokoll.

DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfbericht

Wer legt die Fristen für die DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel fest?

Entgegen einer oft geäußerten Meinung werden die Fristen der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht direkt in der DGUV V3 festgelegt. Diese Vorschrift gibt lediglich Hinweise bzw. Empfehlungen. Die Grundlage für die Festlegung der Fristen einer DGUV V3 Prüfung (BGV A3 Prüfung) wird in der Gefährdungsbeurteilung gelegt. Sie stellt die Gefahren und Risiken dar, die für eine Arbeitsstätte gelten. Dazu zählt auch die Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln. Je nachdem, wie hoch das Risiko und um welche Maschine oder welches Betriebsmittel es sich handelt, ist die Frist für die regelmäßige Prüfung festzulegen. Damit steht auch fest, wer die Fristen bestimmt: das Unternehmen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung im Arbeitsschutz.

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Kurzum hilft die Beleuchtunsgmessung am Arbeitsplatz- DIN EN 12464 für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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