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Aufgaben Sicherheitsbeauftragter

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Inhaltsverzeichis zum Thema: Aufgaben Sicherheitsbeauftragter

Welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter zu erfüllen hat

Ein sogenannter Sicherheitsbeauftragter wird besonders häufig dann eingesetzt, wenn es darum geht, wichtige Aufgaben in Bezug auf den Arbeitsschutz zu erledigen. In erster Linie denken viele Menschen in Bezug auf den Arbeitsschutz an weitestgehend triviale Aufgaben. Genau dies ist jedoch in keinem Fall korrekt. Wer als Sicherheitsbeauftragter im Bereich Arbeitsschutz tätig werden möchte, der hat sich in jedem Fall dafür zu qualifizieren. Dies muss nicht in jedem Fall in Form einer Ausbildung geschehen, jedoch ist eine Schulung mit einem gewissen Umfang unabdingbar.

Ein Sicherheitsbeauftragter darf nicht mit einem Sicherheitsbeamten verwechselt werden

Die Hauptaufgabe eines Beamten für Sicherheit besteht darin, kriminelle Aktivitäten in seinem Verantwortungsbereich zu unterbinden. Dafür hält er im Ernstfall auch den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle herzustellen. Außerdem informiert er seine Vorgesetzten über kriminelle Aktivitäten in seinem Bereich, damit diese weitere gezielte Maßnahmen ergreifen können. Er muss somit in jeden Fall alle verdächtigen Vorgänge melden. Im Notfall muss er neben der zuständigen Polkeildienstelle auch sofort die Feuerwehr verständigen, wenn Gefahr im Verzug ist. Hier sind Brände sicherlich eines von vielen relevanten Beispielen.

Ein Sicherheitsbeauftragter hat jedoch vollkommen andere Tätigkeitsfelder zu bearbeiten. Er darf weder mit einem Kriminalbeamten noch mit einer Fachkraft aus dem Bereich Security verwechselt werden. Somit wird ein Sicherheitsbeauftragter auch nicht bei einem Diebstahl direkt eingreifen oder Personenschutz bieten. Auch wenn hier viele Begriffe sehr ähnlich klingen, so haben sie jedoch alle nichts miteinander zu tun. Der Sicherheitsbeauftragte ist der versierte Fachmann im Bereich Arbeitsschutz und kann bei entsprechender Eignung auch das ihm anvertraute Personal schulen und unterweisen. Hier sind natürlich die jeweiligen Handlungen besonders stark vom jeweiligen Betrieb abhängig. Eine Fabrik mit vielen modernen Maschinen braucht hier völlig andere Schulungen als ein kleines Büro, das lediglich Computer, Telefone und Drucker zur Anwendung bringt.

Was sind nun die wesentlichen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten für den Arbeitsschutz

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Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der neben seiner Haupttätigkeit zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beiträgt. Um diese Aufgabe sinnvoll und zuverlässig erfüllen zu können, hat er ca. 20 Stunden Weiterbildung absolviert. Dies ist die Mindestvoraussetzung, um hier erfolgreich tätig werden zu können. Ein solcher Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz kann jedoch auch vollständig ausgebildet worden sein. Man muss an dieser Stelle auch einfügen, dass diese Tätigkeit nicht unbedingt nur in Vollzeit ausgeführt werden kann. Mitunter haben diese Fachleute auch einen Hauptjob und werden dann jedoch noch zusätzlich in diesem Bereich tätig.

Doch wie könnte nun der Arbeitsalltag eines solchen Experten aussehen? Zu den wohl wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören in der Regel Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten zwischen Kollegen und den für Arbeitssicherheit Verantwortlichen im Unternehmen. Darüber hinaus unterstützt ein Sicherheitsbeauftragter die Gefährdungsbeurteilung und ist Teil des Arbeitsschutzausschusses. Somit wird auch ersichtlich, dass sich die Aufgaben ebenfalls sehr stark auf den theoretischen Bereich beziehen können. Ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz muss daher zu einer fachgerechten Dokumentation befähigt sein.

Ganz generell besteht die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten also darin, die für Arbeitssicherheit Verantwortlichen kompetent und fachgerecht zu beraten. Sicherheitsbeauftragte identifizieren betriebliche Vorfälle und Gesundheitsgefahren und unterstützen mit ihrer Expertise Gefährdungsbeurteilungen. So können alle Mitarbeiter in einem Betrieb im besonderen Maße von den getroffenen Entscheidungen und getroffenen Maßnahmen profitieren. Wichtig ist jedoch auch eine gute Kommunikation zwischen dem Sicherheitsbeauftragten für Arbeitsschutz und allen beteiligten Mitarbeitern in einem Betrieb. Außerdem übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter die Verantwortung für sicherheitsrelevante Aufgaben gegenüber seinem Arbeitgeber und Vorgesetzten. Dies soll wiederum bedeuten, dass ein Sicherheitsbeauftragter nicht einfach nur Fakten und Maßnahmen, die in Bezug auf den Arbeitsschutz von Bedeutung sind, verkünden soll, sondern auch die Verantwortung für die Umsetzung trägt. So muss ein solcher Fachmann auch in gewisser Weise eine Kontrollfunktion ausführen. Haben die beteiligten Personen alle Anweisungen auch tatsächlich korrekt verstanden? Ergeben sich Probleme hinsichtlich der Umsetzung? Ein guter Sicherheitsbeauftragter muss auch in der Lage dazu sein, entsprechend gegenzusteuern, wenn sich dies nun einmal so anbieten mag. So muss der Arbeitsschutz auch immer wieder an die aktuell vorherrschende Lage angepasst werden, damit es nicht zu unnötigen Problemen kommen kann.

Ein Sicherheitsbeauftragter unterliegt wichtigen Vorschriften

Eine weitere wichtige Aufgabe des Beauftragten für Sicherheit besteht darin, Vorschriften aktiv mit den Kollegen und Vorgesetzten zu kommunizieren und diese gut verständlich zu interpretieren. Sicherheitsbeauftragte müssen nicht nur die geltenden Regeln und Normen verstehen, sondern auch die Soft Skills besitzen, die Kommunikation mit den Kollegen so zu gestalten, dass sie die Arbeitssicherheitsvorschriften als Ihre Stärke und nicht als Ärgernis und unnötiges Übel ansehen. Theoretisch vermittelte Inhalte sollten sich daher schnell, effizient und einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Folgende Gesetze, Normen und Vorschriften sollten hier im besonderen Maße Beachtung finden:

  • aus freien Branchen, Berufsverbänden, Landesverbänden der DGUV und Unfallversicherungsträgern
  • aus dem staatlichen Bereich, Gewerbeaufsichtsämtern und Technischen Überwachungsämtern

Sicher könnte man hier noch eine Reihe von Bereichen ergänzen. Als Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz sollte man selbst bemüht sein, möglichst weitere Bereiche zu erschließen, die für den jeweiligen Einsatzort von Bedeutung sein könnten.

Inwieweit ist ein Sicherheitsbeauftragter haftbar zu machen?

Sicherheitsbeauftragte sind für die Sicherheitsberatung von Arbeitgebern und Vorgesetzten in jedem Fall verantwortlich. Er hat jedoch nach § 22 SGB VII keine Erlaubnis direkte Weisungen zu erteilen und haftet daher weder zivil- noch strafrechtlich. Es wird empfohlen, dass Mitarbeiter ohne Verwaltungsaufgaben Sicherheitsbeauftragte werden können und eben nicht solche, die bereits in den genannten Prozess involviert sind. Wie bereits beschrieben, trägt ein Sicherheitsbeauftragter eine sehr hohe Verantwortung für sämtliche Bereiche des Arbeitsschutzes. Er vermittelt dabei Regelungen, Gesetze und Normen und prüft diesbezüglich auch die Einhaltung solcher Vorschriften. Wie jedoch ebenfalls beschrieben, ist er hier nicht für Schäden haftbar zu machen. Man stelle sich hier folgenden Fall vor: Ein solcher Sicherheitsbeauftragter berät über den Einsatz bestimmter Maschinen. Nun sind einigen Vorschriften und wichtige Details jedoch nicht verständlich übermittelt worden. Durch eine dann später unsachgemäße Durchführung seitens bestimmter Mitarbeiter kommt es zu einem Unfall. Dies ist sicherlich sehr ärgerlich und wieder wird man auch versuchen Regress bei der verantwortlichen Fachkraft zu nehmen. Doch genau dies wird in keinem Fall erfolgreich werden und daher ist von einem solchen Vorgehen abzuraten. Der Sicherheitsbeauftragte hat wichtige und vor allem für den Arbeitsschutz relevante Informationen zu übermitteln. Dennoch kann er nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn bei der konkreten Durchführung Schäden an Maschinen passieren oder einzelne Personen Schaden nehmen.

Die wesentlichen Aufgaben Sicherheitsbeauftragter auf den Punkt gebracht

Auf den ersten Blick scheint es gar nicht so einfach zu sein, genau zu ergründen, welche spezifischen Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz konkret zu übernehmen hat. Doch folgende Aufgaben und Tätigkeiten können hier besonders hervorgehoben werden:

  • spezifische Beurteilung der aktuellen Arbeitsbedingungen mit Blick auf den Arbeitsschutz
  • Erfassung und Beseitigung von Mängeln, die für die Sicherheit von Bedeutung sind
  • regelmäßige Rundgänge im Tätigkeitsbereich, die der Kontrolle dienen sollen
  • Erfassung und Beurteilung der zur Verfügung stehenden Schutzeinrichtungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung aller Einrichtungen und Anlagen
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsvorschriften, die unter anderem auch der Verhütung von Unfällen abzielen

 

Weiterhin haben diese Fachleute in einem jeden Betrieb auch wichtige Aufgaben zu erfüllen, wenn es zu einem Unfall kommt. Hier geht es wiederum um eine sehr umfassende Dokumentation. Allerdings sollen Unfällen nicht nur erfasst, sondern auch umfassend ausgewertet werden. Dies bedeutet dann unter anderem auch, dass eine umfassende Analyse zu erfolgen hat. Wie kam es zu einem Unfall und wie kann man einen solchen Unfall in Zukunft möglichst verhindern?

DGUV V2

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz Pflicht und welche Regelungen gelten hier ganz konkret?

Arbeitsschutz geht alle an und Unwissenheit schützt leider auch vor Strafe nicht. So obliegt es auch nicht dem eigenen Ermessen eines Betriebes, ob man eine solche Fachkraft für den Arbeitsschutz einstellen soll oder nicht. 21 ist hier die magische Zahl. Hat man in einem Betrieb mindestens 21 Beschäftigte, so ist eine solche Fachkraft vorgeschrieben. Dies wird unter anderem auch durch die DGUV geregelt. Hier geht es um die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Unfallschutz. Berufsgenossenschaften können jedoch auch veranlassen, dass bereits bei einer geringeren Anzahl an Mitarbeitern ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz bestellt wird. Ohnehin ist die Zahl 21 nur als ein Minimum anzusehen. So sollte man es vorrangig auch vom eigenen Betrieb abhängig machen, wie viele Beauftragte dieser Art sinnvoll sind.

Es ist auch zu bedenken, dass ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeitsschutz praktisch nur Vorteile für einen Betrieb erbringen wird. Er unterrichtet, unterweist und gibt hilfreiche Tipps, die nicht nur der Sicherheit dienen, sondern auch die Arbeitsprozesse optimieren können. Auf der anderen Seite kann die Nichtbeauftragung eines Sicherheitsbeauftragten zu erheblichen Problemen führen. Dies betrifft dann zum Beispiel die Haftung. Existiert ein solcher Fachmann nicht im Betrieb, so kann der jeweils zuständige Arbeitgber bei Schäden und Unfällen haftbar gemacht werden.

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