Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt
Sichern Sie sich mit dem Code "Rabatt" einen 5%-igen Rabatt auf die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel. Geben Sie diesen im Anfrageformular, unter "Anmerkungen" an. *Rabatt gilt nicht auf bereits bestehende Angebote.

Wie ist für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit zu sorgen?

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.


Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Arbeitssicherheit – In Deutschland ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, während der Arbeitszeit für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Missachtet ein Unternehmer die gesetzlichen Bestimmungen oder kommt seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nach, kann das im Falle eines Schadens schwerwiegende Konsequenzen haben.

Was ist Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit bedeutet, dass eine berufliche Tätigkeit gefahrlos ausgeübt werden kann. Dabei bildet der sogenannte Arbeitsschutz die Grundlage der Arbeitssicherheit. Eine gefahrlose Ausübung des Berufes ist nur dann möglich, wenn zumindest Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle weitgehend minimiert werden können.

DGUV Vorschrift 3 Pruefaufkleber

Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten treffen?

Um seine Belegschaft vor Gefahren und Unfällen zu schützen, beziehungsweise diese zu minimieren, werden an den Unternehmer hohe Anforderungen gestellt:

  • Minimieren von Risiken : Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass eine körperliche oder psychische Gefährdung der Gesundheit weitgehend ausgeschlossen werden kann.
  • Bekämpfung von Ursachen: Es ist die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, Gefahrenquellen zu erkennen und diese zu beseitigen.
  • regelmäßige Schulungen: Die Arbeitnehmer müssen ihre Belegschaft in regelmäßigen Abständen im Bereich der Arbeitssicherheit beziehungsweise Arbeitsschutz unterweisen.
  • Berücksichtigung von besonders gefährdeten Personengruppen: Sind bestimmte Personen bei der Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt, müssen entsprechende individuelle Maßnahmen durchgeführt werden. Um das zu gewährleisten, gelten für Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie Schwangere und stillende Mütter besondere Schutzvorschriften, die jeder Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitssicherheit berücksichtigen muss.

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Zur Durchsetzung der Arbeitssicherheit stehen vor allem zwei gesetzliche Grundlagen zur Verfügung:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Im Arbeitsschutzgesetz ist der betriebliche Arbeitsschutz geregelt. So ist es laut den Vorschriften des ASiG Vorschrift, dass jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte zu bestellen hat. Zudem ist im ASiG die Bildung von Arbeitsschutzausschüssen und deren Aufgaben geregelt. Arbeitsausschüsse sind bei Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt?

Das ASiG legt die Maßnahmen fest, die ein Arbeitgeber durchführen muss, um eine gefahrlose Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch die Beschäftigten seines Betriebes gewährleisten zu können. Dabei bildet die sogenannte Gefährdungsbeurteilung (GBU) einen wesentlichen Bestandteil der Arbeitssicherheit.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet bei Arbeitsmitteln, zu denen unter anderem Maschinen, Werkzeuge und sonstige berufsspezifische Anlagen zählen, noch vor der ersten Verwendung auf Gefährdungsrisiken zu untersuchen. Die Untersuchung muss auch nach der ersten Nutzung durch die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Für die GBU muss der Arbeitgeber nach den Vorschriften der deutschen Betriebssicherheitsverordnung geschultes Fachpersonal bestellen, die die Untersuchung durchführen und ein Protokoll anfertigen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Belegschaft im Rahmen der GBU regelmäßig in den Bereichen der Arbeitssicherheit zu unterweisen. Diese Unterweisungen stellen einen bedeutenden Teil des Arbeitsschutzes dar und müssen daher in regelmäßigen Abständen durch entsprechend geschulte Fachkräfte durchgeführt werden. Bei den Unterweisungen ist vor allem darauf zu achten, dass sich die zu vermittelnden Informationen zur Arbeitssicherheit sowie dem Arbeitsschutz auf dem aktuellsten Stand befinden.

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

Warum muss eine regelmäßige Aktualisierung durchgeführt werden?

Die Arbeitswelt befindet sich in einer ständigen Entwicklungsphase. Das hat zur Folge, dass immer neue Gefährdungsquellen geschaffen werden, die entsprechende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit erforderlich machen. Zudem spielen die Faktoren Gesundheit und Sicherheit eine immer größere Rolle. So gehören heute auch psychosoziale Aspekte zum festen Bestandteil der Arbeitssicherheit, was vor einigen Jahren noch nicht der Fall war. Heute gilt es als wissenschaftlich erwiesen, dass negative psychosoziale Faktoren das Wohlbefinden von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen können. Somit wird deutlich, dass die Aufgabe der Arbeitssicherheit heute weit über die Minimierung von Unfällen durch technische Arbeitsmittel hinaus geht.

Welche Schutzmaßnahmen sind vom Arbeitgeber grundsätzlich zu beachten?

Der Bereich, den die Arbeitssicherheit erfasst, ist heute sehr breit gefächert, wobei der Risikominimierung besondere Priorität verliehen wird. Allerdings sind die Maßnahmen, die dem Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen von der jeweiligen Branche abhängig. So sind die Arbeitnehmer, die beispielsweise in einem Büro arbeiten, anderen Gefahren und Risiken ausgesetzt, als das bei Angestellten in einer Fabrik der Fall ist. Jedoch gibt es grundsätzlich in jedem Betrieb Bereiche, die stets ein gewisses Risiko bergen. Dazu gehören vor allem:

  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsverfahren
  • Arbeitsstoffe

So ist im Rahmen der Arbeitssicherheit stets darauf zu achten, dass vom Arbeitgeber bei Bedarf Schutzbekleidung zur Verfügung gestellt wird und die Arbeitnehmer hinsichtlich der Handhabung eine Unterweisung erhalten haben.

Gehört Brandschutz zur Arbeitssicherheit?

Sowohl Brandschutz als auch Evakuierungsmaßnahmen und Erste Hilfe sind wichtige Bestandteile der Arbeitssicherheit. Auch hier hat der Arbeitgeber einige Pflichten, die er unbedingt beachten sollte. So muss das Unternehmen sicherstellen, dass im Brandfall eine moderne und technisch funktionierende Ausrüstung sowie Mittel zur Ersten Hilfe zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Fluchtwege so angelegt sein, dass sie den aktuellen Brandschutz- und Bauvorschriften entsprechen. Die Angestellten müssen regelmäßig über Brandschutzvorschriften und betriebliche Brandschutzmaßnahmen sowie deren Aktualisierung unterwiesen werden. Ebenso müssen in jedem Unternehmen die Evakuierungsmaßnahmen bekannt sein.

Muss jedes Unternehmen eine arbeitsmedizinische Betreuung einrichten?

Nur bei einer bestimmten Unternehmensgröße beziehungsweise bei besonders gefährdeten Personengruppen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet einen Betriebsarzt zu bestellen. Das Aufgabengebiet des Betriebsarztes ist vielfältig. Folgende arbeitsmedizinischen Faktoren fallen in den Aufgabenbereich eines Betriebsarztes:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Therapie berufsbedingter Erkrankungen sowie prophylaktische Maßnahmen
  • Planung von Anlagen und Arbeitsabläufen beziehungsweise deren Aktualisierung

Ist für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit eine fachkundige Beratung erforderlich?

Viele Arbeitgeber haben nicht die Zeit oder wollen sich einfach nicht mit der komplexen Materie der Arbeitssicherheit auseinandersetzen. Daher ist es ratsam, professionelle Unterstützung durch Fachkräfte, wie sie beispielsweise von der E+Service+Check GmbH zur Verfügung gestellt werden, zu bestellen, die sich im Bereich der Arbeitssicherheit bestens auskennen. Hingegen kann eine Missachtung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)