Was sind nicht stationäre Anlagen? – Nichtstationäre Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach Gebrauch demontiert (zerlegt) und am neuen Einsatzort entsprechend ihres Verwendungszweckes wieder zusammengesetzt (verbunden) werden können. Dazu gehören z. B. Installationen in Bau- und Montagearbeiten, temporäre Bauten. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist eine Elektrofachkraft verantwortlich. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, können die Prüfungen auch von ausgebildeten Elektroingenieuren unter Aufsicht einer Elektrofachkraft der E+Service+Check GmbH durchgeführt werden.
E+Service+Check GmbH – eine Reihe von fachkundigen Beratungsleistungen
Die Steuerung von elektrischen Anlagen ist eine der eher unbeliebten Tätigkeiten in vielen Industrieanlagen. Insbesondere kommerziell geführte Unternehmen reagieren oft erst, wenn es zu spät ist und ein Ausfall eingetreten ist. Regelmäßige Inspektionen von elektrischen Anlagen sind jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen in Verbindung mit einer vorbeugenden Wartung auch langfristig zur Kostensenkung bei. Die E+Service+Check GmbH bietet Dienstleistungen für die Überwachung der Anlagenmontage an. Die Zusammensetzung dieser Leistungen ist für jedes Projekt individuell und wird in der Vertragsphase sorgfältig mit dem Kunden abgestimmt. Die Leistungen der Bauaufsicht bei Montagearbeiten für die Montage und Installation von Produktionslinien beinhalten eine allgemeine technische und technologische Überwachung des Fortschritts, die theoretische und praktische Schulung des Kundenpersonals und die Qualitätskontrolle bei der Durchführung der Arbeiten.
Unterschied zwischen festen und nicht-stationären Anlagen? – Was sind nicht stationäre Anlagen?
Auch hier ist zwischen festen und instabilen elektrischen Anlagen zu unterscheiden. Stationäre oder ortsfeste elektrische Anlagen müssen ständig mit der Umgebung verbunden sein. Die DGUV 3 listet beispielsweise Gebäude, Container und Bauwagen auf. Wird das System in ein Fahrzeug eingebaut, so gilt es als stillstehend. Saubere Mobilität ist daher kein entscheidender Faktor, ob ein System als stationär gilt. Vielmehr zeichnen sich nicht-stationäre elektrische Anlagen dadurch aus, dass sie nach Gebrauch demontiert und am neuen Einsatzort wieder montiert werden. Gemäß DGUV sind Gebäude und Anlagen, die auf Baustellen abgebaut werden, entsprechende Beispiele.
Warum ist es wichtig, nicht stationäre elektrische Installationen regelmäßig zu überprüfen?
Es gibt gute Gründe, warum das Gesetz eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen vorschreibt, wobei der Wichtigste die Sicherheit ist. Unternehmen, die ihre elektrischen Anlagen nicht ordnungsgemäß prüfen und warten, gefährden das Leben ihrer Mitarbeiter. Es ist klar, dass fehlerhafte elektrische Anlagen ein hohes Risiko für die Gesundheit der Betreiber darstellen. Der wirtschaftliche Schaden kann aber auch enorm sein. Zum Beispiel, wenn das System durch einen Kurzschluss abbrennt. Das Risiko eines Defekts ist unabhängig vom Alter der Anlage. Elektrische Systeme verändern sich ständig, sowohl unter dem Einfluss externer Faktoren als auch während des normalen Betriebs. Deshalb sollte vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen eine Abdrehprobe durchgeführt werden.
VdS und GDV
Für viele Unternehmen erfordert die Feuerversicherung selbst eine regelmäßige Überprüfung ihrer elektrischen Anlagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (OGA) empfiehlt seinen Mitgliedern, die Vertragsklausel SK 3602 als Teil ihrer Feuerversicherung zu registrieren. Auch der Verband der Asset-Versicherer VdS muss nach dieser Klausel überprüft werden. SK 3602 sieht vor, dass der Versicherungsnehmer seine elektrische Anlage in regelmäßigen Abständen von einem anerkannten Sachverständigen überprüfen lässt und eine Bescheinigung an die Versicherung sendet. Es ist Sache der Versicherungsgesellschaften zu entscheiden, ob sie SK 3602 einsetzen oder nicht. Unternehmen, die eine Klausel in ihrer Feuerversicherung haben, sollten diese jedoch unbedingt einhalten. Andernfalls ist die Versicherung im schlimmsten Fall nicht verpflichtet, den erlittenen Schaden zu ersetzen.
Regelmäßige Wartung zahlt sich aus
Neben den oben genannten Risiken sind regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Reparaturen von elektrischen Anlagen auch wirtschaftlich sinnvoll. Da die Kosten von Jahr zu Jahr steigen, wird die Anlage nicht professionell gewartet. Neben den daraus resultierenden Schäden sind Produktionsausfälle ein wichtiger Kostenfaktor. Kleine Unternehmen, für die es sich nicht lohnt, einen Elektriker einzustellen, können die Studie von externen Spezialisten durchführen lassen. Die E+Service+Check GmbH informiert Sie gerne über die Vorteile eines Servicevertrages für Elektroinstallationen.
Wo sind die Prüfungen elektrischer Anlagen geregelt? – Was sind nicht stationäre Anlagen?
Die Prüfung von elektrischen Anlagen ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gesetzlich verankert. Das Energiewirtschaftsgesetz (EMI), die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV 3 und der BetrSichV verlangen unter anderem, dass Betreiber von elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft werden. Die wichtigsten Bestimmungen werden im Folgenden beschrieben.
EnWG: Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stellt die Anforderungen an Starkstromanlagen in § 49 klar, wonach die Anforderungen an Starkstromanlagen zu erfüllen sind: „Energieanlagen müssen so installiert und betrieben werden, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten“. Für elektrische Anlagen verweist das EnWG ausdrücklich auf die Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Daher ist auch die DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen) gesetzlich verankert. Die Norm legt die Anforderungen für die „Periodische Prüfung“ fest. Nach VDE 0105-100 dürfen nur Elektrofachkräfte die erforderlichen Prüf-, Test- und Messarbeiten durchführen.
DGUV 3 – Verbindliche Regelung für alle Unternehmen – Was sind nicht stationäre Anlagen?
Während die VDE-Normen vor allem die Art und Durchführung von Prüfungen regeln, legt die „DGUV-Norm 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ auch die Fristen fest, innerhalb derer die Prüfungen an elektrischen Anlagen durchgeführt werden müssen. Im Gegensatz zu den VDE-Normen, die für alle elektrischen Anlagen wie Aufzüge in einem Einfamilienhaus gelten, wurden die DGUV-Normen von den Arbeitgeberverbänden speziell für die Sicherheit der Arbeitnehmer entwickelt. Der DGUV steht für die obligatorische Unfallversicherung in Deutschland. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.
Die Vorschrift 3(5) der DGUV regelt die Prüfung von elektrischen Anlagen (siehe Was sind nicht stationäre Anlagen?). Neben den grundlegenden Normen und Vorsichtsmaßnahmen, z.B. bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen, prüft die DGUV V3 auch elektrische Anlagen nach § 5; in der Regel werden Funktionsprüfungen immer bei der ersten Inbetriebnahme oder in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Absatz 1 lautet: „Die Fristen müssen so bemessen sein, dass alle auftretenden und vernünftigerweise vorhersehbaren Mängel rechtzeitig erkennbar werden. Die Unfallverhütungsvorschriften legen Fristen für die Überwachung elektrischer Anlagen fest, die von der Art der Anlage und der Belastung abhängen.