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Regalinspektion

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Der Gesetzgeber schreibt eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 vor. Eine jährliche Regalinspektion nach DGUV ist ebenfalls Pflicht. Diese Regalprüfung gilt für alle gewerblichen Regale. Eine Sichtkontrolle, die in unterschiedlichen Zeitabständen vorgenommen wird, ist nicht zu verwechseln mit einer Regalinspektion nach DGUV. Der zeitliche Rahmen kann je nach Beanspruchung der Regale wöchentlich, alle 14 Tage oder unangekündigt vorgenommen werden. Die Regalprüfung oder die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 stehen in der Pflicht des Unternehmers. Bei einem Verstoß der Regalinspektion nach DGUV wird eine Frist gegeben zur Beseitigung der Schäden. Es wird ein neuer Termin zur Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 vereinbart. Sollte die erneute Regalprüfung ergeben, dass die Mängel nicht behoben wurden, kann die Firma je nach Härtefall mit einer Geldbuße oder Stilllegung rechnen.

Warum ist die Regalinspektion nach DGUV so wichtig?

Gehen wir von dem Fall aus, dass ein Regal der Last nicht standhält. Die Versicherung des Unternehmens wird als Erstes fragen, ob eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 vorgenommen wurde. Die zweite Frage wird sein, ob das Prüfsiegel der Regalinspektion nach DGUV noch Gültigkeit hat. Wenn einer der zwei Punkte bei einer Regalprüfung nicht eingehalten wurde, bezahlt die Versicherung den Schaden nicht. Eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 setzt einen zertifizierten Prüfer voraus. Er untersucht bei einer Regalprüfung den Verschleiß oder die Porosität. Wenn eine Lagerhalle verschwiegen wird und keine Regalinspektion nach DGUV oder eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 vorgenommen wurde, ist bei Verletzungen oder Gefahr um Leib und Leben sogar mit einer Haftstrafe zu rechnen. Haftbestand ist dann fahrlässiges Handeln.

Gibt es ein Protokoll der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635

Es ist Ihr gutes Recht eine Dokumentation der Regalprüfung zu bekommen. Die wöchentliche Regalinspektion nach DGUV hat einen Verweis auf Mängel der „ortsgebundenen Regale“ nach Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635. Diese Regalprüfung beinhaltet auch eine Schulung des Lagerpersonals. Die wöchentliche Regalprüfung beinhaltet eine Absicherung laut §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz. Die eigentliche Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 oder Regalinspektion nach DGUV hat eine Checkliste für den Prüfer. Diese Checkliste beinhaltet eine Dokumentation über die Fußplattenbefestigung. Der nächste Punkt ist die Platzierung der Ware. Die Regalinspektion nach DGUV. Die Ware darf nicht über die Regale herausstehen. Die Gefahr besteht, dass der notwendige Freiraum nicht gegeben ist. Der nächste Punkt ist die Platzierung der Paletten im Regal, soweit vorhanden. Diese dürfen nicht symmetrisch zu Traversen gestapelt werden. Das Gewicht der Ware/Paletten muss im Verhältnis zur Statik der Regale stehen. Diese Punkte sind Bestandteil der Dokumentation des Prüfers.

Regalfront in einer Lagerhalle; Shelf front in a storage hall

Was sagen die Gefahrenstufen der Regalinspektion nach DGUV aus?

Kommen wir zu der Kennzeichnung durch Farben, die bei einer Regalprüfung entstehen kann. Die Farbe „grün“ wird angebracht und bedeutet, dass eine Überwachung erforderlich ist. Eine Einschränkung der Belastbarkeit ist nicht notwendig. Das Regal ist voll funktionstüchtig. Die Kennzeichnung hat den Sinn, dass eine eingeschränkte Belastung oder Ähnliches entstehen könnte. Die Farbe „orange“ hingegen signalisiert, dass eine schwerwiegende Beschädigung am Regal laut Regalinspektion nach DGUV vorliegt. Der Schaden muss baldmöglichst behoben werden. Das Regal ist zu entlasten und der Schaden darf nicht mehr nach der nächsten Regalprüfung vorhanden sein. Bei einer Regalinspektion nach DGUV sowie bei Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 kennzeichnet die Farbe „rot“ eine schwere Beschädigung. Das Regal ist unverzüglich zu entlasten und ist gesperrt bis zur Schadensbehebung. Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 schreibt vor, dass die Belastungsangaben in Form von einem Aufkleber angebracht werden müssen. Die Regale müssen gekennzeichnet werden, dass diese nicht zu besteigen sind. Die Prüfplakette ist direkt nach der Regalprüfung gut sichtbar anzubringen. Veraltete Aufkleber über das zulässige Gewicht sind zu entfernen.

Unterschied zwischen Regalinspektion nach DGUV und Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635

Kommen wir zurück zu der wöchentlichen Inspektion der Regalprüfung. Diese verlangt keine Experten und wird als Sichtkontrolle durchgeführt. Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 verlangt eine wöchentliche Sichtkontrolle, so wurde diese DIN entwickelt. Die Regalprüfung nach DIN ist meist firmenintern und verlangt bei der Sichtkontrolle kein Fachwissen. Die Sichtkontrolle bei einer Regalprüfung muss dokumentiert werden. Bestandteile sind Risse einer Schweißnaht, Beschädigung der Regale, Bodenbeschaffenheit (Verankerung der Regale), Funktionstüchtigkeit der Bauteile und Prüfung und Stabilität der Ladeeinheit. Bei der Regalinspektion nach DGUV muss ein Fachmann die Regalprüfung vornehmen.

Welche Regale müssen bei einer Regalinspektion nach DGUV oder Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 geprüft werden?

Sobald ein Gabelstapler benötigt wird, ist eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 erforderlich. Eine wöchentliche Regalinspektion nach DGUV ist notwendig, wenn Gefahrengut verstaut werden muss. Das muss kein Sprengstoff sein, dafür ist eine andere Norm zuständig. Folgende Kriterien sind entscheidend dafür, ob eine Regalprüfung notwendig ist:

  1. Die Art der Verwendung spielt bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 eine Rolle. Das heißt, wie oft werden die Regale be- und entladen. Hintergrund ist die Abnutzung und der verwendete Werkstoff.
  2. Das Schadensausmaß bei Bruch ist wichtig für die Regalinspektion nach DGUV. Eine einfache Regel gilt hier, um so größer das zu erwartende Ausmaß, um so häufiger die Regalinspektion nach DGUV. Dabei spielen die Gefahrenklassen der Ware eine erhebliche Rolle.
  3. Die Größe der Ware bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Hintergrund ist hier das ordnungsgemäße Lagern der Ware ohne Behinderung, wie unter dem Punkt Protokoll Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 schon beschrieben.
  4. In Punkt 3 fließt der Zustand der Verkehrswege mit ein. Gabelstapler müssen auf einer geraden, festen und sicheren Unterlage (Boden) fahren. Nur so ist zu gewährleisten, dass die Ware nicht unerwartet herunterfällt.
  5. Art und Gewicht der Ware spielen eine Rolle bei der Regalprüfung. Hintergrund bei dieser Aussage ist die Gewichtsverteilung. Bei loser Ware ist dieser Punkt wichtig für das Regal und den Boden. Was nutzt eine Belastbarkeit von einem Regal von 100 Kilogramm, wenn die Last einseitig verteilt ist.
  6. Die Bemessung der Fahrwege wird genau definiert bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 und der Regalinspektion nach DGUV. Ist ein Zugang zu den Regalen zu gering, wird dieser gesperrt, bis er der Regalinspektion nach DGUV entspricht
 

Facility_Management_Headvisual

Reparatur der Regale vor einer Regalprüfung zwingend vom Hersteller?

Bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 war es lange Zeit so, dass nur der Hersteller der Regale eine Reparatur durchführen durfte. Am 16.02.2011 hat eine Sitzung des Fachausschusses für Handel und Logistik Folgendes beschlossen. Die Regale dürfen von Drittfirmen instand gesetzt werden, wenn die Tragfähigkeit mindestens so gut ist wie der Urzustand des Regales. Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 und Regalinspektion nach DGUV ist somit erfüllt. Mit diesem Beschluss für die Regalprüfung ist der Wettbewerb gestiegen und gleichzeitig der Preis gesunken.

Wissenswertes über den Prüfer bei der Regalprüfung

Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 muss von einer befähigten Person laut TRBS1203 durchgeführt werden. Die Person muss eine abgeschlossene Prüfung nachweisen können. Des Weiteren muss sie geregelt Schulungen besuchen, die der Weiterbildung zum Thema „Betriebssicherheit“ dienlich sind. Es dürfen ihr keine Nachteile entstehen durch ihre Eigenschaft Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 oder Regalinspektion nach DGUV. Eine Beeinflussung bei der Protokollierung wird strafrechtlich verfolgt.

Umfang einer regelmäßigen Regalinspektion nach DGUV

Im Folgenden wird der grobe Umfang einer Regalprüfung oder einer internen Regalinspektion nach DGUV dargestellt. Die Informationen basieren auf Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635. Die Distanzstücke bei Doppelregalen müssen vorhanden sein. Bei der Regalprüfung wird darauf geachtet, ob die Regale laut Hersteller korrekt zusammengebaut worden sind (Haftung). Die Prüfung Regalanlagen  nach spielt in der Statik. Es wird von einem vertikalen Grenzwert von 2,5 Millimetern je Meter ausgegangen. Bei der wöchentlichen Regalinspektion nach DGUV wird der Anfahrschutz inspiziert, aus dem vertikale bzw. horizontale Schäden abgeleitet werden können. Das Anstoßen an die Regale kann bei der Regalprüfung Schäden hinterlassen, die den Grenzwert überschreiten. Eine nicht sachgemäße Beladung der Paletten führt zur Instabilität der Regale. DIN 15635 sieht vor, ob eine Regalbeschädigung vorliegt. Die Standträger dürfen nicht das Maximum von 10 Millimetern je Meter eingedrückt sein. Dies zeugt von einer potenziellen Gefahr für die Mitarbeiter.

Kostet eine Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 immer das Gleiche?

Um die Antwort vorwegzunehmen, nein die Regalprüfung ist unterschiedlich im Preis. Auch hier hat sich einiges getan. Der Markt ist offen, das heißt herstellerunabhängig. Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 sowie die Regalinspektion nach DGUV ist ein amtliches Zertifikat. Sobald das erlangt worden ist, ist die Person berechtigt, eine beglaubigte Regalprüfung durchzuführen. Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 wird meistens nach Stunden abgerechnet. Ein Vergleich lohnt fast immer. Auch länderübergreifende Prüfer werden mit einbezogen. Gerade mittlere Betriebe, die keine qualifizierte Person zur geregelten Regalinspektion nach DGUV haben, sollten einen Preis-/Leistungs-Check machen. Ja auch in der Leistung unterscheidet sich die Regalprüfung. Wichtig ist, versäumen Sie keine Regalprüfung. Die daraus resultierenden Schäden übernimmt keine Versicherung.

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