Inhaltsverzeichis zum Thema: Sicherheitskoordinator
Die Grundlage für den Gesundheits- und Arbeitsschutz bildet die Baustellenverordnung. Aufgrund der Baustellenverordnung erstellen Sicherheitsbeauftragte Schutzpläne, die die Gesundheit und Sicherheit auf Baustellen für alle Beschäftigten gewährleisten sollen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen notwendig, dass die Maßnahmen und Schutzpläne, die laut Baustellenverordnung bestehen, von einem SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) überprüft und durchgesetzt werden. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wird ein Sicherheitsbeauftragter vom Bauherren bestellt. Die aktuelle Baustellenverordnung ist die „BaustellV“, die seit dem Jahr 1998 gültig ist.
Welche Aufgaben muss ein Sicherheitskoordinator erfüllen?
Nach der Baustellenverordnung BaustellV nach § 3 müssen Sicherheitsbeauftragte die Einhaltung aller Vorgaben zum Gesundheits- und Arbeitsschutz während aktueller Bauvorhaben überprüfen. Es muss gewährleistet werden können, dass alle Handwerker auf einer Baustelle sicher arbeiten können. Entsprechend der Baustellenverordnung müssen auf Baustellen nur dann Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden, wenn mehr als 20 Arbeiter unterschiedlicher Bauunternehmen länger als 30 Tage miteinander auf einer Baustelle tätig sind. Ist das der Fall, müssen Arbeitsschutz und Sicherheit auf der Baustelle kompetent koordiniert werden. Sicherheitsbeauftragte, die auch als Sicherheitskoordinatoren bezeichnet werden, müssen Gefahrenquellen erkennen können und dementsprechende Schutzpläne erstellen. Sie schaffen eine einheitliche Sicherheits-Basis, an die sich alle Handwerker, Arbeiter und Angestellten orientieren können und halten müssen. Damit laut Baustellenverordnung sichergestellt werden kann, dass die Schutzpläne und Sicherheitsregeln in Bezug auf den Arbeitsschutz auf den jeweiligen Baustellen eingehalten werden, muss der Sicherheitsbeauftragte regelmäßige Kontrollen durchführen. Im Zuge dieser Kontrollen werden die bereits bekannten Gefahrenbereiche einer Baustelle überprüft und bei Notwendigkeit neu eingewertet. Die einmal erstellten Schutzpläne müssen daher immer wieder aktualisiert, angepasst und häufig neu erstellt werden, weil jeder Bauabschnitt mit neuen Veränderungen auf einer Baustelle verbunden ist. Die Maßnahmen, die entsprechend der Baustellenverordnung für die Sicherheit und den Arbeitsschutz der Bauarbeiter notwendig sind, werden vom Sicherheitskoordinator festgelegt und mit den verschiedenen Bauunternehmen, die auf der Baustelle tätig sind, koordiniert.
Die Baustellensicherheit, die entsprechend der Baustellenvorordnung definiert wird, ist für alle Beteiligten besonders wichtig, damit ein koordinierter Arbeitsschutz möglich ist. Es steht für alle Beteiligten an erster Stelle, dass die Gesundheit, wie auch die Leistungsfähigkeit aller Arbeitskräfte, die auf der Baustelle tätig sind, geschützt wird. Die gesetzliche Grundlage für diese Notwendigkeit bietet die Baustellenverordnung aus dem Jahr 1998. Laut dieser ist jedes Unternehmen alleinig dafür verantwortlich, dass die Schutzpläne bezüglich Arbeitsschutz und Sicherheit stets eingehalten werden. Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen sind sehr vielfältig. Die Grundlagen, die den Arbeitsschutz betreffen, sind durch die Baustellenverordnung gesetzlich geregelt. Daher müssen, wenn zwanzig oder mehr Bauarbeiter auf einer Baustelle zugleich tätig sind, die zuständigen Behörden benachrichtigt werden. Sicherheitsbeauftragte müssen dann vom Bauherrn bestellt werden. Sie erstellen entsprechend der Baustellenverordnung Schutzpläne, die die Gesundheit, den Arbeitsschutz und die Sicherheit aller Bauarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, gewährleisten. Da sich Baustellen aufgrund der stetigen Baumaßnahmen immer wieder verändern, müssen Sicherheitsbeauftragte die Baustellen regelmäßig begehen und nach neuen Gefahrenquellen suchen. Im Laufe der Bautätigkeiten müssen Schutzpläne immer wieder aktualisiert werden, weil einige Gefahrenquellen wegfallen und andere hinzukommen.
Laut Baustellenverordnung muss ein Sicherheitskoordinator vor der Erstellung von einem Schutzplan für den Schutz der Sicherheit der Bauarbeiter, sowie dem Gesundheits- und Arbeitsschutz eine Auflistung der vorhandenen und erkannten Risiken auf der Baustelle. Wurde diese Auflistung erstellt, folgt laut Baustellenverordnung eine Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, damit die erkannten Gefahrenquellen neutralisiert und abgesichert werden können. Laut Baustellenverordnung muss ein Sicherheitsbeauftragter je nach Rechtsfall bereits vor Beginn der Bauarbeiten auf einer Baustelle tätig werden, wenn diese von der Größe und der Anzahl der Bauarbeiter unter die Richtlinien der aktuellen Baustellenverordnung zum Arbeitsschutz fällt. Ein Sicherheitsbeauftragter kann sich allerdings nicht um eine Tätigkeit zur Absicherung einer Baustelle bewerben, sondern muss von einem Bauherren von dessen Seite aus bestellt werden.
Warum ist ein Handeln nach der Baustellenverordnung so wichtig?
Bauherren haben nicht nur Rechte, sondern auch aufgrund der Baustellenverordnung viele Pflichten. Es entstehen unüberblickbare Haftungsrisiken, nicht nur, wenn kein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird, wenn dies von gesetzlicher Seite erforderlich ist, sondern auch für den SiGeKo, wenn dieser nicht ausreichend qualifiziert ist. Es müssen nicht nur gewerbliche Bauherren einen Sicherheitsbeauftragten entsprechend der Baustellenverordnung bestellen, sondern auch private Bauherren, wenn die dazu notwendigen Voraussetzungen auf der Baustelle erfüllt sind. Die Aufgabe von einem Sicherheitskoordinator können alle Personen erfüllen, die dafür als Fachleute qualifiziert sind. Ein Sicherheitskoordinator muss, bevor er die Tätigkeit übernehmen kann, eine Prüfung ablegen. Fachleute, wie Techniker, Ingenieure, Meister oder Architekten, die bereits viele Erfahrungen auf Baustellen sammeln konnten, haben es nicht schwer, die SiGeKo-Prüfung ablegen zu können. Nicht selten dauert der Kurs für Kursteilnehmer mit Vorkenntnissen nur wenige Tage, bis die Prüfung erfolgreich abgelegt werden kann. Werden die Unfallverhütungsvorschriften vom einem Sicherheitskoordinator nicht eingehalten und Personen kommen zu Schaden, muss dieser haften. Selbst, wenn Kinder, Unbefugte oder Lieferanten die Baustelle betreten und die Absicherung des Baustellengeländes nicht ordnungsgemäß ist, wird der Sicherheitsbeauftragte für die entstandenen Personenschäden haftbar gemacht.
Wo kann man sich als Sicherheitskoordinator ausbilden lassen?
Wer bereits Erfahrungen auf Baustellen aufgrund einer Berufsausbildung gesammelt hat und sich als Sicherheitskoordinator ausbilden möchte, kann sich an die nachfolgen Stellen werden oder an ein Bildungszentrum, das eine gültige Zulassung zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten vorweisen kann:
- BFGA
- IHK
- TÜV
Die Ausbildung kann unterschiedlich lange dauern, abhängig von den persönlichen Vorkenntnissen. Einige Anbieter bieten 9-Tageskurse an, die mit einer gesetzlich anerkannten Prüfung enden. Im besten Fall kann für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten Bildungsurlaub genommen werden.
Wie verläuft die Ausbildung zu einem Sicherheitskoordinator?
Um auf Baustellen als Sicherheitskoordinator tätig werden zu können, muss eine entsprechend der Baustellenverordnung vorgeschriebene Ausbildung erfolgen, samt bestandener Abschlussprüfung. Bewerber, die bereits einige Jahre eigene Erfahrungen im Baubereich sammeln konnten, haben es leicht, diese Zusatzausbildung, erfolgreich zu beenden. Entsprechend den Vorkenntnissen von Interessenten, kann die Ausbildungsdauer unterschiedlich lang sein. Laut Baustellenverordnung schreibt die RAB 30 im Detail vor, wie die Ausbildung zu verlaufen hat und welche Inhalte wichtig sind. Ein Sicherheitskoordinator kann in Voll- oder Teilzeit tätig sein, muss aber alle notwendigen Qualifikationen für diese Tätigkeit vorweisen können.
Für welche Arbeitsbereiche wird ein Sicherheitsberater benötigt?
Ein Bauherr, der die notwendige Ausbildung hat, kann auf der eigenen Baustelle als Sicherheitsbeauftragter tätig sein. Alternativ kann ein Sicherheitskoordinator für diese Aufgabe bestellt werden, bei Bedarf auf mehrere. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass im Bereich des Baustellen- und Arbeitsschutz nach 3 § BaustellV keine Nachlässigkeiten entstehen. Sobald mehrere Sicherheitsbeauftragte parallel tätig sind, müssen Doppeltätigkeiten verhindert werden. Sicherheitsbeauftragte müssen für jede Baustelle einen eigenen Gesundheits- und Sicherheitsschutzplan erstellen, damit nicht nur der Arbeitsschutz in allen Bereichen gesichert ist. In dem Sicherheitsschutzplan sind sämtliche Personen verzeichnet, die Verantwortung tragen. Nicht nur mit ihrem vollen Namen, sondern auch mit ihrer Adresse. Alle Bauarbeiter, aber auch der Bauherr und die Bauunternehmer, müssen den Gesundheits- und Sicherheitsschutzplan kennen und befolgen. Stellt ein Sicherheitsbeauftragter fest, dass dieser von Personen nicht befolgt wird, muss der Bauherr auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden.
Hat ein Sicherheitskoordinator Weisungsbefugnisse, wenn ja, welche?
Der Bauherr, von dem ein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird, bestimmt, ob und welche Weisungsbefugnis erteilt wird. Eine Weisungsbefugnis wird einzig und allein vom Bauherr erteilt, wenn er es möchte. Sie gehört nicht prinzipiell zu dem Aufgabenbereich, den ein Sicherheitsbeauftragter, zu erfüllen hat. Zumeist werden keine Weisungsbefugnisse erteilt, da Sicherheitsbeauftragte in der Regel planend, beratend und kontrollierend tätig sind. Ein Sicherheitskoordinator, der ausschließlich planend, beratend und kontrollierend tätig ist, hat keine Möglichkeit, durchgreifen zu können, wenn er feststellt, dass sich eine Person nicht an die Weisungen hält, die von ihm entwickelt wurden. Ein Sicherheitsbeauftragter ohne Weisungsbefugnis muss umgehend den Bauherren benachrichtigen, wenn ihm Verfehlungen von Mitarbeitern ersichtlich werden. Die Mittel, selber durchgreifen zu können, fehlen einem Sicherheitskoordinator, der den Arbeitsschutz laut Baustellenverordnung sicherstellen muss. Die entwickelten Schutzpläne werden stetig an den aktuellen Bauzustand auf der Baustelle angepasst. Es müssen Gefahrenquellen zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden, auch dann, wenn der Baufortschritt sich täglich ändert. Diese aktuellen Abänderungen sind wichtig und müssen aufgrund der Sicherung von Arbeitsschutz und Gesundheit allen Arbeitnehmern auf einer Baustelle aktuell mitgeteilt werden. Lediglich die Ahndung von Verstößen kann ein Sicherheitsbeauftragter selber nicht vornehmen, daher ist es seine Pflicht, die dazu verpflichteten Personen, über die Verstöße von Arbeitnehmern, zu benachrichtigen. Zu diesen Personen gehören sowohl der Bauherr, als auch die zuständigen Bauunternehmer, die mitsamt ihrem Personal auf der Baustelle tätig sind. Sobald ein Sicherheitsbeauftragter den zuständigen Personen gemeldet hat, welche Handwerker gegen den Arbeitsschutz und die erstellten Schutzpläne verstoßen, liegt die Haftung für diese Vergehen bei den benachrichtigten Personen.
Von wem wird ein Sicherheitskoordinator für eine Baustelle bestellt?
Jeder Bauherr, ob privat oder gewerblich, der selber die Befähigung hat, als Sicherheitsbeauftragter tätig zu sein, weil er nicht nur die notwendige Fortbildung samt Prüfung vorweisen, sondern auch den Arbeitsschutz absichern kann, benötigt keinen Sicherheitskoordinator, wenn er diese Aufgabe selber übernimmt. Alle anderen Bauherren müssen Sicherheitsbeauftragte ihrer Wahl schriftlich bestellen. Folgende Details müssen in der schriftlichen Bestellung von einem Sicherheitskoordinator laut Baustellenverordnung enthalten sein:
- alle Befugnisse, die dem Sicherheitskoordinator eingeräumt werden, müssen aufgelistet sein
- in welchem Umfang die Leistung vom Sicherheitsbeauftragten gefordert wird, muss erklärt werden
- welcher Versicherungsschutz für den Sicherheitskoordinator besteht und welche Einsatzzeit gefordert wird, muss klar definiert sein
Ein Sicherheitsbeauftragter muss nur bestellt werden, wenn die Notwendigkeit aufgrund der aktuellen Baustellenverordnung vorliegt.
Wann muss die Tätigkeit von einem Sicherheitskoordinator bestellt werden?
Sollen auf einer Baustelle mehrere Bauunternehmen, mit insgesamt mehr als 20 Handwerkern über mehr als 30 Tagen tätig sein, muss, wie im § 3 BaustellV beschrieben, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Es sein denn, dass der jeweilige Bauunternehmer diese Tätigkeit selber übernehmen kann, wenn er über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Damit der Arbeitsschutz von Beginn der Tätigkeiten an umfassend erfüllt werden kann, muss ein Sicherheitsbeauftragter vor Beginn der Tätigkeiten auf einer Baustelle bestellt werden. Es muss ausreichend viel Zeit für die Ermittlung von Gefahrenquellen und der Planung von einem Schutzplan vorhanden sein. Je früher ein Sicherheitsbeauftragter von einem Bauherren bestellt wird, umso besser. Der Arbeitsschutz kann umfassend analysiert und geplant werden.
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